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Nichtoffener Wettbewerb | 04/2015

Neubau Stadthaus mit Tiefgarage und Neugestaltung Festwiese

1. Rang / Gewinner

Preisgeld: 24.000 CHF

Niggli + Zbinden Architekten

Architektur

Pauli I Stricker Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Kempter + Partner AG

TGA-Fachplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser des Projektes ‚Schlussstein’ wählen eine Situationslösung mit einem lateral angeordneten flachen Baukörper für das Stadthaus im Nordosten und einem davorliegenden grossen Freiraum zur Hauptstrasse hin orientiert. Die Setzung des Stadthauses ergibt eine vielfältig nutzbare Festwiese und gleichzeitig die freie unverbaute Sicht auf das Kloster. Diese Entscheidung ermöglicht es in Kreuzlingen einen richtig großen Freiraum zu schaffen und die historische grüne Mitte zu stärken. Die Volumetrie des Stadthauses nimmt durch eine differenzierte Höhenentwicklung einen direkten Bezug zum Sport-und Kulturzentrum Dreispitz auf. Diese beiden öffentlichen Gebäude bilden zusammen ein funktionales Ensemble.

Durch das Abrücken des Stadthauses in die Parzellentiefe, sowie die vorgelagerte Grünfläche, wird die Adressierung und Auffindbarkeit des Haupteinganges am nordwestlichen Gebäudeende etwas erschwert. Diesem Umstand begegnen die Projektverfasser mit einer Pergola entlang der Pestalozzistrasse. Die Massnahme erlaubt eine gezielte Führung der Besucher des Stadthauses und schafft gleichzeitig den topografischen Übergang. Diese theatralische Geste, mit einer an antike Vorbilder erinnernden Pergola, ist in ihrer Gestaltsprache etwas undifferenziert und roh. Die Festwiese ist sehr großzügig dimensioniert und die Proportionen der Freiräume sind sehr gut gewählt; die Durcharbeitung könnte jedoch differenzierter sein.

Für die Fassadengestaltung schlagen die Verfasser eine vorgehängte Metallkonstruktion mit einem regelmässigen, engen ‚Fensterraster’ vor. Inwieweit diese aufwändige Konstruktion und abstrakte Gestaltung den wünschenswerten Ausdruck eines Stadthauses einzulösen vermag, ist offen. Überzeugender ist das Erdgeschoss ausgebildet: entlang der Südostfassade übernehmen einzelne Stützen die Last des Gebäudes, der Baukörper wirkt in diesem Geschoss dadurch offener.

Die innere Organisation des Gebäudes pendelt zwischen zwei und drei Nutzraumschichten entlang der Gebäudelänge. Der innenliegende Korridor wird partiell über Lichthöfe und Deckendurchbrüche belichtet. Im Erdgeschoss nimmt die Qualität dieser Belichtung ab. Konstruktiv wird der Stützenraster des Parkhauses übernommen. Die Stützen sind mehrheitlich freigespielt und tragen damit zum inneren Erscheinungsbild bei. Die Tragstruktur wird darüber hinaus vom Ausbau getrennt, was eine gute Flexibilität der Raumeinteilung ermöglicht. Die Raumanordnung und Raumgestaltung lassen adäquate und für den Betrieb angenehme Innenräume erwarten.

Baurechtlich benötigt das Projekt ‚Schlussstein’, bezüglich der Gebäudelänge eine Ausnahmebewilligung. Diese Ausnahmebewilligung wird im Rahmen Wettbewerbs-Vorprüfung in Aussicht gestellt. Die Bedingungen des Brandschutzes werden im Projekt weitgehend erfüllt. Zweivertikale Brandabschnitte und entsprechende Fluchttreppen-häuser sind zweckmässig ausgebildet.

Die Anliegen der Denkmalpflege werden im Projekt ‚Schlussstein’ gut umgesetzt, denn, die Sicht auf die Kirche St. Ulrich ist vom Kreisel der Hauptstrasse aus uneingeschränkt. Die Pergola mag in dieser vorgeschlagenen Form noch nicht vollumfänglich zu überzeugen.

Die im Raumprogramm ausgewiesene Raumreserve wird im Erdgeschoss an prominenter Lage vorgesehen und von Beginn an erstellt. Eine Etappierung ist als Aufstockung angedacht, was als nicht optimal gewertet wird. Das Projekt ‚Schlussstein’ lassen im Quervergleich der rangierten Projekt niedrige Erstellungskosten erwarten.

Die etwas unbeholfene Plandarstellung vermittelt nur eingeschränkt die Entwurfsqualität. Denn das Projekt ‚Schlussstein’ zeigt gekonnt, wie mit relativ wenigen und gezielten Mitteln die Klärung der städtebaulichen Situation zu einer sinnstiftenden neuen Gesamtanlage ‚Stadthaus mit Festwiese’ erzeugt werden kann. Dem Projekt wird eine hohe Betriebstauglichkeit und Akzeptanz zugestanden. Des Weiteren vermag es in seiner städtebaulich und architektonischen Qualität zu überzeugen. Summarisch erfüllt es die definierten Beurteilungskriterien am besten.