WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Augsburg Baureferat, Rathausplatz 1, Kontakt Stadtplanungsamt Augsburg, Rathausplatz 1, D-86150 Augsburg, z. Hd. von z. Hd. von Herbert Engelhard, 86150 Augsburg, DEUTSCHLAND. Tel. +49 8213246527. E-Mail: MTZiX2xcX2xuKF9oYV9mYltsXjpbb2FtXG9sYSheXw==. Fax +49 8213246503. Internet-Adresse(n): www.augsburg.de Weitere Auskünfte erteilen: Walter Landherr, Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner BDA, Karlstraße 55, z. Hd. von Herrn Sänger, 80333 München, DEUTSCHLAND. Tel. +49 89189396716. E-Mail: MTJpX2dxX2NsZWNwPnVfanJjcGpfbGJmY3BwLGJj. Fax +49 89189396729. Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Walter Landherr, Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner BDA, Karlstraße 55, 80333 München, DEUTSCHLAND. URL: http://www.walterlandherr.de/wettbewerbsmanagement. Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Walter Landherr, Dipl. Ing. Architekt und Stadtplaner BDA, Karlstraße 55, 80333 München, DEUTSCHLAND.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: Ideen- und Realisierungswettbewerb Neugestaltung der Augsburger Fußgängerzone.
II.1.2) Kurze Beschreibung: Gegenstand des Wettbewerbs ist im Ideenteil ein übergreifendes Gesamtkonzept für die Neugestaltung der öffentlichen Freiflächen des zentralen Innenstadtbereichs, im Realisierungsteil die Freiflächengestaltung der Fußgängerzone Annastraße sowie angrenzender Plätze und Durchgänge. Der Wettbewerb wird nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) durchgeführt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71220000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR/GPA-Staaten ansässige.
a) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt und/oder Architekt befugt sind. Stadtplaner, Verkehrsplaner und Ingenieure sind ausschließlich in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten und/oder Architekten teilnahmeberechtigt. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der unterschiedlichen Fachrichtungen wird dringend empfohlen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
b) Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Mindestens ein Gesellschafter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen zur Teilnahme erfüllen. Juristische Personen haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
c) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Offen.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht festgelegt und in der Wettbewerbsauslobung formuliert.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 4.5.2010 - 18:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 18.5.2010 - 18:00.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja. Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Es sollen 3 Preise und 3 Anerkennungen vergeben werden. Die Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt 49 000,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer: Keine.
IV.5.3) Folgeaufträge: Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt, Weßling.
2. Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitektin, Nürtingen.
3. Wendelin Burkhardt, Architekt, Kaufbeuren.
4. Gerd Merkle, Architekt, Stadtbaurat Stadt Augsburg.
5. Robert Schenk, Bauingenieur, Augsburg.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: a) Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern als Dateien im Internet zum Download bereitgestellt und können unter http://www.walterlandherr.de/wettbewerbsmanagement Abgerufen werden.
b) Der Wettbewerb wird mit zwei Preisgerichtssitzungen und dazwischengeschalteter Vorprüfung durchgeführt. In der 1. Preisgerichtssitzung empfiehlt das Preisgericht dem Auslober eine engere Wahl von ca. 20 Arbeiten; anschließend entscheidet das Preisgericht in der
2. Preisgerichtssitzung über die endgültige Rangfolge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zwischengeschalteten Vorprüfung.
c) Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind die Planungsleistungen gemäß HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 2 (Freianlagen), mindestens die Leistungsphasen 2 – 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis Leistungsphase 3. Hinzutreten können Planungsleistungen gemäß HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen).
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, DEUTSCHLAND. E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaGlrW1pYV29baGQ2aFtdJGVYJFhXb1toZCRaWw==. Tel. +49 898912760. Fax +49 898921762847.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Stadt Augsburg, Baureferat, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg, DEUTSCHLAND. E-Mail: MTZiX2xcX2xuKF9oYV9mYltsXjpbb2FtXG9sYSheXw==. Tel. +49 8213246527. URL: http://www.augsburg.de. Fax +49 8213246503.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 19.2.2010.