Grundsätzlich werden die klaren baulichen und freiräumlichen Setzungen mit dem Schließen des Greinerareals der räumlichen Fassung der Bundestrasse B313 sowie des Anschlusses des Galgenbergparks an die Stadt positiv gewürdigt. Mit diesen Prämissen gelingt es den Verfassern eine klare Zielrichtung vorzugeben, mit dem Charme vielfältiger Varianten und möglichen inszenierten Brüchen in den verschiedenen Entwicklungsphasen. Es erschließen sich so auch wertvolle Optionen für die schrittweise Verlagerung kultureller Nutzungen.
In der weiteren Ausformulierung des Entwurfs offenbaren sich allerdings auch Schwächen in der Wahl von Typologien, vorgeschlagenen Nutzungen, der den Gebäuden zugeordneten oder fehlenden privaten und öffentlichen Freiflächen. Ebenso wird die Form, Größe und Setzung des neuen BBK sowie der Riegel des Greinerareals zum Galgenberg in Frage gestellt. Die vorgeschlagene Nutzung des Uferbereiches als Auenpark steht im Widerspruch zum erwarteten Nutzungsdruck und des gewünschten Nutzungspotenzials für die Bürgerschaft.
Im Ergebnis würdigt das Preisgericht die grundsätzliche, reizvolle Gesamtidee.
| Angelegt am | 27.03.2015, 11:31 |
| Zuletzt aktualisiert | 12.06.2018, 10:44 |
| Beitrags-ID | 4-101021 |
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