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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2015

Wohnungsbau ehemalige Nibelungenkaserne

Lageplan

Lageplan

3. Preis

Preisgeld: 12.000 EUR

Werkgemeinschaft HHK Plan GmbH

Architektur

Erläuterungstext

S T Ä D T E B A U

Das neue Stadtquartier wird an der Lore-Kullmer-Straße durch einen klaren Blockrand mit fünf Geschossen definiert.
Im südlich anschließenden Bereich ist eine Bebauung mit vier- bis fünf-geschossigen Punkthäusern angeordnet, die das Baufeld flächig besetzen und sowohl die Randbereiche als auch die Zwischenzonen anspruchsvoll ausformulieren.
Durch höhere Gebäude am westlichen und östlichen Rand des Baufelds werden Akzente gesetzt und Quartiersgrenzen betont.


K O N Z E P T I O N

Der nördliche Gebäuderiegel stellt einerseits eine Begrenzung des Quartiers dar, lädt aber andererseits durch Perforationen in Form von Durchgängen (Tor zum Quartier) und Durchblicken (hängende Gärten) ins Innere des Stadtviertels ein.
In den Straßenbaukörpern sind ausschließlich Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen geplant, die sich in den geschützten Innenbereich orientieren. Die vorgelagerten Stadtvillen sind als Vierspänner konzipiert. Hier finden die unterschiedlichen Zwei-Zimmer-Wohnungen ihren Platz.
Entsprechend der topographischen Situation treppen sich die Straßen- und Punkthäuser in kleinen Schritten von Osten nach Westen hin ab, wo ein harmonischer Übergang zum Park mit seinem schönen alten Baumbestand gebildet wird.


V E R K E H R U N D E R S C H L I E S S U N G

Ein durchgängig autofreier Stadtraum entsteht. Die Tiefgaragen werden an zwei zentralen Punkten direkt von der übergeordneten Straße angefahren. Die Wege im Quartiersinnenbereich dürfen nur mit Feuerwehr-, Rettungs- und Umzugsfahrzeuge befahren werden.
Innerhalb des Stadtteils und als Verflechtung mit den umgebenden Wohn- und Grünbereichen wird ein feinmaschiges Fuß- und Radwegenetz aufgespannt, das durchgängig barrierefrei ausgebildet ist.

G R Ü N – U N D F R E I B E R E I C H E

Die Anordnung der verschiedenen Stadtbausteine eröffnet vielfältige Möglichkeiten, verschiedenste und attraktive Freibereiche auszuformulieren. Zentraler Ort ist der große Platz, der direkt durch das Tor zum Quartier erreicht wird und für unterschiedlichste gemeinschaftliche Nutzungen vom Stadtteilfest über den Flohmarkt bis hin zum Konzert und zur Kleinkunstdarbietung geradezu prädestiniert ist. Aber auch der mittägliche Treff von Eltern mit Kindern oder das abendliche Zusammenfinden von Jugendlichen können hier stattfinden.
Die Abstufung vom öffentlichen Raum über halböffentliche Flächen bis zu den
urban-gardening-Inseln und den Privatgärten erfolgt dezent und sinnfällig.
Spielplätze, Treffpunkte am Haus und im Teilquartier, die den Bewohnern aller Altersgruppen gleichermaßen und gleichberechtigt zur Verfügung stehen, sind gut positioniert und in ausreichender Zahl vorhanden.
Mit Baumpflanzungen werden Schwerpunkte gebildet und geschützte, attraktive Verweil- und Aufenthaltsbereiche definiert.


G E S T A L T U N G

Gestalterisch wird zwar zwischen Straßenbaukörpern und Punkthäusern unterschieden, Farbigkeit, Materialität und Dimensionierung bilden jedoch eine starke Verklammerung.
Die Straßenhäuser sind in gedeckten Farbtönen gehalten, kontrastierend dazu sind weiße Fensterlaibungen, Putzbänder und Balkonfüllungen vorgesehen. Dieses Prinzip wird bei den Punkthäusern umgekehrt.
Die Eingänge aller Gebäude sind durch Vordachkonstruktionen aus Sicht-beton akzentuiert.
Die an den öffentlichen Bereich der Lore-Kullmer-Straße angrenzenden Gebäude erhalten als Sockelzone eine robuste Verkleidung aus dunklen Klinkerriemchen, die gleichzeitig zur gestalterischen Aufwertung wie auch zur Absicherung gegen Beschädigungen und Vandalismus dient.


E N E R G I E

Auf den Flachdächer der Punkthäuser werden Photovoltaikelemente aufgestellt. Die Wärmeerzeugung für die durchgängig vorgesehene Fußbodenheizung erfolgt über Luft-Wasser-Wärmepumpen, deren Strombedarf so gedeckt wird. Zur Spitzenlastabdeckung wird ein Gasbrennwertkessel vor-gehalten.
Die Wohnungen werden über dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung be- und entlüftet.
Die Anforderungen des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes werden somit voll umfänglich erfüllt.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Vorschlag, auf den Schallschutz an der Lohre Kulmer Straße mit einer nahezu geschlossenen Bebauung zu reagieren, wird anerkannt. Allerdings wirkt der langgestreckte Baukörper in seiner Länge eintönig und zu massiv. Die zur Auflockerung eingefügten Scharnier, in dem auch die Zufahrten zu den der Tiefgaragen angeordnet sind mit darüber in den Obergeschossen liegenden Balkonbrücken wird kritisch bewertet. Die Nutzbarkeit der Balkone ist durch die zweiseitig Öffnung eingeschränkt.

Im südlichen Grünbereich werden 9 weitgehend identische 4 bzw. 5-geschossige Einzelbaukörper vorgeschlagen. Drei davon im Südwesten und das östlichste wird mit 5 Geschossen vorgeschlagen und widerspricht damit den Vorgaben des B-Plans.

Die Grundrisse der Schallschutzbebauung sind an den Enden schiefwinkelig ausgebildet und erschweren die spätere Möblierbarkeit. Die Wohnungstypen der Einzelgebäude bieten pro Etage 4 Wohneinheiten. Der Anteil der Erschließungsflächen der 2-Zimmerwohnungen ist aufgrund der Breite nicht weiter nutzbar. Die Küche liegt am Ende des Wohnbereichs, wodurch der Wohnbereich eingeschränkt wird. Pro Etage werden meist 2 Schlafräume nach Norden ausgerichtet. Die Anordnung der Müllräume im Eingangsbereich ist nicht nachvollziehbar und vergrößert unnötig das Bauvolumen.

Die Betonglasdecken zur Belichtung der Treppenhäuser wird für die Belichtung der Treppenräume bei den bis zu 5-gechossigen Einzelgebäuden nicht verstanden.

Die Organisation der Tiefgarage wirkt durchdacht, im Einzelnen sind einige Stellplätze schwer anfahrbar.

Die Fassadengestaltung ist eintönig, die farbliche Zusammenfassung der Fensterelemente wenig attraktiv.

Die Außenraumgestaltung ist geprägt von einem verzweigten Wegesystem und den Gärten der Erdgeschosswohnungen. Treffpunkte für die Bewohner bieten Bereiche für Kommunikation, der mittig vorgeschlagene Quartiersplatz hat jedoch aufgrund der Gleichförmigkeit der Zwischenräume ein eher zufällig wirkende Lage.

Die Konstruktion und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonzepts liegt im mittleren Bereich, die Hüllflächen der Gebäude ist im oberen Bereich anzusiedeln und zeichnet sich durch ein ungünstiges A zu V Verhältnis aus.

Anm. Schallschutz:
Abschirmender Riegel sorgt für ruhigen Innenhof und lärmabgewandte Fassade. Bauliche Maßnahmen für den inneren Schallschutz sind nicht ersichtlich.

Anm. Grünplanung
Der Entwurf bezieht die im Süden und Osten vorhandene Freiflächenstruktur in das eigene Konzept der privaten / öffentlichen Grünflächen ein. Die zwischen der Punktbebauung entstehenden privaten / öffentlichen Freiflächen bieten aufgrund Ihrer Kleinteiligkeit und der dort erforderlichen Erschließungsflächen in Teilen nur eingeschränkte Aufenthaltsqualität.
Perpektive

Perpektive

Freiflächenplan Grundriss EG

Freiflächenplan Grundriss EG

Ansicht

Ansicht

Detail Grundriss

Detail Grundriss