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Gutachterverfahren | 05/2014

Wohnen am Mohnhof

1. Preis

DFZ ARCHITEKTEN

Architektur

Erläuterungstext

In attraktiver Lage in unmittelbarer Nähe zur historischen Innenstadt und der zentralen Einkaufsstraße Bergedorfs sollen in einer ersten Bauphase ca. 80 Wohneinheiten auf einer vormals vorwiegend von Einzelhandel genutzten Fläche realisiert werden. Weiterhin wurde ein grundsätzliches städtebauliches Konzept für den westlich gelegenen Betrachtungsraum ausgearbeitet, der in einer späteren Phase konkretisiert werden soll. Der architektonische Entwurf sieht vor, den ursprünglichen Charakter der vorhandenen städtebaulichen Textur mit modernen Mitteln „weiterzuschreiben“ und zu vervollständigen. In logischer Fortsetzung der städtebaulichen Blockrandstruktur werden die neuen Baukörper so auf dem Baufeld arrangiert, dass sich die neuen Baumassen behutsam und selbstverständlich in die bestehende Struktur einfügen. An der Bergedorfer Straße wird eine geschlossene Bebauung realisiert, die den Innenhof vor Verkehrslärmimmissionen schützt. Durch die Thematisierung einer gemeinsamen Gebäudetypologie für die im inneren und die am äußeren Blockrand liegenden Baukörper wird das neue Quartier einerseits nach außen repräsentiert, andererseits fügt es sich durch die differenzierten und klar proportionierten Baukörper harmonisch in die umgebende Bestandsbebauung ein. Die Höhenstaffelung erzeugt eine differenzierte Silhouette. Die Identität des neuen Quartiers wird geprägt durch die Wahl des Fassadenmaterials Klinker in verschiedener Farbigkeit und die differenzierte Staffelung der Baukörper mit Vor- und Rücksprüngen.

Beurteilung durch das Preisgericht

Bewertung der Arbeit:
Die Arbeit überzeugt durch und ihre städtebauliche und freiraumplanerische Qualität, die aus einer sensiblen und klaren Raumbildung hervorgeht. Die kleinteilige Fassadengestaltung – obwohl ein wenig unruhig – fügt sich in die umgebende Bebauung von Bergedorf Süd ein. Die Grundrisse sind insgesamt im Hofbereich gut durchdacht. Die Wohnungsgrundrisse an der Bergedorfer Straße können hingegen noch zugunsten des Lärmschutzes optimiert werden. Die Freiraumgestaltung schafft ruhige private Gartenbereiche, die sich den bestehenden Gartenzonen zuwenden und einen zentralen, gut einsehbaren, halböffentlichen Aufenthaltsbereich, der auch Kinderspielflächen enthält. Die Hofbebauung wirkt aufgelockert und ermöglicht verschiedene Blickbeziehungen. Der Entwurf für den Betrachtungsraum mit der Integration von Stadthäusern ist gut vorstellbar.

Überarbeitungshinweise für die Arbeit:
Die Erhöhung der Wohneinheitenzahl ist wünschenswert bzw. die Erhöhung der baulichen Dichte ist vorstellbar. Dies kann bspw. durch die Erhöhung um ein Geschoss, vorzugsweise im Innenhof und an der Töpfertwiete, erreicht werden. Die Fassadengestaltung soll beruhigt werden, indem der Materialwechsel auf Hausabschnitte reduziert werden kann. Zur Optimierung der Freianlagen kann der südliche, teilweise verschattete Kinderspielplatz zugunsten von größeren, privaten Gärten aufgegeben werden und gleichzeitig der zentrale Kinderspielbereich höher qualifiziert werden. Generell ist auf eine barrierefreie Durchwegung zu achten. Eine Verlegung der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt an die Rektor-Ritter-Straße hätte den Vorteil, dass die Töpfertwiete an Freiraumqualität gewinnen kann. Im Hinblick auf den Lärmschutz sind die Wohnungsgrundrisse im Riegelgebäude an der Bergedorfer Straße zu optimieren. Für eine Realisierung sind die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen und die Planung dahingehend zu korrigieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sind realistischen Bedarfen anzupassen und möglichst auf dem Grundstück zu verteilen. Außerdem wird empfohlen den geförderten Wohnungsbau nicht nur an der Bergedorfer Straße vorzusehen. Das vorgesehene energetische Konzept ist unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit weiterzuentwickeln. Es ist zu prüfen welche energetischen Maßnahmen sich sinnvoll und gleichzeitig wirtschaftlich tragbar integrieren lassen und in wieweit an das energetische Konzept von Bergedorf Süd angeknüpft werden kann.