D-Brandenburg an der Havel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2010/S 123-187118
Betr.:
CPV:
71222000
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen.
Anstatt:
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 27.7.2010 (16:00).
muss es heißen:
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 23.7.2010 (16:00).
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D-Brandenburg an der Havel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2010/S 122-184719
Betr.:
CPV:
71222000
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen.
Anstatt:
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
23.7.2010.
muss es heißen:
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
27.7.2010 (16:00).
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WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
z. H. Herrn Lenz
14770 Brandenburg an der Havel
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3381586810
E-Mail: MjEwSl5lY1dpJEJbZHA2aWpXWmojWGhXZFpbZFhraF0kWls=
Fax +49 3381582704
Internet-Adresse(n)
http://www.stadt-brandenburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Heyo Schönwälder
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3021751920
E-Mail: MThgXXFnJmtbYGddZm9ZXWRcXWo4aGRZZm1mX2tjbWRsbWomXF0=
Fax +49 3021751859
Internet: http://www.planungskultur.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Heyo Schönwälder
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3021751920
E-Mail: MjE1WVZqYB9kVFlgVl9oUlZdVVZjMWFdUl9mX1hkXGZdZWZjH1VW
Fax +49 3021751859
Internet: http://www.planungskultur.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Heyo Schönwälder
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3021751920
E-Mail: MjE2WFVpXx5jU1hfVV5nUVVcVFViMGBcUV5lXldjW2VcZGViHlRV
Fax +49 3021751859
Internet: http://www.planungskultur.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Sanierung des Gartendenkmals Marienberg in der Stadt Brandenburg an der
Havel. Wettbewerb gemäß RPW 2008 als nichtoffener Realisierungswettbewerb
für 25 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die Stadt Brandenburg an der Havel lobt einen landschaftsplanerischen
Realisierungswettbewerb für den Bereich des Marienberges aus.
Der nordwestlich der Altstadt Brandenburgs gelegene Marienberg erhebt sich
etwa 40 m über die Stadt mit einer Gesamtfläche von etwa 30 ha und wurde
zu Beginn des 20sten Jahrhunderts erstmalig als öffentliche Grünanlage
angelegt. Die Gesamtanlage des Kulturparks ist seit 1995 in die
Denkmalliste des Landes eingetragen.
In den 1960er und 1970er Jahren erfolgte eine erhebliche Umgestaltung der
Anlage, wobei jedoch die grundsätzliche Geometrie, wie z.B. der
Wegeführung, nicht bedeutend verändert wurde. Aus dieser
Umgestaltungsperiode stammen z.B. vorhandene Stützmauern und
Wegeoberflächen, die aus denkmalpflegerischer Sicht maßgeblich und als die
Landschaft gestaltende Elemente zu betrachten sind.
Die heutige Bestandssituation des Parks auf dem Marienberg setzt sich aus
insgesamt fünf Zeitschichten zusammen. Gestaltungselemente der einzelnen
Schichten sind in unterschiedlicher Qualität und Quantität erhalten.
Im Rahmen des Wettbewerbes sollen die Teilnehmer ein
landschaftsarchitektonisches Konzept erarbeiten, bei dem zwei Phasen
berücksichtigt werden. Zentrale Planungsaufgabe und Gegenstand des
Investitionsvorhabens ist die dauerhafte Sanierung des Gartendenkmals, die
Neugestaltung des Nordaufgangs sowie die weitestgehende Herstellung der
Barrierefreiheit.
Ziel des Wettbewerbes ist ein Bürgerpark, der Platz für Begegnung und
Bildung bietet. Im Park inmitten der Stadt sollen u.a. ökologische
Zusammenhänge ebenso vermittelt werden wie gartendenkmalpflegerische und
wasserwirtschaftliche Sachverhalte. Eine Spielanlage, die
intergenerationelles Spielen und Lernen fördert, soll ebenfalls Gegenstand
des Investitionsvorhabens sein.
Der Sonderzustand im Rahmen der BUGA 2015, für die der Marienberg einen
zentralen Erlebnisbereich darstellen wird, bedarf der besonderen
Berücksichtigung. Zu beachten sind die angrenzenden Grundstücke sowie
Bezüge zur Stadt.
Grundlage für die Bearbeitung der Aufgabe bildet die erstellte
„Gutachterliche Bewertung der Freiflächen des Marienberges“ vom Büro für
Landschaftsarchitektur Dipl.-Ing. A. Brückner.
Die Aufgabe soll unter Berücksichtigung bzw. Beachtung der
Bestandssicherung bearbeitet werden, wobei die Hauptaufgabe in der
Eindämmung der Verluste an Vegetation und den baulichen Anlagen zu sehen
ist.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71222000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Gesucht werden Landschaftsarchitekten.
Neben 10 geladenen Teilnehmern erfolgt in einem offenen
Bewerbungsverfahren die Auswahl weiterer 15 Teilnehmer, differenziert in
die Kategorien „Bewerber mit Berufserfahrung“ und „Junge Büros“. Die
Zuordnung zu den beiden Kategorien erfolgt durch den Vermerk auf dem
Bewerbungsformular. Als „Junge Büros“ gelten Büros, bei denen der
Listeneintrag (als Landschaftsarchitekt/in in freischaffender Tätigkeit)
aller Büroleiter/innen maximal sieben Jahre zurückliegt.
Zur Prüfung der Qualifikation wird vom Auslober ein Gremium mit zwei
unabhängigen Fachleuten berufen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auslober. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
A1. Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen:
Frist- und formgerechtes Vorliegen des vollständig ausgefüllten und von
dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten
Vertreter rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformulars mit
folgenden Angaben:
A1.1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4
(6) VOF vorliegen (s. Anlage U - Bewerbungsformular);
A1.2. Eigenerklärung (s. Anlage U - Bewerbungsformular) des Bewerbers zu
wirtschaftlichen Verknüpfungen und zur Unabhängigkeit nach § 4 (2) VOF;
A1.3. Nennung der Teilnehmer (bei Arbeitsgemeinschaften sind alle
Mitglieder zu benennen) mit Angabe zu Büroname; Ansprechpartner; Adresse;
Telefon; Fax; Email; ggf. Internetadresse; Namen der Büroinhaber und
-partner; Kammernummer / Eintragungsort bzw. Name der Kammer/Datum der
Eintragung;
A1.4. Darstellung (s. Bewerbungsformular Pkt. 2) der Zahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
festangestellten und freiberuflichen Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte)
insgesamt sowie Architekten/Ingenieure für Leistungen im Bereich
Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI.
Mindestanforderung:
Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten/Ingenieure für Leistungen im Bereich Freianlagenplanung gem. §
38 HOAI insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: größer/gleich 2.
Angaben zu 2 unter eigenem Namen realisierten (mindestens LPH 2–5 gem. §
38 HOAI) Referenzprojekten (s. a. Präqualifikationskriterien), die in den
letzten 10 Jahren (05/2000–05/2010) hinsichtlich der Kosten, der Termine
und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung
Leistungsphase 8 des § 38 HOAI) mit den Angaben: Projektbezeichnung;
Verfasser; Ort; Art der Baumaßnahme; Auftraggeber; Gesamtbaukosten netto;
Fertigstellung LPH 8 gem. § 38 HOAI; bearbeitete Leistungsphasen;
Planungs- und Realisierungszeitraum; Kurzbeschreibung von Besonderheiten
mit Angaben zu den relevanten Aspekten in Bezug auf die vorliegende
Aufgabenstellung.
Mindestforderungen:
1. Mindestens ein Projekt mit Gesamtbaukosten 1 800 000 EUR netto. und
2. Mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber.
Bewerber aus der Kategorie „Junge Büros“ haben dieselben Nachweise zu
führen; die Mindestanforderung „Mindestens ein Projekt mit Gesamtbaukosten
1 800 000 EUR netto.“ muss nicht erfüllt werden.
Weiterführend müssen die zwei Referenzprojekte auf jeweils einem A4 Blatt
pro Projekt im Hochformat dargestellt werden. Es sollten aussagekräftige,
prägnante Pläne, Schnitte und/oder Perspektiven, Fotos etc. (keine
Erläuterungstexte, Tabellen, etc.), geeignet für eine Beamerpräsentation
(Schriftgröße mind. 20 Pkt.) dargestellt werden. Die Einsendung muss als
Papierausdruck (DIN A4) und zusätzlich als Datei (DIN A4, JPG-Format, 3508
Pixel hoch und 2479 Pixel breit mit einer Auflösung von 72 DPI) auf einer
CD-Rom erfolgen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen
und werden zur Beurteilung der Bewerbung nicht herangezogen.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den
Referenzprojekten von der Arbeitsgemeinschaft insgesamt zu machen.
Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Wettbewerbserfolge (s. Punkt A1.5) können, bei entsprechender Realisierung
(Fertigstellung Leistungsphase 8 des § 38 HOAI innerhalb der letzten 10
Jahre) auch als Referenzprojekte benannt werden.
Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der
Kosten, Termine und Qualitäten und eine gute Zusammenarbeit belegen,
können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in
die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei
Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.
A1.5. Angaben zu Wettbewerbserfolgen oder Belobigungen (s.
Bewerbungsformular Pkt. 5), die innerhalb der letzten 10 Jahre (05/2000
bis 05/2010) für Projekte, bevorzugt in Hinsicht mit der Bauaufgabe
relevanten Aufgabenstellung.
Weiterhin sind folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – zwingend gefordert; bei
Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
A1.6. Nachweis der Vertretungsbefugnis. Im Fall einer juristischen Person,
z.B. einer GmbH, durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges. Im Fall
einer Arbeitsgemeinschaft sowie in allen übrigen Fällen, in denen ein
bevollmächtigter Vertreter unterschreibt, ist seine Bevollmächtigung durch
Vorlage einer Vollmachtserklärung nachzuweisen (Anlage A
Bewerbungsformular).
A1.7. Nachweis über die Eintragung in die Architektenkammer (z. B durch
Vorlage der Kopie der Eintragungsurkunde), bei ausländischen Bewerbern
Nachweise gemäß Richtlinie 85/384 EWG. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat
die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nicht gesetzlich geregelt, ist
ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorzulegen,
dessen Anerkennung nach den EG-Richtlinien 85/384/EWG
(Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer
beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Weiterhin gelten die folgenden Mindestanforderungen. Bewerbungen, die
diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Alle Mindestkriterien müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten
(max. 2) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden
vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
B1. Präqualifikationskriterien.
B1.1. Referenzprojekte. Die Referenzprojekte sollen die spezifische
Erfahrung und erfolgreiche Abwicklung von Aufträgen vergleichbarer
Schwierigkeit, Art und Umfang belegen. Die Kriterien sind:
1. Honorarzone gem. § 39 HOAI; 2. Fläche in qm; 3. Bearbeitete LPH gem. §
38 HOAI; 4. Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) 5. Bauen in sensibler
Umgebung (Denkmalschutz; Umgebungsschutz); 6. Qualität des
Freiraumkonzeptes; 7. Einbindung in die Umgebung; 8. Komplexität; 9.
Referenzschreiben (positive Erfahrungen bzgl. Kosten-, Termintreue,
Qualitätsmanagement, Zusammenarbeit) (s. auch Punkt A1.4);
B1.2. Auszeichnungen (Wettbewerbserfolge und/oder Belobigungen) (s. auch
Punkt A1.5).
Der Auslober behält sich vor, die Nachweise der ausgewählten
Bewerber/innen stichprobenartig auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen. Verstöße führen zum Ausschluss der Bewerber/innen und ggf.
ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich,
dass die vom Auslober vorgegebenen Bewerbungsformulare in Papierform
vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in einem
verschlossenen Umschlag eingereicht werden.
Die für den Wettbewerb ausgewählten Bewerber werden unmittelbar nach der
Sitzung des Auswahlgremiums per E-Mail benachrichtigt. Sie haben ihre
Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Zur Teilnahme am Verfahren berechtigt sind:
— Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige Personen, die gemäß
den Regelungen ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung berechtigt sind,
die Bezeichnung Landschaftsarchitekt zu führen und freiberuflich tätig
sind. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstige Betätigungsnachweise als
Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie
85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist,
— Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der
Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sofern einer der
Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person
und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen
gestellten Anforderungen erfüllen,
— Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen
Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen
erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum
Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Teilnahmehindernisse sind nach § 4 (2) RPW 2008 geregelt. Im Falle der
erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen
bzw. Arbeitsgemeinschaften an dem Wettbewerb teilnehmen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 25
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. relais Landschaftsarchitekten, Berlin
2. Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
3. Levin Monsigny, Berlin
4. BW&P Landschaftsarchitekten, Netzeband
5. Sinai Faust.Schroll.Schwarz, Berlin
6. Topothek 1, Berlin
7. Proske & Steinhausen, Schwerin
8. ST raum a, Berlin
9. Hoffmann Röttgen, Limburgerhof/Berlin
10. geskes.hack Landschaftsarchitekten, Berlin
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden nach
folgenden Gesichtspunkten beurteilt: Qualität des
landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes; Wirtschaftlichkeit;
Funktionalität; Konstruktion und Denkmalschutz. Die vollständige
Bekanntgabe erfolgt im Auslobungstext. Die Listung der Kriterien stellt
keine Rangfolge dar.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
23.7.2010
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
4.8.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Wettbewerbssumme (RPW 2008 § 7
(2)) ist auf der Basis des § 39 HOAI ermittelt worden. Für Preise stehen
insgesamt 45 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, 5 Preise
und Anerkennungen zu vergeben. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der
Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem
Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2008 möglich.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer
Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und
Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts
unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung
zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum
des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt
bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der
Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten
Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen
und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der
Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verhaltens.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Ja
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt
Landesprogramm EFRE "Nachhaltige Stadtentwicklung".
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Zu
IV.5.3) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Der Auslober wird im Falle der
Realisierung des Vorhabens der Empfehlung des Preisgerichtes folgen und
einem der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung beauftragen, d.h. nach
Möglichkeit die Leistungsphasen 2-8, mindestens jedoch die Leistungsphasen
2-4 gem. § 38 HOAI. Eine abschnittsweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Sollte er aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der
Empfehlung des Preisgerichtes abweichen wollen, wird er unter allen
Preisträgern Verhandlungen nach VOF § 3 Absatz 4b durchführen, im Rahmen
derer er die oben genannten Leistungen an einer der Preisträger vergeben
wird.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird (RPW 2008 § 8 Absatz 2). Voraussetzung für eine Beauftragung
ist, dass die Ausführung im vorgegebenen Kostenrahmen möglich ist.
Zu
IV.5.5) Die Zusammensetzung des Preisgerichtes erfolgt nach den Regeln
der RPW 2008. Die Mitglieder des Preisgerichtes werden in den
Ausschreibungsunterlagen zur Wettbewerbsaufgabe namentlich aufgeführt.
Die Arbeiten sind – versehen mit der Beschriftung „Wettbewerb Marienberg
Brandenburg“ – bei dem Büro Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur +
Stadtplanung, Bülowstraße 66, 10783 Berlin in einem verschlossenen
Umschlag einzureichen.
Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur schriftlich
oder per Email gestellt werden. Sie können per E-Mail an
MTFHZHhuLVJiZ25kbXZgZGtjZHE/b2tgbXRtZnJqdGtzdHEtY2Q= oder per Fax an die Nummer +49
3021751859 gesandt werden. Die Fragen sind nach knapper Problemdarstellung
kurz und eindeutig und so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich
ist.
Die anonymisierten Fragen werden mit den Antworten auf der Website
http://planungskultur.de/Ausschreibungen/wettbewerbe.html veröffentlicht,
so dass alle potentiellen Bewerber über den gleichen Informationsstand
verfügen. Da die erbetenen Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Ausschreibungsfrist zu erteilen sind, werden Anfragen nur zugelassen und
beantwortet, soweit sie spätestens am 13.7.2010, 16:00 Uhr eingegangen
sind.
Die Auslobungsunterlagen sind ausschließlich unter
http://planungskultur.de/Ausschreibungen/wettbewerbe.html erhältlich.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3318661617
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Antragstellers
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
23.6.2010