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Offener Wettbewerb | 03/2015

Appartements An der Lutter

2. Preis

Preisgeld: 12.000 EUR

dirschl.federle_architekten gmbh

Architektur

ITA Ingenieurgesellschaft für technische Akustik MBH

Akustikplanung

Erläuterungstext

Entwurfsidee/ Konzept

Das Gebäude wird als kammartige Struktur konzipiert, aus abwechselnden drei- und viergeschossigen Baukörpern. Dabei wird das Baufeld in seiner Tiefe fast komplett ausgenutzt, um eine maximale räumliche Wirkung zum Rudolf-Stich Weg zu erzielen.

An der Ecke Rudolf Stich Weg / Osterlandweg wird ein Bauteil als markant vorspringender Kopfbau ausgebildet. Dieser definiert eine Raumkante nach Westen, und eine Raumfassung des Geländes nach Süden.
Es entsteht an zentraler Stelle ein Quartiersplatz für das gesamte Viertel. Neben dem Haupteingang für das neue Appartementhaus liegen auch die Sonderflächen auf Platzniveau direkt auf diese Freifläche orientiert. Dadurch sind vielfältige Synergien denkbar. Der Kopfbau ist an der Südostecke durch eine Staffelung akzentuiert und reagiert damit auf den Straßenraum.

Durch die Höhenstaffelung der Gebäudekörper bietet sich die Gelegenheit, auf den dreigeschossigen Bauteilen Dachterrassen / Dachgärten für gemeinschaftliche Nutzung anzubieten. Abhängig vom vorhandenen Budget können nutzbare Flächen in Kombination mit intensiver Dachbegrünung realisiert werden.

Der Haupteingang des Apartmenthauses liegt am Quartiersplatz. Daneben sind in jeden Hof und nach Osten zum Nahversorgungszentrum (2. barrierefreier Zugang) untergeordnete Nebeneingänge angeordnet, als „Shortcut“. In diesen Bereichen finden sich auch drei Abstellflächen für Rollstühle und Kinderwägen.

Der Haupteingang liegt frontal zum Quartiersplatz orientiert. Hier sind auch die zentralen Nutzungen wie Foyer und Lounge/ Lobby und die Hausmeisterräume untergebracht. Flankiert wird die zentrale Halle von den beiden Sonderräumen und deren Nebennutzungen. Diese können unterteilt und von außen erschlossen werden.
Rechts und links der Lobby werden Aufzugs- und Treppenanlagen erreicht, die die darüberlegenden Geschoße erschließen.

Das Rückgrat der Horizontalerschließung bildet der Verbindungsgang an der Nordseite des Gebäudes. An den Gelenkstellen der unterschiedlichen Baukörper sind dezentral kleine Kommunikationszonen in Kombination mit Waschräumen untergebracht. Diese werden unterschiedlich ausgestaltet und möbliert und dienen zur Orientierung innerhalb der baulichen Großstruktur.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Preisgericht beurteilt die raumbildende Anlage positiv und sieht hohe Qualitäten in den Wohnhöfen. Das Gebäude fügt sich durch seine moderate Höhenentwicklung gut in den Bestand. Die GFZ wird eingehalten. Die Platzierung der Baumpakete vor dem Bestand im Rudolf-Stich-Weg erscheint fragwürdig.

Die Erschließung der Tiefgarage von Osten wird kritisch gesehen. Die Tiefgaragenzufahrt an dieser Stelle verhindert auch die notwendige Anleiterung des Gebäudes an dieser Stelle. Der davon getrennte Zugang zu den Fahrradstellplätzen vom zentralen Platz im Westen aus wird dagegen als Vorteil empfunden.

Der Hauptzugang auf Geländeniveau mit Quartierplatz im Westen des Gebäudes wird grundsätzlich positiv gesehen, hat aber eine aufwändige und unübersichtliche Erschließung zu Folge. Das Erdgeschoss wird als Split Level ausgebildet, damit ist eine barrierefreie Erschließung erschwert. Auch die Tiefgarage muss deswegen als Split Level ausgeführt werden.

Die Tiefgarage ist nur über ein Treppenhaus an die Appartements angeschlossen. Die Verteilung der Stellplätze müsste noch einmal überarbeitet werden.

Die Grundrisse der Appartements und die Gruppierung der Appartements werden positiv beurteilt. Die möglichen Abstandskonflikte bei den Eckwohnungen können durch die dargestellte Zusammenlegung gelöst werden. Die meisten Wohnungen sind nach Süden oder zu den Höfen ausgerichtet. Kritisch werden die nach Osten ausgerichteten Wohnungen gesehen, die einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt sind. Auch auf der Dachebene gibt es Appartements, die nach Osten oder Westen ausgerichtet sind und daher einer erhöhten Lärmbelastung unterliegen.

Im Westflügel sind die zulässigen Fluchtweglängen überschritten.

Grundsätzlich positiv beurteilt das Preisgericht die großzügigen Dachterrassen.

Die Anmutung der Fassade zur Bundesstraße und zum Rudolf-Stich-Weg wird positiv beurteilt. Die Ausführung der Schiebeelemente einmal als Sonnenschutz im Süden, einmal als Schallschutz im Norden erscheint in der Ausführung noch nicht durchdacht. Die Abrundung der Außenwand an der Nordwestecke in der Tiefgarage und im Erdgeschoss ist nicht nachvollziehbar.