Deutschland-Bad Neustadt: Architekturentwurf
2019/S 149-368050
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rathausgasse 2
Bad Neustadt
97616
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt Stadt Bad Neustadt an der Saale
Telefon: +49 977191060
E-Mail: MTJUY3BlX2BjK0ZtYWZgX3M+YF9iK2xjc3FyX2JyLGJj
Fax: +49 97719106109
NUTS-Code: DE266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.badneustadt.rhoen-saale.net
Abschnitt II: Gegenstand
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Die Gesamtzahl wird auf 20 teilnehmende Büros beschränkt. 7 Teilnehmer werden durch die Ausloberin vorab benannt. Die weiteren 13 Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten EU-weiten Auswahlverfahren ermittelt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Tag der Auslobung/ Bekanntmachung ist der 31.7.2019.
Wettbewerbsgegenstand ist der Umbau und die Modernisierung der Alten Amtskellerei, sowie des Gebäudes „Storchengasse 8“ in Bad Neustadt an der Saale und deren Umnutzung zu einem kulturellen Zentrum „Der Fronhof“.
Der Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauföderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ – Programmaufstellung für das Jahr 2019 und die Fortschreibungsjahre 2020 – 2022 wurde im Stadtrat in der Sitzung am 11.10.2018 behandelt. Für das Sanierungsgebiet Westliche und Östliche Altstadt ist die Sanierung und Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes der Alten Amtskellerei zu einem kulturellen Zentrum angemeldet worden.
In der Sitzung des Stadtrates vom 8.11.18 wurde die Durchführung eines Architekturwettbewerbs zur Lösungsfindung für die Sanierung und Umnutzung der Alten Amtskellerei zu einem kulturellen Zentrum beschlossen.
Zur Erarbeitung der Nutzungskonzeption wurde eine Steuerungsgruppe mit Vertretern der Fraktionen sowie der Verwaltung gebildet. Diese hat sich in bisher 5 Sitzungen intensiv mit den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten befasst.
Dabei haben sich die Nutzungsschwerpunkte Museum und Stadtbibliothek Herauskristallisiert, die durch eine multifunktionale Kommunikationszone (Foyer / Café / Veranstaltungsraum) verbunden sein sollen.
Während die Stadtbibliothek als Institution in Bad Neustadt bereits exisitiert, fehlt es gänzlich an einer Einrichtung in welcher die Historie der Stadt Bad Neustadt sowie deren näherer Umgebung für die Öffentlichkeit erlebbar gemacht und vermittelt wird. wird. Potentielle achäologische Exponate einer Zukünftigen Dauerausstellung sind komplett erfasst und wissenschaftlich Ausgewertet, allerdings auf verschiedene Standorte verteilt. Der Altbestand des von 1909 bis 1964 bestehenden Museums in Bad Neustadt ist mittlerweile Inventarisiert und die meisten Objekte auch aufgefunden. Ein Teil dieser Exponate wurde 1964 als Dauerleihgabe an das Rhönmuseum in Fladungen gegeben.
Für das Raumprogramm ist eine Gesamtnutzfläche von ca. 2 000 m2 vorgesehen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf den Umgang mit der historischen, Denkmalgeschützten Bausubstanz gelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober augegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich.
Der Bewerbungsbogen kann ab dem 31.7.2019 unter der Adresse https://www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen werden.
Mit der Bewerbererklärung erklären die Bewerber ihre Fachkunde und ihre Eignung in Bezug auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe.
Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben/Erklärungen/ Nachweise vorlegen:
— Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung einschließlich aller geforderten Formblätter inklusive jeweiliger Anlagen,
— Benennung von einem Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität (Honorarzone IV gem. HOAI) der letzten 10 Jahre (Stichtag ist das Datum der Veröffentlichung). Zugelassen sind hierbei konkrete Projekte, bei denen im geforderten Zeitraum (letzten 10 Jahre) mind. die Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI vollständig bearbeitet wurden. Die Projekte sind auf den dafür vorgesehenen Formblättern mit den geforderten Informationen darzustellen. Die Referenzprojekte können auch durch den Bewerber für ein anderes Büro, in dem der Bewerber vorher angestellt war, erbracht worden sein. Es ist für diesen Fall jedoch nachzuweisen, dass der Bewerber dieses Projekt als Hauptverantwortlicher Projektleiter in dem entsprechenden Büro erbracht hat. Das Büro, unter dessen Namen das Projekt realisiert wurde, ist hierbei mit Ansprechpartner zu benennen.
— Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darüber hinaus abgegebene Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Teilnahmehindernisse:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs.2 RPW Aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind sind nur und ausschließlich von den Preisträgern nachzuweisen:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit Abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
— Mindestens Erklärung über die genutzten Datenaustauschformate für CAD, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn und/oder InnenarchitektIn zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/ EU entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Ausloberin empfiehlt das Hinzuziehen von Fachplanern für Ausstellung- und Bibliotheksplanung, gleichwohl die Ausstellungsplanung nicht Bestandteil des Wettbewerbsverfahrens ist.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach den folgenden
Kriterien - vorbehaltlich Änderungen in der Preisgerichtssitzung - beurteilt:
– Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand und dem historischem Kontext innerhalb des Altstadtensembles,
– Erfüllung des Programms und der funktionalen Anordnungen,
– Gestalterische Qualität,
— Wirtschaftlichkeit, Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit.
Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien weiter zu differenzieren und zu gewichten. Es werden keine Ausschlußkriterien formuliert.
1. Preis 28 000,00 EUR
2. Preis 16 000,00 EUR
3. Preis 10 000,00 EUR
2 Anerkennungen à 6 000,00 EUR 12 000,00 EUR
Gesamt netto 66 000,00 EUR
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete
Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich
Vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissummen durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem und freiraumplanerischen Ideenteil.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen.
Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht mehr eingegangen oder erweitert werden.
Bei einstimmigen Beschluss des Preisgerichts erhält der 1. Preisträger den Auftrag ohne Verhandlungsverfahren.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs die geforderten Eignungskriterien nachweisen.
Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht Nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch Anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Innerhalb von 7 Werktagen nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmern der Tag für das Verhandlungsverfahren Bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt. Das Verhandlungsverfahren findet voraussichtlich spätestens 8 Wochen nach Abschluss des Wettbewerbs statt.
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht:
A Platzierung im Wettbewerb 40 %
B Vertiefung der Wettbewerbsbeiträge 30 %
Grundlage ist die Beurteilung der Qualitäten und Mängel der einzelnen
Arbeiten durch das Preisgericht und eine wirtschaftliche Beurteilung des Entwurfs 30 %
C Projektteam und Qualifikation 10 %
1) Projektleiter 5 %;
2) Stellvertretender Projektleiter 2,5 %;
3) Weitere Teammitglieder mit Zusatzqualifikationen 2,5 %;
D Projektorganisation und -koordination 10 %;
1) Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Regelmäßige Präsenz 4 %;
2) Darstellung der Terminplanung und der Methode der Terminsicherung 3 %;
3) Methode der Kostensicherung 3 %;
E Honorar 10 %;
1) Stundensätze für Leistungen Außerhalb der HOAI 6 %;
2) Ansatz für Nebenkosten 4 %.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden, die sich entsprechend der Wichtung auf die einzelnen Zuschlagkriterien A bis E verteilen. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird im Katalog der Zuschlagskriterien die differenzierte Bepunktung der einzelnen Kriterien bekanntgegeben.
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Ansbach
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80637
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Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Teilnahmeantrag oder den weiteren Vergabeund Vertragsunterlagen bzw. Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu Ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich gerügt werden.
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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