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  • DE-36037 Fulda, DE-36093 Pilgerzell
  • 09/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-383827)

Neubau Florenberg-Grundschule in Pilgerzell


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 17.09.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 19
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 75.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fulda (DE)
    Betreuer gk Projektmanagement, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Peter Diehl [Stellvertreter], Elmar Herget [Stellvertreter], Prof. Alexander Reichel [Vorsitz], Monika Weber-Pahl, Thomas Wirth
    Aufgabe
    Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.
    Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.
    Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.
    Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.
    Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität, so dass sich der Auslober zur Durchführung dieses Wettbewerbes entschlossen hat.
    Als Wettbewerbsgrundlage liegt das Ergebnis der „Phase 0“ Stand Dez. 2019 vor. Darin enthalten sind Vorgaben zum Pädagogischen Konzept sowie Raum- und Funktionsprogramm. Als Nutzfläche werden ca. 3 120 m2 bei angenommenen 360 Schülern vorgegeben.
    Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.
    Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.
    Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
    Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln aus der Hessenkasse gefördert.
    Der Projektabschluss mit Abrechnung zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel muss bis zum Sommer 2024 erfolgen.
    Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.
    Die detaillierte Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Reith Wehner Storch, Fulda/schöne aussichten, Kassel
    2. Schönherr + Juli, Fulda/GTL Triebswetter, Kassel
    3. Staubach + Partner, Fulda/Heil + Kehl Landschaftsarchitektur, Fulda
    4. Sturm + Wartzeck, Dipperz/[f] landschaftsarchitektur, Solingen
    5. Neumann Architektur, Neuhof/Götte Landschaftsarchitekten, Frankfurt am Main
    Weitere 15 Teilnehmer werden in einem Auswahlverfahren zur Teilnahme ausgewählt.
    Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.
    Adresse des Bauherren DE-36037 Fulda
    Projektadresse DE-36093 Pilgerzell
    TED Dokumenten-Nr. 297078-2020
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Fulda: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2020/S 121-297078

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Landkreises Fulda
      Postanschrift: Wörthstraße 15
      Ort: Fulda
      NUTS-Code: DE732 Fulda
      Postleitzahl: 36037
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfOmZbaF5lbF9jbSdgb2ZeWyheXw==
      Telefon: +49 66160061322
      Fax: +49 66160061321

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170cd7a5f0f-15f5d8a34bb2a72a
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Baulicher Realisierungswettbewerb Neubau Florenberg-Grundschule Pilgerzell

      Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 044/20
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Landkreis Fulda plant in Pilgerzell den Neubau der Florenberg-Grundschule.

      Die Sanierung des Bestandes wird im Vergleich zu einem Neubau zur Schaffung einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Schule bei optimaler Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Betrieb und Unterhalt als nicht wirtschaftlich bewertet.

      Der Grundsatzbeschluss zum Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und Ersatzneubau liegt vor.

      Die bestehende Sporthalle soll erhalten bleiben und angemessen in das neue Gesamtkonzept mit eingebunden werden.

      Hohe Anforderungen an die Architektur im Umfeld eines Schulgebäudes mit zu belassener, zu ergänzender, zu ersetzender und neu zu schaffender Bausubstanz und die zugehörigen Freianlagen erfordern ein hohes Maß an Gestaltungs- und Funktionsqualität, so dass sich der Auslober zur Durchführung dieses Wettbewerbes entschlossen hat.

      Als Wettbewerbsgrundlage liegt das Ergebnis der „Phase 0“ Stand Dez. 2019 vor. Darin enthalten sind Vorgaben zum Pädagogischen Konzept sowie Raum- und Funktionsprogramm. Als Nutzfläche werden ca. 3 120 m2 bei angenommenen 360 Schülern vorgegeben.

      Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auslobers die Realisierung möglichst in Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bestandsgebäude umzusetzen.

      Durch einen Ersatzneubau als 1. Bauabschnitt auf den freien Grundstücksflächen soll der parallele Schulbetrieb aufrechterhalten werden um die Kosten für Ausweichräume einzusparen. Der Abbruch des bestehenden Schulgebäudes würde als 2. Bauabschnitt im Anschluss folgen und in einem 3. Bauabschnitt die Neuordnung der Freianlagen für die Schüler unter Beachtung der verkehrlichen Anbindung.

      Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.

      Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln aus der Hessenkasse gefördert.

      Der Projektabschluss mit Abrechnung zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel muss bis zum Sommer 2024 erfolgen.

      Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau der Florenberg Grundschule in Pilgerzell, bestehend aus einem Anteil Hochbau Schulgebäude sowie den zur Schule gehörenden Freianlagen.

      Die detaillierte Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen. Zugelassen sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in (für die Gebäudeplanung) bzw. Landschaftsarchitekt-/in (für die Freianlagenplanung) befugt sind.

      Stadtplaner-/innen und Innenarchitekt-/innen sind nur als Mitverfasser inb Bewerbergemeinschaft mit Architekt-/innen und Landschaftsarchitekt-/innen zugelassen.

      Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt-/in bzw. Landschaftsarchitekt-/in, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.

      Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied (je Objektplanung) die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden.

      Die Anforderungen an die Bewerbergemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

      Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.

      Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekten und/oder Landschaftsarchitekt (in Teilnehmergemeinschaft)

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      1. Reith Wehner Storch, Fulda/schöne aussichten, Kassel
      2. Schönherr + Juli, Fulda/GTL Triebswetter, Kassel
      3. Staubach + Partner, Fulda/Heil + Kehl Landschaftsarchitektur, Fulda
      4. Sturm + Wartzeck, Dipperz/[f] landschaftsarchitektur, Solingen
      5. Neumann Architektur, Neuhof/Götte Landschaftsarchitekten, Frankfurt am Main
      Weitere 15 Teilnehmer werden in einem Auswahlverfahren zur Teilnahme ausgewählt.
      Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Zulassung der Arbeiten:

      — termingemäß eingegangen und rechtskräftig unterschrieben sind;

      — den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen;

      — keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen;

      — in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt, werden nicht festgesetzt.

      Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.

      Beurteilungskriterien:

      Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar/alle Kriterien sind gleichrangig):

      — Leitidee/städtebauliche Einbindung;

      — Gestalterische Qualität/Raumakustik;

      — Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen;

      — Wirtschaftlichkeit/Kennzahlen aus NF, BGF, BRI, Fassadenhüllfläche;

      — Qualität der Freiraumgestaltung mit Einbindung in die Umgebung und verkehrliche Anbindung;

      — Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen/Bauablauf/laufender Schulbetrieb;

      — Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/07/2020
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 30/07/2020
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 75 000,00 EUR netto bereitgestellt.

      Die gemäß Wettbewerbssumme wird zu 50 % auf die Preisträger sowie anteilig zu 50 % als Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung einschließlich Modell ausgezahlt.

      Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen.

      Der Anteil von 50 % der Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      — 1. Preis: 15 000,00 EUR (netto);

      — 2. Preis: 9 375,00 EUR (netto);

      — 3. Preis: 5 625,00 EUR (netto);

      — Anerkennungen: 2 x 3 750,00 EUR (netto).

      Der Anteil der Aufwandsentschädigung beträgt bei 20 Teilnehmern jeweils 1 875 EUR netto.

      Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme anteilig entsprechend neu aufgeteilt.

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Siehe IV.3.1.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisrichter/innen:
      Herr Architekt Prof. Alexander Reichel, Kölnische Straße 39, 34117 Kassel
      Frau Architektin Monika Weber-Pahl, Spreestraße 3, 64295 Darmstadt
      Herr Landschaftsarchitekt Thomas Wirth, Steigweg 24, 97318 Kitzingen
      Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen:
      Herr Architekt Peter Diehl, 35390 Gießen
      Herr Landschaftsarchitekt Elmar Herget, Landkreis Fulda
      Sachpreisrichter:
      Herr Bernd Woide, Landrat, Landkreis Fulda
      Herr Jürgen Obermeier, Leiter Fachdienst Gebäudemanagement, Landkreis Fulda
      Stellvertretende Sachpreisrichter/innen:
      Herr Arribert Herrmann, Leiter Fachdienst Bauen + Wohnen, Landkreis Fulda
      Sachverständige Berater/innen:
      Herr Architekt Sascha Buurman, In der Hölle 3, 35085 Ebsdorfergrund
      Frau Melanie Doran, Leiterin Fachdienst Schulen, Landkreis Fulda
      Herr Markus Reichel, Leiter Sachgebiet Gebäudemanagement, Landkreis Fulda
      Frau Sonja Wollrath, Schulleiterin Florenbergschule
      Frau Daniela Herbert-Schmitt, stellvertretende Schulleiterin Florenbergschule
      Herr Timo Zentgraf, Bürgermeister Gemeinde Künzell
      Als weitere Berater/innen wird aus jeder der 7 Fraktionen ein Mitglied des Kreistags eingeladen.
      Die namentliche Benennung erfolgt kurzfristig vor der Preisgerichtssitzung.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiterenn Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln.

      Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 50 % gewichtet.

      Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen:

      — Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Grundschule gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1;

      — Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2.

      Jeweils stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, zunächst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1 bis 3 und 4 bis 5 nach HOAI § 34 und § 39.

      Besondere Leistungen werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht abverlangt.

      Die Beauftragung und Realisierung ist in Zeit und Umfang von der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel abhängig.

      Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sowie mit weiteren Leistungen/Stufen besteht nicht.

      Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschl. entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen. Es sind auch Angebote rechtl. zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.

      Es gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.

      Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Architektenvertrag des Landkreis Fulda einschl. Anlagen AVB u. ZVB geschlossen.

      Es erfolgt die getrennte Beauftragung Gebäude und Freianlagen.

      Das jeweilige Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

      Handelt es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und Landschaftsarchitekt oder um eine Bietergemeinschaft, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. In diesem Falle sind zu erklären:

      — Erklärung zur Rechtsform;

      — Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied;

      — Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;

      — Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied.

      Verhandlungsverfahren:

      Eine Beurteilungskommission aus Vertretern des Auslobers führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien.

      Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmern fristgerecht der Tag für das Verhandlungsverfahren bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt.

      Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung bei den Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht.

      Für die Auftragserteilung sind folgende Kriterien maßgeblich:

      — Wettbewerbsergebnis (50 %);

      — Entwicklungspotential Wettbewerb (10 %);

      — Qualitäts- und Leistungsmerkmale, Methodik, Sicherung zu Kosten, Termine (20 %);

      — Leistungsfähigkeit, Kapazitäten/Präsenz (10 %);

      — Angebot (10 %).

      Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren:

      Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

      Die Angaben zu Punkt 1 und 2 sind getrennt nach den zutreffenden Planungsdisziplinen Gebäude/Freianlage zu erbringen.

      1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

      1.1. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR beträgt.

      Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).

      Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären.

      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

      1.2. Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in Euro brutto der letzten 3 Geschäftsjahre, bezogen auf die gegenständliche Dienstleistung

      2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

      2.1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

      2.2. Angabe, ob und wenn ja welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.

      2.3. Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

      2.4. Namentliche Nennung des/der vorgesehenen Projektleiters/-in mit mind. abgeschlossenem Architekturstudium, Stellvertreter/in und ein weiterer Mitarbeiter/in.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64283
      Land: Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64283
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRmZFhVIlxZZ2dZYiJYWQ==
      Telefon: +49 6151-12-6603
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

      Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag

      Erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

      Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung.

      Zur Nachprüfung vermuteter Verstöße können sich Wettbewerbsteilnehmer an die zuständige Vergabekammer wenden, nachdem fristgerecht beim Auslober Einspruch eingelegt wurde.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Ort: Darmstadt
      Postleitzahl: 64283
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwPnBuYl8sZmNxcWNsLGJj
      Telefon: +49 6151-12-6603
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22/06/2020
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.06.2020
Ergebnis veröffentlicht 14.10.2021
Zuletzt aktualisiert 14.10.2021
Wettbewerbs-ID 2-383827 Status Kostenpflichtig
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