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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2015

Neubau Gemeinschaftsunterkünfte mit Sozialstation

ein 3. Preis

Preisgeld: 11.600 EUR

Höfler Zickenheiner Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die städtebauliche Anordnung der Gebäude ist nachvollziehbar. Adresse ist das dem Höhenversatz am Kreisel zugeordnete dreigeschossige Gebäude der Caritas und Sozialstation. Begrenzt wird die öffentliche Zugangsfläche durch den nur eingeschossigen Baukörper für die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Überwindung des Höhensprungs in die tiefer gelegenen Freiflächen zwischen den Wohngebäuden erfolgt über eine konisch angelegte Treppenanlage, deren Großzügigkeit leider durch die stegartige Verbindung zwischen Caritas und Verwaltungsgebäude eingeschränkt ist.

Die nachzuweisenden Wohngebäude nutzen das sich von Norden in Richtung Süden verbreiternde Grundstück und ermöglichen auf diese Weise angemessenen Freiräume zwischen den Gebäuden. Dies erfordert jedoch die volle Inanspruchnahme der südlich angrenzenden städtischen Grundstücke für die nachzuweisenden Sportflächen.

Die nachzuweisenden Stellplätze werden richtigerweise von der Hornbergstraße aus erschlossen und insgesamt in einer Tiefgarage unter dem Baukörper der Caritas nachgewiesen. Der Geländeversatz wird hier geschickt genutzt. Dies ist jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden. Die Fahrradabstellflächen sind längs der Hornbergstraße angeordnet. Die geforderte Zufahrtstraße zu den östlich gelegenen öffentlichen Sportflächen ist nicht ausgewiesen.

Die Wohngebäude sind versetzt angeordnet, dies ermöglicht großzügige Abstandsflächen und eine entsprechende Zuordnung zu den erdgeschossig angeordneten Gemeinschaftsräumen. Die innenliegenden Treppenhäuser sind über Treppenaugen durch Dachfenster und durch nach außen orientierte direkte Zugänge belichtet. Das offene Treppenauge ist für die zu realiserende Nutzung nicht geeignet. Die Nachrüstung durch Lifteinbauten ist ohne große Eingriffe möglich. Der Zuschnitt der Geschosse ermöglicht eine funktionierende Nachnutzung als Wohnraum. Nicht nachvollziehbar ist die Anordnung des eingeschossigen Gebäudes an der südlichen Grundstücksgrenze, dieses beschränkt unnötigerweise den Übergang zu den angrenzenden Freiflächen.

Die kompakten Baukörper der GU vermitteln trotz der vergleichsweise hohen BGF (Parkdeck) eine Wirtschaftlichkeit. Auch hinsichtlich der Energieeffizienz dürften die Gebäude die Erwartungen erfüllen.

Der Entwurf zeichnet sich durch seine kompakte, städtebaulich richtige Anordnung der Baukörper aus, auch die Freiflächen haben angenehme Dimensionen. Die Anordnung und Dimensionierung des eingeschossigen Baukörpers als nordöstliche Begrenzung der Zugangssituation wird der Bedeutung des Ortes jedoch nicht gerecht.