Deutschland-Jüchen: Stadtplanung
2019/S 199-484424
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Am Rathaus 5
Jüchen
41363
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Jüchen – Amt für Stadtentwicklung
Telefon: +49 21659156101
E-Mail: MjE5TltRX1IbV05SYFBVWFItV2JSUFVSWxtRUg==
Fax: +49 21659156199
NUTS-Code: DEA1D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Köln
Deutschland
E-Mail: MTlKbFlkYGpqYGZlamprXGNjXDdpX1xgZSRiaVxgaiRlXGxqaiVbXA==
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport.de/E52875253
Adresse des Beschafferprofils: http://www.juechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Jüchen-West
Der Rat der damaligen Gemeinde Jüchen hat in seiner Sitzung am 9.2.2015 ein Siedlungsflächenkonzept zur Entwicklung von Wohnbauland beschlossen. Gemäß Prioritätenliste steht jetzt das Entwicklungsgebiet „Jüchen-West“ im Fokus; für diesen Raum ist die städtebauliche Gestaltung des neuen Quartiers und seine landschaftliche Einbindung zu entwickeln. Die Stadt Jüchen plant hierzu die Durchführung eines nicht offenen Wettbewerbes nach RPW 2013 mit 15 Teilnehmern, wovon 5 Bewerbergemeinschaften vom Auslober vorab gesetzt werden. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Stadtplaner/Landschaftsarchitekten für die anstehenden Planungsleistungen zu ermitteln.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 44/19 RPW 2013 am 24.6.2019 registriert worden.
Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe III.2):
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA);
c) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Bearbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung mit einer Entwicklungsfläche von 2 Hektar in den letzten 5 Jahren im Zulassungsbereich.
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden;
d) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Bearbeitung eines formellen Bauleitplanverfahrens (Teil 2 HOAI, § 19 Leistungsbild Bebauungsplan) in den letzten 5 Jahren.
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden;
e) Eigenerklärungen zu:
— Berufshaftpflichtversicherung,
— Bieter-/Arbeitsgemeinschaften,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB,
— Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Die Angaben sind auf einem Formblatt einzutragen, welches im Internet auf dem Vergabeportal Subreport Elvis unter dem Namen „Vergabeunterlagen Planungswettbewerb Teilnahmeantrag ST 19023“ erhältlich ist (siehe https://www.subreport.de/E52875253).
Das Formblatt ist zusammen mit dem formlos abzugebenden Teilnahmeantrag und den Anlagen fristgerecht zum 12.11.2019 15:00 Uhr elektronisch in Textform unter https://www.subreport.de/E52875253 einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 3 Nachrücker durch Los bestimmt.
Den Bewerbern, welche erfolgreich ihre Bietereignung nachweisen konnten, den vorab gesetzten Teilnehmern und welche ggfs. erfolgreich aus der Losziehung für den Planungswettbewerb hervorgegangen sind, werden die Wettbewerbsunterlagen anschießend wegen ihres großen Datenvolumens vom Wettbewerbsbetreuer, Christian Jürgensmann, jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb,
Friedrich-Wilhelm-Straße 89,
47051 Duisburg, Telefon 0203.2981929, über eine Cloud zur Verfügung gestellt.
Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
— gem. §123 und §124 GWB,
— Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten; Architekten sind nur im Rahmen einer o.g. Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ berechtigt sind,
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind,
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind,
— ferner Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind. Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist. Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Städtebauliches Konzept, Leitidee, Innere Orientierung, Bautypologien, Gliederung, Topografie,
— Freiraum und Landschaft, Übergänge in die Landschaft, attraktiver öffentlicher Raum, Kompensation,
— Funktionale Qualitäten, Erschließung, Nutzungsmischung, Ver- und Entsorgung,
— Umweltqualität, Nachhaltigkeit, Klimaanpassung, Mobilität,
— sozialräumliche Qualität, Begegnung und Nachbarschaften,
— Wirtschaftlichkeit und Entwicklungsfähigkeit, Dichte, Bauabschnitte.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Wettbewerbssumme brutto 95 000 EUR, davon 50 000 EUR für Preise und ggf. Anerkennungen. Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, erhält eine Bearbeitungsgebühr von 3 000 EUR. Vorgesehen ist folgende Aufteilung (sie kann von der Jury durch einstimmigen Beschluss verändert werden):
— 1. Preis 25 000 EUR,
— 2. Preis 12 000 EUR,
— 3. Preis 8 000 EUR,
— für Anerkennungen 5 000 EUR.
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin abgeführt.
Jeder Teilnehmer, der eine vollständige und prüffähige Arbeit einreicht, erhält eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 000 EUR brutto. Werden weniger als 15 Arbeiten eingereicht oder werden Arbeiten als nicht prüffähig ausgeschlossen, so wird die Bearbeitungsgebühr auf die verbleibenden Arbeiten zu gleichen Teilen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette:
— Benachrichtigung Auswahl 22.11.2019,
— Bereitstellung der Unterlagen 29.11.2019,
— Kolloquium 17.12.2019,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 28.2.2020,
— Preisgericht 20.3.2020.
Vergabeverfahren:
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen nach VgV führen. Dabei werden beauftragt:
— Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs im Sinne einer städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung (Leistungsphase 3 entsprechend Merkblatt 51 AKBW),
— Leistungsbild Bebauungsplan nach HOAI Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 1 Bauleitplanung, § 19 Leistungsbild Bebauungsplan (mindestens für den städtebaulichen Teilbereich),
— Leistungsbild Grünordnungsplan mit Eingriffsregelung nach HOAI Teil 2, Flächenplanung Abschnitt 2 Landschaftsplanung, § 24 Leistungsbild Grünordnungsplan (für beide Teile des Wettbewerbsgebietes).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Entwurfsverfasser nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Mit seiner Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
1) Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz) gemäß Formular 233a EU;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211472889
E-Mail: MTJUSVBmY2dsal9sYj5gY3hwY2UraW1jamwsbHB1LGJj
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— unverzüglich gegenüber der Stadt Jüchen nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Jüchen, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss im Falle der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Auf der Schanze 4
Grevenbroich
41515
Deutschland
Telefon: +49 2181601-1133
E-Mail: MjIwX2FOWVVfX1VbWl9fYFFYWFEsXlRRVVoZV15RVV8ZWlFhX18aUFE=
Fax: +49 218160181133
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de