WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Staatliche Bauamt
München 1
Peter-Auzinger-Str. 10
Kontakt: Staatliches Bauamt München 1
z. H. Martin Stojan
81547 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8921232-660
E-Mail: MjE0X1NkZltgIGVmYVxTYDJlZlRTXyMgVFNrV2RgIFZX
Fax +49 8921232-633
Internet-Adresse(n)
www.stbam1.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Staatliches Bauamt München 1
Peter-Auzinger-Str. 10
Kontakt: Abteilung L3.5
z. H. Sandra Schmitt
81547 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8921232-689
E-Mail: MTZtW2hebFsobV1iZ2NubjptblxbZysoXFtzX2xoKF5f
Fax +49 8921232-633
Internet: http://www.stbam1.bayern.de/hochbau/aktuelles.php
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Europäische Schule München -
ANNEX: Nichtoffener Realisierungswettbewerb
mit städtebaulichem und landschaftsplanerischem Ideenteil gem. RPW.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Anlass:
Schülerprognosen zeigen, dass ab 2015 nicht mehr alle Schüler der
Europäischen Schule München (ESM) am Standort Neuperlach untergebracht
werden können. Da das Schulgelände keine Erweiterungsmöglichkeit mehr
bietet, ist geplant, einen Teil der Schule als Annex auszulagern.
Geplanter Standort für diesen Annex ist eine 3 km vom Basisstandort
gelegene bundeseigene, ca. 9 ha große Fläche im Bereich der ehemaligen
amerikanischen Siedlung am Perlacher Forst. Die gesamte Fläche muss für
den Neubau des Annex neu strukturiert werden.
Städtebaulicher und Landschaftsplanerischer Ideenteil:
Im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenteils ist
die notwendige Neustrukturierung des Areals zu bearbeiten. Neben den
Flächen für die Europäische Schule München (1. bis 3. Bauabschnitt) sind
Flächen für Einzelhandel (Vollsortimenter), für Büros, Praxen und Wohnen,
für einen übergeordneten Grünzug sowie für einen zentralen öffentlichen
Platz vorzusehen. Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Ideenteils ist es, differenzierte, identitätsstiftende städtebauliche
Strukturen zu schaffen und das Vorfeld des angrenzenden S-Bahn-Halts als
attraktives, multifunktionales Entree mit hoher Aufenthaltsqualität zu
gestalten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere ökologische und
verkehrliche, aber auch immissionsschutztechnische Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen.
Realisierungsteil:
Im Rahmen des Realisierungsteils ist der 1. Bauabschnitt der Europäischen
Schule München zu bearbeiten, der aus einer Grundschule für 1 300 Schüler,
einem Kindergarten für 4 Gruppen und den dazugehörigen Freiflächen
besteht.
Programmfläche ESM:
— Bauabschnitt 1(im Realisierungsteil auszuarbeiten).
Grundschule für 1 300 Schüler mit Unterrichts-, Fachunterrichts-,
Gemeinschafts-, Lehrer-, und Verwaltungsbereich; sowie Mensa, Küche,
3-fach Sporthalle und Hausmeisterwohnung: rund 11 000 m² Programmfläche
zuzüglich rund 14 000 m² Freiflächen.
Kindergarten für 4 Gruppen: rund 600 m² Programmfläche zuzüglich rund 1
000 m² Freiflächen.
— Bauabschnitt 2 (im Rahmen des Ideenteils zu bearbeiten) Erweiterung
Grundschule für zusätzlich 200 Schüler: rund 1 000 m² Programmfläche,
— Bauabschnitt 3 (im Rahmen des Ideenteils zu bearbeiten) Erweiterung
Grundschule für zusätzlich 300 Schüler.
Programmflächen MK-Gebiet (im Rahmen des Ideenteils zu bearbeiten).
— Vollsortimenter sowie Flächen für Restauration, Dienstleistung, Wohnen
und Tiefgarage mit insgesamt mindestens 8 000 m² BGF,
— Multifunktionales S-Bahn-Vorfeld mit ca. 2 500 m² Freiflächen.
Kosten:
Für den 1. Bauabschnitt der ESM (Realisierungsteil) besteht eine
Kostenobergrenze von 45 000 000 EUR (KG 300-500).
Ziel:
Der Auftraggeber erwartet eine in städtebaulicher, gestalterischer,
wirtschaftlicher und funktionaler Hinsicht zukunftsweisende Lösung der
Wettbewerbsaufgabe. Dabei sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum
energieeffizienten und nachhaltigen Bauen bereits in dieser frühen
Planungsphase zu berücksichtigen.
Verfahrensübersicht:
Im ersten Schritt des nichtoffenen Wettbewerbs werden aus den
eingegangenen Bewerbungen die Wettbewerbsteilnehmer (siehe
IV.1))
ausgewählt.
Im zweiten Schritt bearbeiten diese Teilnehmer die Wettbewerbsaufgabe
(Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenteil sowie
Realisierungsteil).
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auslober einem Preisträger die
weiteren Planungsleistungen des Realisierungsteils im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens gem. VOF übertragen (siehe
VI.2)).
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71400000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Aufgrund der Aufgabenstellung muss für die Bewerbung eine
Bewerbergemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt gebildet
werden, sofern der Bewerber nicht beiden Berufsgruppen angehört.
Aufgrund der Aufgabenstellung werden zudem Erfahrungen im Städtebau
erwartet. Falls diese Erfahrungen durch die o.g. Bewerbergemeinschaft
nicht nachgewiesen werden können, wird dringend empfohlen, einen
Stadtplaner an der Bewerbergemeinschaft zu beteiligen (Mitverfasser).
Die Bewerbergemeinschaft sowie jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft benennt einen bevollmächtigten Vertreter.
Architekt und Landschaftsarchitekt - ggf. in Bewerbergemeinschaft mit dem
Stadtplaner - haben JEWEILS folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen
(siehe Punkt 01 bis 07) abzugeben (siehe
VI.2) Teilnahmeantrag):
Kriterien/Angaben.
01. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6)
sowie (9) VOF,
02. Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu
anderen Unternehmen nach § 4(2) VOF,
03. Unteraufträge.
Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrags unter Umständen als
Unteraufträge vergeben werden sollen. Will sich der Bewerber bei der
Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat
er diese vor Zuschlagserteilung zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung
nachzureichen,
04. Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens:
— für Architekten über 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 000
000 EUR für sonstige Schäden,
— für Landschaftsarchitekten über 500 000 EUR für Personenschäden sowie
über 150 000 EUR für sonstige Schäden,
— für ggf. Stadtplaner nicht erforderlich.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch
durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der
dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
05. Nachweis der Bauvorlagenberechtigung nach Art. 61 BayBO über die
berufliche Befähigung des Bewerbers oder der für die Dienstleistung
verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung
einer Berufsbezeichnung (Architekt/Landschaftsarchitekt/ggf. Stadtplaner)
gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Ist der inländische Bewerber eine Juristische Person, zu deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt,
wenn durch Erklärung des Bewerbers zu
III.3.2) nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben
des Art. 2 BauKaG erfüllt sind,
06. Referenzliste (es ist die Liste des Teilnahmeantrags zu verwenden) mit
max. 6 Projekten/Planungen/Wettbewerbserfolgen/Auszeichnungen, die mit der
Aufgabenstellung des Wettbewerbs möglichst vergleichbar sind. Mit der
Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind insbesondere Objekte (Lph. 2-5 nach §
3 Abs. 4 HOAI 2009) der letzten 10 Jahre aus dem Bereich
Schul-/Kindergartenbau und dem Bereich energieeffizientes/nachhaltiges
Bauen, Objekte ähnlicher Größenordnung und Komplexität sowie
städtebauliche Planungen. Kann der Bewerber keine mit dem Gegenstand des
Wettbewerbs vergleichbaren Projekte/Planungen vorweisen, sind sonstige
aussagekräftige Projekte/Planungen/Architekturpreise/Wettbewerbserfolge
aufzulisten.
07. Präsentation von max. 3 auf der Referenzliste aufgeführten
Planungen/Projekten in Text und Bild zur Bewertung der Gestaltungsqualität
und der Fachkunde auf zusätzlich maximal 6 einseitig bedruckten DIN
A4-Blätter zur Präsentation. Darüber hinaus eingereichte
Erläuterungen/Darstellungen werden nicht gewertet.
Wertung/Auswahl:
Die Unterlagen (Teilnahmeanträge) werden jeweils getrennt nach
Architekt/Landschaftsarchitekt/stadtplanerischen Leistungen bewertet.
Die oben genannten Kriterien werden wie folgt gegliedert und gewichtet:
a) Fachkunde (Vergleichbarkeit und Qualität der eingereichten
Referenzprojekte): 6-fach/3-fach/3-fach;
b) Gestaltungsqualität (Gestaltung der eingereichten Referenzprojekte,
Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen bei Architekturpreisen):
8-fach/4-fach/4-fach;
c) Leistungsfähigkeit (Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer
Größe, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung): 2-fach/1-fach/0-fach.
Die Leistungsfähigkeit im Bereich der stadtplanerischen Leistungen bleibt
unberücksichtigt, da für die genannte Leistung keine Beauftragung in
Aussicht gestellt wird (siehe VI).
Die Auswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem die o.g.
Kriteriengruppen a) bis c) mit jeweils bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Die Gesamtpunktzahl (Maximalpunktzahl: 310) der Bewerbergemeinschaft
errechnet sich aus den architektonischen, freiplanerischen sowie
stadtplanerischen Leistungen unter Berücksichtigung der genannten
Gewichtung erreichten Punkten. Die Auswahl erfolgt durch ein vom Auslober
einberufenes Gremium aus Experten und Fachleuten.
Ist die Bewerberanzahl nach der Auswahl entsprechend der genannten
Kriterien zu hoch, behält sich der Auslober eine Auswahl unter den
verbleibenden Bewerbern durch Los vor.
Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen werden in angemessenem Umfang
berücksichtigt. Die Bewerbungen werden in zwei Gruppen sortiert:
— Gruppe A (=sonstige Bewerber, welche nicht unter die Gruppe B fallen).
Aus der Gruppe A werden bis zu 20 Teilnehmer ausgewählt.
— Gruppe B (=Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen).
Zu den Berufsanfängern zählen Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder
(Büroinhaber) ihre Berufsausübung nach dem 1.1.2003 begonnen haben. Der
Beginn der Berufsausübung ist der Arbeitsbeginn im jeweiligen Berufsfeld,
unabhängig von der Beschäftigungsart (angestellt, verbeamtet,
freischaffend) und unabhängig davon, seit wann die Berechtigung zum Führen
der Berufsbezeichnung besteht.
Zu den kleinen Bürostrukturen zählen Bewerbergemeinschaften, deren
Mitglieder am Tag der Bekanntmachung jeweils nicht mehr als 5 technische
Mitarbeiter (einschließlich der Büroinhaber, ohne Sekretariat und
Praktikanten) haben.
Aus der Gruppe B werden bis zu 5 Teilnehmer ausgewählt.
Die Zuordnung zu einer der Gruppen A oder B erfolgt im
Teilnahmeantragsformular eigenverantwortlich durch die Bewerber. Ein
Teilnehmer kann sich nur unter jeweils einer Gruppe bewerben.
Zusätzlich zu den ausgewählten Teilnehmern werden Nachrücker in
angemessener Zahl ausgewählt.
Sollten in einer Gruppe weniger Bewerbungen vorliegen als Teilnehmer
auszuwählen sind, werden aus der anderen Gruppe entsprechend mehr
Teilnehmer ausgewählt. Die ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur
Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Teilnahmehindernisse u.a.:
— Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 (2) RPW
aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,
— Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme einzelner Mitglieder einer
Gemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften,
— Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt,
— falsche oder fehlende Erklärungen/Nachweise (falls diese nach
Anforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden).
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Siehe
III.1).
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 20. / Höchstzahl 25
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
U.a. städtebauliche, landschaftsplanerische und architektonische Qualität,
Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit.
Die genauen Bewertungskriterien der Wettbewerbsbeiträge werden den
ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung mitgeteilt.
Die Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss
des Wettbewerbverfahrens den zur Verhandlung aufgeforderten Preisträgern
ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
49131.ES/AN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
10.6.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
16.6.2011 - 15:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
18.7.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es ist beabsichtigt, 4 Preise und
3 Anerkennungen zu vergeben:
1. Preis: 80 000 EUR,
2. Preis: 52 000 EUR,
3. Preis: 36 000 EUR,
4. Preis: 24 000 EUR.
3 Anerkennungen mit jeweils 16 000 EUR.
Diese Nettobeträge der ausgelobten Preis- und Anerkennungsssumme kommen in
jedem Fall zur Verteilung. Das Preisgericht kann aber nach einstimmigem
Beschluss eine andere Verteilung vornehmen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Im Auftragsfall wird das Preisgeld des Realisierungsteils (anteilig
ermittelt) mit den Honoraren verrechnet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Dipl.-Ing. Maria Auböck, Wien
2. Dipl.-Ing. Architekt/Stadtplaner Günther Hoffmann, Ministerialdirektor,
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
3. Prof. Dipl.-Ing. Architekt Uli Holzscheiter, München
4. Dipl.-Ing. Architektin Ursina Fausch, Zürich
5. Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin der Landeshauptstadt
München
6. Dipl.-Ing. Architekt Johannes Nolte, Leiter der Landesbaudirektion,
Nürnberg
7. Dipl.-Ing. Architektin Jorunn Ragnarsdóttir, Stuttgart
8. Prof. Dipl.-Ing. Architekt Johannes Schilling, Köln
9. Prof. Dr.-Ing. Architekt Thomas Stark, Stuttgart
10. Dipl.-Ing. Architektin Angela Wandelt, Leipzig
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Zu Punkt III: Zur Bewerbung ist ausschließlich das
Teilnahmeantragsformular zu verwenden, das per E-Mail, Fax oder Brief beim
Staatlichen Bauamt München 1 (siehe
I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzende Unterlagen)) angefordert oder im Internet (siehe ebenfalls
I.1)
(Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen)) abgerufen werden
kann.
Stichwort: "Wettbewerb Europäische Schule München - ANNEX".
Die geforderten Erklärungen/Angaben (siehe
III.1)) sind soweit wie möglich
direkt im Teilnahmeantragsformular und in den dazugehörigen Anlagen
vorzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat den Teilnahmeantrag einschließlich der darin
geforderten Unterlagen (wie z.B. Nachweise oder gesonderte Erklärungen)
ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Anträge auf Teilnahme sind schriftlich (Papierform) in einem
verschlossenen Umschlag beim Staatlichen Bauamt München 1 (siehe
I.1) -
Kontaktstelle) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Auf dem Umschlag
ist das Stichwort "Wettbewerb Europäische Schule München - ANNEX" mit dem
Hinweis "Nicht öffnen!" deutlich zu vermerken.
Zu Punkt
IV.3): Im Sinne eines energieeffizienten und nachhaltigen
Wettbewerbsbeitrags wird den am Wettbewerb zugelassenen
Bewerbergemeinschaften empfohlen, einen entsprechenden Fachberater zur
Wettbewerbsbearbeitung hinzuzuziehen.
Zu Punkt
IV.4.2): die Auslobungsunterlagen erhalten nur die ausgewählten
Teilnehmer.
Zu Punkt
IV.5.3): Der Auslober wird, soweit und sobald die
Wettbewerbsaufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des
Preisgerichts, einem Preisträger, ausschließlich die für die Umsetzung des
Entwurfs aus dem Realisierungsteil des Wettbewerbs notwendigen weiteren
Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) aus den
Leistungsphasen 2-5 nach § 3 Abs. 4 HOAI 2009 in Verbindung mit den
Regelungen nach RBBau und nach § 8 Abs. 2 RPW 2008 sowie den Vorgaben der
VOF übertragen.
Der Auslober beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der
Baumaßnahme, weitere Leistungen aus den LPh 6-8 § 3(4) HOAI 2009 - einzeln
oder im Ganzen - zu übertragen.
Für Leistungen des Ideenteils (Leistungen der Flächenplanung) wird keine
Beauftragung in Aussicht gestellt.
Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall das Vertragsmuster sowie die
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers. Diese Unterlagen
können bei der Kontaktstelle nach
I.1) angefordert werden. Honorare und
Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
Zu Punkt
IV.5.5): Die Zusammensetzung des Preisgerichts kann sich ggf.
noch ändern.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
80534 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEwX2RcZTZYa2RaW2lhV2hqW2JiV2NqJFhrZFokWls=
Tel. +49 2289499-0
Internet: http://www.bundeskartellamt.de
Fax +49 2289499-400
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach
Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107 (3) Nr. 4
GWB).
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Staatliches Bauamt München 1
Peter-Auzinger-Str. 10
81547 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEyZGNnaGdoWWBgWTRnaFZVYSUiVlVtWWZiIlhZ
Tel. +49 8921232-0
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
16.5.2011