WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
z. H. Norbert Steinig
48151 Münster
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjIwP2BRVVpVUyxVVFcZWlteUGNRX2BSTVhRWhpQUQ==
Internet-Adresse(n)
www.ihk-nordwestfalen.de
Weitere Auskünfte erteilen: compar -strategien für architektur und
städtebau- in Kooperation mit Dejozé & Dr. Ammann Architekten
BDA/Stadtplaner
Schönhauser Straße 15
z. H. Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
Tel. +49 231-1891237
E-Mail: MTdoX19iXF45XGhmaSZaayddXg==
Internet: www.comp-ar.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
compar -strategien für architektur und städtebau-
Schönhauser Straße 15
z. H. Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTJtZGRnYWM+YW1rbitfcCxiYw==
Internet: http://www.comp-ar.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: compar -strategien für architektur und städtebau-
Schönhauser Straße 15
44135 Dortmund
DEUTSCHLAND
Internet: http://www.comp-ar.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Körperschaft des öffentlichen Rechts (Industrie- und
Handelskammer)
Bildung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Begrenzter Wettbewerb gem. RAW 2004 mit vorgeschaltetem EU-weitem
Bewerbungsverfahren zur Auswahl/Auslosung von 13 Teilnehmern. Das
Verfahren ist anonym.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Neubau des Weiterbildungszentrums 2013 der IHK, Münster.
Voraussichtliche Gesamtinvestitionskosten (KG 100-700, ohne KG 110 und
210) ca. 12 800 000 EUR/brutto.
Die IHK Nord Westfalen plant den Neubau des Weiterbildungszentrums in
Münster. Die bislang auf zahlreiche eigene und angemietete Räume innerhalb
der Stadt Münster verteilten Bildungsangebote werden durch den Neubau an
einem Standort konzentriert. Dadurch sollen die Qualität der Fort- und
Weiterbildung, das Raumangebot und die betrieblichen Abläufe verbessert
werden. Die IHK hat bereits ein Grundstück für den Neubau erworben. Das
Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur
IHK-Verwaltung.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Generalplanerteam zu benennen
(General-/Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung,
Brandschutz, ggf. Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner).
Der Wettbewerb beschränkt sich auf die Objektplanung und Technische
Ausrüstung. Neben dem Architekturentwurf sind Aussagen zum technischen
Konzept einzureichen. Im Lageplan ist eine städtebauliche Konzeption als
Ideenteil für die Erweiterung der direkt angrenzenden Liegenschaft
abzubilden (als städtebaulicher Baustein). Zusätzlich ist die mögliche
Erweiterung der IHK sowohl im Lageplan als auch im Modell darzustellen.
Die Erschließung des Grundstücks insbesondere in den Stoßzeiten, im
Kontext mit der direkt angrenzenden Straße, ist im Rahmen des Wettbewerbs
zu lösen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71320000, 71400000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
1) Angaben zum Bewerber gem. § 4 (2) VOF (bei juristischen Personen mit
Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. Eintragung ins
Partnerschaftsregister) mit Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Architektenkammer - Architekt,
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 4
(6) und (9) und keine Interessen gem. § 2 (3) bestehen (im Original
unterschrieben einzureichen),
3) Benennung des Generalplanerteams (General-/Objektplanung, Technische
Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf.
Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner) inkl. Darstellung des
internen Verhältnisses (Arbeitsgemeinschaft/Bietergemeinschaft bzw.
Nachunternehmer).
Mindestanforderung/Mindestbedingung Objektplanung:
Ein nachgewiesenes Referenzprojekt im Bereich Neubau/Erweiterung eines
vergleichbaren Projektes im Bereich Bildungseinrichtung (z.B. Schule,
Fachhochschule, Universität) mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400)
größer/gleich 4 000 000 EUR/netto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind.
die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein. Der Betrachtungszeitraum
für die Referenz ist 2005-2011. Die Referenz muss eigenverantwortlich
erbracht werden/worden sein. Das Referenzprojekt muss noch nicht
abgeschlossen sein.
Für die Bewerbung sind die Formblätter (download bei http://www.comp-ar.de
- auf der Startseite befindet sich unten rechts ein Link zum
Download-Bereich) zu verwenden.
Für Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung bzw. beim
Einsatz von Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung (in den
Formblättern enthalten) im Original unterschrieben einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften von General-/Objektplanern ist der Bewerberbogen
(inkl. der geforderten Anlagen) von allen Mitgliedern vollständig
auszufüllen und im Original unterschrieben einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften mit den weiteren Fachdisziplinen (Technische
Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf.
Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner) reicht die im Original
unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung aus.
Die geforderte Mindestanforderung/Mindestbedingung Objektplanung ist durch
den Bewerber/Bieter bzw. Nachunternehmer zu erfüllen. Sofern die
Mindestanforderung/Mindestbedingung durch den Nachunternehmer erfüllt
wird, ist der Bewerberbogen (inkl. der geforderten Anlagen) vollständig
auszufüllen und im Original unterschrieben einzureichen.
Eigenerklärungen sind im Original und rechtswirksam unterzeichnet versehen
einzureichen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung
in die Verfahrenssprache beizufügen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Zur Bewerbung zugelassen sind:
Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung.
— zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und Mitglied einer
Architektenkammer in Deutschland sind; oder,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 NArchtG
(auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen
erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser
ebenfalls Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist; oder,
— zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Recht des jeweiligen
Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten ausländischen
Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der
einschlägigen EG-Richtlinie.
Juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung:
— ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und,
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe
entsprechende Planungsleistungen gehören und,
— deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen,
die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Bewerbung muss die Leistungsbereiche General-/Objektplanung,
Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Stadtplaner /
Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner abdecken. Wenn die Kompetenz nicht im
Büro abgedeckt wird, können Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung
Arbeitsgemeinschaften) gebildet werden oder Nachunternehmer eingesetzt
werden. Der Wettbewerb beschränkt sich auf die Objektplanung und
Teilbereiche der Technischen Ausrüstung. Der anschließende Auftrag wird im
Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens als Generalplanerleistung
vergeben.
Das Generalplanerteam (bestehend aus den o.g. Leistungsbereichen) ist mit
Bewerbung zum Verfahren zu benennen und die innere Organisation ist
darzustellen (Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer). Eine nachträgliche
Änderung im Generalplanerteam ist während des Teilnahmewettbewerbs
(Bewerbungsphase) nicht zulässig - im Anschluss ist eine Änderung nur mit
Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn ein bevollmächtigter
Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, benannt wird. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff BGB.
Bei Bietergemeinschaften muss ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der
Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht
zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den
Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Verkehrsplaner sind im Team mit
Architekten teilnahmeberechtigt.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 20
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten BDA, Nürnberg
2. Bietergemeinschaft schulz & schulz architekten GmbH, Leipzig mit Bock
Neuhaus und Partner, Coesfeld
3. farwick + grote architekten BDA stadtplaner, Ahaus
4. Glass Kramer Löbbert GmbH, Berlin
5. h.s.d. architekten bda habermann.decker, Lemgo in Bietergemeinschaft
mit: Nolting Ingenieurbüro für Haustechnik GmbH, Kalletal (TGA); Dr.
Möller & Oberhokamp Ingenieurbüro für Bauwesen, Lemgo (Tragwerksplanung);
Stöber Ingenieure, Paderborn (Brandschutz); Planergruppe GmbH Oberhausen
(Landschaftsarchitektur)
6. HWR Generalplaner GmbH, Dortmund
7. wulf & ass. Architekten GmbH, Stuttgart
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
— Idee / Gesamtkonzept: Gestaltung, Gebäude- und Freiraumkonzept,
— Umsetzung der Aufgabe (Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen,
technische Konzeption, etc.),
— Einfügung in die städtebauliche Situation,
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen,
— Wirtschaftlichkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
12.5.2011 - 14:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es ist beabsichtigt 4 Preise zu
vergeben (Wettbewerbssumme gesamt: 65 000,00 EUR/brutto):
1. Preis - 26 000,00 EUR/brutto,
2. Preis - 19 500,00 EUR/brutto,
3. Preis - 13 000,00 EUR/brutto,
4. Preis - 6 500,00 EUR/brutto.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Oldenburg
2. Prof. Wolfgang Krenz, Bochum
3. Prof. Zvonko Turkali, Frankfurt am Main
4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, Stadt Münster
5. Birgit Wiesehahn-Haas, Vizepräsidentin IHK Nord Westfalen Münster
6. Dr. Benedikt Hüffer, Präsident IHK Nord Westfalen Münster
7. Klaus Vollenbröker, Ehrenmitglied Vollversammlung IHK Nord Westfalen
Münster
8. Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Hauptgeschäftsführer IHK Nord Westfalen
Münster
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Soweit mehr als 13 wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, werden die
Teilnehmer ausgelost. Eine entsprechende Anzahl Nachrücker wird ebenfalls
per Los ermittelt.
Für die Bewerbungen sind die Formblätter (download bei
http://www.comp-ar.de - auf der Startseite befindet sich unten rechts ein
Link zum Download-Bereich) zu verwenden.
Die Bewerbungen sind mit der Kennung "IHK Münster" zu versehen und sind
nicht anonym einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht
zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung für die Bewerbung besteht nicht. Sollten Sie bis zum
31.5.2011 keine Einladung zum Wettbewerb erhalten haben, können Sie davon
ausgehen, dass Sie nicht ausgelost wurden.
Die Vergabe der Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens
nach VOF. Im Anschluss an den Wettbewerb wird mit den Preisträgern
verhandelt.
Voraussichtliche Terminschiene:
— Versand der Auslobung - Mitte/Ende Mai 2011,
— Rückfragenkolloquium - Anfang/Mitte Juni 2011,
— Abgabe der Arbeiten - Mitte/Ende August 2011.
Preisgericht - Mitte September 2011 zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster,
Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48128 Münster.
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet
sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3
GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs.
3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksvertretung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48128 Münster
DEUTSCHLAND
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die
Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.4.2011