Deutschland-Lübeck: Stadtplanung
2019/S 138-340775
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Mühlendamm 12
Lübeck
23552
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung
Telefon: +49 451-122-6123
E-Mail: MTlYWl9gZCVqXGNiN2NsXFlcWmIlW1w=
NUTS-Code: DEF03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Graumannsweg 69
Hamburg
22087
Deutschland
Kontaktstelle(n): Architektur + Stadtplanung
Telefon: +49 40/441419
E-Mail: MjE4URxhYlNaWltPUVZTYC5PYFFWVxthYk9SYhxSUw==
Fax: +49 40/443105
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraqumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neue Mitte Moisling“ (gem. RPW vom 31. Januar 2013)
Die Hansestadt Lübeck strebt eine städtebauliche und funktionale Neuordnung des Stadtteilzentrums Moisling an. Bauliche Veränderungsabsichten der ansässigen Grundstückseigentümer, die Förderkulisse der „Sozialen Stadt“ sowie die Einrichtung des Bahnhaltepunkts Moisling eröffnen hier die Chance zur Aufwertung und Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“.
Die „Neue Mitte“ ist ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in Moisling: Seit 2012 beteiligt sich die Hansestadt Lübeck mit der Gesamtmaßnahme Moisling am Förderprogramm. In den nächsten Jahren werden städtebauliche Investitionen in ein weitreichendes, integriertes Maßnahmenprogramm getätigt, um den Stadtteil zu stabilisieren und aufzuwerten. Eingebettet in die übergeordnete Zielsetzung übernimmt die Neuordnung des Stadtteilzentrums dabei eine Schlüsselrolle in dem angestrebten Stadtteilentwicklungsprozess; zumal in diesem räumlichen Teilbereich ein schwerpunktmäßiger Mitteleinsatz vorgesehen ist. Aus diesem Grund hat die Hansestadt Lübeck das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“ förmlich festgelegt, welches nahezu deckungsgleich mit dem Wettbewerbsgebiet ist.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept für die „Neue Mitte“ aufgestellt werden, welches die räumlich - funktionalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet ordnet und in Art und Maß eine für den Stadtteil angemessene bauliche Nutzung festlegt. Als funktionierendes, attraktives Zentrum soll die „Neue Mitte“ in ihrer Gestaltung eine stadträumliche Anbindung des Bahnhaltepunkts sicherstellen und durch eine sinnvolle Anordnung von Wohnraum, Nahversorgung, Dienstleistungsangeboten und Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der städtebauliche Entwurf für die Neuordnung der Flächen im räumlichen Teilbereich der „Neuen Mitte Moisling“ insbesondere mit Wohnungsbau- und Einzelhandelsnutzungen, sozialer und öffentlicher Infrastruktur („Stadtteilhaus“), Gemeinbedarfs- und Dienstleistungsflächen („Familienzentrum“) sowie Erschließungsanlagen. Dabei kommt der Aufwertung des öffentlichen (Straßen-)Raumes eine besondere Bedeutung zu: Zentrale Aufgaben sind die Schaffung einer multifunktionalen, flexibel nutzbaren
Und attraktiven Aufenthaltsfläche (ggf. „Stadtteilplatz“) und die Anbindung des Stadtteilzentrums zum vermutlich 2022 fertiggestellten neuen Bahnhaltepunkt Lübeck-Moisling.
Der Wettbewerb wird ausgelobt als offener städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb in 2 Phasen. In der 1. Phase werden grundsätzliche konzeptionelle Lösungsansätze entwickelt, die von einem Preisgericht beurteilt werden. Das Preisgericht wählt bis zu 8 TeilnehmerInnen für die 2. Phase aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von StadtplanerInnen (federführend) und LandschaftsarchitektInnen wird zwingend vorgeschrieben. Diese kann auch bürointern erfolgen. ArchitektInnen dürfen in den vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften ebenfalls mitwirken. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung den/die bevollmächtigte/n VertreterIn (StadtplanerIn) zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung der Leistungen erfolgt anhand der folgenden (unvollständigen) Kriterienliste:
Formalleistungen
Entwicklungsziele
— Städtebauliches (Gesamt-)Konzept, Strukturelle Leitidee,
— Schaffung einer „Neuen Mitte“,
— Realisierung attraktiver (öffentlicher) Infrastruktureinrichtungen und Dienstleitungsangebote,
— Integration des Einzelhandels in Verbindung mit Wohnen und Gewerbe,
— Stadträumliche Anbindung & Integration des neuen Bahnhaltepunktes,
— Schaffung von Aufenthaltsqualität,
— Neubau und Modernisierung des Bestands,
— Raumbildung und Orientierung.
Gestalterische und räumliche Qualität
— Maßstäblichkeit von Bebauung, Typologie und Freiraum,
— städtebauliche Einbindung,
— Nutzungskonzept,
— Attraktivierung und Gestaltqualität des öffentlichen Raumes,
— Schaffung attraktiver Aufenthalts- und Begegnungsflächen,
— Vielfalt und Zonierung von öffentlichem und privaten Freiraum.
Erschließungs- & Verkehrsplanerische Funktionalität
— Wegeverbindungen zum neuen Bahnhaltepunkt und Stadtteilplatz,
— Fußläufige Verbindungen,
— Anordnung und Ausgestaltung der Grundstückszufahrten,
— Leistungsfähigkeit der Verkehrsplanung,
— Organisation der Stellplätze und Anordnung von Fahrradstellmöglichkeiten,
— Barrierefreiheit.
Funktionale Kriterien
— Nachweis „Stadtteilhaus“ im vorgesehenen Zielkorridor,
— Nachweis „Familienzentrum“ im vorgesehenen Zielkorridor,
— Nachweis Wohnungsneubau im vorgesehenen Zielkorridor,
— Nachweis Einzelhandel im vorgesehenen Zielkorridor.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. In der 2. Phase erhalten die 8 teilnehmenden
Arbeitsgemeinschaften eine Aufwandsentschädigung von je 3 400 EUR. Sollten weniger als 8 Arbeitsgemeinschaften für die 2. Phase ausgewählt werden,
Wird die o.g. Aufwandsentschädigung anteilig auf die TeilnehmerInnen aufgeteilt. Die Aufteilung der verbleibenden Preissumme von 27 800 EUR ist wie folgt
Vorgesehen:
1. Preis 13 900 EUR
2. Preis 8 400 EUR
3. Preis 5 500 EUR
Die Umsatzsteuer (MwSt) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Preissumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Die für die 2. Phase ausgewählten TeilnehmerInnen dürfen keine weiteren EntwurfsverfasserInnen oder freie MitarbeiterInnen beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern. Jede/r Teilnehmer/in hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Sie/er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW ab. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431/9884640
E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPHNlaWUqaF1qYG9kKmBh
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.
Düsternbrooker Weg 71
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431/570650
E-Mail: MTRlamJrPF1lZylvZCpgYQ==
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de