Deutschland-Potsdam: Architekturentwurf
2019/S 171-418386
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marlene-Dietrich-Allee 20
Potsdam
14482
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sekretariat Einkauf
E-Mail: MTdeYmdkWm5fOWtbWyZoZ2ViZ14nXV4=
Fax: +49 3319799343519
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medienhaus und Campusentwicklung Rundfunk Berlin-Brandenburg. Nicht-offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit städtebaul. Ideenteil u. nachfolgendem Verhandlungsverf. nach VgV.
Der Standort des rbb an der Masurenallee in Berlin muss für die Zukunft weiterentwickelt und soll zu einem Medien-Campus umgestaltet werden. Es ist ein besonderer historischer Ort, an dem sich deutsche Rundfunkgeschichte widerspiegelt und der entsprechend verantwortungsvolles Handeln erfordert. Entstehen soll ein moderner Campus, der den Voraussetzungen an eine moderne Rundfunkanstalt ebenso genügt wie den anspruchsvollen Denkmalschutzanforderungen, der sich zur Stadt öffnet, eine Durchwegung ermöglicht und der angemessene gebäudebezogene Außenräume anbietet. Hierzu soll ein kombinierter baulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt werden. Den zentralen Kern dieser Weiterentwicklung, auf den sich der hochbauliche Realisierungswettbewerb bezieht, bildet ein technisch anspruchsvolles Medienhaus von rund 20 000 m2 BGF mit Büro-, Redaktions- und Senderäumen für modernste Arbeits- und Produktionsprozesse, das im europäischen Vergleich bestehen kann. Eingebettet ist das Projekt in den bedeutenden, sich stark wandelnden Makrostandort im Umfeld von Kaiserdamm, Theodor-Heuss-Platz, Messe und ICC als dem Eingang zur Berliner City West, was eine intensive Auseinandersetzung mit dem übergeordneten städtebaulichen, verkehrlichen und freiräumlichen Kontext erforderlich macht. Hierfür werden im Rahmen des städtebaulichen Ideenteils erste Impulse gesucht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Mindestzahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der u.g. qualitativen Auswahlkriterien. Soweit nach Anwendung der Kriterien keine weitere Auswahl möglich ist, entscheidet das Los.
III.1.10.1 Mindestkriterien
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien
a) Die Bewerbung muss form- und fristgerecht eingehen (§§ 56/57 VgV);
b) Teilnahmehindernisse gem. § 123 Abs. 1 bis 4 und § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
c) Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
d) Spätestens im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die in Abschnitt VI dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für die Eignung erbracht.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s. III.2);
b) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung von 1 bis max. 3 Neubauten (Referenzprojekte A-C), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
B1) Mind. 1 Referenz entspricht mind. der Honorarzone III (§ 35 HOAI);
B2) Bei mind. einer Referenz wurden die LP 2-4 und Teile von 5 (Leitdetails) erbracht;
B3) Mind. 1 Referenz muss den Umgang mit denkmalgeschütztem Baubestand zeigen oder im denkmalgeschützten Umfeld liegen;
B4) Mind. 1 Referenz ist ein Bürogebäude mit weiteren Nutzungen (z.B. Leitstelle, Konferenz, Gastronomie etc.);
B5) Alle Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, wobei die Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2009 liegen darf;
B6) Das/die Referenzprojekt/e ist/sind auf den beizufügenden Referenzblättern mit Lageplan, einem typischen Grundriss und in Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen.
c) Zusätzlich ist ein städtebaulicher Entwurf (D) nachzuweisen. Hier gibt es keine speziellen Anforderungen.
d) Fremdprojekte.
Es ist möglich, sich mit bis zu 3 Referenzprojekten zu bewerben, die die verantwortlichen Personen des Bewerbers in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Dritten erarbeitet haben („Fremdprojekt/e“). Eine Bestätigung ist durch den ehemaligen Arbeitgeber nachzuweisen. Das/die „Fremdprojekte“ müssen die o.g. Anforderungen an das/die Referenzprojekt/e erfüllen. Werden die o.g. Anforderungen lediglich durch die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt D) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers dient. Für dieses Projekt gibt es keine Anforderungen.
e) Mit den bis zu 3 eingereichten hochbaulichen Referenzen (A-C) muss in der Summe die Einhaltung der Anforderungen b1) bis b4) nachgewiesen werden können; die einzelne Referenz kann (muss jedoch nicht) alle Anforderungen erfüllen. Mehr als die max. 3 Referenzen – ausgenommen III.1.10.1.2 d) – sind nicht zugelassen. Bei mehr als den geforderten Referenzen behält sich das Auswahlgremium die Auswahl der zu wertenden Referenzen vor.
III.1.10.1.3 Qualitative Auswahlkriterien
Der Auslober entscheidet anhand der architektonisch-städtebaulichen Qualität des/der Referenzprojekts/e auf Grundlage der Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium des Auslobers; der Auslober behält sich die Einbeziehung von 2 vom Auslober unabhängigen Architekten als Berater vor. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag = 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jeder Vertreter des Auslobers im Auswahlgremium erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen. Es erfolgt keine schriftliche Begründung der jeweiligen Punktevergabe.
Zur Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten. Den ausgewählten Bewerbern wird für die Bearbeitung des Ideenteils die Kooperation mit Stadtplanern / Städtebauarchitekten empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche und hochbauliche Entwicklungsperspektiven (Ideenteil),
— Städtebauliche und architektonische Qualität Medienhaus,
— Programm- und Funktionserfüllung Medienhaus,
— Technische Realisierbarkeit / Energetisches Konzept Medienhaus,
— Nachhaltigkeitskonzept Medienhaus,
— Wirtschaftlichkeit Medienhaus.
Die Wettbewerbssumme beträgt 300 000 EUR (netto) inklusive Aufwandsentschädigungen. Die Aufteilung wird in der Auslobung spezifiziert.
Jeder zugelassene Wettbewerbsteilnehmer, der einen prüffähigen Entwurf einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 8 000 EUR (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb schließt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV an. In das Verhandlungsverfahren werden alle Preisträger einbezogen; das Wettbewerbsergebnis wird mit 60 % gewichtet. Die Vergabeunterlagen einschließlich der den Verhandlungen zugrunde zu legenden Zuschlagskriterien und deren Wichtung werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Aus dem Ideenteil folgt kein Auftragsversprechen.
Für das Verhandlungsverfahren werden folgende Nachweise verlangt — eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig:
a) Mind. 4 festangestellte Architekten/innen, Dipl.-Ing. Architektur, M.Arch. oder vergl. (einschl. Büroinhaber);
b) Nachweis verantwortlicher Tätigkeit in LP 2 bis 4 und Teilen von 5 (Leitdetails) gemäß 34 HOAI 2013 in mind. 2 Projekten in einer Größenordnung von mind. 5 000 m2 BGF;
c) Nachweis von Erfahrungen mit der BIM-Planungsmethode in einem Referenzprojekt;
d) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme pro Schadensfall 3 000 000 EUR für Personen- und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr). Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Der Auslober behält sich vor, die Bauherrenfunktion an einen Baupartner zu übertragen. Für diesen Fall verpflichtet er sich, auch bei Übertragung der Bauherrenfunktion dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung des Projekts einer oder mehrere Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit weiteren Leistungen für die Planung des Medienhauses (Realisierungsteil) beauftragt wird/werden. Der in diesem Rahmen zugesicherte Beauftragungsumfang für die Architektenleistungen (Realisierungsteil) im Rahmen eines noch näher zu konkretisierenden Kooperationsmodells umfasst mind. die LP 2 bis 4 und Teile von 5 (Leitdetails) gemäß § 34 HOAI 2013, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist ein stufenweiser Abruf dieser einzelnen Leistungsphasen (auch in Teilen) vorgesehen; ein Anspruch auf Übertragung noch nicht abgerufener Leistungen oder Teilleistungen besteht nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des oder der Preisträger/s bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
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Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit
„— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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