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Mehrfachbeauftragung | 06/2015

Schulraumerweiterung Gemeinde Nottwil

Teilnahme

Menzi Bürgler Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser setzen die erste Etappe als längsrechteckiges, dreigeschossiges Gebäude in den südöstlichen Bereich der Parzelle an die bestehende Hangkante und gehen damit der schwierigen topographischen Ecksituation und der Höhenentwicklung beim Sportplatz aus dem Weg.

Der Zugang zum neuen Schulhaus erfolgt über einen neuen, in die stark geneigte Böschung eingegrabenen Weg über die untere Ebene oder direkt vom oberen Niveau. Die unbefriedigende Situation an der bisherigen Kante zum fallenden Terrain mit allen Ballfangzäunen und Absturzsicherungen bleibt weitestgehend bestehen.

Die Setzung der ersten Etappe scheint möglich, allerdings wird der übergeordnete Bebauungsrand von der Turnhalle zu den südlich liegenden Wohnbauten überschritten, sodass das Volumen als Solitär auf dem freien Feld steht, respektive in den freien Raum hinausragt. Die vorgeschlagene zweite Etappe würde das Platzieren weiterer solitärer Volumen festschreiben. Ein übergeordnetes, zusammenführendes räumliches Konzept fehlt.

Die architektonische Ausformulierung der Fassade ist auf allen vier Seiten gleich, ist an rein formalen Bezügen zum alten Schulhaus begründet und ist stark urban ausgeprägt. Der kontextuelle Bezug zum Ort wird vermisst.

Die abgegebene Visualisierung von unten wirkt eher kontraproduktiv, zeigt aber symptomatisch, dass das neue Schulhaus mit der oberen bestehenden Anlage keine Gemeinsamkeiten sucht.

Die Grundrisse sind windmühlenartig, mit je einem Schulzimmer und einem Gruppenraum als Einheit organisiert. Dies verunmöglicht die gewünschte Flexibilität. So ist erst in der zweiten Etappe nachgewiesen, dass das Zusammenlegen von zwei Gruppenräumen zu einem Schulzimmer möglich ist. Die Erschliessungszonen im Schulhaus sind zu knapp dimensioniert und betragen an vielen Stellen nur ca. 1.9 Meter. Vorgesehene Ausweitungen zu Arbeitsbereichen werden durch die notwendigerweise vorzusehenden Garderobenbereiche erheblich geschmälert.

Im Unter- und Erdgeschoss besitzt einen Aussenzugang, damit ist sichergestellt, dass die feuerpolizeilichen Vorschriften eingehalten werden können.

Der Lösungsansatz der Platzierung der ersten Etappe erscheint folgerichtig, vermag aber weder in der städtebaulichen Anlage, noch der Erschliessung, noch der inneren Organisation zu überzeugen.