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  • DE-54290 Trier
  • 12/2010
  • Ergebnis
  • (ID 2-45787)

Umfeld Porta Nigra


 
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    Entscheidung 10.12.2010 Entscheidung
    Achtung Änderung am Jul 28, 2010
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 25
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Zulassungsbereich EWR
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 85.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Trier, Trier (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Klaus Bierbaum
    Aufgabe
    Die Porta Nigra in Trier ist das besterhaltene römische Stadttor nördlich der Alpen und gleichzeitig Sinnbild des geschichtlichen Wandels: über tausend Jahre war sie mittelalterliche Kirche und ist heute das Wahrzeichen Triers.
    Ihre Funktion als Stadttor hat die Porta Nigra inzwischen verloren: der Fahrverkehr wird seitlich an ihr vorbei geführt. Fußgänger durchschreiten sie zwar wieder - ein Pendant zur Innenstadt fehlt aber auf der anderen Seite.
    Auch das Umfeld entspricht in keiner Weise dem historischen Stellenwert. Der Fahrverkehr trennt das Tor von seiner Umgebung, der angrenzende Alleenring ist in seiner Gestalt und Funktion schwer zu erkennen, die Platzausbildung weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf.
    Mit der Neugestaltung des im Wettbewerbsgebiet liegenden Simeonstiftplatzes ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufwertung des Bereichs um die Porta Nigra getan. Langfristig soll die Umgestaltung vervollständigt werden. Grundlage hierfür soll der im Rahmen des "Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten" ausgelobte Wettbewerb sein. Die Umfeldgestaltung der Porta Nigra versteht sich als wichtiger Baustein der Projekte zur Innenstadtgestaltung, die den besonderen städtebaulichen Charakter wieder betonen und aufwerten wollen.
    Erwartet werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern daher Aussagen, wie durch die Umgestaltung das Umfeld der Porta Nigra zu einem attraktiven, erlebbaren und nutzbaren Teil der Innenstadt werden kann, der dem historischen Stellenwert gerecht wird und gleichzeitig Impulse für private Maßnahmen setzt. Hierdurch soll insbesondere die Porta Nigra als Wahrzeichens der Stadt Trier und als UNESCO Weltkulturerbestätte in Wert gesetzt werden.
    Die im Wettbewerbsbereich vorgesehenen Flächen - davon etwa 19 000 m² Platz- und etwa 14 000 m² Straßenfläche - sollen langfristig neu gestaltet werden. Hierfür werden im Wettbewerb Ideen und Konzepte gesucht. Um die Flächen in einem schlüssigen innerstädtischen Zusammenhang ausbilden zu können, sollen im Wettbewerb auch Aussagen zur städtebaulichen Anbindung gemacht werden.
    Die Stadt Trier lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen einstufigen nichtoffenen freiraumplanerischen Wettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 19 Teilnehmern und 6 gesetzten Teilnehmern aus.
    Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen städtischen oder vergleichbaren Freianlagen - Plätze, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen und Wege - haben.
    Soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll, erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren. Teilnehmer/innen am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, so, wie sie in den Bewerbungsunterlagen zum VOF-Verfahren benannt wurden. Aus Finanzierungsgründen kann derzeit nicht von einer unverzüglichen Umsetzung der Planung ausgegangen werden.
    Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
    Gesetzte Teilnehmer 1. ARGE Lukas Baumewerd, Architekt, Köln und N.N., Landschaftsarchitekt
    2. Atelier Loidl, Landschaftsplaner und Stadtplaner, Berlin / Duisburg
    3. Lützow 7, Landschaftsarchitekten, Berlin
    4. ARGE Ortner & Ortner, Architekten, Köln, und FSWLA, Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
    5. atelier podrecca vienna, Wien
    6. ARGE Wandel Hoefer Lorch GmbH, Architekten Stadtplaner, Saarbrücken, und BGHplan Landschaftsarchitekten, Trier / Überlingen
    Ausstellung Viehmarkttherme Trier, Viehmarktplatz, 54290 Trier,
    tägl. 9.00-17.00, am ersten Werktag der Woche geschlossen

    17.12.2010- 12.01.2011
    Projektadresse DE-54290 Trier
    TED Dokumenten-Nr. 202832-2010
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    • Liegt nicht vor.
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    • D-Trier: Stadtplanung

      2010/S 144-221110

      Stadt Trier, Verwaltungsgebäude V Am Augustinerhof, Stadtplanungsamt, attn: Frau Wiemann-Enkler, DEUTSCHLAND-54290Trier. Tel. +49 651718-1610. E-mail: MjEyXWZdZyJrXVlhVWJiNGhmXVlmIlhZ. Fax +49 651718-191610.

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 10.7.2010, 2010/S 132-202832)

      Betr.:
      CPV:71410000

      Stadtplanung.

      Anstatt: 

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: -.

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: -.

      muss es heißen: 

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Deutschland.

      Email: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpeWFwsWWNiWGMaXlhcGlBR.

      Telefon: +49 613116-2234 (Geschäftsstelle).

      Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de.

      Telefax: +49 613116-2113.

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Mitteilung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, nicht binnen 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung die Vergabekammer angerufen wird.

      --------------------------------------------------------------------

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)

      Stadt Trier
      Verwaltungsgebäude V Am Augustinerhof
      Kontakt: Stadtplanungsamt
      z. H. Frau Wiemann-Enkler
      54290 Trier
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 651718-1610
      E-Mail: MTNmb2ZwK3RmYmpea2s9cW9mYm8rYWI=
      Fax +49 651718-191610

      Internet-Adresse(n)

      http://www.trier.de

      Weitere Auskünfte erteilen: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
      Zweibrücker Hof 2
      z. H. Herrn Dipl.-Ing. Andreas Bachmann, Frau Sabine Isenberg
      58313 Herdecke
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 23309284-0
      E-Mail: MjE3X19XL19UYlJXHF9QYWNdVGEdU1Q=
      Fax +49 23309284-29
      Internet: www.pesch-partner.de

      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
      Zweibrücker Hof 2
      z. H. Herrn Dipl.-Ing. Andreas Bachmann, Frau Sabine Isenberg
      58313 Herdecke
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 23309284-0
      E-Mail: MjE0YmJaMmJXZVVaH2JTZGZgV2QgVlc=
      Fax +49 23309284-29
      Internet: www.pesch-partner.de

      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten an: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
      Zweibrücker Hof 2
      z. H. Herrn Dipl.-Ing. Andreas Bachmann, Frau Sabine Isenberg
      58313 Herdecke
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 23309284-0
      E-Mail: MjIwXFxULFxRX09UGVxNXmBaUV4aUFE=
      Fax +49 23309284-29
      Internet: www.pesch-partner.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG
      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber
      "Trier | Umfeld Porta Nigra" Nichtoffener freiraumplanerischer Wettbewerb nach VOF (Ausgabe 2009) und RPW 2008.
      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Die Porta Nigra in Trier ist das besterhaltene römische Stadttor nördlich der Alpen und gleichzeitig Sinnbild des geschichtlichen Wandels: über tausend Jahre war sie mittelalterliche Kirche und ist heute das Wahrzeichen Triers.
      Ihre Funktion als Stadttor hat die Porta Nigra inzwischen verloren: der Fahrverkehr wird seitlich an ihr vorbei geführt. Fußgänger durchschreiten sie zwar wieder - ein Pendant zur Innenstadt fehlt aber auf der anderen Seite.
      Auch das Umfeld entspricht in keiner Weise dem historischen Stellenwert. Der Fahrverkehr trennt das Tor von seiner Umgebung, der angrenzende Alleenring ist in seiner Gestalt und Funktion schwer zu erkennen, die Platzausbildung weist erhebliche gestalterische und funktionale Mängel auf.
      Mit der Neugestaltung des im Wettbewerbsgebiet liegenden Simeonstiftplatzes ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufwertung des Bereichs um die Porta Nigra getan. Langfristig soll die Umgestaltung vervollständigt werden. Grundlage hierfür soll der im Rahmen des "Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten" ausgelobte Wettbewerb sein. Die Umfeldgestaltung der Porta Nigra versteht sich als wichtiger Baustein der Projekte zur Innenstadtgestaltung, die den besonderen städtebaulichen Charakter wieder betonen und aufwerten wollen.
      Erwartet werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern daher Aussagen, wie durch die Umgestaltung das Umfeld der Porta Nigra zu einem attraktiven, erlebbaren und nutzbaren Teil der Innenstadt werden kann, der dem historischen Stellenwert gerecht wird und gleichzeitig Impulse für private Maßnahmen setzt. Hierdurch soll insbesondere die Porta Nigra als Wahrzeichens der Stadt Trier und als UNESCO Weltkulturerbestätte in Wert gesetzt werden.
      Die im Wettbewerbsbereich vorgesehenen Flächen - davon etwa 19 000 m² Platz- und etwa 14 000 m² Straßenfläche - sollen langfristig neu gestaltet werden. Hierfür werden im Wettbewerb Ideen und Konzepte gesucht. Um die Flächen in einem schlüssigen innerstädtischen Zusammenhang ausbilden zu können, sollen im Wettbewerb auch Aussagen zur städtebaulichen Anbindung gemacht werden.
      Die Stadt Trier lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen einstufigen nichtoffenen freiraumplanerischen Wettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 19 Teilnehmern und 6 gesetzten Teilnehmern aus.
      Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen städtischen oder vergleichbaren Freianlagen - Plätze, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen und Wege - haben.
      Soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll, erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren. Teilnehmer/innen am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, so, wie sie in den Bewerbungsunterlagen zum VOF-Verfahren benannt wurden. Aus Finanzierungsgründen kann derzeit nicht von einer unverzüglichen Umsetzung der Planung ausgegangen werden.
      Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71410000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
      6 Teilnehmer werden vom Auslober gesetzt. Die Auswahl der weiteren 19 Teilnehmer, wovon 3 Teilnehmer/innen durch "junge Büros" und 3 Teilnehmer/innen durch kleinere Büroorganisationen gestellt werden sollen, erfolgt nach Überprüfung der Eignungskriterien.
      Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die beabsichtigte Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich der Auslober das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln.
      Die Eignungskriterien sind:
      — Nachweis der Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 6 und 9 VOF),
      — Nachweis der Leistungsfähigkeit (§ 5 Abs. 4 VOF) und
      — Nachweis der Fachkunde (§ 5 Abs. 5 VOF) im Planen und Bauen anspruchsvoller städtischer oder vergleichbarer Freianlagen (Plätze, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen und Wege).
      Nachzuweisen ist die Planung entsprechender Freianlagen / Verkehrsanlagen in den letzten 3 Jahren mindestens mit den Leistungsphasen 2-3 und Leistungsphase 5 mit einem Bauvolumen von mindestens 500 000 EUR für die Kostengruppen 500 und 600. Der Abschluss der Bearbeitung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag 27.8.2010) liegen. Dies muss durch eine Bescheinigung des (öffentlichen) Auftraggebers für mindestens ein Projekt belegt werden.
      Um gemäß § 2 Abs. 4 VOF auch Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen angemessen zu beteiligen, können sich junge Büros, deren Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 27.8.1970 geboren), und Büros, die aus nicht mehr als 5 qualifizierten Mitarbeitern einschließlich des Büroinhabers und freier Mitarbeiter bestehen, bewerben. Der Auslober behält sich bei der Auswahl dieser Büros vor, auch solche Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen, die die geforderten Nachweise gemäß § 5 Abs. 5 VOF nicht voll erbringen können, sofern sie bei Nachweis von Freianlagenplanungen geringerer Größe durch Wettbewerbserfolge, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Preise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Realisierungsaufgabe geeignet sind. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die beabsichtigte Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich der Auslober das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln.
      Die Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter, nicht gebunden und nicht spiralgeheftet, einzureichen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
      Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 27.8.2010 um 16:00 Uhr (Posteingang) in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Kennwortes "Trier | Umfeld Porta Nigra" und dem Vermerk "Bewerbungsunterlagen - Bitte nicht öffnen" beim betreuenden Büro einzureichen. Bewerbungen junger Büros und kleinerer Büroorganisationen müssen dies auf dem Umschlag vermerken!

      Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Als Bewerbungsformulare sind zwingend die unter der Internetadresse. http://www.trier.de abrufbaren Vordrucke einzureichen.

      Andere als die geforderten Bewerbungsformulare nebst Anlagen oder unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert - entsprechende Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge.
      Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften sind alle Formblätter und alle Nachweise von allen Mitgliedern der Arbeits-/Bietergemeinschaft einzureichen. (Ausnahme: Die Positionen 6.2 und 6.3 der Formblätter ("Angaben zur Fachkunde“) müssen lediglich von einem Planungsbüro ausgefüllt werden.).
      Die Formblätter sind als Download abrufbar unter

      http://www.trier.de

      mit folgenden Einzelbögen:
      1. Name und Geschäftssitz der Bewerber (Seite 1);
      2. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung (Seite 2);
      3. Angaben zum Bewerber gemäß § 4 Abs. 2 VOF (Seite 3);
      4. Angaben zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6, 9 VOF vorliegen (Seite 4);
      5. Angaben zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 5 Abs. 4 VOF mit
      — beizulegendem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 600 000 EUR für Sachschäden, ggf. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall (Seite 5);
      6. Angaben zur Fachkunde des Bewerbers nach § 5 Abs. 5 VOF mit
      — beizulegendem Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in oder Stadtplaner/in (Bescheinigung einer Architektenkammer (auch in Kopie) oder die letzte Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie, alles nicht älter als ein Jahr),
      — beizulegendem Nachweis bei einer Bewerbung als junges Büro,
      — beizulegender Eigenerklärung bei einer Bewerbung als kleinere Büroorganisation,
      — beizulegendem Nachweis zur Leistungserbringung (Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen nach § 5 Abs. 5 b) VOF). Bei Arbeitsgemeinschaften genügt der Nachweis eines Planungsbüros;
      (Seiten 6 und 7).
      7. Liste beigefügter Anlagen (Seite 8);
      8. Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 VOF (Seite 9);
      Von Berufsanfängern muss der Nachweis erbracht werden, dass sie nicht älter als 40 Jahre alt sind (nach dem 27.8.1970 geboren). Bei einer Bewerbung als "junges Büro" müssen alle Büroinhaber, bei Arbeits-/Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft, den Altersnachweis erbringen.
      Von kleineren Büroorganisationen muss der Nachweis (Eigenerklärung) erbracht werden, dass sie aus nicht mehr als 5 qualifizierten Mitarbeitern (Dipl.-Ing. Planer oder Architekt) einschließlich des Büroinhabers und freier Mitarbeiter bestehen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft diesen Nachweis erbringen.
      Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, beizulegen.
      Die Formblätter der Bewerbungsunterlagen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungsunterlagen, die nicht mit einer Originalunterschrift versehen sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Zur Teilnahme zugelassen sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind, oder
      — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Architekt/in oder Stadtplaner/in und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder
      — zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in oder Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
      Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
      — der Geschäftssitz liegt im Zulassungsbereich und
      — sie verfolgen einen satzungsmäßigen Geschäftszweck, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
      — der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
      Die Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Referenzen zum Nachweis der Leistungserbringung (Bescheinigung des Auftraggebers) müssen nur von einem Mitglied erbracht werden.
      Mitglieder von Arbeits-/Bietergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Eine nachträgliche Benennung von Arbeitsgemeinschaften ist nicht möglich.
      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Bewerber angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
      Jeder Sachverständige (Fachplaner) darf nur von einem Teilnehmer hinzugezogen werden.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Nichtoffen
      Gewünschte Teilnehmerzahl: 25
      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
      1. ARGE Lukas Baumewerd, Architekt, Köln und N.N., Landschaftsarchitekt
      2. Atelier Loidl, Landschaftsplaner und Stadtplaner, Berlin / Duisburg
      3. Lützow 7, Landschaftsarchitekten, Berlin
      4. ARGE Ortner & Ortner, Architekten, Köln, und FSWLA, Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
      5. atelier podrecca vienna, Wien
      6. ARGE Wandel Hoefer Lorch GmbH, Architekten Stadtplaner, Saarbrücken, und BGHplan Landschaftsarchitekten, Trier / Überlingen
      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
      — Erkennbarkeit und Plausibilität einer Leitidee,
      — Erfüllung der in der Auslobung dargestellten funktionalen Anforderungen an die Entwicklung der Flächen,
      — Einbindung in den Stadtraum und Vernetzung mit den Übergangsbereichen und der Umgebung,
      — Städtebauliche und stadträumliche Qualität,
      — Freiraum- und gestalterische Qualität,
      — Umgang mit dem Weltkulturerbe und der Denkmalpflege,
      — Umsetzung der verkehrlichen Anforderungen,
      — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten,
      — Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
      Die Kriterien werden bei der Beurteilung unterschiedlich gewichtet. Die genannte Reihenfolge der Beurteilungskriterien hat keinen Einfluss auf die Gewichtung.
      Beurteilt werden nur verlangte oder zugelassene Leistungen im angegebenen Umfang.
      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8 (2) und VOF) mindestens bis Leistungsphase 5 zu übertragen,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
      — sofern der Verfasser eine fachlich einwandfreie Durchführung der Aufgabe gewährleistet,
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
      Aus Finanzierungsgründen kann derzeit nicht von einer unverzüglichen Umsetzung der Planung ausgegangen werden.
      Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in einem Verhandlungsverfahren. In der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung werden alle Kriterien angegeben, die zur Auftragsvergabe vorgesehen sind.
      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme
      27.8.2010 - 16:00
      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber
      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 85 000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung.
      Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen:
      1. Preis 32 000 EUR;
      2. Preis 20 000 EUR;
      3. Preis 14 000 EUR;
      4. Preis 10 000 EUR;
      2 Anerkennungen à 4 500 EUR.
      Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennung ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
      Kosten für die Bewerbung und die etwaige Teilnahme werden nicht erstattet. Die Bewerbungs- und Wettbewerbsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
      IV.5.3) Folgeaufträge:
      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Klaus Bierbaum, Landschaftsarchitekt, Mainz
      2. Klaus Jensen, Oberbürgermeister der Stadt Trier
      3. Simone Kaes-Torchiani, Baudezernentin der Stadt Trier
      4. Thomas Metz, GDKE - Generaldirektion kulturelles Erbe, Mainz
      5. Jürgen Minkus, Architekt, Köln
      6. Dr. Brigitta Ringbeck, Beauftragte der Kultusministerkonferenz beim UNESCO-Welterbekomitee
      7. Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt und Stadtplaner, ICOMOS, Trier / Lüdinghausen
      8. Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner, Architektur- und Städtebeirat Trier, Dortmund / Aachen
      9. N.N., Dezernatsausschuss / Rat

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein
      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
      — Ende der Bewerbungsfrist 27.8.2010 (16:00),
      — Auswahlverfahren 2.9.2010,
      — Benachrichtigung der Bewerber 3.9.2010,
      — Bestätigung der Teilnahme bis 13.9.2010,
      — Versand der Unterlagen ab 14.9.2010,
      — Auftaktkolloquium (Pflichtkolloquium) 27.9.2010,
      — Abgabe 19.11.2010,
      — Preisgericht 10.12.2010.
      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.7.2010

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.07.2010
Ergebnis veröffentlicht 17.12.2010
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-45787 Status
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