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  • DE-50679 Köln
  • 07/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-63140)

Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz - Prüfingenieurleistungen als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) zur Prüfung der Standsicherheit und als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für Erd- und Grundbau gemäß der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige SV-VO § 12 in der Fassung vom 17.11.2009 (auf Grundlage der Änderungsverordnung)


 
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    Entscheidung 07/2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieurwesen, Sachverständigenwesen, Tragwerksplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Kontrolle, Monitoring
    Zulassungsbereich GPA
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Köln, Köln (DE)
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe II.1.1 sowie: Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz - Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
    Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des kleinen Offenbachplatzes, des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse.
    Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben 2 bis 4 Spielstätten (Oper und Schauspiel und ggf. Kinder- / Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
    Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem Bauteil Opernterrassen werden derzeit nochmals vertieft untersucht. Sofern im Ergebnis der derzeitigen Konkretisierungsplanung eine andere Nutzung der Opernterrassen als für Bühnenzwecke erfolgen soll, wird diese nicht Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen Prüfleistungen.
    Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm, davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden.
    Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm.
    Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht).
    Die Generalinstandsetzung respektive die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Opern- und Schauspielhauses erfordern, bedingt durch die jeweiligen projektbezogenen, planungsspezifischen Gesamtanforderungen sowie den jeweils sehr hohen architektonischen Anspruch, eine herausragende, technisch anspruchsvolle Gesamtbearbeitung in tragwerksplanerischer Hinsicht, die im besonderen Maße auch innovative Lösungsansätze in Bezug auf den eigentlichen Planungsprozess mit jeweiligen Variantenbetrachtungen und -entscheidungen, interstrukturelle Prozessabläufe der einzelnen tragwerksplanerischen Fachdisziplinen des konstruktiven Ingenieurhochbaus und –tiefbaus sowie baubetriebliche Verfahrensabläufe zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamttragwerks integriert und berücksichtigt. Die aus den Umbau- / Erweiterungsmaßnahmen und der Generalinstandsetzung resultierenden, komplexen und den Gesamtplanungsprozess im besonderen Maße beeinflussenden Bauzustände stellen einen signifikanten Bestandteil der tragwerksplanerischen Bearbeitung dar.
    Die Generalinstandsetzung beider großer Häuser, die unter anderem aus der Verbesserung von bühnentechnischen Verfahrensabläufen sowie aus grundsätzlichen Veränderungen der Grundriss- und Aufrissgeometrien resultieren, lässt einen wesentlichen tragwerksplanerischen Eingriff in die bestehende Bausubstanz erwarten. In dem dem Gegenstand dieser Beauftragung vorausgehenden tragwerksplanerischen Gesamtplanungsprozess sind daher im besonderen Maße ebenso gutachterliche Bewertungen zur Spezifizierung von vorliegenden Bauschäden in Hinblick auf Schädigungsumfang respektive -grad mit entsprechender fachtechnischer Begleitung zu Material- und Bauwerksprüfungen mit Festlegung von objektbezogenen Untersuchungsparametern sowie notwendiger, bauwerksverträglicher Kompensations- und Ertüchtigungs- bzw.
    Abfangungsmaßnahmen vorzunehmen.
    Die aus der Objektplanung zu erwartenden Änderungen sowohl in der Grundriss- und Aufrissgeometrie mit teilweisem Abbruch von wesentlichen, horizontal und vertikal lastabtragenden Bauteilen stellen einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz mit grundlegender Veränderung zum ursprünglichen, bauordnungsrechtlich genehmigten Zustand dar, die aus tragwerksplanerischer Sicht wesentliche und technisch anspruchsvolle Kompensations- und Abfangungsmaßnahmen in Hinblick auf den Lastabtrag und im Besonderen auf die Gebäudestabilität unter besonderer Berücksichtigung und Auslegung der DIN 4149 erfordern.
    Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B.
    Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3. Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 275 000 cbm bis 305 000 cbm BRI. Die möglichen Kosten liegen entsprechend Ratsbeschluss bei Realisierung aller Erweiterungsmaßnahmen bei ca. 253 000 000 EUR.
    Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie optional Sanierung der Opernterrassen. Die Prüfung der Tragwerksplanungsleistungen für die Gebäude beinhaltet optional auch die Prüfung der Tragwerksplanung für bühnenspezifische Anlagen.
    Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Tragwerksplanungsleistungen gemäß den Anforderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Beratungs- und Prüfleistungen. Diese umfassen Leistungen zur Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise, der statischen Berechnungen und Bemessungen, der Ausführungszeichnungen, die Prüfung der Nachweise des statisch-konstruktiven Brandschutzes, der Bauvorlagen wie auch ggf. erforderlicher Nachträge.
    Die Erbringung der nachfolgend aufgeführten Einzelleistungen ist erforderlich, sofern diese Bestandteile der Planung darstellen bzw. aus entsprechenden Baumethoden / Bauverfahren resultieren. Prüfung des konstruktiven Glasbaus sowie bautechnische Prüfungen im Bereich des Spannbetonbaus und des Stahlverbundbaus, die Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus durch Prüfung der Baugrundverformungen und ihre Auswirkungen auf die baulichen Anlangen (Boden-Bauwerk-Wechselbeziehungen). Die Prüfung der Sicherheit der Gründung der baulichen Anlagen, der getroffenen Annahmen sowie der bodenmechanischen Kenngrößen sind ebenso Bestandteil des beabsichtigten Auftrags wie die Prüfung der Nachweise zum Erdbebenschutz, besonderer Bauzustände und bzgl. des Baugrubenverbaus und der Abfangungsmaßnahmen / Unterfangungsmaßnahmen. Sofern zu Beginn der Planung der Aufsteller der tragwerksplanerischen Unterlagen eine vorgezogene Lastermittlung zu erstellen hat, wird optional eine vorgezogene Lastvorprüfung erforderlich.
    Zudem sollte der Bewerber fundierte Kenntnisse hinsichtlich von Zustimmungen im Einzelfall und in der Prüfung bautechnischer Nachweise zur Unterstützung der Planungsbeteiligten bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und der Berücksichtigung der hohen baulichen Qualitätsanforderungen zur Gewährleistung der zu erzielenden Nachhaltigkeit besitzen und gegebenenfalls Hinweise zu baukostenrelevanten Entscheidungen liefern.
    Im Ergebnis sind Prüfberichte (Bescheinigungen) vorzulegen, in denen der Umfang und das Ergebnis der einzelnen Prüfungen niedergelegt und Ausfertigungen der geprüften Standsicherheitsnachweise enthalten sind.
    Voraussetzung für die Bescheinigungen bei Fertigstellung sind stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung.
    Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
    Eine losweise Vergabe der Prüfingenieurleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
    Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der / des Bewerber/s vom Verfahren. Ebenso sind Bewerbungen eines in dem Vorhaben bereits planend oder aufstellend Tätigen nicht zulässig und führen zum Ausschluss der / des Bewerber/s vom Verfahren.
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
    Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn / Beauftragung der Prüfingenieurleistungen: voraussichtlich Frühjahr 2011; 2. Übergabe an den Nutzer: 06/2015; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Gemäß Ziff. II.1.5 „Beschreibung / Gegenstand des Auftrags“ [Prüfingenieurleistungen als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) zur Prüfung der Standsicherheit und als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für Erd- und Grundbau gemäß der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige SV-VO § 12 in der Fassung vom 17.11.2009 (auf Grundlage der Änderungsverordnung)].
    Informationen

    Download der Formblätter: www.planungskultur.de (Menüpunkt: Ausschreibungen)

    Projektadresse DE-50679 Köln
    TED Dokumenten-Nr. 54990-2011
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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
      Willy-Brandt-Platz 2
      z. H. Peter Musiala
      50679 Köln
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 221221-23647
      E-Mail: MjExb1pjaWdWYVpoImtaZ1xWV1pWYmk1aGlWWWkiYGRaYWMjWVo=
      Fax +49 221221-26272
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.stadt-koeln.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Fiebig Schönwälder Zimmer
      Bülowstr. 66
      z. H. Frau Barbara Zimmer
      10783 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 302175-1920
      E-Mail: MTJ4Z2trY3A+bmpfbHNsZXFpc2pyc3AsYmM=
      Fax +49 302175-1859
      Internet: http://www.planungskultur.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Fiebig Schönwälder Zimmer
      Bülowstr. 66
      z. H. Frau Barbara Zimmer
      10783 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 302175-1920
      E-Mail: MjEybl1hYVlmNGRgVWJpYltnX2lgaGlmIlhZ
      Fax +49 302175-1859
      Internet: http://www.planungskultur.de
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Köln – Der
      Oberbürgermeister - Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln
      Willy-Brandt-Platz 2
      z. H. Frau Natalie Merten
      50679 Köln
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 221221-26885
      E-Mail: MjE1a1ZfZWNSXVZkHmdWY1hSU1ZSXmUxZGVSVWUeXGBWXV8fVVY=
      Fax +49 221221-26272
      Internet: http://www.stadt-koeln.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Projekt: Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz. Auftrag:
      Prüfingenieurleistungen als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r) zur
      Prüfung der Standsicherheit und als staatlich anerkannte(r)
      Sachverständige(r) für Erd- und Grundbau gemäß der Verordnung über
      staatlich anerkannte Sachverständige SV-VO § 12 in der Fassung vom
      17.11.2009 (auf Grundlage der Änderungsverordnung).

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Köln, Deutschland.
      NUTS-Code DEA23

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe II.1.1 sowie:
      Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter
      Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz -
      Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus
      dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der
      Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist
      eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver
      Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung
      infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine
      Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll
      die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die
      gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
      Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des
      kleinen Offenbachplatzes, des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine
      neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs
      an der Krebsgasse.
      Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben 2 bis 4 Spielstätten (Oper und
      Schauspiel und ggf. Kinder- / Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den
      Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und
      technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-,
      Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und
      Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die
      Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne,
      Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine
      für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
      Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem
      Bauteil Opernterrassen werden derzeit nochmals vertieft untersucht. Sofern
      im Ergebnis der derzeitigen Konkretisierungsplanung eine andere Nutzung
      der Opernterrassen als für Bühnenzwecke erfolgen soll, wird diese nicht
      Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen
      Prüfleistungen.
      Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm,
      davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das
      Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab
      skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus
      sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und
      Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im
      Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau
      zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der
      denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet,
      die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden
      Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik
      ersetzt werden.
      Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine
      Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm.
      Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe
      vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb
      erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und
      Spätschicht).
      Die Generalinstandsetzung respektive die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
      des Opern- und Schauspielhauses erfordern, bedingt durch die jeweiligen
      projektbezogenen, planungsspezifischen Gesamtanforderungen sowie den
      jeweils sehr hohen architektonischen Anspruch, eine herausragende,
      technisch anspruchsvolle Gesamtbearbeitung in tragwerksplanerischer
      Hinsicht, die im besonderen Maße auch innovative Lösungsansätze in Bezug
      auf den eigentlichen Planungsprozess mit jeweiligen Variantenbetrachtungen
      und -entscheidungen, interstrukturelle Prozessabläufe der einzelnen
      tragwerksplanerischen Fachdisziplinen des konstruktiven Ingenieurhochbaus
      und –tiefbaus sowie baubetriebliche Verfahrensabläufe zur Erzielung eines
      wirtschaftlichen Gesamttragwerks integriert und berücksichtigt. Die aus
      den Umbau- / Erweiterungsmaßnahmen und der Generalinstandsetzung
      resultierenden, komplexen und den Gesamtplanungsprozess im besonderen Maße
      beeinflussenden Bauzustände stellen einen signifikanten Bestandteil der
      tragwerksplanerischen Bearbeitung dar.
      Die Generalinstandsetzung beider großer Häuser, die unter anderem aus der
      Verbesserung von bühnentechnischen Verfahrensabläufen sowie aus
      grundsätzlichen Veränderungen der Grundriss- und Aufrissgeometrien
      resultieren, lässt einen wesentlichen tragwerksplanerischen Eingriff in
      die bestehende Bausubstanz erwarten. In dem dem Gegenstand dieser
      Beauftragung vorausgehenden tragwerksplanerischen Gesamtplanungsprozess
      sind daher im besonderen Maße ebenso gutachterliche Bewertungen zur
      Spezifizierung von vorliegenden Bauschäden in Hinblick auf
      Schädigungsumfang respektive -grad mit entsprechender fachtechnischer
      Begleitung zu Material- und Bauwerksprüfungen mit Festlegung von
      objektbezogenen Untersuchungsparametern sowie notwendiger,
      bauwerksverträglicher Kompensations- und Ertüchtigungs- bzw.
      Abfangungsmaßnahmen vorzunehmen.
      Die aus der Objektplanung zu erwartenden Änderungen sowohl in der
      Grundriss- und Aufrissgeometrie mit teilweisem Abbruch von wesentlichen,
      horizontal und vertikal lastabtragenden Bauteilen stellen einen
      erheblichen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz mit grundlegender
      Veränderung zum ursprünglichen, bauordnungsrechtlich genehmigten Zustand
      dar, die aus tragwerksplanerischer Sicht wesentliche und technisch
      anspruchsvolle Kompensations- und Abfangungsmaßnahmen in Hinblick auf den
      Lastabtrag und im Besonderen auf die Gebäudestabilität unter besonderer
      Berücksichtigung und Auslegung der DIN 4149 erfordern.
      Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus:
      1. Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B.
      Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und
      Rüstkammer);
      2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung
      und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von
      Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten);
      3. Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 275 000 cbm bis 305 000
      cbm BRI. Die möglichen Kosten liegen entsprechend Ratsbeschluss bei
      Realisierung aller Erweiterungsmaßnahmen bei ca. 253 000 000 EUR.
      Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von
      Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
      sowie optional Sanierung der Opernterrassen. Die Prüfung der
      Tragwerksplanungsleistungen für die Gebäude beinhaltet optional auch die
      Prüfung der Tragwerksplanung für bühnenspezifische Anlagen.
      Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Tragwerksplanungsleistungen
      gemäß den Anforderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie den
      ergänzenden Beratungs- und Prüfleistungen. Diese umfassen Leistungen zur
      Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise,
      der statischen Berechnungen und Bemessungen, der Ausführungszeichnungen,
      die Prüfung der Nachweise des statisch-konstruktiven Brandschutzes, der
      Bauvorlagen wie auch ggf. erforderlicher Nachträge.
      Die Erbringung der nachfolgend aufgeführten Einzelleistungen ist
      erforderlich, sofern diese Bestandteile der Planung darstellen bzw. aus
      entsprechenden Baumethoden / Bauverfahren resultieren. Prüfung des
      konstruktiven Glasbaus sowie bautechnische Prüfungen im Bereich des
      Spannbetonbaus und des Stahlverbundbaus, die Prüfung der Standsicherheit
      auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus durch Prüfung
      der Baugrundverformungen und ihre Auswirkungen auf die baulichen Anlangen
      (Boden-Bauwerk-Wechselbeziehungen). Die Prüfung der Sicherheit der
      Gründung der baulichen Anlagen, der getroffenen Annahmen sowie der
      bodenmechanischen Kenngrößen sind ebenso Bestandteil des beabsichtigten
      Auftrags wie die Prüfung der Nachweise zum Erdbebenschutz, besonderer
      Bauzustände und bzgl. des Baugrubenverbaus und der Abfangungsmaßnahmen /
      Unterfangungsmaßnahmen. Sofern zu Beginn der Planung der Aufsteller der
      tragwerksplanerischen Unterlagen eine vorgezogene Lastermittlung zu
      erstellen hat, wird optional eine vorgezogene Lastvorprüfung erforderlich.
      Zudem sollte der Bewerber fundierte Kenntnisse hinsichtlich von
      Zustimmungen im Einzelfall und in der Prüfung bautechnischer Nachweise zur
      Unterstützung der Planungsbeteiligten bei der Umsetzung gesetzlicher
      Vorschriften und der Berücksichtigung der hohen baulichen
      Qualitätsanforderungen zur Gewährleistung der zu erzielenden
      Nachhaltigkeit besitzen und gegebenenfalls Hinweise zu baukostenrelevanten
      Entscheidungen liefern.
      Im Ergebnis sind Prüfberichte (Bescheinigungen) vorzulegen, in denen der
      Umfang und das Ergebnis der einzelnen Prüfungen niedergelegt und
      Ausfertigungen der geprüften Standsicherheitsnachweise enthalten sind.
      Voraussetzung für die Bescheinigungen bei Fertigstellung sind
      stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung.
      Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
      Eine losweise Vergabe der Prüfingenieurleistungen ist aufgrund der
      Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
      Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen
      Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der / des Bewerber/s
      vom Verfahren. Ebenso sind Bewerbungen eines in dem Vorhaben bereits
      planend oder aufstellend Tätigen nicht zulässig und führen zum Ausschluss
      der / des Bewerber/s vom Verfahren.
      Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung
      aller Leistungsstufen.
      Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges
      Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen,
      welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie
      wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
      Zeitrahmen:
      1. Maßnahmenbeginn / Beauftragung der Prüfingenieurleistungen:
      voraussichtlich Frühjahr 2011;
      2. Übergabe an den Nutzer: 06/2015;
      3. Projektabschluss: im Nachgang.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71328000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Gemäß Ziff. II.1.5 „Beschreibung / Gegenstand des Auftrags“
      [Prüfingenieurleistungen als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r)
      zur Prüfung der Standsicherheit und als staatlich anerkannte(r)
      Sachverständige(r) für Erd- und Grundbau gemäß der Verordnung über
      staatlich anerkannte Sachverständige SV-VO § 12 in der Fassung vom
      17.11.2009 (auf Grundlage der Änderungsverordnung)].

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: (1) Vergabe folgender Leistungen:
      — Prüfung von vorgezogenen Berechnungen wesentlicher tragender Teile,
      — Prüfung von vorgezogenen Berechnungen der Gründung,
      — Prüfung von besonderen Nachweisen für die Feuerwiderstandsfähigkeit der
      tragenden Bauteile,
      — Prüfung von zusätzlichen Nachweisen zum Erdbebenschutz,
      — Prüfung von zusätzlichen Nachweisen zu Bauzuständen,
      — Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des
      Erd- und Grundbaus,
      — Prüfung von Nachweisen bzgl. des Baugrubenverbaus und der
      Abfangungsmaßnahmen / Unterfangungsmaßnahmen.
      (2) Vergabe von Prüfingenieurleistungen für bühnenspezifische Anlagen.
      (3) Vergabe von Prüfingenieurleistungen für die Sanierung der
      Opernterrassen, sofern diese für Bühnenzwecke genutzt werden.
      (4) Vergabe von Prüfingenieurleistungen für Erweiterungsbaumaßnahmen in
      einer Größenordnung von bis zu rd. 21 000 qm.
      (5) Die Vergabe erfolgt stufenweise entsprechend der stufenweisen
      Beauftragung der Dienstleistungen der Tragwerksplanung (Bei der
      Tragwerksplanung:
      1. Leistungsstufe: Leistungsphasen 1-2 HOAI § 49, soweit Gegenstand der zu
      vergebenden Leistung; die weiteren Leistungsstufen sind, bei Fortsetzung
      der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, einzeln oder im Ganzen:
      2. Leistungsstufe: LPh 3 HOAI § 49;
      3. Leistungsstufe: LPh 4 HOAI § 49;
      4. Leistungsstufe: LPh 5 HOAI § 49;
      5. Leistungsstufe: LPh 6 HOAI § 49;
      6. Leistungsstufe: LPh 7 HOAI § 49;
      7. Leistungsstufe: LPh 8 HOAI § 49) ohne Rechtsanspruch auf die
      Beauftragung aller Leistungsstufen.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 53 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Der AN hat im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
      von 5 000 000,00 EUR für Personenschäden und von 5 000 000,00 EUR für
      Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des
      Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall
      abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Der
      Auftraggeber behält sich den Abschluss einer Projektversicherung vor.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der
      Landesbauordnung (SV-VO 2009).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
      bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer
      Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
      (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim
      Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl.
      Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
      ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
      Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
      Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung
      eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend
      ausgeschlossen.
      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum
      Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
      Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
      Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Ja
      1. Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung muss vor dieser Beauftragung
      die Anerkennung als „staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die
      Prüfung der Standsicherheit“ in den erforderlichen Fachrichtungen und als
      „staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für Erd- und Grundbau“ gem.
      SV-VO 2009 nachgewiesen werden.
      2. Die örtliche Präsenz in Köln während der Planungs- und Bauzeit ist in
      engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle
      Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
      3. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1
      des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
      Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise / Erklärungen – bei
      Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
      bei Nichtvorlage / Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der
      Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
      1. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem
      Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des
      Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des
      Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      2. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass:
      — er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
      seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
      einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
      in einer entsprechenden Lage befindet,
      — er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
      worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      — er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
      begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
      — er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
      Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß erfüllt
      hat,
      — er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
      Bewerberkreis zur Folge hat,
      — er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung für
      die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
      3. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu
      wirtschaftlichen Verknüpfungen.
      4. Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) zur Beruflichen Befähigung; vgl.
      III.3.1.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei
      Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
      bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der
      Bewerber zwingend ausgeschlossen:
      1. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
      Geschäftsjahren (2010 [ggf. als Prognose], 2009, 2008) insgesamt.
      2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
      Geschäftsjahren (2010 [ggf. als Prognose], 2009, 2008) für diejenigen
      Dienstleistungen, die in Art und Umfang mit denen vergleichbar sind, die
      Gegenstand der Ausschreibung sind:
      — Prüfingenieurleistungen im Sinne der Verordnung über staatlich
      anerkannte Sachverständige SV-VO (§§ 12 ff.), differenziert nach
      Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit in der Fachrichtung
      Massivbau, in der Fachrichtung Metallbau und in der Fachrichtung Holzbau
      sowie Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Erd- und Grundbau.
      3. Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards 1. Netto-Jahresumsatz für
      Prüfingenieurleistungen im Sinne der Verordnung über staatlich anerkannte
      Sachverständige SV-VO (§§ 12 ff.) im Fachbereich Standsicherheit
      (Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau) sowie im Fachbereich
      Erd- und Grundbau im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen
      Geschäftsjahre (2010 [ggf. als Prognose], 2009, 2008): Mindestanforderung
      größer / gleich 200 000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Folgende aktuellen Nachweise / Erklärungen sind - sofern nicht
      anderslautendes dargestellt ist - zwingend gefordert; bei Nichtvorlage /
      Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung wird der
      Bewerber zwingend ausgeschlossen:
      1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten 3
      abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) jahresdurchschnittlich
      beschäftigten festangestellten und freiberuflichen Mitarbeiter
      (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in:
      a.) Geschäftsführer / leitende Mitarbeiter;
      b.) Fachingenieure im Bereich TWP Dipl.-Ing. gesamt (Aufsteller und
      Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich
      anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen [TWP Konstruktiver
      Ingenieurbau / Berechnungsingenieure]) sowie deren mittlere
      Bürozugehörigkeit;
      c.) Prüfingenieure im Fachbereich Standsicherheit, die die Voraussetzungen
      für die Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem.
      SV-VO erfüllen, differenziert nach Fachrichtung Massivbau, Metallbau und
      Holzbau;
      d.) Prüfingenieure im Fachbereich Erd- und Grundbau, die die
      Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich anerkannte/r
      Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen;
      e.) Konstrukteure im Bereich TWP sowie Konstrukteure im Bereich TWP mit
      Berufserfahrung größer / gleich 5 Jahre;
      f.) sonstige Mitarbeiter.
      2. Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen
      Büro und welche ggf. durch Unterauftragnehmer erbracht werden sowie deren
      Benennung; beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum
      Nachweis seiner / ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von
      Unterauftragnehmern zu verweisen, so muss der Bewerber / die
      Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot zwingend die Eignung der
      Unterauftragnehmer anhand der geforderten Nachweise sowie die tatsächliche
      Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Unterauftragnehmer mit der Bewerbung
      nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten
      wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als
      Nachweis ist zwingend das Formblatt
      „Subunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig
      ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang
      beizulegen.
      3. Für das in II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben (s.
      Bewerbungsformular) mindestens zu 5 (mind. 3 als Prüfingenieur im
      Fachbereich Standsicherheit bzw. im Fachbereich Erd- und Grundbau und
      mind. 2 als Aufsteller im Bereich der Tragwerksplanung) und maximal zu 9
      Referenzprojekten (max. 5 als Prüfingenieur im Fachbereich Standsicherheit
      bzw. im Fachbereich Erd- und Grundbau und max. 4 als Aufsteller im Bereich
      der Tragwerksplanung) im Hochbau mit anrechenbaren Kosten für die
      Prüfingenieurleistung bzw. anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung
      größer / gleich 13 000 000,00 EUR netto pro Projekt, die in den letzten 10
      Jahren (02/2001 bis 01/2011) hinsichtlich einer Bescheinigung analog SV-VO
      § 12 / § 19 (Prüfingenieurleistungen) bzw. hinsichtlich der
      rohbaurelevanten Arbeiten (Aufsteller) erfolgreich abgeschlossen wurden
      und mit der in Abschnitt II.1.5 beschriebenen Leistung nach Art und Umfang
      vergleichbar sind.
      Referenzschreiben, die den erfolgreichen Abschluss belegen, können
      beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der
      Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherren
      einzuholen.
      Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied einer
      Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden; vielmehr sind die Angaben zu den
      Referenzprojekten für die Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl.
      Subunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind
      nicht zugelassen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende
      Unterangaben im Bewerbungsformular vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
      — Auftraggeber,
      — Bei Bietergemeinschaften / Subunternehmern: Auftragnehmer (Mitglied der
      Bietergemeinschaft bzw. Subunternehmer),
      — Name des Projektleiters und ggf. stellvertretenden Projektleiters,
      — Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Instandsetzung, Instandhaltung,
      Umbau, Modernisierung, Erweiterungsbau nach HOAI § 2),
      — Datum der Fertigstellung der Bescheinigung analog SV-VO § 12 / § 19
      (Prüfingenieurleistungen) bzw. der rohbaurelevanten Maßnahmen
      (Aufsteller),
      — Anrechenbare Kosten für die Prüfingenieurleistungen bzw. für die
      Tragwerksplanung (als Aufsteller) in Euro netto (analog SV-VO § 24 bzw.
      HOAI § 48).
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das
      entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      Für die fachliche Bewertung der Referenzprojekte sind - je nach Abfrage im
      Bewerbungsformular - zusätzlich folgende Angaben zu tätigen (nicht
      zwingend erforderlich in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der
      Referenzprojekte):
      — Bruttogrundfläche BGF in qm,
      — Bauwerksklasse (Prüfingenieurleistungen) bzw. Honorarzone und erbrachte
      LPH nach HOAI (Aufsteller),
      — Baualter des bearbeiteten Objekts,
      — Angaben zur Gebäudetypologie,
      — öffentlicher Auftraggeber bzw. Bauherr,
      — Angaben zu spezifischen Aspekten der Referenzen für
      Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit und im Fachbereich
      Erd- und Grundbau (Gebäudestruktur; Prüfung der Standsicherheit in der
      Fachrichtung Metallbau / Massivbau / Holzbau; Prüfung für Erd- u.
      Grundbau; Prüfung im Bereich des konstruktiven Brandschutzes; Prüfung im
      Bereich des Spannbetonbaus / des Stahlverbundbaus / nicht geregelter
      Baustoffe bzw. Bauarten / ausbauspezifischer Nachweise, welche nicht zu
      den Grundleistungen der tragwerksplanerischen Bearbeitung zählen /
      ausbauspezifischer Nachweise für Bühnentechnik; Ingenieurtechnische
      Prüfung der Baubehelfe; Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      Sonderkonstruktionen / mit komplexen Bauzuständen / mit
      tragwerksplanerischer Kompensierung von umfassenden Eingriffen in die
      vorhandene Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung und Bewertung von
      komplexen Nachweismethoden, die über Standardberechnungsmethoden
      hinausgehen / mit konstruktiven Maßnahmen zur Gewährleistung der
      Erdbebensicherheit nach DIN 4149 / mit Baustofftechnologischen
      Untersuchungen / mit komplexen, geotechnischen bzw. baugrundtechnischen
      Anforderungen; Prüfung bautechnischer Nachweise von komplexen und
      architektonisch anspruchsvollen Fassadenkonstruktionen; Zustimmung im
      Einzelfall; stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung),
      — Angaben zu spezifischen Aspekten der Referenzen als Aufsteller im
      Bereich der Tragwerksplanung (Planung von Sonderkonstruktionen;
      Tragwerksplanerische Kompensierung von umfassenden Eingriffen in die
      vorhandene Bausubstanz mit komplexen Nachweismethoden, die über
      Standardberechnungsmethoden hinausgehen; Bearbeitung von komplexen
      Bauzuständen; Planung technisch anspruchsvoller Bauverfahrensabläufe;
      Planung konstruktiver Maßnahmen zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit
      nach DIN 4149; Baustofftechnologische Untersuchungen; Bearbeitung einer
      Hochbaumaßnahme mit komplexen, geotechnischen bzw. baugrundtechnischen
      Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung baubetrieblicher
      Verfahrensabläufe; Planung für komplexe und architektonisch anspruchsvolle
      Fassadenkonstruktionen; Notwendigkeit einer Zustimmung im Einzelfall).
      Bei den Referenzprojekten soll es sich insbesondere um Baumaßnahmen
      handeln, die in Art, Komplexität und Größenordnung mit der vorliegenden
      Bauaufgabe vergleichbar sind.
      Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2
      DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend
      darstellen. Bei Nichtvorlage wird / werden die Referenz/en nicht gewertet.
      4. Der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften das Büro des bevollmächtigten
      Mitglieds, kann, sofern vorhanden, außerdem ein aktuelles Zertifikat über
      ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
      vergleichbares zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorlegen. Dies ist
      allerdings nicht Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Bewerbung.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards
      Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
      1. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Fachingenieure (einschl. Führungskräfte) im Bereich TWP Dipl.-Ing.
      (Aufsteller sowie Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen [TWP – Konstruktiver Ingenieurbau / Berechnungsingenieure])
      insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer
      / gleich 6 pro Jahr im Durchschnitt.
      2. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich
      anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen, im Fachbereich
      Standsicherheit (einschl. Führungskräfte) in der Fachrichtung Massivbau im
      Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro
      Jahr im Durchschnitt.
      3. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich
      anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen, im Fachbereich
      Standsicherheit (einschl. Führungskräfte) in der Fachrichtung Metallbau im
      Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer / gleich 1
      pro Jahr im Durchschnitt.
      4. Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich
      anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen, im Fachbereich Erd-
      und Grundbau (einschl. Führungskräfte) im Durchschnitt der letzten 3
      Jahre: Mindestanforderung: größer / gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt.
      5. Für die mindestens 5 und maximal 9 zu benennenden Referenzprojekte im
      Hochbau, die die o.g. Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren
      Mindestanforderungen:
      5.1. Referenzen (mind. 3 und max. 5) als Prüfingenieur analog SV-VO §§ 1
      und 4:
      a. mind. 1 Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten für die
      Prüfingenieurleistungen größer / gleich 26 000 000,00 EUR netto;
      b. mind. 2 Referenzprojekte mit der Zuordnung Instandsetzung und / oder
      Instandhaltung / Umbau / Modernisierung nach HOAI § 2;
      c. mind. ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Erweiterungsbau nach HOAI §
      2;
      d. mind. 1 Referenzprojekt, das die Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      tragwerksplanerischer Kompensierung von umfassenden Eingriffen in die
      vorhandene Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung und Bewertung von
      komplexen Nachweismethoden, die über Standardberechnungsmethoden
      hinausgehen, beinhaltete;
      e. mind. 1 Referenzprojekt, das die Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      technisch anspruchsvollen Bauverfahrensabläufen beinhaltete;
      f. mind. 2 Referenzprojekte mit mindestens je 2 verschiedenen
      Fachrichtungen (Metallbau, Massivbau, Holzbau, Erd- u. Grundbau);
      g. mind. 1 Referenzprojekt, das die Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      komplexen, geotechnischen bzw. baugrundtechnischen Anforderungen unter der
      besonderen Berücksichtigung baubetrieblicher Verfahrensabläufe
      beinhaltete;
      h. mind. 1 Referenzprojekt, das die bautechnische Prüfung des
      konstruktiven Brandschutzes beinhaltete.
      5.2. Referenzen (mind. 2 und max. 4) als Aufsteller im Bereich der
      Tragwerksplanung:
      a. mind. 1 Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten für die
      Tragwerksplanung größer / gleich 26 000 000,00 EUR netto;
      b. mind. 2 Referenzprojekte mit der Zuordnung Instandsetzung und / oder
      Instandhaltung / Umbau / Modernisierung nach HOAI § 2;
      c. mind. 1 Referenzprojekt mit tragwerksplanerischer Kompensierung von
      umfassenden Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz mit komplexen
      Nachweismethoden, die über Standardberechnungsmethoden hinausgehen;
      d. mind. 1 Referenzprojekt, das die Planung technisch anspruchsvoller
      Bauverfahrensabläufe beinhaltete;
      e. mind. 1 Referenzprojekt, das die tragwerksplanerische und
      baukonstruktive Bearbeitung von Hochbaumaßnahmen mit komplexen,
      geotechnischen bzw. baugrundtechnischen Anforderungen unter der besonderen
      Berücksichtigung baubetrieblicher Verfahrensabläufe beinhaltete;
      f. mind. 1 Referenzprojekt, bei dem die Leistungen der Leistungsphasen 2-6
      des § 49 HOAI durchgehend und vollständig erbracht wurden.
      Alle Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; die Kombination ist dabei
      beliebig.
      Teilnahmeanträge, die eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht
      erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      VOF § 19 (2) und (3).
      Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure und Beratende Ingenieure:
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
      Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender
      Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik
      Deutschland als Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung
      der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem
      vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
      Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
      gestellt werden.
      Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung muss vor dieser Beauftragung
      die Anerkennung als „staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für die
      Prüfung der Standsicherheit“ in den erforderlichen Fachrichtungen und als
      „staatlich anerkannte/r Sachverständige/r für Erd- und Grundbau“ gem.
      SV-VO 2009 nachgewiesen werden.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
      Beschleunigung gemäß Mitteilung der EU-Kommission vom 19.12.2008,
      IP/08/2040.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1)
      Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der
      Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem
      Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen
      erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl
      maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (gewichtete
      Punktzahl / Wertung / max. Punktzahl):
      1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (ins. max. 1 225
      Pkt);
      1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt /
      70-fach / 350 Pkt);
      1.2 Nettoumsatz für Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit
      (Fachrichtungen Massiv-bau / Metallbau / Holzbau) und im Fachbereich Erd-
      und Grundbau gesamt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt /
      140-fach / 700 Pkt);
      1.3 Nettoumsatz für Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit
      Fachrichtungen Massivbau im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt /
      10-fach / 50 Pkt);
      1.4 Nettoumsatz für Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit
      Fachrichtung Metallbau im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt /
      10-fach / 50 Pkt);
      1.5 Nettoumsatz für Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Standsicherheit
      Fachrichtung Holzbau im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt /
      5-fach / 25 Pkt);
      1.6 Nettoumsatz für Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Erd- und
      Grundbau im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (5 Pkt / 10-fach / 50
      Pkt);
      2. Fachliche Eignung (ins. max. 5 115 Pkt);
      2.1 Referenzprojektunabhängige Kriterien (ins. max. 285 Pkt);
      2.1.1 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Fachingenieure (inkl. Führungskräfte) im Bereich Tragwerksplanung
      Dipl.-Ing. (Aufsteller und Prüfingenieure, die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen [TWP Konstruktiver Ingenieurbau / Berechnungsingenieure]) gesamt
      im Mittel der letzten 3 Jahre (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.1.2 Mittlere Bürozugehörigkeit der Fachingenieure im Bereich
      Tragwerksplanung Dipl.-Ing. (Aufsteller und Prüfingenieure, die die
      Voraussetzungen für die Anerkennung als staatlich anerkannte/r
      Sachverständige/r gem. SV-VO erfüllen [TWP Konstruktiver Ingenieurbau/
      Berechnungsingenieure]) in Jahren (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.1.3 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure (einschl. Führungskräfte), die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen, im Fachbereich Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau im
      Durchschnitt der letzten 3 Jahre (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.1.4 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure (einschl. Führungskräfte), die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen, im Fachbereich Standsicherheit in der Fachrichtung Metallbau im
      Durchschnitt der letzten 3 Jahre (5 Pkt / 7-fach / 35 Pkt);
      2.1.5 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure (einschl. Führungskräfte), die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen, im Fachbereich Standsicherheit in der Fachrichtung Holzbau im
      Durchschnitt der letzten 3 Jahre (5 Pkt / 4-fach / 20 Pkt);
      2.1.6 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Prüfingenieure (einschl. Führungskräfte), die die Voraussetzungen für die
      Anerkennung als staatlich anerkannte/r Sachverständige/r gem. SV-VO
      erfüllen, im Fachbereich Erd- und Grundbau im Durchschnitt der letzten 3
      Jahre (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.1.7 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Konstrukteure (einschl. Führungskräfte) im Bereich TWP (5 Pkt / 5-fach /
      25 Pkt);
      2.1.8 Anzahl der beschäftigten festangestellten und freiberuflichen
      Konstrukteure (einschl. Führungskräfte) im Bereich TWP mit Berufserfahrung
      größer / gleich 5 Jahre (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.1.9 Existenzdauer des Büros (5 Pkt / 3-fach / 15 Pkt);
      2.1.10 Gewährleistung der internen Qualität (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2. Referenzprojektabhängige Kriterien (ins. max. 4 830 Pkt);
      2.2.1 Referenzprojekte im Bereich der Prüfingenieurleistungen
      (Referenzprojekte 5.1 – insg. max. 3 750 Pkt, d.h. 750 Pkt pro Projekt,
      max. 5 Projekte));
      2.2.1.1 Positive Referenzschreiben (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.1.2 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
      die anrechenbaren Kosten für die Prüfingenieurleistungen (analog SV-VO §
      24 / HOAI § 48) in EUR netto (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.2.1.3 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
      BGF gesamt (5 Pkt / 4-fach / 20 Pkt);
      2.2.1.4 Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse) (5 Pkt / 10-fach / 50 Pkt);
      2.2.1.5 Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (5 Pkt / 2-fach / 10
      Pkt);
      2.2.1.6 Erfahrung mit der Gebäudetypologie Kulturbau (5 Pkt / 2-fach / 10
      Pkt);
      2.2.1.7 Erfahrung mit Theater, Oper, Philharmonie bzw. Konzertsaal (5 Pkt
      / 4-fach / 20 Pkt);
      2.2.1.8 Erfahrung mit einem Gebäude mit vergleichbarer Struktur (5 Pkt /
      4-fach / 20 Pkt);
      2.2.1.9 Erfahrung mit Instandsetzungs-/ Instandhaltungs- bzw. Umbau- /
      Modernisierungsmaßnahmen nach HOAI § 2 (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.2.1.10 Erfahrung mit Erweiterungsbaumaßnahmen nach HOAI § 2 (5 Pkt /
      6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.11 Erfahrung mit einem Bestandobjekt aus den 50er / 60er Jahren (5
      Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.12 Erfahrung mit Prüfingenieurleistungen im Fachbereich
      Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.2.1.13 Erfahrung mit Prüfingenieurleistungen im Fachbereich
      Standsicherheit - Fachrichtung Metallbau (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.14 Erfahrung mit Prüfingenieurleistungen im Fachbereich
      Standsicherheit - Fachrichtung Holzbau (5 Pkt / 4-fach / 20 Pkt);
      2.2.1.15 Erfahrung mit Prüfingenieurleistungen im Fachbereich Erd- und
      Grundbau (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.16 Erfahrung mit der Prüfung im Bereich des konstruktiven
      Brandschutzes (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.17 Erfahrung mit der Prüfung im Bereich des Spannbetonbaus (5 Pkt /
      3-fach / 15 Pkt);
      2.2.1.18 Erfahrung mit der Prüfung im Bereich des Stahlverbundbaus (5 Pkt
      / 3-fach / 15 Pkt);
      2.2.1.19 Erfahrung mit Prüfleistungen im Bereich nicht geregelter
      Baustoffe / Bauarten (Zustimmungen im Einzelfall) (5 Pkt / 2-fach / 10
      Pkt);
      2.2.1.20 Erfahrung mit der Prüfung ausbauspezifischer Nachweise, welche
      nicht zu den Grundleistungen der tragwerksplanerischen Bearbeitung zählen
      (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.1.21 Erfahrung mit der Prüfung ausbauspezifischer Nachweise für
      Bühnentechnik (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.1.22 Erfahrung mit der Prüfung von Baubehelfen (5 Pkt / 4-fach / 20
      Pkt);
      2.2.1.23 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      Sonderkonstruktionen (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.24 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit komplexen
      Bauzuständen (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.25 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit technisch
      anspruchsvollen Bauverfahrensabläufen (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.26 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      tragwerksplanerischer Kompensierung von umfassenden Eingriffen in die
      vorhandene Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung und Bewertung von
      komplexen Nachweismethoden, die über Standardberechnungsmethoden
      hinausgehen (5 Pkt / 6-fach / 30 Pkt);
      2.2.1.27 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      konstruktiven Maßnahmen zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit nach DIN
      4149 (5 Pkt / 8-fach / 40 Pkt);
      2.2.1.28 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit
      Baustofftechnologischen Untersuchungen (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.1.29 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise mit komplexen,
      geotechnischen bzw. baugrundtechnischen Anforderungen unter der besonderen
      Berücksichtigung baubetrieblicher Verfahrensabläufe (5 Pkt / 8-fach / 40
      Pkt);
      2.2.1.30 Erfahrung mit der Prüfung bautechnischer Nachweise von komplexen
      und architektonisch anspruchsvollen Fassadenkonstruktionen (5 Pkt / 2-fach
      / 10 Pkt);
      2.2.1.31 Erfahrung mit Zustimmung im Einzelfall (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.1.32 stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung (5 Pkt /
      2-fach / 10 Pkt);
      2.2.2 Referenzprojekte als als Aufsteller im Bereich Tragwerksplanung
      (Referenzprojekte 5.2 – insg. max. 1 080 Pkt, d.h. 270 Pkt pro Projekt,
      max. 4 Projekte);
      2.2.2.1 Positive Referenzschreiben (5 Pkt / 1-fach / 5 Pkt);
      2.2.2.2 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
      die anrechenbaren Kosten für die Prüfingenieurleistungen (analog SV-VO §
      24 / HOAI § 48) in EUR netto (5 Pkt / 4-fach / 20 Pkt);
      2.2.2.3 Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf
      BGF gesamt (5 Pkt / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.2.4 Erfahrung mit den Leistungsphasen gem. § 49 HOAI (5 Pkt / 3-fach /
      15 Pkt);
      2.2.2.5 Schwierigkeitsgrad (HZ gem. HOAI § 50) (5 Pkt / 5-fach / 25 Pkt);
      2.2.2.6 Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (5 Pkt / 1-fach / 5 Pkt);
      2.2.2.7 Erfahrung mit der Gebäudetypologie Kulturbau (5 Pkt / 1-fach / 5
      Pkt);
      2.2.2.8 Erfahrung mit Theater, Oper, Philharmonie bzw. Konzertsaal (5 Pkt
      / 2-fach / 10 Pkt);
      2.2.2.9 Erfahrung mit einem Gebäude mit vergleichbarer Struktur (5 Pkt /
      2-fach / 10 Pkt);
      2.2.2.10 Erfahrung mit Instandsetzungs / Instandhaltungs- bzw. Umbau- /
      Modernisierungsmaßnahmen nach HOAI § 2 (5 Pkt / 4-fach / 20 Pkt);
      2.2.2.11 Erfahrung mit Erweiterungsbaumaßnahmen nach HOAI § 2 (5 Pkt /
      3-fach / 15 Pkt);
      2.2.2.12 Erfahrung mit einem Bestandobjekt aus den 50er / 60er Jahren (5
      Pkt / 3-fach / 15 Pkt);
      2.2.2.13 Erfahrung mit der Planung von Sonderkonstruktionen (5 Pkt /
      3-fach / 15 Pkt);
      2.2.2.14 Erfahrung in der tragwerksplanerischen Kompensierung von
      umfassenden Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz mit komplexen
      Nachweismethoden, die über Standardberechnungsmethoden hinausgehen;
      2.2.2.15 Erfahrung mit der Bearbeitung von komplexen Bauzuständen (5 Pkt /
      3-fach / 15 Pkt);
      2.2.2.16 Erfahrung mit der Planung technisch anspruchsvoller
      Bauverfahrensabläufe (5 Pkt / 3-fach / 15 Pkt);
      2.2.2.17 Erfahrung mit der Planung konstruktiver Maßnahmen zur
      Gewährleistung der Erdbebensicherheit nach DIN 4149 (5 Pkt / 4-fach / 20
      Pkt);
      2.2.2.18 Erfahrung mit baustofftechnologischen Untersuchungen (5 Pkt /
      1-fach / 5 Pkt);
      2.2.2.19 Erfahrung mit der Bearbeitung einer Hochbaumaßnahme mit
      komplexen, geotechnischen bzw. baugrundtechnischen Anforderungen unter
      besonderer Berücksichtigung baubetrieblicher Verfahrensabläufe (5 Pkt /
      4-fach / 20 Pkt);
      2.2.2.20 Erfahrung mit der Planung für komplexe und architektonisch
      anspruchsvolle Fassadenkonstruktionen (5 Pkt / 1-fach / 5 Pkt);
      2.2.2.21 Notwendigkeit einer Zustimmung im Einzelfall (5 Pkt / 1-fach / 5
      Pkt);
      Die max. erreichbare Punktzahl beträgt 6 340 Punkte.
      (2) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht
      zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich
      im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen
      erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde
      Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der
      an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den
      Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
      1. Projektleitung Fachbereich Standsicherheit. Gewichtung 7
      2. Projektleitung Fachbereich Erd- und Grundbau. Gewichtung 4
      3. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 5
      4. Strukturelle Herangehensweise. Gewichtung 5
      5. Fachtechnische Lösungsansätze. Gewichtung 11
      6. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 4
      7. Honorarangebot zu Reise-/Nebenkosten. Gewichtung 2

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      2010/3715

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 8.3.2011
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      14.3.2011 - 14:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Die in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben
      werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular
      und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie
      Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert
      und sind nicht separat zu erklären / abzugeben. Bei den Formblättern
      handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen
      durch die Bewerber, die unter der Internetadresse www.planungskultur.de
      (Menüpunkt: Ausschreibungen) heruntergeladen werden können. Die
      Formblätter können auch bei der unter I.1. genannten Adresse schriftlich
      per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „Sanierung Bühnen Köln,
      Offenbachplatz – Prüfstatik – Vergabenummer 2010/3715“ in Papierform
      angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben
      dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen
      und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem
      Geschäftsführer und / oder einem bevollmächtigten Vertreter zu
      unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
      zwingend ausgeschlossen.
      Zur Abgabe der Bewerbung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter
      an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar
      auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der
      zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der
      außen mit dem Vermerk „Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz – Prüfstatik
      – Vergabenummer 2010/3715“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziff
      IV.3.4)
      genannten Frist einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ersetzt die
      rechtsverbindliche Unterschrift nicht.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
      Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers /
      der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Bauherrn. Ein Anspruch auf
      Kostenerstattung besteht nicht.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens
      für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur
      ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der
      Bewerbergemeinschaft füllt die Büroangaben aus und unterschreibt den
      Bewerbungsbogen.
      Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei
      der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter
      Angabe der Projektbezeichnung „Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz –
      Prüfstatik – Vergabenummer 2010/3715“ per Telefax an +49 3021751859 oder
      per Mail an MTdzYmZmXms5aWVaZ25nYGxkbmVtbmsnXV4= zu senden. Die Fragen sind so zu
      formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten
      Anfragen werden mit den Antworten im Internet unter der Adresse
      www.planungskultur.de (Menüpunkt: Ausschreibungen) kontinuierlich
      veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und
      Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen
      können.
      Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, soweit sie spätestens
      am 8.3.2011, 10:00 Uhr, eingegangen sind.
      Weitergehende Informationen zum Projekt (Machbarkeitsstudie) können unter
      http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html eingesehen werden.
      Eine Kenntnis dieser Unterlagen sowie der Bestandsgebäude ist für das
      Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln / Nachprüfstelle für
      behauptete Vergabeverstöße
      Zeughausstr. 2-10
      50667 Köln
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxP2FkeXFkZixqbmRrbS1tcXYtY2Q=
      Tel. +49 2211473116
      Fax +49 2211472889

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
      Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
      Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Antragstellers
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      14.2.2011

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.02.2011
Ergebnis veröffentlicht 25.08.2011
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-63140 Status Kostenpflichtig
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