WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
Kontakt: Stadt Minden bzw. Drees & Huesmann Planer als Wettbewerbsbetreuer
z. H. Drees & Huesmann Planer: Gudrun Walter
32423 Minden
DEUTSCHLAND
Tel. +49 5205729818
E-Mail: MjEyYSJbWWZjYFg0YV1iWFliIlhZ, MjE2V2VUYmVeHmdRXGRVYjBUWGAdY1VeXlVjZFFUZB5UVQ==
Fax +49 520522679
Internet-Adresse(n)
www.minden.de, www.dhp-sennestadt.de
Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
Kontakt: Drees & Huesmann Planer
z. H. Gudrun Walter
33689 Bielefeld
DEUTSCHLAND
Tel. +49 5205729818
E-Mail: MTZhb15sb2gocVtmbl9sOl5iaidtX2hoX21uW15uKF5f
Fax +49 520522679
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
z. H. Gudrun Walter
33689 Bielefeld
DEUTSCHLAND
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
z. H. Gudrun Walter
Bielefeld
DEUTSCHLAND
Internet: www.dhp-sennestadt.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Realisierungswettbewerb: Neugestaltung der Fußgängerzone in Minden.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die Fußgängerzone in der unteren Altstadt Mindens wurde im Rahmen der
Stadtsanierung in den 1970er Jahren geplant und sukzessive umgesetzt. Die
Gestaltung allerdings wurde nicht aus einem Gesamtkonzept heraus
entwickelt, sondern richtete sich nach dem jeweiligen Zeitgeschmack. Dies
spiegelt sich heute in einem uneinheitlichen Bild der Gesamtsituation
wieder, die die Geliederung des öffentlichen Raumes zudem negiert und
funktionale Mängel aufweist.
Des Weiteren besteht in Teilbereichen der Fußgängerzone die Notwendigkeit
einer Kanalsanierung.
Für die Stadt Minden wurde ein integriertes Handlungskonzept 2009-2017
erarbeitet, das für die Fußgängerzone ein Gestaltungskonzept fordert,
welches in mehreren aufeinander folgenden Bauabschnitten realisiert werden
soll.
Die insgesamt zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 12 500 qm.
Ein überzeugendes Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone in Minden zu
finden - und eine/n Planer/in für die weiteren Planungsleistungen - ist
Aufgabe und Ziel dieses Wettbewerbsverfahrens.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71410000, 71420000, 71220000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 25 angestrebt, davon
werden 8 Büros/Arbeitsgemeinschaften gesetzt, 17 Teilnehmer werden durch
ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Die Bekanntmachung des Wettbewerbes
wird am 28.9.2010 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche
Bekanntmachung der EU versandt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum Donnerstag, den 28.10.2010
ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann
Planer möglich, www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung),
bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche
Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten
ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der
Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/Fax/E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres
Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber
akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des
Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder
Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland
sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt,
Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger
Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten
Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls
Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder
Stadtplaner nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in
einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist
die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die
fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung
folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen,
— der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der
Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche
Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein;
dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der
Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht
zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den
Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 25
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. AG: Albersmeier Architekturbüro mit o.9 Landschaftsarchitekten Wolfgang
Hanke und o.9 Stadtplanung Olaf Schramme, Minden
2. Brandenfels landscape + architecture, Münster
3. Büro für Architektur Stadt- und Freiraumplanung Lichtplanung Anke
Deeken, Bremen
4. ISA Internationales Stadtbauatelier, Stuttgart
5. Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford
6. Irene Lohaus Peter Carl Landschaftsarchitektur, Hannover
7. Nagel Landschaftsarchitekten BDLA, Bad Oeynhausen
8. AG: Planungsgruppe Minden, Arch. H.-G. Waltke, mit den Architekten
Schnitker, Frohne, Kuhlmann sowie mit Stadtplaner Holger Krüger,
Landschaftsarchitekt Hendrik Pape, Minden
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Gestaltqualität.
— Städtebauliche Qualität,
— Freiraumqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
Funktionalität.
— Erfüllung des Wettbewerbsprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen.
Wirtschaftlichkeit.
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
28.10.2010
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
28.10.2010
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
3.11.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Für Preise und Anerkennungen
stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
25 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 7 600 EUR;
2. Preis 5 500 EUR;
3. Preis 4 500 EUR;
4. Preis 3 000 EUR;
5. Preis 2 000 EUR;
Anerkennungen 2 400 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Berlin (angefragt)
2. Norbert Kloeters, Landschaftsarchitekt BDLA, Aachen
3. André Poitiers, Architekt / Stadtplaner BDA RIBA, Hamburg
4. Prof. Martin Hoelscher, Architekt / Stadtplaner BDA DASL, Essen
5. Michael Buhre, Bürgermeister Stadt Minden
6. Christina Gerhard, CDU-Fraktion
7. Heinz Brauer, SPD-Fraktion
8. Peter Düster, Vors. des Ausschusses für Bauen, Umwelt u. Verkehr
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
28.9.2010