Deutschland-Berlin: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2019/S 155-382882
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Württembergische Straße 6
Berlin
10707
Deutschland
Telefon: +49 3090139-4215
E-Mail: MThOXWpfWVpda2xdZGRdJUFOPDhrXWZrbyZaXWpkYWYmXF0=
Fax: +49 3090139-4201
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: MjExaVpiZVphXWRbNWFqWF1pWmddVmNZaSNZWg==
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliches Werkstattverfahren -Neue Mitte Tempelhof-
Mit dem Konzept der -Neuen Mitte Tempelhof- soll das ist in die Jahre gekommene Zentrum Tempelhofs städtebaulich neugeordnet und modernisiert werden. In dem kooperativen Werkstattverfahren soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept für die Neue Mitte Tempelhof entwickelt werden, das die Grundlage für das sich anschließende Bebauungsplanverfahren sowie die weiteren Gebäudeplanungen und Stadtumbaumaßnahmen bildet. Entlang des belebten Tempelhofer Damms und der Götzstraße sowie umgeben von denkmalgeschützten Parkanlagen erhalten die sanierungsbedürftigen öffentlichen Gebäude wie Rathaus, Bibliothek oder Stadtbad zeitgemäße Neubauten und machen dabei Platz für ein neues Wohnquartier. Bestehende Freiraumstrukturen sind in ein übergreifendes Raum- und Wegekonzept einzubeziehen.
4 Planungsteams werden im Rahmen einer Parallelbeauftragung aufgefordert, sich mit dem Gebiet auseinanderzusetzen und ihre Entwürfe mit der Öffentlichkeit sowie beteiligten Akteuren zu diskutieren.
Berlin Tempelhof
In dem geplanten kooperativen Werkstattverfahren, das in enger Abstimmung mit der Öffentlichkeit und beteiligten Akteuren durchgeführt wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept mit thematischen Vertiefungsbereichen entwickelt und in einem fortlaufenden Prozess weiter konkretisiert werden. Die so entstehende städtebauliche Gesamtkonzeption bildet die Grundlage für das darauffolgende Bebauungsplanverfahren bzw. weitere Hochbau- und Stadtumbaumaßnahmen.
Durch das kooperative Werkstattverfahren sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
— Einbindung in den Kontext und Klärung der übergeordneten Raum- und Wegebeziehungen bzw. übergreifendes Freiraumkonzept,
— Auseinandersetzung mit der Definition eines modernen, nutzungsgemischten Zentrums im Zusammenhang mit dem historischen Ortskern,
— Konzeption der städtebaulichen Situation rund um das Rathaus, den Stadtplatz und das Kultur- und Bildungshaus,
— Entwurf einer städtebaulichen Struktur für das Wohnquartier im Zusammenhang mit den angrenzenden Nutzungen,
— Interne Erschließung und Vernetzung mit den umgebenden Grünräumen und Parks,
— Integration vorhandener und zusätzlicher sozialer Infrastruktureinrichtungen wie Jugendfreizeiteinrichtung/Pfadfinderheim und Kita,
— Auseinandersetzung mit den Zielen eines „klimafreundlichen Stadtquartiers“, insb. hinsichtlich der Themen Energie, Mobilität, Regenwasserbewirtschaftung und Klimaanpassung.
Ggf. durch optionale Leistungen
1) Zusätzliche Termine / Veranstaltungen im Rahmen des Werkstattverfahrens (Auftrag an alle beauftragten Bietenden / Bietergemeinschaften);
2) Folgeauftrag zur Konkretisierung des Entwurfes bzw. Zusammenführung verschiedener Entwürfe (Auftrag an einen ausgewählten Bietenden / Bietergemeinschaft).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
— C1 Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,
— C2 Eigenerklärung der Eignung (Vordruck Wirt 124 EU P),
— C3 Erklärung zur Anerkennung der Hinweise zu weiteren Ausschlusskriterien,
— C4 Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Zu C4 – Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
100 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) für den jährlichen Gesamtumsatz für die Leistungen im Bereich Städtebau, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 100 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) für den jährlichen Gesamtumsatz für die Leistungen im Bereich Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
D1 Nachweis über die wesentlichen in den letzten sieben Jahren (Stichtag 1.1.2012) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) im Bereich Städtebau/Stadtplanung bzw. Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (Leistungsübersicht) unter Angabe von:
a) Angabe der Projektbeschreibung;
b) Angabe des Projekttyps;
c) Angabe des Leistungszeitraums für vgl. Leistungen (LPH 1-3) der Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (in Anlehnung an § 24 HOAI 2013) und für vgl. Leistungen (LPH 1-3) des Städtebaus (in Anlehnung an gem. Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 05/2014);
d) Angabe des Plangebiets in ha;
e) Angabe der abgeschlossenen Leistungsphasen für vgl. Leistungen (LPH 1-3) der Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (in Anlehnung an § 24 HOAI 2013) und für vgl. Leistungen (LPH 1-3) des Städtebaus (in Anlehnung an gem. Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 05/2014);
f) Angabe zu Erfahrungen mit dialogorientierten Planungsverfahren;
g) Angaben zum Projektteam und der -leitung;
h) Angabe und Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer).
D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbenden:
Teilnahmeberechtigt ist, wer über die Berufsqualifikation als Stadtplaner/-in, Architekt/-in oder Landschaftsarchitekt/-in gemäß § 75 Abs. 1 VgV verfügt.
Regelungen zur Bietergemeinschaft sind Kap. VI.3 zu entnehmen.
Zu D1 – Nachweis über die wesentlichen in den letzten sieben Jahren (Stichtag 1.1.2012) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) im Bereich Städtebau/Stadtplanung bzw. Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung (Leistungsübersicht), Mindestanforderung:
Mindestens 2 vergleichbare Projekte (interdisziplinäre Bearbeitung, Vielfalt des Nutzungsprogramms, Detaillierungsgrad der Durcharbeitung) mit der Mindestgröße von 5 ha, deren wesentlicher Leistungsteil in den vergangen sieben Jahren (1.1.2012) erbracht wurde.
Zu D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbenden, Mindestanforderung:
Für die Teilnahme als Bietender/Bietergemeinschaft sind die Qualifikation als Stadtplaner/-in bzw. Architekt/-in für mindestens 1 Mitarbeitenden und die Qualifikation als Landschaftsarchitekt/-in / Freiraumplaner/-in für mind. 1 Mitarbeitenden nachzuweisen. Der Nachweis sollte über die Eintragung in die Architektenkammer oder vergleichbare Bescheinigungen erfolgen.
Teilnahmeberechtigung gemäß § 75 Abs. 1VgV
— Angebotsaufforderung mit geforderten Nachweisen und Anlagen,
— Mustervertrag,
— Vertragsbedingungen gemäß Mustervertrag (Allgemeine Vertragsbestimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, AVB Hochbau (IV 401.H F) und besondere Vertragsbedingungen (Wirt-124 P und Wirt-2141 P).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgen 4 Zuschläge für die ausgeschriebenen Leistungen zum Festpreis von 55 000 EUR netto/Bietender/Bietergemeinschaft.
Anlagen zu dieser EU-Bekanntmachung:
A1 Angebotsaufforderung und Angebotsschreiben;
A1.1 Angebotsaufforderung;
A1.2 Angebotsschreiben;
A1.3 Angebotsbogen;
A2 Mustervertrag mit besonderen Vertragsbedingungen (Wirt 214; Wirt 2141);
A3 Honorarvordruck mit Anlage;
A4 Plangrundlagen und weitere Informationen;
A4.1 Luftbild mit Abgrenzung Projektgebiet;
A4.2 Broschüre „Neue Mitte Tempelhof gestalten“;
A4.3 Schlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen.
Hinweise zu Bietergemeinschaften:
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll..
Sofern die ausgeschriebenen Leistungen der Bereiche Städtebau und Landschaftsarchitektur/ Freiraumplanung nicht von einem teilnehmenden Büro erbracht werden können, ist die Bildung von Bietergemeinschaften aus Stadtplanern/-innen bzw. Architekten/-innen mit Landschaftsarchitekten/-innen oder Freiraumplanenden oder die Bewerbung als Einzelbewerbender, der jeweils 2 Fachrichtungen vertritt, zwingend vorgeschrieben.
Hinweise zu Rückfragen:
Rückfragen können ausschließlich über das Bieterportal gestellt werden. Fragen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bietenden sind dazu verpflichtet, sich auf dem Bieterprotal über die Beantwortung von Bietendenfragen und über Bietendeninformationen zu informieren.
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN2pcZW5cWSVZXGljYGUlW1w=
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9iVF1mVFEdUVRhW1hdHVNU