Deutschland-Marburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 163-396970
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Barfüsserstraße 11
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro UmbauStadt
E-Mail: MThvXWxsWl1vXWpaXThtZVpZbWtsWVxsJlxd
Telefon: +49 69-42602606
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnquartiersentwicklung Hasenkopf Marburg
Die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt die Auslobung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zur Entwicklung eines nachhaltigen Wohnquartiers mit 300 bis 350 Wohneinheiten am Hasenkopf im Stadtteil Stadtwald/Ockershausen. Das gesamte Entwurfsgebiet umfasst ca. 15,4 ha Fläche. Diese teilen sich auf in einen für die Bebauung vorgesehenen Bereich von 9,4 ha sowie umgebende Flächen von 6 ha.
Hintergrund ist eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet Marburgs. Vorangegangen ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit zur gemeinsamen Zielfindung für die Quartiersentwicklung. Das Wettbewerbsergebnis soll die Grundlage für die nachfolgende Bauleitplanung bilden.
Der Planung zugrunde liegt außerdem der Klima-Aktionsplan der Stadt Marburg, als Reaktion auf die Ausrufung des Klimanotstands 2019. Daher liegt auch ein großes Augenmerk auf der Nachhaltigkeit des Entwurfs, in allen Belangen.
Für den gesamten Entwurf spielt die Gestaltung des Freiraums eine besondere Rolle: Innerhalb der Bebauung sind Begegnungsflächen mit viel Grün und Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Besucher*innen vorzusehen; außerdem ist die Vernetzung zwischen Entwurfsgebiet und Umgebung (benachbarter Stadtteil „Stadtwald“ und Landschaft) intensiv mit einzubeziehen.
Wohnsiedlung mit Bebauung mit 9,4 ha:
Zu entwerfen ist eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Siedlung für 300 bis 350 Wohneinheiten mit hochwertig und innovativ gestalteten Begegnungsräumen und Grünflächen im Freibereich sowie einem innovativen Mobilitätsansatz zur Förderung des nicht-motorisierten Individualverkehrs. Zu planen ist ein Mix aus verschiedenen Wohnformen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf preiswertem bzw. gefördertem Wohnungsbau. Dabei sind auch alternative Wohnformen wie z. B. gemeinschaftliche Wohnprojekte zu berücksichtigen. Vorgesehene Infrastruktureinrichtungen sind eine Kindertagesstätte, gemeinschaftlich nutzbare Räume und in geringem Umfang der Versorgung des Quartiers dienende Läden. Die Nutzungsmischung und zentrale Funktionen sind vertieft darzustellen. Der Entwurf muss bauabschnittsweise realisierbar sein.
Umgebende Flächen mit 6 ha:
Der neue Siedlungskörper ist räumlich, konzeptionell und funktional in seine Umgebung einzubinden. Zur Qualifizierung dieser Einbindung sind die an das zur Bebauung vorgesehene Gebiet angrenzenden Flächen von maximal etwa 6,0 ha zu bearbeiten. Darin sind die Einbindung der Siedlung in die Landschaft (in die angrenzenden Grünstrukturen), Verbindungen zur bestehenden Siedlung sowie eine Idee für einen Übergangsbereich zwischen Wohnquartier und Landschaft in Gestalt eines Experimentierfeldes z. B. für experimentelles Wohnen (z. B. Wagenplatz, Tiny Houses etc.) darzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1) Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.
A2) Eigenerklärungen zur Gesamtbeschäftigtenanzahl der Bewerbergemeinschaft von entsprechend des Vorhabens fachlich qualifizierten Führungskräften und Mitarbeiter*innen (je mind. ein Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Städtebau bzw. Freiraumplanung) mit mindestens 30 Wochenstunden in den letzten 3 Jahren.
A3) Referenzen, die in den letzten 6 Jahren bearbeitet wurden. In jeder der nachfolgenden Kategorien ist eine Referenz anzugeben.
1. Eine Referenz „qualifizierter Bebauungsplan“ (gem. BauGB):
— Fläche: min. 3 ha;
— Bebauungsplan mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit;
— Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI § 19 abgeschlossen.
2. Eine Referenz „städtebaulicher Entwurf“:
— Entwurfsfläche min. 3 ha, mit signifikantem Freiraumanteil;
— Leistungsphasen 1-3 abgeschlossen (gemäß Merkblatt Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der AKBW);
— Einstufung min. in die Honorarzone II (gemäß Merkblatt Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der AKBW).
Im Sinne der Nachwuchsförderung beabsichtigt die Ausloberin, nach Möglichkeit 2 der 20 Teilnehmer*innenplätze durch junge Bewerber*innengemeinschaften zu besetzen, die über Fachkompetenz, jedoch nicht die geforderten Leistungsnachweise verfügen. Junge Bewerber*innengemeinschaften müssen daher die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
J1) Durchschnittsalter aller Büroinhaber*innen/Geschäftsführer*innen max. 35 Jahre,
J2) Gründung der Büros vor weniger als 3 Jahren,
J3) Referenzen, die in den letzten 6 Jahren bearbeitet wurden. In jeder der nachfolgenden Kategorien ist eine Referenz anzugeben:
1. Eine Referenz „qualifizierter Bebauungsplan“ (gem. BauGB):
— Fläche: min. 3 ha;
— Bebauungsplan mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit.
2. Eine Referenz „städtebaulicher Entwurf“:
— Entwurfsfläche min. 3 ha, mit signifikantem Freiraumanteil;
— Leistungsphasen 1-3 abgeschlossen (gemäß Merkblatt Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der AKBW);
— Einstufung min. in die Honorarzone II (gemäß Merkblatt Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der AKBW).
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in (oder äquivalent) befugt sind.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen wird zwingend gefordert. Die Einbeziehung von Architekt*innen und Verkehrs- bzw. Mobilitätsplaner*innen wird empfohlen.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Sollten die Eignungskriterien von einer Bewerber*innengemeinschaft nicht selbst erfüllt werden können, ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV möglich. Hierfür vorgesehenen Leistungen müssen im Verhandlungsverfahren benannt werden, die eignungsleihenden Unternehmen müssen inklusive Angabe des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin und dessen/deren Kontaktdaten bezeichnet werden. Auch ist nachzuweisen, dass diese Unternehmen geeignet sind. Kritische Aufgaben müssen direkt vom Bieter/von der Bieterin oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft erarbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebau (Gesamtkonzept, Leitidee, Bezüge, Bauabschnitte, planungsrechtliche Umsetzbarkeit);
— Mobilität (Anbindung, Erschließung, ruhender Verkehr, Schwerpunkt Fußgängerverkehr, Innovativer Ansatz);
— Freiraum (Gestaltung, Einbindung in die Umgebung, Nutzungsangebot, Aufenthaltsqualität, Topografie);
— Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales; Klimagerechtigkeit).
Die Reihenfolge der Kriterien ist unabhängig von ihrer Gewichtung.
Es werden voraussichtlich 3 Preise vergeben.
Die Wettbewerbssumme beträgt 66 000 EUR.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Aufwandsentschädigung pauschal 1 500 EUR je Teilnehmer, Verteilung der Restsumme auf die Preisträger; 1/2 der Restsumme geht an den 1. Preis, 1/3 an den 2. Preis, 1/6 an den 3. Preis (je zzgl. der zuvor genannten Aufwandsentschädigung).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Sofern Teilnehmer*innen in Deutschland Umsatzsteuer abführen, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Siehe den Punkt „Angaben zu den Preisen“.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsversprechen:
Bei der Umsetzung des Projekts wird einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit der Leistungsphase 3 (Entwurf) gemäß Merkblatt Nr. 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der AKBW beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. In Abhängigkeit des Wettbewerbsergebnisses strebt die Ausloberin an, die mit der Leistungsphase 3 beauftragten Teilnehmer*innengemeinschaft auch mit der Erstellung des qualifizierten Bebauungsplans zu beauftragen; der genaue Umgriff des Bebauungsplans ist konzeptabhängig. Der Auslober behält sich eine stufenweise Vergabe vor.
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft werden gemeinsam beauftragt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag an den/die erste/n Preisträger/-in zu vergeben. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, werden alle Preisträger*innen zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert (§ 14(4)8 VgV). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17(11) VgV).
Termine:
— Ausgabe der Auslobung: KW 41;
— Einreichung von Rückfragen zur Auslobung: bis Dienstag, 20.10.2020;
— Rückfragenkolloquium: Dienstag, 27.10.2020 von 14.00 bis etwa 18.00 Uhr;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: KW 51 (Poststempel oder persönliche Abgabe);
— Abgabe des Modells: KW 2 in 2021 (Poststempel oder persönliche Abgabe);
— Preisgericht: Donnerstag, 28.1.2020 von 9.00 bis 18.00 Uhr;
— Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: voraussichtlich ab KW 5;
— Verhandlungsverfahren: voraussichtlich ab KW 8.
Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren (siehe Teilnahmeantrag):
1. Anerkennung der Regelungen der RPW 2013 und der aktuellen Vergabeverordnung,
2. Angaben zur Berufsqualifikation nach § 75 VgV als Eigenerklärung,
3. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß § 43 Abs. 2 VgV,
4. Angaben zu zwingenden Ausschlusskriterien gemäß § 123 oder § 124 GWB,
5. Angaben dazu, ob wesentliche Anforderungen eines früheren öffentlichen Auftrages (in den letzten 3 Jahren) mangelhaft erfüllt wurden, so dass dies zu einer vorzeitigen Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvertrag), zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 7 GWB),
6. Angaben zu weiteren Ausschlussgründen, siehe Teilnahmeantrag.
Zuschlagskriterien:
Das Wettbewerbsergebnis fließt zu 55 % in die Gewichtung der Zuschlagskriterien ein.
RPW:
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS herausgegebenen Fassung (Stand: 31.1.2013) mit dem Einführungserlass des Landes Hessen veröffentlicht am 7.4.2014 im Staatsanzeiger 15/2014, S. 327, zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich.
Rücksendung von Unterlagen:
Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten werden ausschließlich auf schriftliche Anforderung durch die Teilnehmer*innen zurückgesandt. Unterlagen, die nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ausgabe des Preisgerichtsprotokolls zurückgefordert werden, werden nach Fristablauf entsorgt.
Datenschutz:
Sämtliche Unterlagen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung von Wettbewerbsgrundlagen/-unterlagen bzw. deren Weitergabe an Dritte ist nur über den/die Verfahrensbetreuer*in zulässig. Zur Wahrung der Anonymität im Sinne der RPW 2013 ist jegliche Form der Veröffentlichung einer Wettbewerbsarbeit oder von Teilen derselben bis zur Erstveröffentlichung durch die Ausloberin unzulässig. Eine solche Veröffentlichung vor Ausgabe des Preisgerichtsprotokolls führt zum Ausschluss der betreffenden Arbeit.
Jede/r Teilnehmer*in, Preisrichter*in und Sachverständige(r) erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Verfahrens in einer elektronischen Datei beim Verfahrensbetreuer gespeichert werden.
Jede/r Teilnehmer*in, Preisrichter*in und Sachverständige(r) erklärt sich zudem damit einverstanden, die Regelungen der RPW 2013 und der VgV einzuhalten.
Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Teilnehmer*innen und den Auslobern erfolgt ausschließlich über das Kommunikationsmodul des Deutschen Vergabeportals (dtvp).
Link: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDK0C
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HDK0C
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126601
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.