Deutschland-Kreischa: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 172-420569
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Dresdner Straße 10
Kreischa
01731
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Schöning
Telefon: +49 352062090
E-Mail: MjE2YF9jZDBbYlVZY1NYUR5UVQ==
Fax: +49 3520620928
NUTS-Code: DED2F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreischa.de
Hainweg 5
Dresden
01324
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christian Steinborn
Telefon: +49 351264750
E-Mail: MjE0aFdkWVNUVzJkW1dZV2RTZFVaW2ZXXWZnZCBWVw==
Fax: +49 3512647536
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riegerarchitektur.de
Hainweg 5
Dresden
01324
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christian Steinborn
Telefon: +49 351264750
E-Mail: MjExa1pnXFZXWjVnXlpcWmdWZ1hdXmlaYGlqZyNZWg==
Fax: +49 3512647536
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riegerarchitektur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Objektplanung (HOAI §34) und Freianlagen (HOAI §39)
Die Gemeinde Kreischa plant den Neubau einer dreizügigen Grundschule und einer Zweifeldsporthalle sowie die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes zu einer zweizügigen Oberschule inklusive der dazugehörigen Freiflächen am derzeitigen Standort der Grund- und Oberschule Kreischa, Kirchweg 1a-1c. Der Schulbetrieb soll während der Baumaßnahmen weitergeführt werden, so dass die Planung und Umsetzung von Interims während des Bauablaufs von den Teilnehmern berücksichtigt werden muss.
Für das Vorhaben wurde eine BGF von rd. 10 800 m2 und in einer Kostenschätzung Gesamtbaukosten von rd. 21,5 Mio. EUR ermittelt.
Das Bauvorhaben soll im Standard Silber nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterrichtsgebäude“ (BNB_UN, Version 2017) zertifiziert werden.
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. § 3 Abs. (3) RPW 2013 i. V. m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt.
Die geplante Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 2-9 (Objektplanung und Freianlagen), welche stufenweise beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.
Zunächst werden mit Abschluss des Wettbewerbes die Leistungsphasen 2-4 beauftragt.
In dem Fall, dass der Auslober aus wichtigem Grund von einer in Teilen oder der vollständigen Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus der Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche (auf etwaigen entgangenen Gewinn oder Schadensersatz) zu.
Die Teilnehmer verpflichten sich in dem Fall einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen des Preisträgers für die Leistungsphase 2 bis zur Höhe des Preisgeldes nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Mindestbedingungen sind für eine Teilnahme zu erfüllen:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung mit folgenden Angaben zum Bewerber: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers – bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens;
2) Nachweis Berufsqualifikation nach III.2.1);
3) Angabe Einzel- oder Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen;
4) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
5) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
6) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs. 3 VgV;
7) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerber/Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt/für die sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Teilnahmeantrag nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen;
8) Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe. Der Nachweis dafür ist dem Teilnahmeantrag beizulegen;
9) Der Bewerber hat Nachweise über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen bzw. Neuabschluss eines Vertrages im Auftragsfall zu erbringen:
Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3,0 Mio. EUR
Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
10) Nachweis einer ausreichenden Personalstärke:
Der Bewerber muss eine ausreichende Personalstärke für die Planung und Durchführung des Projektes nachweisen. Gefordert werden für die erste Auftragsstufe (LPH 2-4 gem. HOAI § 34 sowie §39) mindestens 2 Dipl. Ingenieure (Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss) sowie 1 Dipl. Ingenieur (Landschaftsarchitektur oder gleichwertiger europäischer Berufsabschluss).
11) Nachweis von 2 Referenzprojekten (1 x Objektplanung, 1 x Freianlagen) gemäß den geforderten Angaben auf dem Bewerberbogen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 2 und 4-8 für alle Mitglieder einzeln darzulegen.
Sollten mehr Bewerbungen die genannten Mindestbedingungen an die Teilnahme erfüllen als zu vergebene Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden die weiteren Teilnehmer im Losverfahren ermittelt. Die Auslosung erfolgt durch eine nicht weisungsgebundene, vom Auslober unabhängige Stelle.
Natürliche und juristische Personen nach RPW 2013 §4 (1) mit gültiger Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt nach jeweiligem Landesgesetz in Deutschland oder nach §§ 35, 36 des Sächsischen Architektengesetzes (auswärtiger Architekt) mit entsprechenden Nachweisen der Berufszulassung. (Kammerurkunde, Bauvorlageberechtigung bei Architekten)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahmebedingungen sind unter III.1.10) aufgeführt.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge werden folgende Kriterien betrachtet:
— Städtebauliche Einordnung des Entwurfs und architektonisch-räumliche Qualität,
— Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms, Erschließung und Barrierefreiheit,
— Qualität der Freiraumflächen,
— Vorgesehene Umsetzung der Baumaßnahme in Etappen unter Berücksichtigung von Interims für die Schul- und Hortnutzung während der Bauzeit,
— Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit, Ressourcen und Energie.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Wettbewerbssumme (gem. § 7 RPW 2013) ist auf Basis der HOAI ermittelt.
Für Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen wird eine Gesamtsumme von 125 000 EUR (brutto) bereitgestellt.
Für alle vollständig eingereichten Beiträge, welche den in der Wettbewerbsauslobung genannten Kriterien entsprechen und zur Beurteilung zugelassen werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 3 000 EUR gezahlt.
Die Verteilung der Preisgelder erfolgt gemäß RPW 2013, Anlage II, 3
1. Preis (40 %) 32 000 EUR;
2. Preis (25 %) 20 000 EUR;
3. Preis (15 %) 12 000 EUR;
Anerkennungen (20 %): 16 000 EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts gemäß § 7 (2) RPW 2013 möglich.
Siehe IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Teilnahmewettbewerb dürfen nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften teilnehmen, welche die Qualifikation als Architekt und als Landschaftsarchitekt erfüllen.
Die Wettbewerbsauslobung/Aufgabenstellung inkl. Anlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur weiteren Bearbeitung.
Der weitere Ablauf ist derzeit wie folgt geplant:
Einladung zur Teilnahme: 45.KW
Ortsbesichtigung: 46.KW
Abgabe Wettbewerbsbeiträge: 9.KW
Preisgerichtssitzung: 15.KW
2) Vom Auftraggeber wird kostenlos ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Geforderte Ergänzungen des Bewerbungsbogens sind als Anlage beizulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zur Erstellung des Teilnahmeantrages zu verwenden ist. Die Unterlagen sind ausschließlich im DIN A4 – Format einzureichen. Teilnahmeanträge, die diesem Formerfordernis nicht entsprechen, werden ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download zur Verfügung (siehe Pkt. I.3.).
3) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
4) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur folge (Ausschlusskriterium).
6) Erforderliche Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen werden über den unter Abschnitt I.3) genannten Zugang gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitliche geändert oder ob durch die Vergabestelle ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren bereitgestellt wurden. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
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