Aufgabe |
Auf dem Wettbewerbsgrundstück (engeres Wettbewerbsgebiet) sind zwei voneinander unabhängige, eigenständige Bürogebäude zu entwickeln. Als langfristige Mieter dieser Gebäude steht für das eine Gebäude die Firma WPD windpark management holding GmbH & Co. KG fest, für das andere die Anwaltskanzlei Blanke, Meier, Evers. Entsprechend wird sind die Gebäudekonzeptionen auf diese Mieter abzustellen. Die detaillierten Programmanforderungen sind unter Punkt 2.12. beschrieben.
Das Wettbewerbsgebiet liegt auf einem bisher gewerblich, industriell genutzten Areal. Da mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Auslober und der geplanten Bauabsicht die zukünftige Entwicklung des Areals neu zu bewerten ist, sollen im näheren Umfeld (erweitertes Wettbewerbsgebiet) die städtebaulichen Konsequenzen bewertet werden. Für das erweiterte Wettbewerbsgebiet hat der Auslober ein Vorkaufsrecht. Eine zeitliche Perspektive zur Entwicklung dieses Bereiches gibt es zurzeit aber nicht.
Die Wettbewerbsteilnehmer haben zwei unterschiedliche Fragestellungen zu beantworten - eine städtebauliche und eine hochbauliche.
Städtebauliche Anforderungen
Städtebaulich geht es um eine skizzenhafte Idee für das perspektivisch möglicherweise zur Verfügung stehende Gesamtareal. Hieraus sollte sich der Entwurfsansatz für das Kerngelände ableiten. Wichtig ist es, für jenes Kernareal Setzungen vorzunehmen, die eine plausible städtebauliche Entwicklung für das gesamte Areal einleiten.
Die östliche Nachbarschaft ist bereits in Teilen gebaut, teils geplant. Unmittelbar gegenüber wird derzeit vom Architekturbüro Bothe, Richter Teherani aus Hamburg ein sechsgeschossiges Bürohaus mit einem Staffelgeschoss entwickelt. Es bildet den Schlussstein des Kaffeequartiers der Firma Siedentopf. Hierzu gilt es, sich entwurflich zu verhalten. Der geplante Neubau (siehe Anlage) kragt wie ein Baldachin über das Rampenbauwerk der Schlachte und bildet damit einen markanten Umlenkpunkt. Auch weiter östlich – sozusagen als Einleitung für das öffentlich zugängliche parkartige grüne Foyer des Wesertowers – sehen die bisherigen Planungen (siehe beigefügten Bebauungsplan) für ein neues Hotel eine Überkragung vor. Derzeit wird noch diskutiert, ob das neue Gebäude parallel zur Straße oder besser noch zum östlich angrenzenden Bürohaus ausgerichtet ist. Eine endgültige Klärung erfolgt in Kürze und wird den Wettbewerbsteilnehmern umgehend mitgeteilt.
Für das engere und weitere Plangebiet geht die Stadt Bremen aber nicht automatisch von einer Fortführung dieses Motives aus. Natürlich gilt es, für das konkrete Bauvorhaben die Lagegunst architektonisch und städtebaulich zu nutzen. Der Auslober wünscht natürlich ein neues Haus in der „ersten Reihe“ und eine Präsenz und eine Adresse am Wasser. Die Beantwortung dieser Frage ist Inhalt der Aufgabenstellung.
Konstruktiv ist es wichtig, die vorhandene Kajensituation in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Die Rückverankerung der Spundwände an der Wasserseite reicht ca. 19,00 Meter in das Gelände hinein. Gründungen der zu planenden 10 Gebäudekörper sind erst ab dieser Linie denkbar. Denn auch bei einer zukünftig umgebauten Weserpromenade, der wie bereits beschrieben Schlachteverlängerung, bleibt die Rückverankerung der Spundwände erhalten, da diese im Rahmen der Umgestaltung erhalten werden. Die Herstellung einer Promenade wird zeitlich aller Voraussicht nachlaufen. Insofern ist es wichtig, dass ein neues Haus an der Weser den späteren Umbau der Kaje nicht behindert oder gar unmöglich macht.
Bislang gehen der Auslober und die Stadt im ersten Schritt von einer baulichen Entwicklung entlang und parallel der Straße Am Stephanitorsbollwerk aus. So entstünde eine neue Stadtkante mit zwei Gebäuden vis á vis des Kaffeequartiers, mit Adressen am Wasser und an der Kreuzung Auf der Muggenburg. Angedacht ist eine maximal sechsgeschossige Bebauung, entsprechend den Höhenbegrenzungen, des auf dem Nachbargrundstück geltenden Bebauungsplanes. Zwischen den beiden zu planenden Gebäuden verläuft zunächst die Zufahrt zum Grundstück, später möglicherweise ein neues Erschließungsrückgrat für das Gesamtareal.
Auch für die weiteren Schritte sollten die Wettbewerbsteilnehmer die Logik des Bremer Immobilienmarktes berücksichtigen. Nachgefragt werden in der Regel kleinere Flächen. Die jetzt beabsichtigte Größenordnung von zusammen rund 10.000 Quadratmeter bildet erfahrungsgemäß bei der Vermarktung schon eher den oberen Rand nachgefragter Flächenangebote. Häufig sind es kleinere Immobilien, die der Bremer Markt aufnimmt. Entsprechend kleinkörnig und additiv ist die städtebauliche Struktur im erweiterten Wettbewerbsgebiet zu denken. Das schließt größere Bausteine aber nicht vollständig aus.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt zunächst, im Rahmen der konkreten Bauabsichten, ebenerdig auf den westlich angrenzenden Freiflächen. Bei einer weiteren Bebauung des Standortes sind dauerhafte Lösungen zu entwickeln, die einerseits ökonomisch tragfähig, andererseits vor allem aber auch stadträumlich verträglich und architektonisch anspruchsvoll sind.
Die Stadt Bremen geht von einer weitgehenden Unterbringung des Stellplatzbedarfs in Tiefgaragen aus. Im Rahmen der skizzenhaften und stadträumlichen Annäherung an das Gesamtareal sollte untersucht werden, ob das Thema einer oder mehrerer Parkhäuser grundsätzlich denkbar ist.
Die städtebaulichen Überlegungen für das erweiterte Wettbewerbsgebiet sind auf einem gesonderten Blatt darzustellen. Es reicht der Maßstab 1:1000. Ergänzt werden sollte der städtebauliche Lageplan durch eine Perspektive vom gegenüberliegenden Weserufer.
Architektonische Anforderungen
Die Überseestadt bietet auch die einmalige Gelegenheit, neue architektonische
Akzente zu formulieren. Die Überseestadt erhält an der Weser jetzt schrittweise ein
Gesicht. Gesucht wird ein zeitgenössischer architektonischer Ausdruck. Nicht
vordergründig spektakulär, sondern dauerhaft modern sollen die beiden Häuser
sein. Die Gebäude müssen flexibel und hochgradig funktional sein sowie eine
größtmögliche Arbeitsplatzqualität für die Mitarbeiter bieten. Die Vorgaben dazu sind
relativ offen formuliert. Die Wettbewerbsteilnehmer sind deutlich aufgefordert, hierzu
Ideen zu entwickeln – natürlich innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens.
Gleiches gilt für ein tragfähiges energetisches Konzept. Bislang geht der Auslober
und Bauherr von einem Anschluss an die Fernwärme aus.
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Leistungsumfang |
1. Lageplan des engeren Wettbewerbsgebietes M 1:500,
2. separater Lageplan auf einem gesonderten Blatt mit Darstellung der
städtebaulichen Entwicklung des erweiterten Wettbewerbsgebietes M 1 : 1000
sowie eine Perspektive von der gegenüberliegenden Uferseite,
3. Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:200,
4. Angaben zur energetischen Konzeption,
5. Exemplarische Fassadenschnitte M 1:50,
6. Zeichnerische und schriftliche Erläuterungen und Skizzen zu den
städtebaulichen und architektonischen Vorstellungen,
6. Berechnungen der Bruttogeschossfläche, der Nutzflächen und
Bruttorauminhalt, (Berechnungen bitte nachvollziehbar mit vermaßten Plänen)
7. einfaches Massenmodell M 1 : 500 des engeren Wettbewerbsgebietes,
8. Verfassererklärung in undurchsichtigem und verschlossenem Umschlag
Die vorgenannten Wettbewerbsleistungen sind aus organisatorischen Gründen auf
dem Blattformat A O Hochformat ungefaltet einzureichen. Es können maximal 3
Pläne eingereicht werden.
Zusätzlich sind die Pläne als Datei auf einer CD-Rom (PDF-Format) einzureichen.
Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen durch eine Kennzahl aus
sechs arabischen Ziffern (1cm hoch, insgesamt 6cm breit) zu kennzeichnen. |
Gesetzte Teilnehmer |
1. Barkow Leibinger Architekten, Berlin
2. Behnisch Architekten, Stuttgart
3. BRT Architekten, Hamburg
4. Delugan Meissl Architects, Wien
5. GME Architekten Bremen
6. Haslob, Kruse und Partner Architekten, Bremen
7. Ingenhoven Architects, Düsseldorf
8. Westphal und Partner, Bremen
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