WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1)NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Dortmund
Viktoriastraße 15
Kontakt: Stadtbahnbauamt
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n)
www.dortmund.de
Weitere Auskünfte erteilen: compar -strategien für architektur und städtebau-
Schönhauser Straße 15
z. H. Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
Tel. +49 2311891237
E-Mail: MjE2X1ZWWVNVMFNfXWAdUWIeVFU=
Internet: www.comp-ar.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: compar -strategien für architektur und städtebau-
Schönhauser Straße 15
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
Internet: www.comp-ar.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten an: compar -strategien für architektur und städtebau-
Schönhauser Straße 15
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
I.2)ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.3)HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1)BESCHREIBUNG
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber
Begrenzter Wettbewerb gem. RAW 2004 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren zur Auswahl/Auslosung von 14 Teilnehmern. Das Verfahren ist anonym.
II.1.2)Kurze Beschreibung
Neugestaltung (Innenausbau) der U-Bahn Haltestelle Dortmund Hauptbahnhof.
Die Haltestelle in exponierter Lage unterhalb des Hauptbahnhofs gilt als zentrales "Eingangstor" Dortmunds für den öffentlichen Personenverkehr. Sie soll entsprechend ihrer Bedeutung des europäischen Verkehrsknotens Dortmund Hauptbahnhof neu gestaltet werden. Die zugehörige Verteilerebene ist zugleich Teil einer wesentlichen stadtverbindenden Fußgängerachse zwischen City und nördlicher Innenstadt.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
1) Angaben zum Bewerber gem. § 4 (2) VOF (Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kammer [Architekt] bzw. Fachingenieur Lichtplanung [Diplom oder Master]);
2) Eigenerklärung gem. § 4 (6), (9) VOF, § 2 (3) VOF;
3) Referenzen vergleichbarer Projekte (unterirdische Verkehrsanlage) gem. § 5 (5) b) VOF.
Mindestanforderung / Mindestbedingung für den Architekten:
— ein nachgewiesenes Referenzprojekt im Bereich Neubau (Innenausbau) einer unterirdischen Verkehrsanlage (z.B. U-Bahn, S-Bahn). Bei dem Referenzprojekt muss mind. die Leistungsphase 2–5 gem. HOAI (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten) beauftragt worden sein. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht werden/worden sein.
Für die Bewerbung sind die Formblätter (download bei www.comp-ar.de) zu verwenden.
III.2)TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Die Bewerbung muss die Leistungsbereiche Architektur und Lichtplanung abdecken (Team aus Architekt und Lichtplaner). Wenn die Kompetenz nicht im Büro abgedeckt wird, können Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) gebildet werden oder Nachunternehmer eingesetzt werden. Für Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung bzw. beim Einsatz von Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung in den Formblättern enthalten (original unterschrieben einzureichen).
Der Architekt / Das Architekturbüro muss den Bewerber darstellen und kann sich mit einem Lichtplaner in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer bewerben. Die geforderte Mindestbedingung ist vom Architekten zu erfüllen.
Zur Bewerbung zugelassen sind:
Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung.
— zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt) berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung
— ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe
entsprechende Planungsleistungen gehören und
— deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Lichtplaner sind in Bietergemeinschaft mit Architekten oder als Nachunternehmer teilnahmeberechtigt. Für den Lichtplaner ist eine Diplom-/Masterurkunde vorzulegen. Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Bietergemeinschaften sind mit Bewerbung (Teilnahmeantrag) zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Die Zusammensetzung des Teams (Architekt und Lichtplaner) ist mit Bewerbung (Teilnahmeantrag) zum Verfahren zu benennen und die innere Organisation ist darzustellen (Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer). Ein nachträglicher Austausch eines Nachunternehmers ist während des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsphase) nicht zulässig – im Anschluss ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 20
IV.2)NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. ArGe Architekturbüro Köhler & Landskröner, Lichtraum Lichtarchitektur Rolf Leinberger und Schattenplaner GmbH & Co. KG
2. ArGe netzwerkarchitekten – Ulrike Brandi Lichtplanung
3. ArGe Schaller/Theodor Architekten BDA mit Kress & Adams Atelier für Tages- und Kunstlichtplanung
4. Dipl.-Ing. Wolfgang Willers Architekten + Ingenieure [Architektur und Lichtplanung]
5. Gerber Architekten GmbH [als Nachunternehmer: ag Licht GbR (Lichtplanung)]
6. Rübsamen + Partner Architekten BDA Ingenieure [als Nachunternehmer: Lichtwerke GmbH (Lichtplanung)]
IV.3)KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
— Idee / Gesamtkonzept: Gestaltung, Konzeption,
— Umsetzung der Aufgabe (Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen, etc.),
— Einfügung in die umgebende Situation,
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen,
— Wirtschaftlichkeit.
IV.4)VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
Baulos 20, Ausbau
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme
29.11.2010
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber
10.12.2010
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1)Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es ist beabsichtigt 3 Preise zu vergeben [Wettbewerbssumme gesamt: 45 000 EUR/brutto]:
1. Preis – 22 500,00 EUR/brutto;
2. Preis – 13 500,00 EUR/brutto;
3. Preis – 9 000,00 EUR/brutto.
IV.5.2)Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4)Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Kaspar Kraemer, Köln
2. Prof. Ulrich Coersmeier, Köln
3. Gunnar Ramsfjell, Dortmund
4. Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Münster
5. Heinrich Böll, Essen
6. Martin Lürwer, Dezernat 6 Stadt Dortmund
7. Hubert Jung, DSW21 Dortmund
8. Ingrid Reuter, AUSWI Dortmund
9. Marc Ulrich, DB Station&Service AG (Berlin)
10. Otto Schließler, Stadtbahnbauamt Dortmund
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2)SONSTIGE INFORMATIONEN
Soweit mehr als 14 wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, werden 14 Teilnehmer unter notarieller Aufsicht ausgelost. Eine entsprechende Anzahl Nachrücker wird ebenfalls per Los ermittelt.
Für die Bewerbungen sind die Formblätter (download bei www.comp-ar.de) zu verwenden.
Die Bewerbungen sind mit der Kennung „U-Bahn Dortmund Hauptbahnhof“ zu versehen und sind bis zum 29.11.2010 – 14:00 Uhr einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-mail sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Bewerbung besteht nicht. Sollten Sie bis zum 10.12.2010 keine Einladung zum Wettbewerb erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht ausgelost wurden.
Der Auslober behält sich vor, bei nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllten Bewerberbögen, sowie fehlenden Anlagen ggf. nachzufordern.
Die Vergabe der Planung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF. Im Anschluss an den Wettbewerb wird mit den Preisträgern verhandelt.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Die grobe Zeitschiene sieht voraussichtlich wie folgt aus:
Versand der Auslobung: Mitte Dezember 2010;
Rückfragenkolloquium: Januar 2011;
Abgabe der Arbeiten: Ende Februar / Anfang März 2011.
VI.3)RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
DEUTSCHLAND
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
VI.3.3)Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind
VI.4)TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
28.10.2010