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Gutachterverfahren | 06/2015

Neubau des Gebäudes Eberhardstraße 63

Teilnahme

LRO GmbH & Co. KG

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Idee des Verfassers, den Neubau unter gleichem Dach und gleicher Traufkante quasi als Verlängerung der neu geplanten „Teppichgalerie“ zu interpretieren, wird als nicht tragend angesehen. Insbesondere wird die höhengestufte Kontur der Fassa- denabwicklung insgesamt mit dem Tagblattturm als Mitte aufgehoben.
Die Grundrisse erfahren eine Qualitäts- und Funktionseinbuße durch das mittige, kompakte Treppenhaus. Dadurch zerteilen sich alle Grundrisse in 2 Teile. Die Fassadengliederung und Körnung wirkt aufgesetzt und fremd. Weder eigenstän- dig noch eine angemessene Antwort auf die Nachbarbebauung.
Die vorgesehene breite Öffnung im EG erscheint unangemessen Insgesamt ein Entwurf, der unzureichend auf die ortsspezifische Situation antwortet.