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  • DE-74072 Heilbronn
  • 10/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-46999)

Bundesgartenschau Heilbronn 2019


 
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    Entscheidung 10/2011 Entscheidung
    Achtung Änderung am Jul 28, 2010
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Architektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Bewerber: 22
    Tatsächliche Teilnehmer: 21 (= 95% der Bewerber)
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 10
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 180.000 EUR zzgl. USt.
    Gebühren 150,00 EUR
    Auslober/Bauherr Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Heilbronn (DE)
    Betreuer schreiberplan, Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Frans Boots, Wilfried Hajek, Prof. Ariane Röntz, Prof. Donata Valentien [Vorsitz], Prof. Günther Vogt , Hans-Peter Barz
    Kammer Befindet sich in Abstimmung mit Architektenkammer Baden-Württemberg Büroprofil
    Aufgabe
    Mit der Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2019 möchte die Stadt Heilbronn ihre Bewohner und Besucher ermuntern, ihre mannigfaltigen bestehenden und künftigen ureigenen Facetten zu entdecken und zu erleben.
    Die Landesgartenschau 1985, die den Wertwiesenpark hervorbrachte, hatte effektvolle Akzente für die Lebensqualität und Attraktivität der Gesamtstadt gesetzt. Im Stadtbild wurde aber die geringe Erlebbarkeit des Neckars zum Defizit, was im Flussabschnitt zwischen Altstadt, Hauptbahnhof und Industriegebiet seit 1997 mit der Realisierung des Neckarparks in kleinen wohlüberlegten Schritten behoben wird.
    Ein "weißer Fleck" im Herzen der Stadt, ein ehemaliges Bahngelände auf der "Großen Neckarinsel" und im Böckinger Bahnbogen, gab den Anlass einen neuen urbanen Stadtraum, die "Neckarvorstadt", zu entwickeln. Zugleich sollen die Kernstadt mit den Stadtteilen im Westen sowie vorhandene Parkanlagen über Grünverbindungen zu einem Ganzen verbunden und die Qualitäten der Flussläufe betont werden. Im Zusammenspiel mit der BUGA soll die weitreichende Stadtentwicklung verwirklicht werden.
    Mit Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Masterplan Neckarvorstadt" und Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans für das neue Stadtquartier, der für diesen zentralen Teilbereich städtebauliche Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsauslobung ist, sind die ersten Weichen gestellt.
    Die BUGA soll dazu beitragen die zentralen Teilbereiche – Neckarpark, "Neckarvorstadt", Böckingen, Theresienwiese, Frankenstadion – miteinander zu vernetzen und dort attraktive und gehaltvolle Grün-, Freizeit- und Sportflächen für die Heilbronner zu schaffen.
    Dabei sollen sich Kerngedanken wie Naturnähe, Nachhaltigkeit, Perspektiven der Ökologie und Zukunftsfähigkeit in innovativen Parkräumen, neugedachten pflanzlichen und baustofflichen Inhalten und im Pflegeaufwand der Anlagen wiederspiegeln.
    Der Wettbewerb soll in erster Linie Lösungen für die dauerhafte Nutzung und Ausformung neuer Freiflächen hervorbringen. Dabei sollen die besonderen Qualitäten der jeweiligen Teilbereiche herausgearbeitet werden.
    Den zweiten Schwerpunkt bildet die Gartenschau als gärtnerische Leistungsschau. Es sind Grundzüge eines individuellen Ausstellungskonzeptes zu erarbeiten, das sich harmonisch in die Gesamtkonzeption der Daueranlagen einfügt.
    Die 1. Phase des Wettbewerbs soll eine möglichst große Vielfalt an grundsätzlichen Ideen und Vorstellungen zur Formulierung der Freiräume in der neuen Stadtlandschaft ergeben. Hier sind konzeptionelle Ansätze, die Schwerpunktbildung sowie die Organisation der Flächen und Erschließung der Daueranlagen und für die Ausstellung gefordert; Zur 2. Phase des Wettbewerbs werden daraus bis zu 20 Teilnehmern ermittelt, deren Vorschläge vom Preisgericht als innovativ, authentisch und wirtschaftlich eingeschätzt wurden. Lernprozesse des Preisgerichts aus der 1. Phase ergänzen die Aufgabenstellung in der 2. Phase. Zur weiteren Entwicklung der Planung sollen aus dem Kreis der preisgekrönten Teilnehmer im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens die qualifiziertesten Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden.
    Der Anspruch der Stadt Heilbronn ist es, eine visionäre Bundesgartenschau mit Heilbronner Identität durchzuführen.
    Erwartet wird eine intensive Auseinandersetzung mit den Zukunftsthemen der Stadt. Es sollen Parktypologien und Stadtqualitäten entwickelt werden, die nachhaltig die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft garantieren und gleichzeitig den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten entsprechen.
    Ausstellung Termin: Sonntag, 22. Mai bis Sonntag, 05. Juni 2011

    Öffnungszeiten: Mo.- Fr. 15 bis 21 Uhr und Sa./So. 10 bis 19 Uhr

    Ort: DP 12-Halle, Bahnhofstr. 12, 74072 Heilbronn

    Veranstaltung "Bürgerspiegel": Do. 26. Mai 2011, ab 18:30 Uhr
    Projektadresse DE-74072 Heilbronn
    TED Dokumenten-Nr. 222252-2010
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    • D-Heilbronn: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2010/S 157-241929

      Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Marktplatz 11, Projektbüro BUGA 2019 GmbH, attn: Oliver Toellner, DEUTSCHLAND-74072Heilbronn. Tel. +49 713156-2251. E-mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfTy1PYlROHx0eJhtQXFo=. Fax +49 713156-3193.

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 28.7.2010, 2010/S 144-222252)

      Betr.:
      CPV:71400000

      Stadtplanung und Landschaftsgestaltung.

      Anstatt: 

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 24.9.2010.

      Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A I-III) gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort "BUGA 2019 -Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche Wettbewerbsunterlagen bis zum 30.9.2010 unbeschädigt an die Ausloberin zurückgegeben haben.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 24.9.2010.

      VI.2) Sonstige Informationen

      Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen Dienstag, 24.8.2010 bis Freitag, 24.9.2010.

      Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase Freitag, 5.11.2010.

      Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne Donnerstag, 21.4.2011.

      muss es heißen: 

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 1.10.2010.

      Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A II-III) gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort "BUGA 2019 – Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche Wettbewerbsunterlagen bis zum 10.10.2010 unbeschädigt an die Ausloberin zurückgegeben haben.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 1.10.2010.

      VI.2) Sonstige Informationen

      Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen: 24.8.2010–1.10.2010.

      Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase: 26.11.2010 - 16:00.

      Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne: 21.4.2011 - 16:00.

      ---------------------------------------------------------

      WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
      Marktplatz 11
      Kontakt: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
      z. H. Oliver Toellner
      74072 Heilbronn
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 713156-2251
      E-Mail: MjEya1loaFZZa1lmVjRWaVtVJiQlLSJXY2E=
      Fax +49 713156-3193
      Internet-Adresse(n)
      http://www.buga2019.com
      Weitere Auskünfte erteilen: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
      c/o Grünflächenamt Heilbronn, Cäcilienstrasse 51
      Kontakt: Projektbüro BUGA 2019 GmbH
      z. H. Oliver Toellner
      74072 Heilbronn
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 713156-2251
      E-Mail: MjEzalhnZ1VYalhlVTNVaFpUJSMkLCFWYmA=
      Fax +49 713156-3193
      Internet: http://www.buga2019.com
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      Schreiberplan - Stadtentwicklung. Landschaftsarchitektur. Moderation
      Markstrasse 10
      Kontakt: Verfahrensbetreuer BUGA 2019 Freiraumplanerischer
      Realisierungswettbewerb
      z. H. Prof. Wolfgang Schreiber
      72622 Nürtingen
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 70224070-0
      E-Mail: MTN0YnFxX2J0Ym9fPV9yZF4vLS42K2Bsag==
      Fax +49 70224070-10
      Internet: http://www.buga2019.com
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: Schreiberplan Stadtentwicklung. Landschaftsarchitektur. Moderation
      Markstrasse 10
      Kontakt: Verfahrensbetreuer BUGA 2019 Freiraumplanerischer
      Realisierungswettbewerb
      z. H. Prof. Wolfgang Schreiber
      72622 Nürtingen
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 70224070-0
      E-Mail: MTN0YnFxX2J0Ym9fPV9yZF4vLS42K2Bsag==
      Fax +49 70224070-10
      Internet: http://www.buga2019.com

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber
      Bundesgartenschau Heilbronn 2019: Offener, anonymer, zweiphasiger
      freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2008.

      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Mit der Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2019 möchte die Stadt
      Heilbronn ihre Bewohner und Besucher ermuntern, ihre mannigfaltigen
      bestehenden und künftigen ureigenen Facetten zu entdecken und zu erleben.
      Die Landesgartenschau 1985, die den Wertwiesenpark hervorbrachte, hatte
      effektvolle Akzente für die Lebensqualität und Attraktivität der
      Gesamtstadt gesetzt. Im Stadtbild wurde aber die geringe Erlebbarkeit des
      Neckars zum Defizit, was im Flussabschnitt zwischen Altstadt, Hauptbahnhof
      und Industriegebiet seit 1997 mit der Realisierung des Neckarparks in
      kleinen wohlüberlegten Schritten behoben wird.
      Ein "weißer Fleck" im Herzen der Stadt, ein ehemaliges Bahngelände auf der
      "Großen Neckarinsel" und im Böckinger Bahnbogen, gab den Anlass einen
      neuen urbanen Stadtraum, die "Neckarvorstadt", zu entwickeln. Zugleich
      sollen die Kernstadt mit den Stadtteilen im Westen sowie vorhandene
      Parkanlagen über Grünverbindungen zu einem Ganzen verbunden und die
      Qualitäten der Flussläufe betont werden. Im Zusammenspiel mit der BUGA
      soll die weitreichende Stadtentwicklung verwirklicht werden.
      Mit Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Masterplan
      Neckarvorstadt" und Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans für das
      neue Stadtquartier, der für diesen zentralen Teilbereich städtebauliche
      Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsauslobung ist, sind die ersten
      Weichen gestellt.
      Die BUGA soll dazu beitragen die zentralen Teilbereiche – Neckarpark,
      "Neckarvorstadt", Böckingen, Theresienwiese, Frankenstadion – miteinander
      zu vernetzen und dort attraktive und gehaltvolle Grün-, Freizeit- und
      Sportflächen für die Heilbronner zu schaffen.
      Dabei sollen sich Kerngedanken wie Naturnähe, Nachhaltigkeit, Perspektiven
      der Ökologie und Zukunftsfähigkeit in innovativen Parkräumen, neugedachten
      pflanzlichen und baustofflichen Inhalten und im Pflegeaufwand der Anlagen
      wiederspiegeln.
      Der Wettbewerb soll in erster Linie Lösungen für die dauerhafte Nutzung
      und Ausformung neuer Freiflächen hervorbringen. Dabei sollen die
      besonderen Qualitäten der jeweiligen Teilbereiche herausgearbeitet werden.
      Den zweiten Schwerpunkt bildet die Gartenschau als gärtnerische
      Leistungsschau. Es sind Grundzüge eines individuellen
      Ausstellungskonzeptes zu erarbeiten, das sich harmonisch in die
      Gesamtkonzeption der Daueranlagen einfügt.
      Die 1. Phase des Wettbewerbs soll eine möglichst große Vielfalt an
      grundsätzlichen Ideen und Vorstellungen zur Formulierung der Freiräume in
      der neuen Stadtlandschaft ergeben. Hier sind konzeptionelle Ansätze, die
      Schwerpunktbildung sowie die Organisation der Flächen und Erschließung der
      Daueranlagen und für die Ausstellung gefordert;
      Zur 2. Phase des Wettbewerbs werden daraus bis zu 20 Teilnehmern
      ermittelt, deren Vorschläge vom Preisgericht als innovativ, authentisch
      und wirtschaftlich eingeschätzt wurden. Lernprozesse des Preisgerichts aus
      der 1. Phase ergänzen die Aufgabenstellung in der 2. Phase. Zur weiteren
      Entwicklung der Planung sollen aus dem Kreis der preisgekrönten Teilnehmer
      im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens die qualifiziertesten
      Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften ausgewählt werden.
      Der Anspruch der Stadt Heilbronn ist es, eine visionäre Bundesgartenschau
      mit Heilbronner Identität durchzuführen.
      Erwartet wird eine intensive Auseinandersetzung mit den Zukunftsthemen der
      Stadt. Es sollen Parktypologien und Stadtqualitäten entwickelt werden, die
      nachhaltig die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft garantieren und
      gleichzeitig den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen und
      Möglichkeiten entsprechen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71400000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche und
      juristische Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung
      "Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in"
      berechtigt sind.
      Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/— innen.
      Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften, bei denen
      die Federführung einem Landschaftsarchitekten obliegt:
      Landschaftsarchitekt/-in und Architekt/-in;
      Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in;
      Landschaftsarchitekt/-in , Stadtplaner/-in und Architekt/-in.
      Die Ausloberin empfiehlt die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften.
      Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche
      oder juristische Personen die geforderte fachliche Anforderung erfüllen.
      Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 2008 §4 Abs. 2 beschriebenen
      Gründe. Teilnehmen können nur Landschaftsarchitekt/-in und
      Arbeitsgemeinschaften, die die Auslobungsunterlagen schriftlich
      angefordert haben (bei Arbeitsgemeinschaften ein teilnahmeberechtigtes
      Mitglied).
      Die Zusammenarbeit mit Fachberatern und Künstlern wird empfohlen.
      Jede Arbeitsgemeinschaft benennt eine(n) Landschaftsarchitekt/-in als
      bevollmächtigte(n) Vertreter/-in, die für die Wettbewerbsleistung
      verantwortlich ist. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn alle
      Teilnehmer gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am
      Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung
      "Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in" zu
      führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht
      gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
      "Landschaftsarchitekt/-in", "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in", wer
      über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
      verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Anerkennung
      von Berufsqualifikation) gewährleistet ist und der die entsprechende
      Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen
      Personen sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen sind die
      fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu deren satzungsgemäßen
      Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe
      entsprechen und wenn der Bevollmächtigte der juristischen Person und der
      Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die
      an natürliche Personen gestellt werden.
      Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn
      sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe
      entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
      Mit der Verfassererklärung zur ersten Bearbeitungsphase sind die
      Arbeitsgemeinschaften vollständig zu benennen. Änderungen sind im weiteren
      Verlauf des Wettbewerbsverfahrens nicht mehr zulässig, Die Fachberater
      können für die 2. Phase ausgewechselt werden. Mehrfachteilnahmen von
      Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller
      Mitglieder der betreffenden Arbeitsgemeinschaften zur Folge.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Offen

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      — Idee und Plausibilität,
      — Funktionale und räumlich-gestalterische Qualität der Daueranlagen,
      — Eignung des Ausstellungskonzeptes für die Durchführung einer BUGA 2019,
      — Flexibilität des Konzeptes,
      — Aufwand und Lebensdauer.
      Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
      WBW01: BUGA Heilbronn 2019 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      24.9.2010
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig
      Preis 150 EUR
      Zahlungsbedingungen und -weise: Die Unterlagen für die erste
      Wettbewerbsphase werden durch den Verfahrensbetreuer (Anhang A I-III)
      gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 150 EUR nach Anforderung ab
      dem 30.8.2010 an die Teilnehmer verschickt. Die Schutzgebühr ist durch
      Verrechnungsscheck ausgestellt auf die BUGA 2019 GmbH unter dem Kennwort
      "BUGA 2019 -Freiraumplanerischer Wettbewerb" beim Verfahrensbetreuer zu
      hinterlegen. Sie wird den Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung
      zugelassene Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche
      Wettbewerbsunterlagen bis zum 30.9.2010 unbeschädigt an die Ausloberin
      zurückgegeben haben.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      24.9.2010

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Für Preise und Anerkennungen
      stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
      Euro 180 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird nach
      Beurteilung durch das Preisgericht ausschließlich an Teilnehmer der
      zweiten Wettbewerbsphase zugesprochen.
      1. Preis 50.000 EUR;
      2. Preis 40.000 EUR;
      3. Preis 30.000 EUR;
      4. Preis 25.000 EUR;
      5. Preis 20.000 EUR.
      Anerkennungen insgesamt 15 000 EUR.
      Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich ausgezahlt.
      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung
      der Wettbewerbssumme vorbehalten.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      Nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Barz, Hans-Peter, Landschaftsarchitekt, Leiter Grünflächenamt Stadt
      Heilbronn
      2. Boots, Frans, Landschaftsarchitekt, Amsterdam, NL
      3. Hajek, Wilfried, Stadtplaner, Baudezernent Stadt Heilbronn
      4. Prof. Röntz, Ariane, Landschaftsarchitektin, Kassel
      5. Prof. Valentien, Donata, Landschaftsarchitektin, Weßling
      6. Vogt, Günther, Landschaftsarchitekt, Zürich, CH
      7. Himmelsbach, Helmut, Oberbürgermeister Stadt Heilbronn
      8. Throm, Alexander (CDU-Fraktion)
      9. Mösse-Hagen, Sibylle (SPD-Fraktion)
      10. Sandner, Jochen (Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft)

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
      AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Terminübersicht:
      Anforderungsfrist Wettbewerbsunterlagen Dienstag, 24.8.2010 bis Freitag,
      24.9.2010.
      Postversand Wettbewerbsunterlagen ab Montag, 30.8.2010.
      Rückfragen Phase 1 schriftlich bis Freitag, 24.9.2010.
      Kolloquium Freitag, 1.10.2010.
      Versand Protokoll Kolloquium Mittwoch, 6.10.2010.
      Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase Freitag, 5.11.2010.
      Sitzung Preisgericht 1. Phase Freitag/Samstag, 14./15.1.2011.
      Benachrichtigung der Teilnehmer für die 2. Phase Freitag, 21.1.2011.
      Rückfragen Phase 2 schriftlich bis Freitag, 11.2.2011.
      Beantwortung Rückfragen Phase 2 Freitag, 25.2.2011.
      Abgabe der WB-Leistungen 2. Phase Pläne Donnerstag, 21.4.2011.
      Sitzung Preisgericht 2. Phase Freitag/Samstag, 20./21.5.2011.
      Weiterbeauftragung/VOF-Verhandlung:
      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des
      Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung des
      Wettbewerbsentwurfs für das engere Wettbewerbsgebiet notwendigen weiteren
      Planungsleistungen – in der Regel bis zur abgeschlossenen
      Ausführungsplanung – zu übertragen, wenn folgende Voraussetzungen
      vorliegen:
      — die Finanzierung des Projekts ist gesichert,
      — ein wichtiger Grund steht einer Beauftragung nicht entgegen,
      insbesondere,
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
      realisiert werden soll,
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
      dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
      einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      Für den Fall, dass die Ausloberin von der Realisierung teilweise oder
      vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer
      Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaigen
      entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
      erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der
      zuerkannten Preissumme oder Ankaufes nicht neu vergütet, wenn und soweit
      der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren
      Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Der Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren nach VOF voraus.
      Weitere Online-Informationen:
      Ab Montag, den 16.8.2010 sind weitere detaillierte Informationen online
      über www.buga2019.com abrufbar.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Architektenkammer Baden-Württemberg, Abteilung Vergabe und Wettbewerb
      Danneckerstr.54
      70182 Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTlgZV1mN1hiWW4lW1w=
      Tel. +49 7112196-0
      Internet: http://www.akbw.de
      Fax +49 7112196-103

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      23.7.2010

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.05.2011
Ergebnis veröffentlicht 23.05.2011
Zuletzt aktualisiert 09.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-46999 Status
Seitenaufrufe 12876