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Gutachterverfahren | 02/2015

Wohnpark Schwachhauser Heerstraße Nr. 235

Teilnahme / 2. Phase

Spengler Wiescholek Architektur//Stadtplanung PartGmbB

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Hunck+Lorenz Freiraumplanung

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Autoren haben die in der ersten Phase formulierten Hinweise weitgehend aufgenommen und ihr Konzept präzise weiterentwickelt. Die in der ersten Phase noch leicht überzogen wirkende Längsausdehnung der Gebäuderiegel wurde durch ihre Aufteilung gemindert. Die nun gezeigten Öffnungen wirken schlüssig platziert. Der öffentliche Raum am "Boulevard" ist durch die leichte Nordverschiebung der Gebäuderiegels noch großzügiger geworden, da der eigentliche Straßenverlauf nicht mitverschoben wurde. Die Trennung der beiden Tiefgaragen vermeidet technischen und regelungsmäßigen Mehraufwand.

Das Grundmotiv des zentralen Boulevards überzeugt weiterhin, auch wenn seine Wirkung durch die (bei Großgarage notwendigen) zwei Rampen/ Fahrspuren verliert.
Die große Qualität des städtebaulichen Konzeptes liegt in der unprätentiösen und selbstverständlichen Weiterentwicklung des öffentlichen Raumes durch das neue Wohnquartier hindurch. Dabei wird die für Bremen typische back-to-back-Anordnung der privaten, aneinandergrenzenden Garatenzonen konsequent weiterverwendet und mit der Großform eines neuen Platzraumes verschnitten, der die Tettenbornstraße mit der Schwachhauser Heerstraße auf angemessene Weise verbindet und somit diese städtebauliche Geste für die Aneignung aller Bewohner prädestiniert ist.

Die große, verbindende und zugleich entsprechend der unterschiedlichen Wohnangebote räumlich gliedernde „Mitte“ verleiht dem gesamten Quartier Weite, Großzügigkeit und eine dem Ort gemäße Adressbildung – weg vom Hinterliegergrundstück. Die Aktivitätszone vor dem Gebäuderiegel der Baugemeinschaft kann zum identitätsstiften Mittelpunkt des Quartiers für alle seine Bewohner werden. Diese halböffentliche Fläche im Schnittpunkt des Wegekreuzes durch das Quartier schafft innerhalb des Teilnehmerfelds die großzügigste Außenraumwirkung für den angrenzenden Stadtraum und bietet zugleich die Möglichkeit, den westlich angrenzenden Wohn- und Freiraum für die besonderen Nutzeransprüche der avisierten Zielgruppe weiter zu privatisieren, ohne das Konzept zu schwächen.

Diese Fläche scheint auch groß genug, um weitere - notwendige - Besucherstellplätze, bzw. E-Mobilstellplätze unterzubringen oder die vorhandenen, wenig überzeugend positionierten Stellplätze zu verlagern.

Die Umwandlung der EFH (ehemals "Schiedsrichterstühle") zu Geschosswohnungsbauten mit jeweils einer WE pro Etage ist ebenso schlüssig, wie die Reduzierung auf nun vier dieser Punkthäuser in einem guten Rhythmus.

Die angebotenen Wohngrundrisse nördlich des Boulevards entsprechen heutigen, ganzheitlich gedachten Anforderungen an gehobenes Wohnen.
Die Punkthäuser sind, der gewählten Grundkonzeption folgend, nach wie vor nah an die südlichen Grenze des Grundstücks gestellt. Die Qualität der Gärten wird dadurch eingeschränkt. Die Ausrichtung der Terrassen und Balkone in Blickrichtung parallel zum Grundstück des Tennisvereins ist dahingehend zwar plausibel, führt jedoch auch zu ihrer suboptimalen Ausrichtung nach Nordwesten und damit nach Auffassung des Auslobers zu erheblich reduzierter Wohnqualität und Verkaufbarkeit.

Eine weitere Stärke dieser Arbeit liegt in der Minimierung nachbarschaftlicher Einschränkungen durch die konsequente Weiterführung des städtebaulichen Grundmusters der Umgebung. Die Gebäude bleiben weitgehend im großen Abstand zur nördlichen Grundstückgrenze. Gärten stoßen an Gärten, wie es in der klassischen Bremer Blockstruktur üblich und auch umgebungstypisch ist. In der Folge stehen den Wohnungen im nördlichen Gebäuderiegel jeweils zwei Gartenbereiche in Ausrichtung Südwest und Nordost zur Verfügung, was aus vermarktungstechnischer Sicht zu kritisieren ist.

Im Hinblick auf die erreichte Qualität der individuellen Adressausbildung einzelner Wohngebäude und der beschriebenen zielgruppenspezifischen Gestaltanforderungen gehen die Meinungen innerhalb des Gremiums auseinander. Es bleiben letztlich beim Auslober erhebliche Zweifel, ob die stadträumlichen Qualitäten der Arbeit nicht mit zu vielen Kompromissen bei der Umsetzung von Privatheit, einem gewissen Maß an Repräsentanz und bei der Qualität der privaten Freiräume einhergehen.
Insgesamt steckt in der Arbeit großes städtebauliches Potenzial, erhebliche grundlegende Vorbehalte aus Sicht der Vermarktung bleiben jedoch unausgeräumt.