BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Prichsenstadt, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Adolf
Falkenstein
Karlsplatz 5
Kontakt: Geschäftsleitung
z. H. Hrn. Thomas Mayer
97357 Prichsenstadt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 938397500
E-Mail: MjE0ZWZTVmYyYmRbVVplV2BlZlNWZiBWVw==
Fax +49 9383975040
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.prichsenstadt.de
Weitere Auskünfte erteilen: GUNTAU+KUNZ, Ingenieurbüro für
Projektmanagement
Bismarckstraße 17
z. H. Herrn Kunz
97318 Kitzingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9321267293-0
E-Mail: MjEyX2libjRdVlpkIlhZ
Fax +49 9321267293-19
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: GUNTAU+KUNZ, Ingenieurbüro für
Projektmanagement
Bismarckstraße 17
z. H. Herrn Kunz
97318 Kitzingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 9321267293-0
E-Mail: MTRncWp2PGVeYmwqYGE=
Fax +49 9321267293-19
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadt Prichsenstadt
Karlsplatz 5
z. H. Hrn. Mayer
97357 Prichsenstadt
DEUTSCHLAND
Tel. +49 938397500
E-Mail: MjEwaWpXWmo2ZmhfWV5pW2RpaldaaiRaWw==
Fax +49 9383975040
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Neubau Grundschule mit Kindertagesstätte und Sanierung Turnhalle in
Prichsenstadt.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Prichsenstadt.
NUTS-Code DE268
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Neubau Grundschule mit Kindertagesstätte und Sanierung Turnhalle in
Prichsenstadt.
Bauaufgabe:
Das bestehende als Grund- und Hauptschule konzipierte Schulgebäude wird
abgebrochen und es soll ein Neubau einer 1-zügigen Grundschule mit
Mittagsbetreuung auf dem gleichen Grundstück errichtet werden.
Ebenso soll eine Kindertagesstätte mit 1-gruppigem Kindergarten, einer
Kinderkrippe mit 12 Plätzen und zugehörigem Kinderhort neu errichtet
werden.
Die vorhandene 1-fach Turnhalle mit den Abmessungen 12 x 24 m einschl.
Umkleide- und Sanitärräume soll erhalten bleiben und saniert werden und
ist in das Neubaukonzept zu integrieren.
Die Baumaßnahme erfolgt in Abschnitten bei laufendem Schulbetrieb.
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Unterhaltskosten,
— Brandschutz,
— Entwurfsqualität,
— alternative und ökologische Energiekonzepte mit Nutzung natürlicher
Energien,
— Neubau und Sanierung im laufenden Schulbetrieb,
— Erweiterungsmöglichkeiten für Schule und Kindergarten,
— Eingeschossige Bauweise.
Bestand:
— Schulgebäude Baujahr 1969, 1-geschossiger Massivbau mit
Pultdachkonstruktion; Ca. 1 800 m² HNF,
— Turnhalle Baujahr 1969, 1-fach Turnhalle 12x24 m mit 2 Umkleide und
Sanitärräumen.
Neubau:
— 1-zügige Grundschule mit Mensa mit ca. 778 m² NF für ca. 120 Schüler,
— Kindertagesstätte mit 1-gruppigem Kindergarten, Kinderkrippe mit 12
Plätzen und zugehörigem Kinderhort.
Kostenrahmen:
— Schule mit Turnhalle ca. 3 500 000 EUR brutto,
— Kindertagesstätte ca. 1 200 000 EUR brutto.
Terminvorausschau:
— Planungsbeginn 01.2012,
— Inbetriebnahme Schulgebäude 09.2013,
— Verwendungsnachweis 02.2014,
— Bauzeit über mehrere Abschnitte im laufenden Schulbetrieb.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Nein
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
— Architektenleistungen Gebäude nach HOAI 2009, Teil 3, Abschnitt 1, § 33,
— Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1 - 9, vorerst nur LPH
1 und 2,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 3 - 9) ist
entsprechend der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die
Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 30 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine
Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer
nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000,-
EUR und für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000,- EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken.
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden,
eine Bestätigung des Versicherers ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen
schriftlich anzuzeigen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über
den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und
Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften in Form einer Projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der
gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der
Bewerbung vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise nach III.1.
und III.2. für alle Einzelmitglieder / Bewerber der ARGE vorlegen.
Die Leistungsbereiche jedes ARGE- Partners sind klar aufzuzeigen (z.B.
Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem ARGE- Partner für
seinen Leistungsbereich zu ergringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 2
Abs. 3 VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
bestehen;
b) verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF.
(Auskunftspflicht);
c) verbindliche unterschriebene Erklärung, dass die in § 4 Abs. 6 und § 4
Abs. 9 VOF aufgeführten Ausschlusskriterien nicht zutreffen;
d) aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister;
e) Beabsichtigt der Bewerber für Teile der Dienstleistung einen
Nachunternehmer einzusetzen ist der Leistungsanteil anzugeben. Sämtliche
geforderten Nachweise nach III.1. und III.2. sind für den Nachunternehmer
vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers
sowie über den Umsatz des Bewerbers für mit den zu vergebenden Leistungen
vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 5 Abs. 4c
VOF (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte);
b) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten
3 Jahren Beschäftigten hervorgeht, mindestens gegliedert in
Führungskräfte, planende Architekten/Ingenieure, Bau-/ Fachbauleiter,
technische / kaufmännische Mitarbeiter sowie die durchschnittliche Anzahl
der Berufsjahre je Beschäftigungsgruppe (keine Doppelnennungen) gem. § 5
Abs. 5d VOF; Auswahlkriterium (Gewichtung 5 Punkte).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
a. Personelle Qualifikation:
Nennung des Projektleiters (Auswahlkriterium; Gewichtung 15 Punkte) sowie
Stellvertreter (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte) als tatsächliche
Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion, Namen und Nachweis der
beruflichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, mit
Lebenslauf für Planung und Ausführung. Die Lebensläufe sollen enthalten:
Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Darstellung der in den letzten
5 Jahren bearbeiteten personenspezifischen Referenzprojekte, die dort
ausgeführte Funktion (Projektleiter, Sachbearbeiter etc). Die angegebenen
Referenzen sollten möglichst mit der zu vergebenden Dienstleistungen
vergleichbar sein, im Sinne der HOAI sowie in Bezug auf die unter Punkt b.
beschriebenen Projektanforderungen.
Vorstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angabe der Qualifikation und
Aufgabe der Personen sowie der Bürointernen Projektorganisation
(Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte).
b. Fachliche Qualifikation:
Nennung von bis zu 3 mit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzprojekten,
die in den letzten 5 Jahren abgewickelt wurden für:
— Schul- und Bildungsbauten vergleichbar Grundschule allg. Neubau oder
Erweiterung (Auswahlkriterium; Gewichtung 3 x 10 Punkte),
— Kindertagesstätten vergleichbar der Bauaufgabe Neubau oder Erweiterung
(Auswahlkriterium; Gewichtung 3 x 10 Punkte),
— Mittagsbetreuung vergleichbar der Bauaufgabe Neubau oder Erweiterung
(Auswahlkriterium; Gewichtung 3 x 5 Punkte).
Zur Wertung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Dienstleistungen
im Sinne der HOAI sowie in Bezug auf die Bauaufgabe sind folgende Angaben
zu den Referenzprojekten anzugeben:
— Art der Maßnahme: Neubau oder Erweiterung,
— kurze Beschreibung des Projektes in Wort und Bild,
— Planungs- und Bauzeit (von/bis),
— selbst erbrachte Leistungen nach HOAI (Leistungsphasen, Honorarzone,
Honorarwert),
— Projektgröße (HNF, NGF, BRI),
— Gesamtprojektkosten inkl. MWSt. gegliedert in die 1. Ebene nach DIN 276.
Nennung von jeweils bis zu 3 mit der Bauaufgabe in Art, Größe und Umfang
vergleichbaren Referenzprojekten, die in den letzten 5 Jahren abgewickelt
wurden hinsichtlich:
— Bauabwicklung in Abschnitten bei laufendem Schulbetrieb in
Bauabschnitten (Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte),
— energetisch optimiertes Bauen, Nutzugn natürlicher Energien
(Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte),
— Brandschutz allg. / Erstellung Brandschutzkonzept (Auswahlkriterium;
Gewichtung 5 Punkte),
— Öffentlicher Auftraggeber (Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte),
— Erfahrung und Kenntnisse in Förderung nach FAG + FA-ZR in Bayern sowie
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Förderbehörden im Schulbau
(Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte).
c. Termin- und Kostentreue / Zuverlässigkeit:
— Nachweis der Erfahrung und Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur
Gewährleistung der Qualität sowie Methoden zur erfolgreichen
Kostensteuerung und -verfolgung (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte),
— Nachweis der Erfahrung und Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur
Terminplanung und -steuerung (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte),
— wirtschaftliche und termingetreue Abwicklung des Projektes. Die
qualitätsvolle, wirtschaftliche und termingetreue Abwicklung der
Referenzprojekte, unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
(Kostenberechnung) soll durch ein Referenzschreiben des Auftraggebers
belegt werden (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte).
d. technische Ausrüstung (Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte):
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen
verfügen wird.
e. sonstige Kriterien:
— Darlegung und Nachweis, wie im Auftragsfall die örtliche Präsenz des
Projektteams über die Dauer der Planungs- und Bauzeit sichergestellt wird
(Auswahlkriterium; Gewichtung 10 Punkte),
— Nachweis der Erfahrung und Beschreibung der Zusammenarbeit mit den an
der Planung und Ausführung beteiligten Architekten, Fachplanern und
-ingenieuren (Auswahlkriterium; Gewichtung 5 Punkte).
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „Architekt“ oder „Baumeister“
berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis sonstige Befähigungsnachweise verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/48/EWG vom 21.12.88
gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und
wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten
Anforderungen erfüllen.
Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift ist die Bayerische
Bauordnung (BayBO).
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Gem. Erlass der Bundesregierung vom 27.1.2009 und Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsregierung vom 3.3.2009 ist die Verkürzung der Fristen
wegen Dringlichkeit auf Grund des außergewöhnlichen Charakters der
gegenwärtigen Wirtschaftslage gerechtfertigt.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gemäß den Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
13.9.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
— zu
I.1.): Die Teilnahmeanträge sind zu richten an / abzugeben bei (siehe
A.III):
Stadt Prichsenstadt.
Karlsplatz 5.
97357 Prichsenstadt.
DEUTSCHLAND.
— Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossen Umschlag abzugeben
und als solche zu kennzeichnen,
— Maßgebend für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der Eingang bei der
Stadt Prichsenstadt,
— verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt,
— zu
IV.3.3.): Es werden keine Unterlagen von der Vergabestelle zur
Verfügung gestellt,
— digitale Bewerbungen sind nicht zugelassen,
— Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Sonstiges:
— Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe
2,
— diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen
Ausschreibungstext für die Stufe 2,
— in der Stufe 2 verlangt der Auftraggeber gem. VOF § 20 (3)
Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postfach 808
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 98153-0
Fax +49 98153-206
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem.
GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. §
101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder
auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
17.8.2011