D-Heilbronn: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2010/S 157-241929
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Marktplatz 11, Projektbüro BUGA 2019 GmbH, attn: Oliver Toellner, DEUTSCHLAND-74072Heilbronn. Tel. +49 713156-2251. E-mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfTy1PYlROHx0eJhtQXFo=. Fax +49 713156-3193.
Betr.:
CPV:
71400000
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung.
Anstatt:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 24.9.2010.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A I-III) gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort "BUGA 2019 -Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche Wettbewerbsunterlagen bis zum 30.9.2010 unbeschädigt an die Ausloberin zurückgegeben haben.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 24.9.2010.
VI.2) Sonstige Informationen
Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen Dienstag, 24.8.2010 bis Freitag, 24.9.2010.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase Freitag, 5.11.2010.
Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne Donnerstag, 21.4.2011.
muss es heißen:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 1.10.2010.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A II-III) gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort "BUGA 2019 – Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche Wettbewerbsunterlagen bis zum 10.10.2010 unbeschädigt an die Ausloberin zurückgegeben haben.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 1.10.2010.
VI.2) Sonstige Informationen
Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen: 24.8.2010–1.10.2010.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase: 26.11.2010 - 16:00.
Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne: 21.4.2011 - 16:00.
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WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Marktplatz 11
Kontakt: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
z. H. Oliver Toellner
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
Tel. +49 713156-2251
E-Mail: MjEya1loaFZZa1lmVjRWaVtVJiQlLSJXY2E=
Fax +49 713156-3193
Internet-Adresse(n)
http://www.buga2019.com
Weitere Auskünfte erteilen: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
c/o Grünflächenamt Heilbronn, Cäcilienstrasse 51
Kontakt: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
z. H. Oliver Toellner
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
Tel. +49 713156-2251
E-Mail: MjEzalhnZ1VYalhlVTNVaFpUJSMkLCFWYmA=
Fax +49 713156-3193
Internet: http://www.buga2019.com
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Schreiberplan - Stadtentwicklung. Landschaftsarchitektur. Moderation
Markstrasse 10
Kontakt: Verfahrensbetreuer BUGA 2019 Freiraumplanerischer
Realisierungswettbewerb
z. H. Prof. Wolfgang Schreiber
72622 Nürtingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 70224070-0
E-Mail: MTN0YnFxX2J0Ym9fPV9yZF4vLS42K2Bsag==
Fax +49 70224070-10
Internet: http://www.buga2019.com
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Schreiberplan Stadtentwicklung. Landschaftsarchitektur. Moderation
Markstrasse 10
Kontakt: Verfahrensbetreuer BUGA 2019 Freiraumplanerischer
Realisierungswettbewerb
z. H. Prof. Wolfgang Schreiber
72622 Nürtingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 70224070-0
E-Mail: MTN0YnFxX2J0Ym9fPV9yZF4vLS42K2Bsag==
Fax +49 70224070-10
Internet: http://www.buga2019.com
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Bundesgartenschau Heilbronn 2019: Offener, anonymer, zweiphasiger
freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2008.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Mit der Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2019 möchte die Stadt
Heilbronn ihre Bewohner und Besucher ermuntern, ihre mannigfaltigen
bestehenden und künftigen ureigenen Facetten zu entdecken und zu erleben.
Die Landesgartenschau 1985, die den Wertwiesenpark hervorbrachte, hatte
effektvolle Akzente für die Lebensqualität und Attraktivität der
Gesamtstadt gesetzt. Im Stadtbild wurde aber die geringe Erlebbarkeit des
Neckars zum Defizit, was im Flussabschnitt zwischen Altstadt, Hauptbahnhof
und Industriegebiet seit 1997 mit der Realisierung des Neckarparks in
kleinen wohlüberlegten Schritten behoben wird.
Ein "weißer Fleck" im Herzen der Stadt, ein ehemaliges Bahngelände auf der
"Großen Neckarinsel" und im Böckinger Bahnbogen, gab den Anlass einen
neuen urbanen Stadtraum, die "Neckarvorstadt", zu entwickeln. Zugleich
sollen die Kernstadt mit den Stadtteilen im Westen sowie vorhandene
Parkanlagen über Grünverbindungen zu einem Ganzen verbunden und die
Qualitäten der Flussläufe betont werden. Im Zusammenspiel mit der BUGA
soll die weitreichende Stadtentwicklung verwirklicht werden.
Mit Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Masterplan
Neckarvorstadt" und Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans für das
neue Stadtquartier, der für diesen zentralen Teilbereich städtebauliche
Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsauslobung ist, sind die ersten
Weichen gestellt.
Die BUGA soll dazu beitragen die zentralen Teilbereiche – Neckarpark,
"Neckarvorstadt", Böckingen, Theresienwiese, Frankenstadion – miteinander
zu vernetzen und dort attraktive und gehaltvolle Grün-, Freizeit- und
Sportflächen für die Heilbronner zu schaffen.
Dabei sollen sich Kerngedanken wie Naturnähe, Nachhaltigkeit, Perspektiven
der Ökologie und Zukunftsfähigkeit in innovativen Parkräumen, neugedachten
pflanzlichen und baustofflichen Inhalten und im Pflegeaufwand der Anlagen
wiederspiegeln.
Der Wettbewerb soll in erster Linie Lösungen für die dauerhafte Nutzung
und Ausformung neuer Freiflächen hervorbringen. Dabei sollen die
besonderen Qualitäten der jeweiligen Teilbereiche herausgearbeitet werden.
Den zweiten Schwerpunkt bildet die Gartenschau als gärtnerische
Leistungsschau. Es sind Grundzüge eines individuellen
Ausstellungskonzeptes zu erarbeiten, das sich harmonisch in die
Gesamtkonzeption der Daueranlagen einfügt.
Die 1. Phase des Wettbewerbs soll eine möglichst große Vielfalt an
grundsätzlichen Ideen und Vorstellungen zur Formulierung der Freiräume in
der neuen Stadtlandschaft ergeben. Hier sind konzeptionelle Ansätze, die
Schwerpunktbildung sowie die Organisation der Flächen und Erschließung der
Daueranlagen und für die Ausstellung gefordert;
Zur 2. Phase des Wettbewerbs werden daraus bis zu 20 Teilnehmern
ermittelt, deren Vorschläge vom Preisgericht als innovativ, authentisch
und wirtschaftlich eingeschätzt wurden. Lernprozesse des Preisgerichts aus
der 1. Phase ergänzen die Aufgabenstellung in der 2. Phase. Zur weiteren
Entwicklung der Planung sollen aus dem Kreis der preisgekrönten Teilnehmer
im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens die qualifiziertesten
Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden.
Der Anspruch der Stadt Heilbronn ist es, eine visionäre Bundesgartenschau
mit Heilbronner Identität durchzuführen.
Erwartet wird eine intensive Auseinandersetzung mit den Zukunftsthemen der
Stadt. Es sollen Parktypologien und Stadtqualitäten entwickelt werden, die
nachhaltig die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft garantieren und
gleichzeitig den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen und
Möglichkeiten entsprechen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche und
juristische Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung
"Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in"
berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/— innen.
Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften, bei denen
die Federführung einem Landschaftsarchitekten obliegt:
Landschaftsarchitekt/-in und Architekt/-in;
Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in;
Landschaftsarchitekt/-in , Stadtplaner/-in und Architekt/-in.
Die Ausloberin empfiehlt die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche
oder juristische Personen die geforderte fachliche Anforderung erfüllen.
Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 2008 §4 Abs. 2 beschriebenen
Gründe. Teilnehmen können nur Landschaftsarchitekt/-in und
Arbeitsgemeinschaften, die die Auslobungsunterlagen schriftlich
angefordert haben (bei Arbeitsgemeinschaften ein teilnahmeberechtigtes
Mitglied).
Die Zusammenarbeit mit Fachberatern und Künstlern wird empfohlen.
Jede Arbeitsgemeinschaft benennt eine(n) Landschaftsarchitekt/-in als
bevollmächtigte(n) Vertreter/-in, die für die Wettbewerbsleistung
verantwortlich ist. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn alle
Teilnehmer gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am
Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung
"Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in" zu
führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
"Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in", wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Anerkennung
von Berufsqualifikation) gewährleistet ist und der die entsprechende
Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen
Personen sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen sind die
fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu deren satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und wenn der Bevollmächtigte der juristischen Person und der
Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die
an natürliche Personen gestellt werden.
Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn
sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Mit der Verfassererklärung zur ersten Bearbeitungsphase sind die
Arbeitsgemeinschaften vollständig zu benennen. Änderungen sind im weiteren
Verlauf des Wettbewerbsverfahrens nicht mehr zulässig, Die Fachberater
können für die 2. Phase ausgewechselt werden. Mehrfachteilnahmen von
Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller
Mitglieder der betreffenden Arbeitsgemeinschaften zur Folge.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Offen
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
— Idee und Plausibilität,
— Funktionale und räumlich-gestalterische Qualität der Daueranlagen,
— Eignung des Ausstellungskonzeptes für die Durchführung einer BUGA 2019,
— Flexibilität des Konzeptes,
— Aufwand und Lebensdauer.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
WBW01: BUGA Heilbronn 2019 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
24.9.2010
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 150 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste
Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A I-III)
gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab
dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch
Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort
"BUGA 2019 -Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu
hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung
zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche
Wettbewerbsunterlagen bis zum 30.9.2010 unbeschädigt an die Ausloberin
zurückgegeben haben.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
24.9.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Für Preise und Anerkennungen
stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
Euro 180 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird nach
Beurteilung durch das Preisgericht ausschließlich an Teilnehmer der
zweiten Wettbewerbsphase zugesprochen.
1. Preis 50.000 EUR;
2. Preis 40.000 EUR;
3. Preis 30.000 EUR;
4. Preis 25.000 EUR;
5. Preis 20.000 EUR.
Anerkennungen insgesamt 15 000 EUR.
Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich ausgezahlt.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Barz, Hans-Peter, Landschaftsarchitekt, Leiter Grünflächenamt Stadt
Heilbronn
2. Boots, Frans, Landschaftsarchitekt, Amsterdam, NL
3. Hajek, Wilfried, Stadtplaner, Baudezernent Stadt Heilbronn
4. Prof. Röntz, Ariane, Landschaftsarchitektin, Kassel
5. Prof. Valentien, Donata, Landschaftsarchitektin, Weßling
6. Vogt, Günther, Landschaftsarchitekt, Zürich, CH
7. Himmelsbach, Helmut, Oberbürgermeister Stadt Heilbronn
8. Throm, Alexander (CDU-Fraktion)
9. Mösse-Hagen, Sibylle (SPD-Fraktion)
10. Sandner, Jochen (Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft)
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Terminübersicht:
Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen Dienstag, 24.8.2010 bis Freitag,
24.9.2010.
Postversand Wettbewerbsunterlagen ab Montag, 30.8.2010.
Rückfragen Phase 1 schriftlich bis Freitag, 24.9.2010.
Kolloquium Freitag, 1.10.2010.
Versand Protokoll Kolloquium Mittwoch, 6.10.2010.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase Freitag, 5.11.2010.
Sitzung Preisgericht 1. Phase Freitag/Samstag, 14./15.1.2011.
Benachrichtigung der Teilnehmer für die 2. Phase Freitag, 21.1.2011.
Rückfragen Phase 2 schriftlich bis Freitag, 11.2.2011.
Beantwortung Rückfragen Phase 2 Freitag, 25.2.2011.
Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne Donnerstag, 21.4.2011.
Sitzung Preisgericht 2. Phase Freitag/Samstag, 20./21.5.2011.
Weiterbeauftragung/VOF-Verhandlung:
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs für das engere Wettbewerbsgebiet notwendigen weiteren
Planungsleistungen – in der Regel bis zur abgeschlossenen
Ausführungsplanung – zu übertragen, wenn folgende Voraussetzungen
vorliegen:
— die Finanzierung des Projekts ist gesichert,
— ein wichtiger Grund steht einer Beauftragung nicht entgegen,
insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Für den Fall, dass die Ausloberin von der Realisierung teilweise oder
vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer
Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaigen
entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der
zuerkannten Preissumme oder Ankaufes nicht neu vergütet, wenn und soweit
der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren nach VOF voraus.
Weitere Online-Informationen:
Ab Montag, den 16.8.2010 sind weitere detaillierte Informationen online
über www.buga2019.com abrufbar.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Architektenkammer Baden-Württemberg, Abteilung Vergabe und Wettbewerb
Danneckerstr.54
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTlgZV1mN1hiWW4lW1w=
Tel. +49 7112196-0
Internet: http://www.akbw.de
Fax +49 7112196-103
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
23.7.2010