Anstatt: III.2) Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Die Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten mit Architekten ist zwingend vorgeschrieben, wobei die Federführung bei einem Landschaftsarchitekten liegen muss. IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 13. Sachpreisrichter: 14. Alexander Reissl, Stadtrat SPD-Fraktion. 15. Hans Podiuk, Stadtrat CSU-Fraktion. 16. Siegfried Benker, Stadtrat Bündnis 90/die Grünen. 17. Wolfgang Püschel, Vorsitzender BA 1. 18. Bernhard H. Hansen, DB Station&Service AG. 19. Peter Aumann, CBP, Unabhängiger Kostengutachter. 20. Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter: 21. Christine Strobl, Stadträtin SPD-Fraktion. 22. Richard Quaas, Stadtrat CSU-Fraktion. 23. Manfred Gost, DB Station&Service AG. VI.2) Sonstige Informationen: Zu Ziff. IV.3.4) Nicht ausgewählte Bewerber werden nicht benachrichtigt; sie können bei dem Büro Bartenbach & David ab dem 13.01.2005 erfragen, warum sie nicht ausgewählt wurden. Zu Ziff. IV.4.3) Dies sind für die Freianlagen und ggf. Gebäudeplanung die Leistungsphasen 2 - 3 und 5 gem. § 15 HOAI.
muss es heißen: III.2) Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Die Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten mit Architekten ist zwingend vorgeschrieben, wobei die Federführung bei einem Landschaftsarchitekten oder Architekten liegen muss. IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 13. Sachpreisrichter: 14. Alexander Reissl, Stadtrat SPD-Fraktion. 15. Richard Quaas, Stadtrat CSU-Fraktion. 16. Siegfried Benker, Stadtrat Bündnis 90/die Grünen. 17. Wolfgang Püschel, Vorsitzender BA 1. 18. Ewald Breuer, DB Station&Service AG. 19. Peter Aumann, CBP, Unabhängiger Kostengutachter. 20. Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter: 21. N.N, Stadtrat/in SPD-Fraktion, 22. Hans Podiuk, Stadtrat CSU-Fraktion. 23. Gerd Kranz, DB Station&Service AG. VI.2) Sonstige Informationen: Zu Ziff. IV.3.4) Nicht ausgewählte Bewerber werden nicht benachrichtigt; sie können bei dem Büro Bartenbach & David ab dem 13.01.2006 erfragen, warum sie nicht ausgewählt wurden. Zu Ziff. IV.4.3) Bezogen auf die Platzgestaltung sind dies für die Freianlagen und eine ggf. erforderliche Gebäudeplanung die Leistungsphasen 2-3 und 5 gem. § 15 HOAI.
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