Deutschland-Kirkel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2019/S 170-415753
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Hauptstraße 10
Kirkel
66459
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbegleitung für die Gemeinde Kirkel durch die agsta Umwelt GmbH; Kommunikation, Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über subreport
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVjFSWGRlUh9VVg==
NUTS-Code: DEC05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marktplatzes in Kirkel-Neuhäusel
Es werden Planungsleistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI für die Freiflächengestaltung im Bereich des Marktplatzes, einschließlich des angrenzenden Teils der Wielandstraße und Goethestraße, in Kirkel-Neuhäusel vergeben, um den Marktplatz und dessen näheres Umfeld zu einem multifunktionalen Generationentreffpunkt weiterzuentwickeln. Im Vorfeld wurde ein Entwurfskonzept erstellt, welches als Grundlage zur weiteren Planung dienen soll. Das Plangebiet ist in versch. Bauabschnitte aufgeteilt, wobei die Bauabschnitte 2 und 3 nur optional vergeben werden. Eine Plandarstellung ist als Download beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist das erstellte Konzept, welches als weiterzuverfolgende Lösung hervorgegangen ist. Seine wesentliche Merkmale sind zu beachten und sollen überprüft werden. U. a. soll die Möglichkeit eines shared space-Bereiches (o. ä.) überprüft und weiterentwickelt werden.
Marktplatz in Kirkel-Neuhäusel
Die Gemeinde Kirkel vergibt die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für die Neugestaltung der Freianlagen im Bereich des Marktplatzes in Kirkel-Neuhäusel. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Freianlagenplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
– Lph 2: Vorplanung,
– Lph 3: Entwurfsplanung,
– Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
– Lph 5: Ausführungsplanung,
– Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
– Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
– Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
– Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Planungsbereich ist bereits ein Rahmenplan/Entwurfskonzept vorhanden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Freianlagenplanung" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der Auftrag kann bzgl. der Planung und Realisierung des 2. und 3. Bauabschnitts sowie bzgl. der Dauer der Leistungsphase 9 verlängert werden.
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (3-1) bis (3-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Mindestgesamtinvestitionssumme von 800 000 EUR netto (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz zu a) oder alternativ zu b) ist zu benennen. Hinweis: Referenzen zu b) müssen nicht benannt werden. Sie können dann genannt werden, wenn ansonsten keine wertbaren Referenzen zu a) vorhanden sind). Als vergleichbar gelten:
a) Freianlagenplanung für die Platzgestaltung im öffentlichen Bereich/Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit erhöhtem Publikumsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z. B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden). (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Referenz zu a) 20 Punkte möglich;
Oder b) Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität, gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Parkanlagen von Krankenhäusern oder Klinikanlagen, Freiflächen auf Universitätsgeländen, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Referenz zu b) 10 Punkte möglich.
Gewertet werden zu (3-1) insgesamt max. 3 Referenzen zu a) oder/und b).
Zusatzpunkte: Wenn es sich bei den Referenzen zu (3-1) um wertbare Referenzen handelt, bei denen „shared space" oder ein nachweislich vergleichbares System geplant und umgesetzt wurde, so können für diese Referenz jeweils 5 Zusatzpunkte erreicht werden. Dies ist nachvollziehbar in Textform darzulegen.
Wertung zu (3-1), einschließlich Zusatzpunkte, max. 75 Punkte.
(3-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-2) max. 4 Punkte;
(3-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei denen eindeutig dargestellt wurde, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-3) max. 4 Punkte;
(3-4) Nachweis des Bewerbers über eine Auszeichnung/einen Preis für eine realisierte Maßnahme. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-4) max. 4 Punkte.
Insgesamt können 87 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können;
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen;
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2019, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen;
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags;
6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4) zu erbringen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern:
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen;
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
S. o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzl. Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (3-1) bis (3-4):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 gem. § 39 HOAI im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es dürfen grundsätzlich mehr Ref. als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (3-1) bis (3-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung mit ein. Eine Ref., die z. B. für Kriterium (3-1) benannt wird, kann auch für einzelne oder alle Kriterien (3-2) bis (3-4) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Mindestgesamtinvestitionssumme von 800 000 EUR netto (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Ref. zu a) oder alternativ zu b) ist zu benennen. Hinweis: Ref. zu b) müssen nicht benannt werden. Sie können dann genannt werden, wenn ansonsten keine wertbaren Ref. zu a) vorhanden sind). Als vergleichbar gelten:
a) Freianlagenplanung für die Platzgestaltung im öffentlichen Bereich/ Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit erhöhtem Publikumsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z. B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden). (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Ref. zu a) 20 Punkte möglich;
Oder b) Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität, gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Parkanlagen von Krankenhäusern oder Klinikanlagen, Freiflächen auf Universitätsgeländen, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je gewertete Ref. zu b) 10 Punkte möglich.
Gewertet werden zu (3-1) insges. max. 3 Ref. zu a) oder/und b).
Zusatzpunkte: Wenn es sich bei den Ref. zu (3-1) um wertbare Referenzen handelt, bei denen „shared space" oder ein nachweislich vergleichbares System geplant und umgesetzt wurde, so können für diese Referenz jeweils 5 Zusatzpunkte erreicht werden. Dies ist nachvollziehbar in Textform darzulegen.
Wertung zu (3-1), einschließlich Zusatzpunkte, max. 75 Punkte.
(3-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-2) max. 4 Punkte;
(3-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei denen eindeutig dargestellt wurde, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-3) max. 4 Punkte;
(3-4) Nachweis des Bewerbers über eine Auszeichnung/einen Preis für eine realisierte Maßnahme. Gewertet werden max. 2 Ref. mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-4) max. 4 Punkte.
Insgesamt können 87 Punkte erreicht werden.
S. o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt/Landschaftsplaner/Stadtplaner (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene FB werden ausgeschlossen. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdr. zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben.
BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschließlich Elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden Ausgeschlossen;
4) Bei dem unter II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert von 2 100 000 Mio. EUR handelt es sich um die Gesamtinvestitionssumme ohne MwSt (Grobschätzung) für alle 3 Bauabschnitte;
5) Derzeit ist beabsichtigt, dass die Vergabe auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen.
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 6815014994
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYFwuZVdgYmFRVk9UYhxhT09gWk9cUhxSUw==
Fax: +49 6815013506
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.