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Nichtoffener Wettbewerb | 04/2015

Neubau für die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule mit drei Sporthallenflächen und einem „Haus der Jugend“ sowie Ergänzung der Grundstücksrestflächen mit arrondierendem Wohnungsneubau

3. Preis / Nach Überarbeitung / - hochbaulicher Realisierungsteil

BIWERMAU Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Merkmal des Entwurfes ist die Ausformulierung einzelner Schulhäuser, deren Zugang über ein gemeinsames Foyer erfolgt. Die zentrale Fläche, die sich im Erdgeschoss befindet, beinhaltet unterschiedliche Nutzungen und kann über mobile Wände individuell abgetrennt werden; auch das Haus der Jugend kann auf dieser Fläche für Veranstaltungen erweitert werden, ist jedoch vom Schulbereich separiert. Die Räumlichkeiten des Hauses der Jugend sind nicht einsehbar. Die Einsehbarkeit wird jedoch für die Außenwirkung als ausschlaggebend erachtet.
Die Eingangssituation mit der Orientierung des Vorplatzes zum Stadtteil ist repräsentativ, die Anordnung der Gebäude ist städtebaulich gut gelöst. Die im Entwurf vorgesehenen, unterschiedlichen Schulhöfe und die Qualität der Außenbereiche werden positiv bewertet, jedoch in der Praxis im Zuge der Aufsichtspflicht als schlecht praktikabel eingeschätzt.
Der Umgang mit der Topographie des Schulgeländes durch Stufenlösungen (z. B. Eingang Haus der Jugend) wird aufgrund der Anforderungen an die Barrierefreiheit in Frage gestellt.
Die Wegeführung innerhalb des Gebäudes und die Erschließung der Klassenräume werden teilweise als nicht sinnvoll erachtet; als Beispiel wird der Weg zum Pausenhof genannt, der durch die Cafeteria führt. Durch die Anordnung der Klassen- bzw. Fachräume entstehen weite Wege über die vertikalen Erschließungsanlagen, da es lediglich eine zentrale Erschließung der Klassenhäuser über das Erdgeschoss gibt und die einzelnen Jahrgangshäuser in den Obergeschossen nicht untereinander erschlossen werden können. Zudem ist der Fachtraktbereich im Erdgeschoss nicht funktional gestlatet.
Die Lichthöfe, die sich innerhalb der Cluster befinden, werden aufgrund ihrer Dimensionierung als nicht funktional eingeschätzt.
Die Verwaltungsräumlichkeiten, die direkt über dem Haus der Jugend liegen, sind zu dessen Öffnungszeiten lärmbelastet. Aufgrund der vorgesehenen Anordnung im Gebäude ist das Haus der Jugend nicht präsent genug, es wird daher seiner Funktion als „Gesicht der Schule“ nicht gerecht.