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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2015

Umbau/Sanierung Rathaus und Alte Kanzlei

Anerkennung

wwg - architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser bewahren die äußere Erscheinung der vorhandenen Gebäude. Es gibt keine ergänzenden Rampen. Lediglich die Rathaustreppe an der Hauptstraße wird verbreitert. So entsteht von dort ein sehr großzügiger, selbstverständlicher Zugang zum Rathaus und zu den öffentlichen Bereichen im Hochparterre. Als wenn es immer so gewesen wäre. Die barrierefreien Zugänge werden gut (und nicht diskriminierend) vom Kanzleiplatz aus organisiert. Vom Kanzleiplatz - und damit vom Marktplatz- ergibt sich zudem ein vollwertiger Zugang zum Rathaus über die neu eingefügte Haupttreppe mit dem Aufzug im Zentrum.

Ein neuer Aufzug im Kanzleigebäude wird an einer funktional denkbaren, wenn auch konstruktiv aufwendigen Stelle vorgeschlagen. Kontrovers wird der Vorschlag gewertet, die dortige alte Treppe ebenfalls durch eine neue zu ersetzen.
Sehr positiv wird das entstehende offene Hochparterre im Rathaus bewertet mit Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungsamt. Hier ist der öffentliche 'Auftritt' einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung mit großzügigen Verfügungsflächen sehr gut möglich. Große Modernität in denkmalwürdiger historischer Umgebung.

Das Obergeschoss im Rathaus ist funktional gut organisiert, indem der im Kern symmetrische Aufbau des historischen Gebäudes besonders herausgearbeitet und in positiver Einfachheit der Fügung flexible Nutzungen und Umnutzungen ermöglicht. Die Logik, die in der Einfachheit steckt, setzt sich im Dachgeschoss fort. Dies wird allerdings durch die Aufgabe der tragenden Längswand im OG erkauft, die voraussichtlich konstruktive möglicherweise im Umkehrschluss aufwendigere Maßnahmen erfordern wird, die aber vertretbar erscheinen.

Der Wunsch nach Klarheit, Einfachheit und Selbstverständlichkeit der Fügung prägt auch das Konzept im Kanzlei- und Nebengebäude. Allerdings wiederum erkauft durch den kontrovers gesehenen Entfall der historischen Entfall der Treppe (s.o). Erfolgreich vermieden werden gefangene Räume und es entsteht ein überzeugend klarer Grundriss. Die Verfasser schlagen vor, den Versatz der Geschosse zwischen historischem Kanzleigebäude und Nebengebäude aufzuheben. Sie nehmen dabei in Kauf, das bestehende Dach, das mit seinem historischen Dachstuhl unter Denkmalschutz steht, deutlich anzuheben, wohl auch, weil dadurch eine überzeugendere Gestaltung und Proportionierung der Fassaden des Nebengebäudes gelingen kann. Dies wird in ebenso behutsamer, wie selbstbewusster, weil wiederum einfacher Art und Weise vorgetragen, weniger allerdings in der Giebelwand. Ob diese doch deutlichen Eingriffe in die Substanz angemessen und vertretbar sind, ist eine der zentralen Fragen, die sich hier stellen und zu bewerten sind. Die Jury kommt zu dem Ergebnis, dass nach weiteren Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Denkmalschutz dies u.U. durchaus denkbar erscheint. Enttäuschend dabei ist, dass die notierte Einfach- und Klarheit der Grundrissfügung im Kanzleigebäude zu einem Defizit von ca. 20 % der Allgemeinflächen führt, trotz vollem Ausbau des Dachgeschosses und Anhebung des Daches.
Die Folgekosten werden sicher im normalen Rahmen sein. Die Investitionskosten allerdings im oberen Bereich durch doch substanzielle Eingriffe in die Substanz, die aber durchaus Ihren Mehrwert haben.

Mit der Arbeit liegt ein Vorschlag vor, der zu einem im umfassenden Sinne sehr guten architektonischen Ergebnis führen kann, das ausdrücklich auch dem historischen Kontext mit erheblicher Sensibilität Rechnung trägt. Voraussetzung ist, dass man die erforderlichen substanziellen Aufwendungen bereit ist zu tragen.