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Workshopverfahren | 04/2015

MITTE ALTONA BLOCK Ia.02

1. Rang / Baufeld II

Preisgeld: 8.700 EUR

planerkollektiv Architekten PartGmbB

Architektur

Erläuterungstext

Mit der Gliederung des siebengeschossigen Baukörpers mit fünfgeschossigem Teil definiert das Gebäude die nördliche Kante des städtischen Platzes und betont durch die Überhöhung die Ecke des Blocks. Die gesamte dem Platz zugewandte Erdgeschossfläche ist der Gastronomie und damit einer Nutzung zugeschlagen, die der Lage in Block, Quartier und Stadtraum angemessen ist und ein wichtiger Baustein eines Urbanität ausstrahlenden Stadtviertels ist. Der Baukörper ist klar in Sockel, Hauptfassade und Attika gegliedert. Durch die Ausführung als Verblendmauerwerk mit Kerndämmung und den in Teilbereich leicht vorspringenden Klinkern bekommt die Fassade etwas Handwerkliches, einen dem Material und seiner Verarbeitung angemessenen, zeitgenössischen formalen Ausdruck, der dem Gebäude auf einfache und vergleichsweise kostengünstige Art Identität und Persönlichkeit verschafft.

Die Arkaden im Gewerbebereich schaffen eine vom Restaurant bespielbare überdachte Zwischenzone am Übergang vom Gebäude zum Platz, Teilbereiche der Glasfassade lassen sich auf der Platzseite großzügig mit einer Faltschiebeverglasung öffnen.
Die verspielt angeordneten Fenster und Balkone lassen sich als Abbild der Individualität der hinter diesen Fassaden lebenden Bewohner lesen. Dennoch sind die Grundrisse so aufeinander abgestimmt, dass tragende Wände und haustechnische Schächte übereinander liegen. Eine der Verschiedenheit der Bewohner angemessene Vielfalt wird so möglich, ohne auf eine wirtschaftlich Bauweise zu verzichten. Die von der Baugemeinschaft gewünschten Um- und Rückbaumöglichkeiten sind mit geringen baulichen Eingriffen realisierbar.

Das Gebäude wird über ein einziges Treppenhaus mit angegliedertem Laubengang erschlossen. Dies hat zum Einen wirtschaftliche Gründe, zum Anderen erweist sich der Laubengang als beste Lösung für die Anordnung und die innere Organisation der einzelnen Wohnungen: durchweg alle Wohnungen erhalten mindestens von zwei Himmelsrichtungen Licht und Luft. In der Regel wird „durchgewohnt“, haben die Wohnungen ihre Hauptwohnräume zur Südost- bzw. Südwestseite und die Schlaf- und Nebenräume sind zum ruhigen Innenhof orientiert. Ein lichtdurchlässiger Wetterschutz aus Profil-Bauglas schützt die Treppen und die wichtigsten Gehbereiche vor der Witterung. Jene Teilbereiche des Laubengangs, welche nicht zwingend als Verkehrsfläche benötigt werden, können von den Bewohnern anderweitig genutzt werden, wodurch aus aus einer gewöhnlichen Vertikalerschließung eine gelebte Kommunikations- und Begegnungszone werden könnte.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Erschließung des Gebäudes erscheint gut gelöst. Durch das freie Treppenhaus und den Laubengang am Innenhof ist die Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Die Kubatur des Gebäudes wird durch das Zurücksetzen ab dem fünften OG unterbrochen. Die vorgesehenen Laubengänge bieten in ihrer Großzügigkeit viel Begegnungsraum. Die Grundrisse zeichnen sich durch ihre gute Variabilität aus. Die Arkaden im Erdgeschoss werden unterschiedlich bewertet, für die Gaststättennutzung sind sie nicht zwingend erforderlich. Die Präsenz der Gastronomie am öffentlichen Platz sollte hier mehr in den Vordergrund rücken. Insgesamt ist die Arbeit gut gelöst, das Auswahlgremium schätzt die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes als sehr gut ein. Städtebaulich wird das Gebäude als „gedrungen“ und in seiner Kleinteiligkeit zu unentschieden empfunden. Die Fassade muss grundlegend im Hinblick auf eine klarere Zonierung der Erdgeschoss-/ 1.Obergeschossfassade mit ihrer Wirkung zum Platz hin und einer besseren und großzügigeren Strukturierung der Obergeschosse überarbeitet werden. Auch der Clubraum des Restaurantes sollte sich großzügiger zum Straßenraum öffnen.