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  • DE-23552 Lübeck
  • 12/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-347486)

„Neue Mitte Moisling“ in Lübeck


 
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    Entscheidung 13.12.2019 Entscheidung
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Arbeitsgemeinschaften von StadtplanerInnen (federführend) und LandschaftsarchitektInnen
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 4
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Hansestadt Lübeck, Lübeck (DE)
    Betreuer ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg (DE), Schwerin (DE), Oldenburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Sabine Kling, Hille Krause [Vorsitz], Marianne Mommsen, Rainer Steffens , Joanna Hagen
    Aufgabe
    Die Hansestadt Lübeck strebt eine städtebauliche und funktionale Neuordnung des Stadtteilzentrums Moisling an. Bauliche Veränderungsabsichten der ansässigen Grundstückseigentümer, die Förderkulisse der „Sozialen Stadt“ sowie die Einrichtung des Bahnhaltepunkts Moisling eröffnen hier die Chance zur Aufwertung und Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“.
    Die „Neue Mitte“ ist ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in Moisling: Seit 2012 beteiligt sich die Hansestadt Lübeck mit der Gesamtmaßnahme Moisling am Förderprogramm. In den nächsten Jahren werden städtebauliche Investitionen in ein weitreichendes, integriertes Maßnahmenprogramm getätigt, um den Stadtteil zu stabilisieren und aufzuwerten. Eingebettet in die übergeordnete Zielsetzung übernimmt die Neuordnung des Stadtteilzentrums dabei eine Schlüsselrolle in dem angestrebten Stadtteilentwicklungsprozess; zumal in diesem räumlichen Teilbereich ein schwerpunktmäßiger Mitteleinsatz vorgesehen ist. Aus diesem Grund hat die Hansestadt Lübeck das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“ förmlich festgelegt, welches nahezu deckungsgleich mit dem Wettbewerbsgebiet ist.
    Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept für die „Neue Mitte“ aufgestellt werden, welches die räumlich - funktionalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet ordnet und in Art und Maß eine für den Stadtteil angemessene bauliche Nutzung festlegt. Als funktionierendes, attraktives Zentrum soll die „Neue Mitte“ in ihrer Gestaltung eine stadträumliche Anbindung des Bahnhaltepunkts sicherstellen und durch eine sinnvolle Anordnung von Wohnraum, Nahversorgung, Dienstleistungsangeboten und Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen.
    Gegenstand des Wettbewerbs ist der städtebauliche Entwurf für die Neuordnung der Flächen im räumlichen Teilbereich der „Neuen Mitte Moisling“ insbesondere mit Wohnungsbau- und Einzelhandelsnutzungen, sozialer und öffentlicher Infrastruktur („Stadtteilhaus“), Gemeinbedarfs- und Dienstleistungsflächen („Familienzentrum“) sowie Erschließungsanlagen. Dabei kommt der Aufwertung des öffentlichen (Straßen-)Raumes eine besondere Bedeutung zu: Zentrale Aufgaben sind die Schaffung einer multifunktionalen, flexibel nutzbaren
    Und attraktiven Aufenthaltsfläche (ggf. „Stadtteilplatz“) und die Anbindung des Stadtteilzentrums zum vermutlich 2022 fertiggestellten neuen Bahnhaltepunkt Lübeck-Moisling.
    Der Wettbewerb wird ausgelobt als offener städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb in 2 Phasen. In der 1. Phase werden grundsätzliche konzeptionelle Lösungsansätze entwickelt, die von einem Preisgericht beurteilt werden. Das Preisgericht wählt bis zu 8 TeilnehmerInnen für die 2. Phase aus.
    Informationen
    Adresse des Bauherren DE-23552 Lübeck
    TED Dokumenten-Nr. 340775-2019
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Lübeck: Stadtplanung

      2019/S 138-340775

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Hansestadt Lübeck - Bereich Stadtplanung und Bauordnung -
      Mühlendamm 12
      Lübeck
      23552
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung
      Telefon: +49 451-122-6123
      E-Mail: MTlYWl9gZCVqXGNiN2NsXFlcWmIlW1w=
      NUTS-Code: DEF03

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.luebeck.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Architektur + Stadtplanung Baum | Schwormstede | Stellmacher PartGmbB
      Graumannsweg 69
      Hamburg
      22087
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Architektur + Stadtplanung
      Telefon: +49 40/441419
      E-Mail: MjE4URxhYlNaWltPUVZTYC5PYFFWVxthYk9SYhxSUw==
      Fax: +49 40/443105
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraqumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neue Mitte Moisling“ (gem. RPW vom 31. Januar 2013)

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71410000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Hansestadt Lübeck strebt eine städtebauliche und funktionale Neuordnung des Stadtteilzentrums Moisling an. Bauliche Veränderungsabsichten der ansässigen Grundstückseigentümer, die Förderkulisse der „Sozialen Stadt“ sowie die Einrichtung des Bahnhaltepunkts Moisling eröffnen hier die Chance zur Aufwertung und Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“.

      Die „Neue Mitte“ ist ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in Moisling: Seit 2012 beteiligt sich die Hansestadt Lübeck mit der Gesamtmaßnahme Moisling am Förderprogramm. In den nächsten Jahren werden städtebauliche Investitionen in ein weitreichendes, integriertes Maßnahmenprogramm getätigt, um den Stadtteil zu stabilisieren und aufzuwerten. Eingebettet in die übergeordnete Zielsetzung übernimmt die Neuordnung des Stadtteilzentrums dabei eine Schlüsselrolle in dem angestrebten Stadtteilentwicklungsprozess; zumal in diesem räumlichen Teilbereich ein schwerpunktmäßiger Mitteleinsatz vorgesehen ist. Aus diesem Grund hat die Hansestadt Lübeck das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“ förmlich festgelegt, welches nahezu deckungsgleich mit dem Wettbewerbsgebiet ist.

      Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept für die „Neue Mitte“ aufgestellt werden, welches die räumlich - funktionalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet ordnet und in Art und Maß eine für den Stadtteil angemessene bauliche Nutzung festlegt. Als funktionierendes, attraktives Zentrum soll die „Neue Mitte“ in ihrer Gestaltung eine stadträumliche Anbindung des Bahnhaltepunkts sicherstellen und durch eine sinnvolle Anordnung von Wohnraum, Nahversorgung, Dienstleistungsangeboten und Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen.

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der städtebauliche Entwurf für die Neuordnung der Flächen im räumlichen Teilbereich der „Neuen Mitte Moisling“ insbesondere mit Wohnungsbau- und Einzelhandelsnutzungen, sozialer und öffentlicher Infrastruktur („Stadtteilhaus“), Gemeinbedarfs- und Dienstleistungsflächen („Familienzentrum“) sowie Erschließungsanlagen. Dabei kommt der Aufwertung des öffentlichen (Straßen-)Raumes eine besondere Bedeutung zu: Zentrale Aufgaben sind die Schaffung einer multifunktionalen, flexibel nutzbaren

      Und attraktiven Aufenthaltsfläche (ggf. „Stadtteilplatz“) und die Anbindung des Stadtteilzentrums zum vermutlich 2022 fertiggestellten neuen Bahnhaltepunkt Lübeck-Moisling.

      Der Wettbewerb wird ausgelobt als offener städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb in 2 Phasen. In der 1. Phase werden grundsätzliche konzeptionelle Lösungsansätze entwickelt, die von einem Preisgericht beurteilt werden. Das Preisgericht wählt bis zu 8 TeilnehmerInnen für die 2. Phase aus.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von StadtplanerInnen (federführend) und LandschaftsarchitektInnen wird zwingend vorgeschrieben. Diese kann auch bürointern erfolgen. ArchitektInnen dürfen in den vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften ebenfalls mitwirken. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung den/die bevollmächtigte/n VertreterIn (StadtplanerIn) zu benennen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die Beurteilung der Leistungen erfolgt anhand der folgenden (unvollständigen) Kriterienliste:

      Formalleistungen

      Entwicklungsziele

      — Städtebauliches (Gesamt-)Konzept, Strukturelle Leitidee,

      — Schaffung einer „Neuen Mitte“,

      — Realisierung attraktiver (öffentlicher) Infrastruktureinrichtungen und Dienstleitungsangebote,

      — Integration des Einzelhandels in Verbindung mit Wohnen und Gewerbe,

      — Stadträumliche Anbindung & Integration des neuen Bahnhaltepunktes,

      — Schaffung von Aufenthaltsqualität,

      — Neubau und Modernisierung des Bestands,

      — Raumbildung und Orientierung.

      Gestalterische und räumliche Qualität

      — Maßstäblichkeit von Bebauung, Typologie und Freiraum,

      — städtebauliche Einbindung,

      — Nutzungskonzept,

      — Attraktivierung und Gestaltqualität des öffentlichen Raumes,

      — Schaffung attraktiver Aufenthalts- und Begegnungsflächen,

      — Vielfalt und Zonierung von öffentlichem und privaten Freiraum.

      Erschließungs- & Verkehrsplanerische Funktionalität

      — Wegeverbindungen zum neuen Bahnhaltepunkt und Stadtteilplatz,

      — Fußläufige Verbindungen,

      — Anordnung und Ausgestaltung der Grundstückszufahrten,

      — Leistungsfähigkeit der Verkehrsplanung,

      — Organisation der Stellplätze und Anordnung von Fahrradstellmöglichkeiten,

      — Barrierefreiheit.

      Funktionale Kriterien

      — Nachweis „Stadtteilhaus“ im vorgesehenen Zielkorridor,

      — Nachweis „Familienzentrum“ im vorgesehenen Zielkorridor,

      — Nachweis Wohnungsneubau im vorgesehenen Zielkorridor,

      — Nachweis Einzelhandel im vorgesehenen Zielkorridor.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 22/08/2019
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. In der 2. Phase erhalten die 8 teilnehmenden

      Arbeitsgemeinschaften eine Aufwandsentschädigung von je 3 400 EUR. Sollten weniger als 8 Arbeitsgemeinschaften für die 2. Phase ausgewählt werden,

      Wird die o.g. Aufwandsentschädigung anteilig auf die TeilnehmerInnen aufgeteilt. Die Aufteilung der verbleibenden Preissumme von 27 800 EUR ist wie folgt

      Vorgesehen:

      1. Preis 13 900 EUR

      2. Preis 8 400 EUR

      3. Preis 5 500 EUR

      Die Umsatzsteuer (MwSt) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Preissumme vorbehalten.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Hille Krause, Architektin KNBK, Hamburg (angefragt)
      Marianne Mommsen, Landschaftsarchitektin, relais Landschaftsarchitekten, Berlin
      Rainer Steffens, Architekt und Stadtplaner, Lübeck
      Joanna Hagen, Bausenatorin der Hansestadt Lübeck
      Sabine Kling, Dipl.-Ing. Architektur und Stadtplanung, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Schleswig-Holstein
      Christopher Lötsch, Vorsitzender des Bauausschusses der Hansestadt Lübeck
      Dr. Matthias Rasch, Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.

      Die für die 2. Phase ausgewählten TeilnehmerInnen dürfen keine weiteren EntwurfsverfasserInnen oder freie MitarbeiterInnen beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern. Jede/r Teilnehmer/in hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Sie/er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW ab. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.

      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
      Düsternbrooker Weg 94
      Kiel
      24105
      Deutschland
      Telefon: +49 431/9884640
      E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPHNlaWUqaF1qYG9kKmBh

      Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
      Düsternbrooker Weg 71
      Kiel
      24105
      Deutschland
      Telefon: +49 431/570650
      E-Mail: MTRlamJrPF1lZylvZCpgYQ==

      Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16/07/2019
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.07.2019
Ergebnis veröffentlicht 15.01.2020
Zuletzt aktualisiert 15.01.2020
Wettbewerbs-ID 2-347486 Status Anzeige
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