Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Bochum, Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 17-19
Zu Händen von: Frau Dagmar Stallmann
44777 Bochum
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 234910-4199
E-Mail: MTJicXJfamprX2xsPmBtYWZzayxiYw==
Fax: +49 234910-3473
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.bochum.de
Weitere Auskünfte erteilen: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
Zweibrücker Hof 2
Zu Händen von: Herr Dipl.-Ing. Andreas Bachmann
58313 Herdecke
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 23309284-0
E-Mail: MTVra2M7a2BuXmMoa1xtb2lgbSlfYA==
Fax: +49 23309284-29
Internet-Adresse: www.pesch-partner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
Zweibrücker Hof 2
Zu Händen von: Herr Dipl.-Ing. Andreas Bachmann
58313 Herdecke
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 23309284-0
E-Mail: MTJubmY+bmNxYWYrbl9wcmxjcCxiYw==
Fax: +49 23309284-29
Internet-Adresse: www.pesch-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: pp a|s pesch partner
architekten stadtplaner
Zweibrücker Hof 2
Zu Händen von: Herr Dipl.-Ing. Andreas Bachmann
58313 Herdecke
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 23309284-0
E-Mail: MTVra2M7a2BuXmMoa1xtb2lgbSlfYA==
Fax: +49 23309284-29
Internet-Adresse: www.pesch-partner.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Musikzentrum im ViktoriaQuartierBochum (Arbeitstitel), Begrenzter
Wettbewerb nach VOF und RAW 2004.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Zentraler Baustein und Impulsgeber für die städtebauliche Entwicklung des
Kreativquartiers „ViktoriaQuartierBochum“ in der Bochumer Innenstadt ist
das Musikzentrum (Arbeitstitel). Das Bochumer Musikzentrum soll ein für
alle offenes Haus sein, welches eine neu zu errichtende konzertante Spiel-
und Probenstätte der Bochumer Symphoniker (820-990 Sitzplätze) mit einem
Multifunktionssaal (200-250 Sitzplätze) in der umzunutzenden Marienkirche
zu einer künstlerischen Einheit verbindet. Damit ergibt sich die Chance,
eine symphonische Spielstätte als Motor für kulturelle Bildung, kreative
Innovationen, Wirtschaft und Stadtentwicklung für das
ViktoriaQuartierBochum zu nutzen. Die Vision eines musikalischen
Produzenten-, Präsentations- und Bildungshauses, einer hochkarätigen
Proben- und Spielstätte ist der Antrieb für die Entwicklung dieses
Konzepts mit einem Spektrum der kulturellen Basisarbeit hin zur
künstlerischen Spitzenleistung. Hauptnutzer sind die Bochumer Symphoniker
sowie die Musikschule Bochum. Für das Musikzentrum steht eine
Grundstücksfläche von ca. 3 900 m² der Marienkirche und ca. 4 600 m² für
den Neubau zur Verfügung. Wegen der für die Maßnahme zur Verfügung
stehenden Mittel, die zum Großteil aus privaten Stiftungsmitteln bestehen,
ist unbedingt der Kostenrahmen von ca. 33 000 000 EUR für das
Gesamtprojekt einzuhalten. Ein vorliegendes Gutachten zu „Raumprogramm und
Kosten“ sieht dabei ca. 14 400 000 EUR für den Neubau und ca. 3 800 000
EUR für den Umbau der Marienkirche für die Kostengruppen 300 und 400 vor.
Die Stadt Bochum lobt für diese Maßnahme einen einstufigen begrenzten
Wettbewerb nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004)
mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF) zur Auswahl von maximal 10 Teilnehmern
aus. Drei Teilnehmer werden von der Ausloberin eingeladen, am
Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. Der Wettbewerb richtet sich an
Generalplaner, bzw. Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit
Tragwerksplanern und Planern für die Technische Ausrüstung. Die
Beteiligung eines Fachplaners für Raumakustik wird zwingend gefordert.
Es werden Generalplaner oder Arbeits-/Bietergemeinschaften gesucht, die
Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen
Kulturbauten mit Veranstaltungsbereichen für musikalisch-akustische
Nutzungen und beim Bauen im historischen Bestand haben.
Am 13.3.2012 findet das Auftaktkolloquium statt.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der
Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VOF.
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den
Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Der Wettbewerb ist anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Folgende Leistungen sollen Gegenstand der Generalplanervergabe, bzw. der
Vergabe an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft werden:
— Gebäudeplanung (Architektur), Leistungsphasen 2 bis 5 entsprechend Teil
3, Abschnitt 1, § 33 der HOAI 2009,
— Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 5 entsprechend Teil 4, Abschnitt
1, § 49 der HOAI 2009,
— Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Kühlung, Sanitär, Elektro,
Gebäudeautomation, Lichtplanung, Energieplanung und -optimierung),
Leistungsphasen 2 bis 5 entsprechend Teil 4, Abschnitt 2, § 51 (soweit sie
zur Ausführung kommen) und § 53 der HOAI 2009,
— Thermische Bauphysik (Wärmeschutz, Energieausweis, Dichtigkeitstests),
— Brandschutzgutachten.
Schallschutz und Raumakustik: Der am Wettbewerbsverfahren als beratender
Fachingenieur beteiligte Fachplaner für Raumakustik kann beauftragt
werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000, 71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb ist als begrenzter Wettbewerb nach VOF und RAW 2004
ausgelobt. Die Gesamtzahl der Generalplaner, bzw. der
Arbeits-/Bietergemeinschaften ist auf max. 10 beschränkt. Davon wurden vom
Auslober vorab maximal 3 Teilnehmer benannt. Die Auswahl der weiteren
Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung von Eignungskriterien.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die
diese Kriterien erfüllen, größer als die beabsichtigte Zahl der Teilnehmer
am Wettbewerbsverfahren, behält sich der Auslober das Recht vor, die
Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln.
Die Eignungskriterien sind:
— Nachweis der Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF),
— Nachweis der Leistungsfähigkeit (§ 5 Abs. 4 VOF) und,
— Nachweis der Fachkunde (§ 5 Abs. 5 VOF).
Es ist zwingend eine Arbeits-/Bietergemeinschaft zwischen einem
Architekten, einem Tragwerksplaner und einem Fachingenieur für die
Technische Ausrüstung zu bilden. Werden alle geforderten Leistungen in
einem Büro erbracht, entfällt in diesem Fall die Erfordernis zur Bildung
einer Arbeits-/Bietergemeinschaft. Der Bieter muss in diesem Fall durch
eine unterschriebene Eigenerklärung bestätigen, dass alle geforderten
Leistungen in dem Büro erbracht worden sind.
Die Beteiligung eines Fachplaners für Raumakustik als beratender
Fachingenieur wird zwingend gefordert.
Jedes Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft hat alle Formblätter und
alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 16.2.2012 um
16:00 Uhr (Posteingang) in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des
Kennwortes „Musikzentrum im ViktoriaQuartierBochum | Begrenzter Wettbewerb
nach VOF und RAW 2004“ mit dem Vermerk „Bewerbungsunterlagen - Bitte nicht
öffnen“ beim betreuenden Büro pp a|s pesch partner architekten
stadtplaner.
Zweibrücker Hof 2.
58313 Herdecke einzureichen.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Als Bewerbungsformulare sind zwingend die unter der Internetadresse
www.pesch-partner.de abrufbaren Vordrucke einzureichen. Andere als die
geforderten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Falsche Angaben
haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen
Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert - entsprechende
Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge.
Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den
entsprechenden Nachweisen bestehen. Alle Formblätter und alle geforderten
Nachweise sind von den Mitgliedern der Arbeits-/Bietergemeinschaften
einzureichen. Die Formblätter sind an den gekennzeichneten Stellen von den
Mitgliedern der Arbeits-/Bietergemeinschaft im Original zu unterschreiben.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen, die an den gekennzeichneten Stellen
nicht mit Originalunterschriften versehen sind, müssen vom Verfahren
ausgeschlossen werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung in Kopie, nicht
deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, beizulegen.
Der Auslober behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen
nachzufordern, wenn diese uneindeutig oder lückenhaft sind. Diese sind
binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach Eröffnungstermin
einzureichen.
Die Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis des
Teilnahmewettbewerbs informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter, nicht gebunden
und nicht spiralgeheftet, einzureichen. Jedes Mitglied der
Arbeits-/Bietergemeinschaft hat alle Formblätter und alle geforderten
Nachweise und Erklärungen einzureichen Die Nachweise und Erklärungen
sollen den jeweiligen Formblättern direkt zugeordnet werden. Bewerbungen
per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Die Formblätter bestehen aus folgenden Einzelbögen, die durch die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen zu ergänzen sind:
— Name und Geschäftssitz der Bewerber (Seite 1),
— Angaben zum Bewerber über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Dritten
gemäß § 4 Abs. 2 VOF (Seite 2),
— Abgabe einer Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 VOF (Seite 3 – diese Erklärung
ist von dem jeweiligen Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft im
Original zu unterschreiben).
Angaben zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen (Seite 3 –
diese Erklärung ist von dem jeweiligen Mitglied der
Arbeits-/Bietergemeinschaft im Original zu unterschreiben).
— Angaben zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemäß § 5 Abs. 4 VOF (Seite
4):
— mit beizulegendem, aktuellem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(Deckungsschutz Architekt, Tragwerksplaner und Ingenieur für Technische
Ausrüstung jeweils: Sachschäden und Personenschäden jeweils 2 500 000,-
EUR; Deckungsschutz Generalplaner: Sachschäden und Personenschäden jeweils
7 500 000,- EUR; bei nicht ausreichender Deckungssumme: Eigenerklärung
über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall),
— Eigenerklärung mit Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für
vergleichbare Aufgaben der letzten drei Jahre,
— Angaben zur Fachkunde des Bewerbers gemäß § 5 Abs. 5 VOF (Seite 5):
— mit beizulegendem Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/in, (z. B. Kopie der Beitragsrechnung oder durch Bescheinigung
der jeweiligen Architektenkammer, nicht älter als ein Jahr, bei
ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend
EG-Richtlinie, nicht älter als ein Jahr),
— mit beizulegendem Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Beratender
Ingenieur oder Ingenieur,
— mit beizulegender Eigenerklärung zur Leistungserbringung gemäß § 5 VOF,
— - Für Architekturbüros:
Nachweis der Erfahrung bei der verantwortlichen Planung und Realisierung
eines Neubaus und Erfahrung beim Bauen im historischen Bestand.
Mind. ein realisiertes Objekt aus dem Bereich Kulturbauten mit
Veranstaltungsbereichen für musikalisch-akustische Nutzungen innerhalb der
letzten 5 Jahre (zum Stichtag der Bekanntmachung), Investitionssumme
Kostengruppe 300 und 400 mind. 2 000 000,- EUR netto, mit Angaben zu
Leistungszeitraum, Auftraggeber, Projektbezeichnung, im Büro erbrachte
Leistungsphasen (die LP 2 bis 5 der HOAI müssen mindestens im Büro
erbracht worden sein), Investitionssumme Kostengruppe 300 und 400 netto.
Mind. ein Objekt Bauen im historischen Bestand innerhalb der letzten 5
Jahre (zum Stichtag der Bekanntmachung), Investitionssumme Kostengruppe
300 und 400 mind. 1 000 000,- EUR netto, mit Angaben zu Leistungszeitraum,
Auftraggeber, Projektbezeichnung, im Büro erbrachte Leistungsphasen (die
LP 2 bis 5 der HOAI müssen mindestens im Büro erbracht worden sein),
Investitionssumme Kostengruppe 300 und 400 netto.
Für die Kombination eines Bestandsgebäudes mit einem Neubauteil sind die
vorgenannten Kriterien sinngemäß nachzuweisen.
— - Für Tragwerksplaner und Fachingenieure für die technische Ausrüstung:
Nachweis der Erfahrung bei der verantwortlichen Planung und Realisierung
eines Objekts aus dem Bereich Kulturbau innerhalb der letzten 5 Jahre (zum
Stichtag der Bekanntmachung), Investitionssumme Kostengruppe 400 mind. 1
000 000,- EUR netto, mit Angaben zu Leistungszeitraum, Auftraggeber,
Projektbezeichnung, im Büro erbrachte Leistungsphasen (die LP 2 bis 5 der
HOAI müssen mindestens im Büro erbracht worden sein), Investitionssumme
Kostengruppe 400 netto.
— Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der
Arbeits-/Bietergemeinschaften und Versicherung über die Richtigkeit aller
vorgenannten Angaben mit der rechtsverbindlichen Unterschrift von allen
Mitgliedern der Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf einem gemeinsamen
Formblatt (Seite 6),
— Der zwingend zu beteiligende Fachplaner für Raumakustik wird nicht am
Vergabeverfahren beteiligt. Daher gelten für den Fachplaner für
Raumakustik die aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen nicht. Er muss in
einer Eigenerklärung bestätigen, dass er im eigenen Büro raumakustische
Planungen für Veranstaltungsräume mit konzertanter Nutzung erbracht hat.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über
das öffentliche Beschaffungswesen (GATT) ansässige natürliche Personen,
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung
zur Führung.
— der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. für den Tragwerksplaner und den
Fachingenieur für die Technische Ausrüstung die Berufsbezeichnung
Beratender Ingenieur oder Ingenieur berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie)
bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
Als Bewerber sind nur Generalplaner, freie Architekten oder
Architektengesellschaften, freie Fachingenieure für die Tragwerksplanung,
bzw. Technische Ausrüstung oder Ingenieurgesellschaften für die
Tragwerksplanung, bzw. Technische Ausrüstung zugelassen. Der Bewerber hat
mit seiner Bewerbung zu erklären, dass er als freier Architekt/ freier
Fachingenieur für die Technische Ausrüstung/ freier Fachingenieur für die
Tragwerksplanung tätig ist. Der Bewerber ist verpflichtet, mit seinem
Teilnahmeantrag zu erklären, ob und auf welche Art er auf den Antrag
bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht
berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Voraussetzungen für Teilnahmeberechtigung müssen zum Stichtag der
Bekanntmachung erfüllt sein.
Bewerber, sofern keine Generalplaner, müssen - über die
Teilnahmeberechtigung als Architekt - Arbeitsgemeinschaften mit
Fachingenieuren für Tragwerksplanung und für technische Gebäudeausrüstung
bilden.
Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt
sein.
Werden alle geforderten Leistungen in einem Büro erbracht, entfällt in
diesem Fall die Erfordernis zur Bildung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Die eingereichten Nachweise müssen in diesem Fall bestätigen, dass alle
geforderten Leistungen in dem Büro erbracht worden sind. Die von den
Arbeits-/Bietergemeinschaften geforderten Nachweise über die
Teilnahmeberechtigung sind von dem Generalplaner analog zu erbringen.
Mitglieder von Arbeits-/Bietergemeinschaften, die an der Ausarbeitung
einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am
Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher
Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Bewerber angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte
Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die
Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeits-/Bietergemeinschaften natürlicher
Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen
Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen
gehören, sowie Arbeits-/Bietergemeinschaften juristischer Personen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 10
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Architekturbüro Prof. Baumewerd, Münster
2. Max Dudler, Berlin
3. Satijnplus Architecten, NL - Born
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten
Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Einfügung in die städtebaulichen Rahmenbedingungen,
— Architektur und Gestaltqualität,
— Akustisches Konzept,
— Umgang mit der Bestandsbebauung der Marienkirche,
— Programm- und Funktionserfüllung,
— Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens / Wirtschaftlichkeit im Bau
und im Betrieb,
— Energetisches und ökologisches Konzept,
— Konstruktives Konzept und technische Realisierbarkeit,
— Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen.
Die genannte Reihenfolge der Beurteilungskriterien hat keinen Einfluss auf
die Gewichtung.
Beurteilt werden nur verlangte oder zugelassene Leistungen im angegebenen
Umfang.
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des
Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der
Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RAW § 8.4 und VOF)
zu übertragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Realisierungsvorbehalt.
Die wichtigen Gründe, die einer Beauftragung entgegenstehen sind, dass:
— die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer, der katholischen
Kirche, nicht erfolgreich abgeschlossen werden,
— der Rat der Stadt Bochum entscheidet, dass das Wettbewerbsergebnis nicht
seinen Vorgaben (Aufgabenstellung und Kostenrahmen) entspricht,
— die Finanzierung des Projekts nicht gesichert ist. Insbesondere, dass
die beantragten Fördermittel des Landes nicht bewilligt oder die
Stiftungsmittel nicht rechtssicher zur Verfügung gestellt werden.
Erst in der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung werden alle
Kriterien, die zur Auftragsvergabe vorgesehen sind, sowie deren Gewichtung
angegeben.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.2.2012 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 21.2.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme 135 000,00 EUR
(inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Es ist beabsichtigt, drei Preise zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
1. Preis: 68 000,00 EUR (brutto)
2. Preis: 42 000,00 EUR (brutto)
3. Preis: 25 000,00 EUR (brutto)
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der
Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem
Beschluss des Preisgerichts möglich.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Kosten für die Bewerbung und die etwaige Teilnahme werden nicht erstattet.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Stadterneuerungsmittel des Landes
NRW sowie EFRE-Ziel 2-Mittel der Europäischen Union.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich).
Ende Bewerbungsfrist 16.2.2012, 16:00 Uhr (Posteingang).
Auswahlgremium (Losverfahren) 21.2.2012 (voraussichtlich).
Teilnahmebestätigung bis 29.2.2012, 14:00 Uhr.
Versand Unterlagen 2.3.2012 (voraussichtlich).
Auftaktkolloquium 13.3.2012.
Abgabe Wettbewerbsunterlagen 30.4.2012 (Posteingang bis 16:00 Uhr).
Abgabe Modelle 7.5.2012 (Posteingang bis 16:00 Uhr).
Preisgericht 22.5.2012.
Entwurfs- und Genehmigungsplanung 7.-11.2012.
Erarbeitung Ausführungsplanung ab 11.2012.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstrasse 1
59821 Arnsberg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBSVWpiVVcdUWJeY1JVYlceXmJnHlRV
Telefon: +49 293182-2197
Fax: +49 293182-40159
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3
Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Mitteilung des Auftraggebers, dass
einer Rüge nicht abgeholfen wird, nicht binnen 15 Kalendertagen nach
Eingang dieser Mitteilung die Vergabekammer angerufen wird.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.1.2012