WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Regensburg, Vergabeamt
Minoritenweg 8 + 10
z. H. Vergabestelle
93047 Regensburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 941507-5629
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP3FkZmRtcmF0cWYtY2Q=
Fax +49 941507-4629
Internet-Adresse(n)
www.regensburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
11 E 033 - Architektenwettbewerb "Berufliche Oberschule Regensburg" nach §
15 VOF auf Grundlage der RPW
II.1.2) Kurze Beschreibung
Planungsleistungen von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und
Landschaftsplanern für einen Realisierungswettbewerb mit anschließendem
Verhandlungsverfahren. Der wettbewerbliche Teil unterliegt den Regeln der
RPW.
Realisierungswettbewerb für den Neubau der Beruflichen Oberschule in
Regensburg.
Das Schulgebäude soll in 2 Bauabschnitten mit voraussichtlich 53 Klassen
als Neubau realisiert werden.
Ort der Ausführung ist das Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne in
Regensburg.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71221000, 71222000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Bewerbungen sind nur mit der bei der Stadt Regensburg (Adresse siehe Punkt
I.1) anzufordernden Bewerbungsmappe möglich.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und
Landschaftsarchitekten zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist Pflicht.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschafftungswesen (GPA).
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der
Einreichung der Bewerbung erfüllt sein.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer
Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Geeignete Bewerber werden gemäß § 4 RPW bzw. §§ 4, und 5 VOF ermittelt und
zur Abgabe eines "Entwurfes" aufgefordert. Die Teilnehmer haben zu
erklären, dass keine Versagensgründe gemäß § 4 VOF vorliegen.
Die Auswahl erfolgt über die Höhe der erreichten Punktzahl. Aus den 50 am
höchsten bepunkteten Arbeitsgemeinschaften werden 25 Teilnehmer ausgelost.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Zugelassen sind im Zulassungsbereich ansässige.
— natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres
Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw.
Landschaftsarchitekt befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
85/384/EWG (Architekturrichtlinie) bzw. 89/48/EWG
(EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen.
Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die
verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die
natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
— Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 33
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg + Büro für
Landschaftsplanung AA
2. Blasch Architekten, Regensburg + BB
3. Klein & Sänger Architekten, München + CC
4. Auer + Weber + Assozierte, München + DD
5. twoo architekten GmbH, Köln + EE
6. wulf & partner, Stuttgart + FF
7. D´Inka Scheible Hoffmann Architekten BDA, Fellbach + GG
8. Peithner Architekten, Regensburg + HH
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Bewerbungen sind zwingend unter der Verwendung der beim Vergabeamt bis zum
28.6.2011 (siehe:
IV.4.2) anzufordernden Bewerbungsmappe bis 5.7.2011
(siehe
IV.4.3) einzureichen.
In der Bewerbungsmappe ist differenziert dargestellt, wie die Eignung
ermittelt wird.
Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren
Schulgebäude für weiterführende Schulen einschließlich Haupt- und
Mittelschulen, geplant oder erfolgreich an einem vergleichbaren
Architekturwettbewerb teilgenommen haben.
Für Planungen gelten: Referenzen müssen wenigstens Leistungsbilder bis
einschließlich Lph 4 von § 33 HOAI 2009 enthalten.
Für Wettbewerbe gelten: mind. Preisträger.
Es werden nur GRW-, RPW- oder RAW-konforme Wettbewerbsverfahren gewertet.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
11 E 033 - Architektenwettbewerb Berufliche Oberschule Regensburg
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
28.6.2011 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
5.7.2011 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
4.8.2011
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Die Gesamtsumme der Preise beträgt
182 000,00 EUR incl. Umsatzsteuer.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Kosten für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Christine Schimpfermann, Regensburg
2. Prof. Andreas Meck, München
3. Prof. Uta Stock-Gruber, Freising
4. Prof. Theodor Hugues, München
5. Prof. Anne Beer
6. Carola Schäfers, Berlin
7. Nr. 7 - 13 noch nicht bekannt
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Preisträger werden zu einem Verhandlungsverfahren nach VOF
aufgefordert. Das Ergebnis des Wettbewerbes wird dabei anteilig
berücksichtigt.
Die am höchsten bewertete Arbeitsgemeinschaft des VOF-Verfahrens erhält
den Auftrag für die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes nach § 33 HOAI
2009.
Als Option bei zeitnaher Umsetzung oder teilweiser Umsetzung des
Bauvorhabens bleibt die zusätzliche Beauftragung der Lph 5 vorbehalten.
Für weitergehende Beauftragungen sind die - zu diesem Zeitpunkt
zutreffenden - vergaberechtlichen Vorschriften maßgebend.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung
ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax
oder e-Mail vergangen sind (§ 101a Abs. 1 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Stadt Regensburg
Minoritenweg 8 + 10
93047 Regensburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWteYF5nbFtua2AnXV4=
Tel. +49 941507-5629
Fax +49 941507-4629
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
9.6.2011