Auslober: Große Kreisstadt Reutlingen vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Koordination: Stadtverwaltung Reutlingen Baudezernat, Frau Erste Bürgermeisterin Ulrike Hotz, Marktstraße 22, 72764 Reutlingen
Wettbewerbsvorbereitung/Rückfragenadresse: ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Regionalplanung, Städtebau und Architektur,
Frau Dipl.-Ing. D. Locher, Rotenbergstraße 20, 70190 Stuttgart
Tel. 0711 92575-0, Fax 0711 92575-30
E-Mail: MTRsa29wPGtubGhdaipgYQ==
2. Gegenstand des Wettbewerbs
Der Ideenwettbewerb soll Lösungen sowohl für die langfristige Nutzung/Gestaltung des Gebiets als auch seine Vernetzung mit den angrenzenden Stadtquartieren aufzeigen.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B, im Einzelnen ausführlich beschrieben.
3. Wettbewerbsart , Verfahrensform , Wettbewerbsverfahren
Der Wettbewerb ist als städtebaulicher Ideenwettbewerb (GRW 2.1.2) in Form eines offenen Wettbewerbs (GRW 2.3) ausgeschrieben.
Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
4. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs (GRW 2.3.1, 5.1.2)
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
5. Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Garten- und Landschaftsarchitekt berechtigt sind, sofern sie am Tage der Bekanntmachung an einem Ort innerhalb des Zulassungsbereichs in die Architektenliste eingetragen sind. Garten- und Landschafts-architekten können nur in einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und/ oder Stadtplanern teilnehmen. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekten, Stadtplanern, Garten- und Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Arbeitsgemeinschaften haben einen Teilnahmeberechtigten als bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist; dies können nur Architekten oder Stadtplaner sein. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Stadtplaner oder Garten- und Landschafts-architekt, wer über ein Diplom verfügt bzw. über ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie), der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Die Belege/Nachweise der Befähigung, das heißt also zur entsprechenden Ausbildung und zur entsprechenden Berufserfahrung sind in diesen Fällen der Verfassererklärung beizufügen.
Jedem Teilnahme-Interessierten wird dringend empfohlen, seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und nur dann am Wettbewerb teilzunehmen, wenn er teilnahmeberechtigt ist, da nach 6.2 (1) Satz 2 GRW 1995 “bei mangelnder Teilnahme-berechtigung ... der zugeteilte Preis oder Ankauf abzuerkennen” ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wett-bewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, einen Verkehrsplaner und einen Akustik-Berater als sachverständige Berater hinzuzuziehen. Sachverständige Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
6. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.3, 3.4)
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
6.1 Fachpreisrichter/-innen
1. Prof. Dipl. Ing. Karin Helms, Landschaftsarchitektin, Versailles
2. EBM Dipl. Ing. Ulrike Hotz, Architektin, Reutlingen
3. Prof. Dipl. Ing. Arno Lederer, Architekt, Stuttgart
4. Dipl. Ing. Meinrad Morger, Architekt, Basel
5. Dipl Ing. Florian Nagler, Architekt, München
6. Dr. Eckhart Rosenberger, Architekt/Stadtplaner, Gerlingen
7. Dipl. Ing. Volker Staab, Architekt, Berlin
8. Prof. Dipl. Ing. Klaus Trojan, Architekt/Stadtplaner, Darmstadt
Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen
1. Dipl. Ing. Norbert Diezinger, Architekt, Aichstätt
2. Dipl. Ing. Hans-Jürgen Failenschmid, Amt f. Stadtentwicklung und
Vermessung, Stadt Reutlingen
3. Dipl. Ing. Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen
4. Prof. Dipl. Ing. (FH) Jo Frowein, Architekt, Stuttgart
5. Dipl. Ing. Brigitte Klink, Architektin, Gebäudemanagement Stadt Reutlingen
6. Dipl. Ing. Stefan Dvorak, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, Stadt Reutlingen
6.2 Sachpreisrichter/-innen
1. Oberbürgermeisterin Barbara Bosch, Stadt Reutlingen
2. StR Rainer Löffler, CDU-Fraktion
3. N.N., SPD-Fraktion
4. StR Erich Fritz, FWV-Fraktion
5. StR Friedemann Rupp, Fraktion der Grünen und Unabhängigen
6. StR Dieter Weinmann, FDP/BMR-Fraktion
7. StR Dr. Werner Schobel, WiR-Fraktion
Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen
1. StR Andreas vom Scheidt, CDU-Fraktion
2. N.N., SPD-Fraktion
3. BM Robert Hahn, Verwaltungsdezernent, Stadt Reutlingen
4. BM Peter Rist, Finanzdezernent, Stadt Reutlingen
5. Dipl. Ing. Arno Valin, Tiefbauamt Stadt Reutlingen
6. Dr. Werner Ströbele, Kulturamt Stadt Reutlingen
7. Frank Pilz, Stadtkämmerei Stadt Reutlingen
6.3 Sachverständige Berater ohne Stimmrecht
1. Pfarrer Lothar Bauer, Bruderhaus-Diakonie, Reutlingen
2. Cornelius Grube, Württembergische Philharmonie Reutlingen
3. Dr. Gerhard Jansen, RP Tübingen Referat für Stadtsanierung
4. Prof. Dipl. Ing. Gunter Kölz, Verkehrsplaner, Stuttgart
5. Dr. Günther Kolb, Denkmalpflege RP Tübingen
6. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin/Stadtplanerin, Wirtschafts-Ministerium Stuttgart.
7. Dipl. Ing. Hans-Peter Tennhardt, Akustiker Berlin
6.4 Beobachter
1. Wolfgang Löffler, Presseamt Stadt Reutlingen
2. Dipl. Ing. Karsten Kümmerle, Architekt, AK B-W. Stuttgart
6.5 Vorprüfer
1. ORplan Stuttgart: Dipl. Ing. Dietrun Locher, Architektin
2. Dipl. Ing. Chasid Winograd
7. Wettbewerbsunterlagen (GRW 5.1.3)
Der Auslobungstext (Teil A und B) mit einem Übersichtsplan ist ab dem 21.08.06 aus dem Internet unter www.reutlingen.de/stadthalle abrufbar. Teil C wird auf Bestellung bei der Wettbewerbsbetreuung Büro Orplan (MTZqaW1uOmlsamZbaCheXw==) als CD zugeschickt.
Die digitalen Pläne werden im pdf- und dxf-Format (Gauß-Krüger-Koordinatensytem) hergestellt. Andere Formate stehen nicht zur Verfügung.
Der Auslobungstext besteht aus:
- Teil A – Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
- Teil B – Wettbewerbsaufgabe
- Teil C – Anlagen
Anlage 1: Ausschnitt aus dem Stadtplan
Anlage 2: Katasterplan M. 1:2000
Anlage 3 Orthophoto M. 1:1000
Anlage 4: Wettbewerbsgebiet M 1:500 mit Darstellung der Zu- und Abfahrtsbereiche im Bereich Eberhardstraße.
Die Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets ist identisch mit dem Planausschnitt/Modell
Anlage 5: Lärmemissionen auf dem Bruderhausgelände
Anlage 6: Übersicht der Parkierungsmöglichkeit
Anlage 7: GR-Drucksache 05/120/01: Neubau einer Stadthalle.
Anlage 8: GR-Drucksache 06/071/02 Begrenzt offener Städtebaulicher Ideenwettbewerb Rahmenplan Altstadt GR-Drucksache 06/071/02 Dokumentation der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung.
Anlage 9: Merian-Stich Altstadt
Anlage 10: Broschüre 20 Jahre Landesgartenschau Reutlingen
Anlage 11: Berechnungsblatt
Anlage 12: Abholschein für Modell
Anlage 13: Verfassererklärung
Die Anlagen können auch als Papier- bzw. Transparentplots gegen eine Kostenerstattung vorab bei der Wettbewerbsvorbereitung per Verrechnungsscheck in Höhe von 100,- Euro (inkl. MwSt.) in der Rolle zugesandt werden.
Das Modell kann bei Modellbau PES Modellbau Schlossfeld 9 in 72401 Haigerloch bestellt und abgeholt werden (www.pes-modell.de)
Auf Bestellung beim Modellbauer kann gegen eine Kostenerstattung vorab per Verrechnungsscheck in Höhe von 80,- Euro (inkl. MwSt.) für Verpackungskiste und -aufwand, das Modell via Zustelldienst zugesandt werden. Die Versandkosten sind zusätzlich beim Empfang zu entrichten.
8. Wettbewerbsleistungen (GRW 5.1.4), Kennzeichnung (GRW 5.4.1)
Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert:
8.1 Strukturkonzept M 1:2000
Darzustellen sind auf vorgegebener Plangrundlage:
· Die Städtebauliche Struktur
· Die verkehrliche Anbindung und die Erschließung,
· Das Netz der Geh- und Radwege, die Verknüpfung mit den umliegenden Stadtquartieren und Grün- und Freiflächen
· Die Funktionsverteilung
8.2 Städtebaulicher Entwurf M 1:500
Darzustellen sind:
· Die stadträumliche Struktur mit Darstellung der Baukörper, der Geschosszahl, der Dachform
· Die Nutzungen
· Das Stellplatzkonzept
· Das Freiraum- und Grünkonzept
· Das Erschließungskonzept
8.3 Notwendige Schemagrundrisse und Systemschnitte von Stadthalle und Tiefgarage im M. 1:500
8.4 Erweiterungsmöglichkeiten für spätere Baustufen des Bruderhausgeländes als Planausschnitt M. 1:500
8.5 Berechnungen auf dem vorgegebenen Formblatt
8.6 Modell M. 1:500
Das Modell mit den Baustufen als abnehmbare Baumasse einheitlich in weißer Farbgebung.
8.7 Erläuterungen/Handskizzen/Perspektiven auf den Plänen (Erlebbarkeit aus der Fußgängerperspektive)
8.8 Plansatz für die Vorprüfung und Datenträger
Neben den Präsentationsplänen ist ein gesonderter Satz aller Pläne für die Vorprüfung abzugeben. Die Präsentationspläne sind mit Maßstabsleiste im pdf-Format auf einer CD-Rom abzuspeichern, wobei in den Dateieinstellungen alle Hinweise auf den Verfasser zu eliminieren sind.
8.9 Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
8.10. Kennzeichnung und Formatvorgabe
Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm lang) in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen.
Die Leistungen 8.1 – 8.4 sind auf max. 4 Plänen im Format max. 90 x 120 cm genordet darzustellen. Die Pläne sind ungefaltet einzureichen.
8.11. Verfassererklärung
Die Verfassererklärung gemäß Anlage 13 (GRW 5.2) ist 2-fach in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag, bezeichnet als ”Verfassererklärung” und inkl. Kennzahl abzugeben.
Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Teilnehmer in der Verfassererklärung ihre Anschrift, Mitarbeiter und sachverständigen Berater/ Fachplaner anzugeben, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter.
Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich eine Karte DIN A5-Format mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten verlangt.
Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und durch Beigabe von Kopien seines Befähigungsnachweises, u. U. mit Übersetzung in die Wettbewerbssprache, zu belegen.
9. Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5)
Die eingereichten Leistungen werden nach folgenden, mit dem Preisgericht beratenen generellen Kriterien, beurteilt:
- Städtebauliches Gesamtkonzept/Stadträumliche Qualitäten
- Vernetzung der Quartiere innerhalb des Wettbewerbsgebiets und mit den angrenzenden Stadtquartieren
- Freiraumqualität
- Hochbau
- Verkehrskonzeption
- Modulare Umsetzungsmöglichkeiten
- Wirtschaftlichkeit
10. Termine
Rückfragen können bis zum 22.09.2006 schriftlich an den Wettbewerbsvorbereiter (ORplan) gerichtet werden. Diese werden im Rahmen des Kolloquiums mündlich beantwortet.
(Rückfragen-)Kolloquium am 29.09.2006. 10.00 Uhr Rathaus Reutlingen Großer Sitzungssaal. Der Auslober veranstaltet mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern ein Kolloquium zur Erörterung der Aufgabenstellung und der Rückfragen.
Die Teilnahme am Kolloquium wird dringend empfohlen.
Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird bis zum 10.10.2006 an alle Beteiligten versandt. Dieses Protokoll, auch die schriftlich eingereichten Fragen und Antworten werden Bestandteil der Auslobung.
Abgabetermin für die Pläne ist der 27.11.2006
Abgabetermin für das Modell ist der 04.12.2006
Zu den Abgabeterminen müssen Pläne/Modell beim Auslober eingereicht sein („Submission“). An den entsprechenden Abgabetagen müssen alle Wettbewerbsarbeiten bis 16.00 Uhr beim Auslober Stadt Reutlingen, Alte Feuerwache, Lederstraße 78, 72764 Reutlingen, eingegangen sein. Abgabe der Arbeiten ist ab 08:00 Uhr möglich. Verspätet eingehende Arbeiten bleiben unberücksichtigt. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden.
Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 12., 13., 14.01.2007.
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich in der alten Feuerwache, Erdgeschoss, Lederstraße 78, 72764 Reutlingen statt. Die Bürgerbeteiligung findet voraussichtlich ab 17.01.2007 statt.
Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Nicht prämierte Arbeiten können in der 7. KW vom 12. – 16.02.2007 abgeholt werden. Pläne, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, werden auf schriftliches Verlangen an die Teilnehmer kostenfrei zurückgesandt. Wird ein solches Verlangen nicht gestellt, werden die Unterlagen nach Ablauf der Abholfrist vernichtet. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet der Auslober gemäß GRW 6.5.
Terminzusammenstellung:
Ausgabe der Unterlagen ab: 21.08.2006.
Frist für schriftliche Rückfragen: 22.09.2006
Rückfragen-Kolloquium : 29.09.2006 10.00Uhr Rathaus Reutlingen
Abgabe der Pläne: 27.11.2006
Abgabe des Modells: 04.12.2006
Preisgerichtssitzung (voraussichtlich): 12., 13., 14.01.2007 je nach Anzahl der eingereichten Arbeiten
Ausstellung/Bürgerbeteiligung
(voraussichtlich) ab : 17.01.2007
11. Preise und Ankäufe (GRW 4)
Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf der Basis der HOAI §42 – Sonstige Städtebauliche Leistungen. Als Preis- und Ankaufssumme wird ein Betrag von 100.000 Euro ausgelobt.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 25.000 Euro
2. Preis 20.000 Euro
3. Preis 15.000 Euro
4. Preis 12.000 Euro
5. Preis 8.000 Euro
Ankäufe insgesamt: 20.000 Euro
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen an die unter ”Teilnehmer” genannten Büros. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten.
12. Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6)
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt.
13. Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2) und Urheberrecht (GRW 7.3)
13.1 Weitere Bearbeitung
Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage des städtebaulichen Ideenwettbewerbs einen Realisierungswettbewerb für die Stadthalle auszuschreiben.
Sofern die Stadt das Projekt städtebaulich vertiefen wird, sollen Preisträger in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden.
13.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
13.3 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
13.4 Urheberrecht (GRW 7.3)
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch GRW 7.3 geregelt.
14. Allgemeine Bedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 20.12.2004 zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architekten-kammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.
Die Auslobung ist dort unter der Nummer 2006-2-04 registriert.
Tag der Bekanntmachung: Reutlingen, den 19. August 2006
Für den Auslober
Große Kreisstadt Reutlingen
Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Teil A des Auslobungstexts ′Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bruderhausgelände - neue Stadtlhalle′ als PDF-Datei zum Herunterladen >>