Entscheidung |
04/2011
|
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Architektur, Bauingenieurwesen, Lichtplanung |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 5 |
Gebäudetyp | Kultur-, Veranstaltungsgebäude |
Art der Leistung | Lichtplanung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Köln, Köln (DE) |
Betreuer | Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) |
Aufgabe |
Siehe II.1.1 sowie: Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz - Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Sanierung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse. Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper und Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten. Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem Bauteil Operterrassen sollen nochmals vertieft untersucht werden. Sofern im Ergebnis der derzeitigen Konkretisierungsplanung eine andere Nutzung der Opernterrassen als für Bühnenzwecke erfolgen soll, wird diese nicht Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Lichtplanung. Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm, davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden. Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm. Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht). Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B. Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3. Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 268 000 cbm bis 298 500 cbm BRI. Die möglichen Kosten liegen entsprechend Ratsbeschluss bei Realisierung aller Erweiterungsmaßnahmen bei ca. 253 000 000 EUR. Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie optional Sanierung der Opernterrassen. Ausgeschrieben sind Planungsleistungen im Leistungsbild Lichtplanung gemäß HOAI § 51 ff., umfassend Tages- und Kunstlichtplanung, sowie die Projektierung von Lichtmanagementsystemen für künstliche Beleuchtungsanlagen einschließlich ggf. erforderlicher Systementwicklung. Die Aufgabenstellung innerhalb des Projektes besteht darin, in enger Abstimmung mit den anderen fachlichen Beteiligten, insbesondere mit den Architekten/Restaurierungsplanern und Freiraumplanern sowie den Fachplanern für die Theaterplanung, für die Raumakustik sowie Technische Gebäudeausrüstung (Schnittstelle Elektroplanung), die Tages- und Kunstlichtnutzung für den Innen- und Außenbereich sowie die Lichtakzentuierungen zu entwickeln und zu planen und bei der Ausarbeitung von lichttechnischen Details beratend tätig zu sein. Der individuelle Charakter des Ensembles mit den denkmalgeschützten Gebäuden soll unterstrichen und der Ort als Zentrum der Bühnen Köln angemessen illuminiert werden. Für den Außenraum, die Häuser selbst, die Zu- und Übergänge sowie Innenräume ist ein Lichtkonzept zu entwickeln, das die Architektursprache und die Attraktivität und Anziehungskraft der Spielstätten wirkungsvoll unterstützt und erhöht. Vorhandene denkmalgeschützte Leuchten in den öffentlich zugänglichen denkmalgeschützten Bereichen sollen in enger Abstimmung mit dem Restaurierungsplaner unter Berücksichtigung geltender technischer Vorgaben und Regeln im Original weiter verwendet werden. Die Lichtplanung ist auf die vielfältigen spezifischen (betrieblich und künstlerisch) Nutzungen der Häuser abzustimmen. Die geltenden Normen und Richtlinien an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind einzuhalten. Die Anforderungen an die energieeffiziente Bauweise und technische Qualität sind in den “Energieleitlinien der Stadt Köln” verbindlich beschrieben und bei der Planung einzuhalten. Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die Beleuchtung soll den unterschiedlichen Sehaufgaben optimal gerecht werden. Es soll eine anspruchsvolle Lichtarchitektur im Innen- und Außenbereich entstehen, Erscheinungsbild und Aufenthaltsqualität des Offenbachplatzes als wichtiger innerstädtischer Platz und als bedeutender Bestandteil der Kulturdiagonale sollen deutlich verbessert sein. Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 teilweise sowie alle Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gem. HOAI § 53. Die Leistungen der LPH 1 und 2 sind in Ergänzung bereits vorliegender Ausarbeitungen zu erbringen. Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen gem. Anlage 2.11 HOAI vergeben werden: — Leistungsphase 1: Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit), — Leistungsphase 2: Festlegung von projektbezogenen Lichtsteuerungsabläufen hinsichtlich der Projektierung von Lichtmanagementsystemen, — Leistungsphase 3: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zu den Leistungen des Objektplaners und dessen Fortschreibung; Fixierung der Tageslichtsysteme durch genaue Berechnung der lichttechnischen Kennziffern; Wartungs- und Betriebskostenberechnungen, — Leistungsphase 8: Einweisen von Bedienpersonal; Überwachung der Ausführung und Programmierung des Lichtmanagementsystems; Prüfung der Werkstattzeichnungen und Montagezeichnungen. Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt. Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen: voraussichtlich im Anfang 2011; 2. Übergabe an den Nutzer: 06/2015; 3. Projektabschluss: im Nachgang. |
Leistungsumfang | Gemäß Ziff. II.1.5 „Beschreibung/Gegenstand des Auftrags“ (Lichtplanung). |
Informationen |
Download Unterlagen: http://www.planungskultur.de/ |
Projektadresse | DE-50679 Köln |
TED Dokumenten-Nr. | 367205-2010 |
Ergebnis anzeigen |
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
Kontakt: Peter Musiala
50679 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 22122123647
E-Mail: MjE3aVRdY2FQW1RiHGVUYVZQUVRQXGMvYmNQU2McWl5UW10dU1Q=
Fax +49 22122126272
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.stadt-koeln.de
Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3021751920
E-Mail: MTZ0Y2dnX2w6amZbaG9oYW1lb2Zub2woXl8=
Fax +49 3021751859
Internet: http://www.planungskultur.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Fiebig Schönwälder Zimmer
Bülowstr. 66
z. H. Frau Barbara Zimmer
10783 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3021751920
E-Mail: MTN3ZmpqYm89bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI=
Fax +49 3021751859
Internet: http://www.planungskultur.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Köln – Der
Oberbürgermeister - Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
z. H. Frau Natalie Merten
50679 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 221221-26885
E-Mail: MTV1YGlvbVxnYG4ocWBtYlxdYFxobztub1xfbyhmamBnaSlfYA==
Fax +49 221221-26272
Internet: http://www.stadt-koeln.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Projekt: Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz. Auftrag: Leistungen der
Lichtplanung (Lichtplanungs- und Beratungsleistungen) gemäß HOAI §§ 51 ff.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Deutschland, Köln.
NUTS-Code DEA23
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Siehe II.1.1 sowie:
Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz -
Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus
dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Sanierung
der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme
ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver
Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung
infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine
Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll
die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die
gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des
Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung
für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse.
Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper
und Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für
den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen
und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-,
Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und
Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die
Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne,
Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine
für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem
Bauteil Operterrassen sollen nochmals vertieft untersucht werden. Sofern
im Ergebnis der derzeitigen Konkretisierungsplanung eine andere Nutzung
der Opernterrassen als für Bühnenzwecke erfolgen soll, wird diese nicht
Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen
Planungsleistungen zur Lichtplanung.
Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm,
davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das
Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab
skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus
sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und
Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im
Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau
zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der
denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet,
die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden
Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik
ersetzt werden.
Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine
Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm.
Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe
vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb
erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und
Spätschicht).
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1.
Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B.
Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und
Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere
Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie
Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3.
Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 268 000 cbm bis 298 500 cbm
BRI. Die möglichen Kosten liegen entsprechend Ratsbeschluss bei
Realisierung aller Erweiterungsmaßnahmen bei ca. 253 000 000 EUR.
Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von
Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
sowie optional Sanierung der Opernterrassen.
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen im Leistungsbild Lichtplanung gemäß
HOAI § 51 ff., umfassend Tages- und Kunstlichtplanung, sowie die
Projektierung von Lichtmanagementsystemen für künstliche
Beleuchtungsanlagen einschließlich ggf. erforderlicher Systementwicklung.
Die Aufgabenstellung innerhalb des Projektes besteht darin, in enger
Abstimmung mit den anderen fachlichen Beteiligten, insbesondere mit den
Architekten/Restaurierungsplanern und Freiraumplanern sowie den
Fachplanern für die Theaterplanung, für die Raumakustik sowie Technische
Gebäudeausrüstung (Schnittstelle Elektroplanung), die Tages- und
Kunstlichtnutzung für den Innen- und Außenbereich sowie die
Lichtakzentuierungen zu entwickeln und zu planen und bei der Ausarbeitung
von lichttechnischen Details beratend tätig zu sein.
Der individuelle Charakter des Ensembles mit den denkmalgeschützten
Gebäuden soll unterstrichen und der Ort als Zentrum der Bühnen Köln
angemessen illuminiert werden. Für den Außenraum, die Häuser selbst, die
Zu- und Übergänge sowie Innenräume ist ein Lichtkonzept zu entwickeln, das
die Architektursprache und die Attraktivität und Anziehungskraft der
Spielstätten wirkungsvoll unterstützt und erhöht. Vorhandene
denkmalgeschützte Leuchten in den öffentlich zugänglichen
denkmalgeschützten Bereichen sollen in enger Abstimmung mit dem
Restaurierungsplaner unter Berücksichtigung geltender technischer Vorgaben
und Regeln im Original weiter verwendet werden. Die Lichtplanung ist auf
die vielfältigen spezifischen (betrieblich und künstlerisch) Nutzungen der
Häuser abzustimmen. Die geltenden Normen und Richtlinien an die
Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind einzuhalten. Die Anforderungen an die
energieeffiziente Bauweise und technische Qualität sind in den
“Energieleitlinien der Stadt Köln” verbindlich beschrieben und bei der
Planung einzuhalten.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges
Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen,
welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie
wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die
Beleuchtung soll den unterschiedlichen Sehaufgaben optimal gerecht werden.
Es soll eine anspruchsvolle Lichtarchitektur im Innen- und Außenbereich
entstehen, Erscheinungsbild und Aufenthaltsqualität des Offenbachplatzes
als wichtiger innerstädtischer Platz und als bedeutender Bestandteil der
Kulturdiagonale sollen deutlich verbessert sein.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 und
2 teilweise sowie alle Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gem. HOAI §
53. Die Leistungen der LPH 1 und 2 sind in Ergänzung bereits vorliegender
Ausarbeitungen zu erbringen.
Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen gem. Anlage 2.11 HOAI
vergeben werden:
— Leistungsphase 1: Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach
Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und
Umweltverträglichkeit),
— Leistungsphase 2: Festlegung von projektbezogenen
Lichtsteuerungsabläufen hinsichtlich der Projektierung von
Lichtmanagementsystemen,
— Leistungsphase 3: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als
Beitrag zu den Leistungen des Objektplaners und dessen Fortschreibung;
Fixierung der Tageslichtsysteme durch genaue Berechnung der
lichttechnischen Kennziffern; Wartungs- und Betriebskostenberechnungen,
— Leistungsphase 8: Einweisen von Bedienpersonal; Überwachung der
Ausführung und Programmierung des Lichtmanagementsystems; Prüfung der
Werkstattzeichnungen und Montagezeichnungen.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität
der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen
Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom
Verfahren.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung
aller Leistungsstufen.
Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen:
voraussichtlich im Anfang 2011; 2. Übergabe an den Nutzer: 06/2015; 3.
Projektabschluss: im Nachgang.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71318100
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Gemäß Ziff. II.1.5 „Beschreibung/Gegenstand des Auftrags“ (Lichtplanung).
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: (1) Vergabe der Leistungen Leistungsphase 9
gem. HOAI § 53 in Verbindung mit Anlage 14 und folgender Besonderer
Leistungen in Anlehnung an HOAI Anlage 2.11:
— Leistungsphase 1: Computergestützte Ermittlung von punktueller Besonnung
unter Berücksichtigung verschattender Komponenten des Innen- und
Außenraumes; Computergestützte, quantitative und qualitative Erfassung des
Tageslichtverlaufs in Form von Tageslichtquotientenberechnungen,
— Leistungsphase 2: Definition der Tageslichtsysteme (Sonnen-,
Blendschutz- und Umlenkmaßnahmen) sowie Ermittlung der optimalen
Anordnung,
— Leistungsphase 3: Modelluntersuchungen / Lichtsimulationen,
— Leistungsphase 6: Erstellung von Ausschreibungstexten für
Tageslichtsysteme,
— Leistungsphase 9: Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation.
(2) Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Lichtplanung für die
Baumaßnahme Sanierung der Opernterrassen, sofern diese für Bühnenzwecke
genutzt werden.
(3) Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Lichtplanung für
Erweiterungsbaumaßnahmen in einer Größenordnung von bis zu rd. 21 000 qm.
(4) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die
Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden
lediglich die Leistungsphasen 1-2 beauftragt, soweit diese nach Ziffer
II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren
Leistungsstufen sind, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der
Baumaßnahme, einzeln oder im Ganzen:
— Leistungsstufe 2: LPh 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsstufe 3: LPh 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsstufe 4: LPh 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsstufe 5: LPh 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsstufe 6: LPh 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsstufe 7: LPh 8: Objektüberwachung,
— Leistungsstufe 8: LPh 9: Objektbetreuung und Dokumentation.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 56 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der AN hat im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
von 3 000 000 EUR für Personenschäden und von 2 500 000 EUR für Sach- und
Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages
aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall
abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Der
Auftraggeber behält sich den Abschluss einer Projektversicherung vor.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Stand 2009).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer
Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim
Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl.
Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter.
Bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung
eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend
ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum
Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Die örtliche Präsenz in Köln während der Planungs- und Bauzeit ist in
engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle
Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des
Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem
Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des
Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des
Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass:
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
in einer entsprechenden Lage befindet,
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß erfüllt
hat,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
Bewerberkreis zur Folge hat,
— er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung für
die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
3. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu
wirtschaftlichen Verknüpfungen.
4. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) zur Beruflichen Befähigung; vgl.
III.3.1.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der
Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2010 [ggf. als Prognose], 2009, 2008) insgesamt;
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2010 [ggf. als Prognose], 2009, 2008) für
Dienstleistungen im Leistungsbild Lichtplanung und für Dienstleistungen im
Leistungsbild Lichtplanung im Bereich Bauen im Bestand;
3. Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Netto-Jahresumsatz für
Dienstleistungen im Leistungsbild Lichtplanung im Durchschnitt der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010 [ggf. als Prognose], 2009,
2008): größer/gleich 150 000,- EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen sind - sofern nicht
anderslautendes dargestellt ist - zwingend gefordert; bei
Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung
wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei
Jahren (2010, 2009, 2008) jahresdurchschnittlich beschäftigten
festangestellten und freiberuflichen Mitarbeiter (einschließlich
Führungskräfte), aufgeschlüsselt in Geschäftsführer/leitende Mitarbeiter,
Architekten und Ingenieure gesamt, Architekten/Ingenieure im Leistungsbild
Lichtplanung sowie mittlere Bürozugehörigkeit der Architekten/Ingenieure
im Leistungsbild Lichtplanung in Jahren und Architekten/Ingenieure im
Leistungsbild Lichtplanung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, sonstige
Mitarbeiter;
2. Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen
Büro und welche ggf. durch Unterauftragnehmer erbracht werden sowie deren
Benennung; beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Unterauftragnehmern zu
verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot
zwingend die Eignung der Unterauftragnehmer anhand der geforderten
Nachweise sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten
Unterauftragnehmer mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung
gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend
das Formblatt „Subunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und
vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als
Anhang beizulegen;
3. Für das in II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben (s.
Bewerbungsformular) mindestens zu zwei und maximal zu fünf
Referenzprojekten, die in den letzten 10 Jahren (01/2001 bis 12/2010)
hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich
abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8 gem. HOAI § 53) wurden und mit
der in Abschnitt II.1.5 beschriebenen Leistung nach Art und Umfang
vergleichbar sind.
Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der
Kosten, Termine und Qualitäten und eine gute Zusammenarbeit belegen,
können beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der
Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherren
einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei
DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend
darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden; vielmehr sind die Angaben zu den
Referenzprojekten für die Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl.
Subunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind
nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende
Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
— Auftraggeber,
— Bei Bietergemeinschaften/Subunternehmern: Auftragnehmer (Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. Subunternehmer),
— Projektleitung/stellvertretende Projektleitung,
— Datum Abschluss Leistungsphase 8 gem. HOAI § 53,
— Bruttorauminhalt BRI des Gesamtgebäudes / bearbeiteter Bruttorauminhalt
(Innenraum),
— bearbeitete Fläche Außenraum,
— bearbeitete Leistungsphasen entsprechend HOAI § 53,
— anrechenbare Kosten für die Lichtplanung entspr. HOAI § 52 netto,
— Honorarzone entsprechend HOAI §54/Anlage 3.6.
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das
entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
Für die fachliche Bewertung der Referenzprojekte sind zusätzlich folgende
Angaben zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der
Referenzprojekte):
— Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau bzw. Bauen im Bestand, d.h.
Instandsetzung und/oder
Instandhaltung/Umbau/Modernisierung/Erweiterungsbau entspr. HOAI § 2),
— Status (Baudenkmal),
— Baualter des bearbeiteten Bestandsobjekts,
— Gebäudetypologie (Kulturbau, insb. Theater, Oper, Philharmonie,
Konzertsaal u.ä.),
— Angaben zu spezifischen Aspekten des Projekts (Innenstadtbereich;
Versammlungsstätte; Lichtplanung für Außenanlagen; Lichtplanung für
Stadtplätze/denkmalgeschützte Stadtplätze; Lichtplanung für eine
Außenfassade/denkmalgeschützte Außenfassade/denkmalgeschützte Außenfassade
aus den 50er/60er Jahren; Lichtplanung für Eingangshallen/Foyers;
Lichtplanung für mehrgeschossige Eingangshallen/ Foyers; Lichtplanung für
denkmalgeschützte Eingangshallen/Foyers; Lichtplanung für
denkmalgeschützte Eingangshallen/Foyers aus den 50er/60er Jahren;
Lichtplanung für Eingangshallen/Foyers größer/gleich 4 000 cbm;
Lichtplanung für Veranstaltungsräume/denkmalgeschützte
Veranstaltungsräume/denkmalgeschützte Veranstaltungsräume aus den
50er/60er Jahren/Veranstaltungsräume größer/gleich 400 Sitzplätze; Planung
gem. EN 12464-1; Lichtplanung für gastronomische Einrichtungen/Kantinen;
Planung Eventbeleuchtung; Planung der Sicherheitsbeleuchtung;
Wartungsberechnung für Kunstlicht; Betriebskostenberechnung; Ermittlung
Raumwirkungsgrad; Beratung zu/Planung von Lichtsteuerungssystemen;
Erstellen fotorealistischer Visualisierungen;
Modelluntersuchungen/Lichtsimulation; Messung und Dokumentation von
Beleuchtungsstärken, Leuchtdichten und Reflexionsgraden; Erstellen von
Tageslichtgutachten; Beratung/Entwicklung von Tageslichtlenksystemen;
Beratung zu Sonnen- und Blendschutzsystemen; Besonnungsuntersuchungen;
Verschattungsuntersuchungen; Leuchtenentwicklung; Untersuchung und
Bewertung von Verglasungen; Restaurierung von Leuchten/von
denkmalgeschützten Leuchten/von denkmalgeschützten Leuchten aus den
50/60er Jahren).
Bei den Referenzprojekten soll es sich insbesondere um Baumaßnahmen
handeln, die in Art, Komplexität und Größenordnung mit der vorliegenden
Bauaufgabe vergleichbar sind.
4. Der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften das Büro des bevollmächtigten
Mitglieds, kann, sofern vorhanden, außerdem ein aktuelles Zertifikat über
ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
vergleichbares zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorlegen. Dies ist
allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Bewerbung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
1. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Lichtplanung mit Berufserfahrung
größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
2. Für die mindestens 2 und maximal 5 zu benennenden Referenzprojekte, die
die o.g. Bedingung erfüllen, gelten die folgenden weiteren
Mindestanforderungen:
— mind. ein Referenzprojekt mit einem Bruttorauminhalt (BRI) des gesamten
Gebäudes größer/gleich 180 000 cbm,
— mind. ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber,
— mind. zwei Referenzprojekte mit der Zuordnung Instandsetzung und/oder
Instandhaltung/Umbau/Modernisierung nach HOAI § 2,
— mind. ein Referenzprojekt im Bereich Bauen in denkmalgeschützter
Substanz,
— mind. ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Kulturbauten (insb.
Theater, Oper, Philharmonie, Konzertsaal u.ä.) zuzuordnen ist,
— mind. ein Referenzprojekt, das die Lichtplanung für einen
Veranstaltungsraum mit größer/gleich 400 Sitzplätzen beinhaltete,
— mind. ein Referenzobjekt, das die Lichtplanung für eine Außenfassade
beinhaltete,
— mind. ein Referenzprojekt, das die Lichtplanung für einen Stadtplatz
beinhaltete,
— mind. ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. HOAI
§ 53 im Leistungsbild Lichtplanung durchgehend und vollständig erbracht
wurden.
Alle Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; die Kombination ist dabei
beliebig.
Teilnahmeanträge, die eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht
erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
VOF § 19 (2) und (3).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu
tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland
als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden;
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem
vorstehenden Absatz benennen;
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
gestellt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1)
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das
vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3, III.2.1,
III.2.2 und III.2.3.
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der
Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem
Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen
erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl
maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung
(max.Punktzahl/Wertung/gewichtete Punktzahl):
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (ins. max. 1 000
Pkt.);
1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (5
Pkt./50-fach/250 Pkt.);
1.2 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Lichtplanung im
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt./100-fach/500 Pkt.);
1.3 Anteil Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Lichtplanung
im Bereich Bauen im Bestand im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5
Pkt./50-fach/250 Pkt.);
2. Fachliche Eignung (ins. max. 4 225 Pkt.);
2.1 Referenzprojektunabhängige Kriterien (ins. max. 250 Pkt.);
2.1.1 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Lichtplanung im Mittel der letzten
3 Jahre (5 Pkt./12-fach/60 Pkt.);
2.1.2 Mittlere Bürozugehörigkeit der in den letzten 3 Jahre beschäftigten
festangestellten und freiberuflichen Architekten/Ingenieure im
Leistungsbild Lichtplanung in Jahren (5 Pkt./8-fach/40 Pkt.);
2.1.3 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Lichtplanung mit Berufserfahrung ≥
5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (5 Pkt./18-fach/90 Pkt.);
2.1.4 Existenzdauer des Büros (5 Pkt./10-fach/50 Pkt.);
2.1.5 Gewährleistung der internen Qualität (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2 Referenzprojektabhängige Kriterien (ins. max. 3 975 Pkt.);
2.2.1 Positive Referenzschreiben (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.2 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
BRI gesamt (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.3 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
lichtplanerisch/-gestalterisch bearbeitetes Volumen BRI (Innenraum) (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.4 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
lichtplanerisch/-gestalterisch bearbeitete Flächen Außenraum (5
Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.5 Umfang der erbrachten Leistungen im Leistungsbild Lichtplanung (LPh
entspr. HOAI § 53) (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.);
2.2.6 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
anrechenbare Kosten für die Lichtplanung entspr. HOAI § 52 netto (5
Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.7 Erfahrung mit Projekten vergleichbaren Schwierigkeitsgrads
(Honorarzone entspr. HOAI § 54) (5 Pkt./6-fach/30 Pkt.);
2.2.8 Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.9 Erfahrung mit Projekten im Innenstadtbereich (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.);
2.2.10 Erfahrung mit Versammlungsstätte (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.11 Erfahrung mit der Gebäudetypologie Kulturbau (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.);
2.2.12 Erfahrung mit Theater, Oper, Philharmonie bzw. Konzertsaal (5
Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.13 Erfahrung mit Instandsetzungs-/Instandhaltungs- bzw.
Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen nach HOAI § 2 (5 Pkt./ 4-fach/ 20 Pkt.);
2.2.14 Erfahrung mit Erweiterungsbaumaßnahmen nach HOAI § 2 (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.15 Erfahrung mit Lichtplanung für ein Bestandsobjekt aus den 50er und
60er Jahren (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.16 Erfahrung mit Lichtplanung für ein Baudenkmal (5 Pkt./4-fach/20
Pkt.);
2.2.17 Erfahrung mit Lichtplanung für ein Baudenkmal aus den 50er bzw.
60er Jahren (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.18 Erfahrung mit Lichtplanung für einen Stadtplatz (5 Pkt./3-fach/15
Pkt.);
2.2.19 Erfahrung mit Lichtplanung für einen denkmalgeschützten Stadtplatz
(5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.20 Erfahrung mit Lichtplanung für einen denkmalgeschützten Stadtplatz
aus den 50er bzw. 60er Jahren (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.21 Erfahrung mit Lichtplanung für eine Außenfassade (5 Pkt./3-fach/15
Pkt.);
2.2.22 Erfahrung mit Lichtplanung für eine denkmalgeschützte Außenfassade
(5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.23 Erfahrung mit Lichtplanung für eine denkmalgeschützte Außenfassade
aus den 50er/60er Jah-ren (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.24 Erfahrung mit Lichtplanung für Eingangshallen/ Foyers (5
Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.25 Erfahrung mit Lichtplanung für mehrgeschossige
Eingangshallen/Foyers (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.26 Erfahrung mit Lichtplanung für denkmalgeschützte Eingangshallen /
Foyers (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.27 Erfahrung mit Lichtplanung für denkmalgeschützte Eingangshallen /
Foyers aus den 50/60er Jahren (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.28 Erfahrung mit Lichtplanung für Eingangshallen / Foyers
größer/gleich 4.000 cbm (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.29 Erfahrung mit Lichtplanung für Veranstaltungsräume (5
Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.30 Erfahrung mit Lichtplanung für denkmalgeschützte
Veranstaltungsräume (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.31 Erfahrung mit Lichtplanung für denkmalgeschützte
Veranstaltungsräume aus den 50/60er Jah-ren (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.32 Erfahrung mit Lichtplanung für Veranstaltungsräume größer/gleich
400 Sitzplätze (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.33 Erfahrung mit Planung gem. EN 12464-1 (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.34 Erfahrung mit Lichtplanung für gastronomische Einrichtungen /
Kantinen (5 Pkt./4-fach/20 Pkt.);
2.2.35 Erfahrung mit Konzeption Eventbeleuchtung (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.36 Erfahrung mit Konzeption Sicherheitsbeleuchtung (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.);
2.2.37 Erfahrung mit Wartungsberechnung für Kunstlicht (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.);
2.2.38 Erfahrung mit Betriebskostenberechnung (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.39 Erfahrung mit Ermittlung Raumwirkungsgrad (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.40 Erfahrung mit Beratung zu / Planung von Lichtsteuerungssystemen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.41 Erfahrung mit Erstellen fotorealistischer Visualisierungen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.42 Erfahrung mit Modelluntersuchungen / Lichtsimulation (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.43 Erfahrung mit Messung und Dokumentation von Beleuchtungsstärken,
Leuchtdichten und Re-flexionsgraden (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.44 Erfahrung mit Erstellen von Tageslichtgutachten (5 Pkt./2-fach/10
Pkt.);
2.2.45 Erfahrung mit Beratung / Entwicklung von Tageslichtlenksystemen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.46 Erfahrung mit Beratung zu Sonnen- und Blendschutzsystemen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.47 Erfahrung mit Besonnungsuntersuchungen (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.48 Erfahrung mit Verschattungsuntersuchungen (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.49 Erfahrung mit Untersuchung und Bewertung von Verglasungen (5
Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.50 Erfahrung mit Leuchtenentwicklung (5 Pkt./2-fach/10 Pkt.);
2.2.51 Erfahrung mit Restaurierung von Leuchten (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.52 Erfahrung mit Restaurierung von denkmalgeschützten Leuchten (5
Pkt./3-fach/15 Pkt.);
2.2.53 Erfahrung mit Restaurierung von denkmalgeschützten Leuchten aus den
50/60er Jahren (5 Pkt./3-fach/15 Pkt.).
Die max. erreichbare Punktzahl beträgt 5 225 Pkt.
(3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht
zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich
im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen
erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde
Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der
an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den
Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Projektleitung. Gewichtung 7
2. Stellv. Projektleitung. Gewichtung 4
3. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 5
4. Strukturelle Herangehensweise. Gewichtung 5
5. Fachtechnische Lösungsansätze. Gewichtung 11
6. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 3
7. Honorarangebot. Gewichtung 10
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
2010/3530
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 4.1.2011
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
10.1.2011 - 14:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben
werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular
und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie
Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert
und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt
es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die
Bewerber, die unter der Internetadresse www.planungskultur.de (Menüpunkt:
Ausschreibungen) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können
auch bei der unter I.1. genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe
der Projektbezeichnung „Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz –
Lichtplanung – Vergabenummer 2010/3530“ in Papierform angefordert werden.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung
zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den
entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer
und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten
wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Zur Abgabe der Bewerbung gemäß Ziff. IV.3.4 ist zwingend ein
Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in
deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in
einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Sanierung Bühnen
Köln, Offenbachplatz – Lichtplanung – Vergabenummer 2010/3530
gekennzeichnet ist, einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ersetzt
die rechtsverbindliche Unterschrift nicht.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Bauherrn. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens
für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur
ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der
Bewerbergemeinschaft füllt die Büroangaben aus und unterschreibt den
Bewerbungsbogen.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei
der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter
Angabe der Projektbezeichnung „Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz –
Lichtplanung – Vergabenummer 2010/3530“ per Telefax an +49 3021751859 oder
per Mail an MjE4aFdbW1NgLl5aT1xjXFVhWWNaYmNgHFJT zu senden. Die Fragen sind so zu
formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten
Anfragen werden mit den Antworten im Internet unter der Adresse
www.planungskultur.de (Menüpunkt: Ausschreibungen) kontinuierlich
veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und
Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen
können.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, soweit sie spätestens
am 28.12.2010, 16:00 Uhr, eingegangen sind.
Weitergehende Informationen zum Projekt (Machbarkeitsstudie) können unter
http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html eingesehen werden.
Eine Kenntnis dieser Unterlagen sowie der Bestandsgebäude ist für das
Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Hinweis zu Ziff. IV.2.1: Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in
Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 %
des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich
zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 3
Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 5
Punkten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das
niedrigste Angebot unberücksichtigt.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfstelle für behauptete
Vergabeverstöße
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixOUWZeUVMZV1tRWFoaWl5jGlBR
Tel. +49 2217740-251
Fax +49 2217740-197
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Antragstellers
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
7.12.2010
competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.
Ausschreibung veröffentlicht | 10.12.2010 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 27.05.2011 | ||
Zuletzt aktualisiert | 21.12.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-57121 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 860 |
|
|
||
|
|||
Wettbewerbe, Ausschreibungen und Stellenanzeigen | |||
Für Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure und Studierende | |||
Büroprofile erfolgreicher Ingenieur- und Architekturbüros | |||
Alles online und täglich aktuell | |||