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Mehrfachbeauftragung | 10/2015

Der Saarpark

Gewinner / Zur Realisierung empfohlen / Saarbrücke / Sport- und Freizeitpark

HDK Dutt & Kist GmbH

Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau

Rogmann Ingenieure GmbH

Bauingenieurwesen

IBZ GmbH

Bauingenieurwesen

Tobias Link Lichtplanung

Lichtplanung

Erläuterungstext

STÄDTEBAULICHES GESAMTKONZEPT

Das Gesamtkonzept basiert auf der städtebaulichen Vernetzung der vielfältigen Stadt- und Landschaftsräume und der Profilschärfung des hybriden Freiraumcharakters. Während auf der Ostseite - im Stadtpark - die traditionsverbundenen Werte eines Parkraums im Vordergrund stehen, werden auf der Westseite – im Freizeit- und Sportpark - die Bau- und Infrastrukturentwicklung mit maßvollen Eingriffen neu geordnet. Wesentlich dabei ist, dass vorhandene bauliche Gegebenheiten integriert werden, ohne mit unverhältnismäßigem Mitteleinsatz neu aufzubauen (z.Bsp. Integration der vorh. Verkehrsflächen).

Die Zäsuren des Flussraumes und der Verkehrsinfrastruktur (Saar, B51, Banhdamm) werden dabei vollständig barrierefrei von der Innenstadt in die Kulturlandschaft überwunden. Die neue Fuß- und Radbrücke ist dabei das entscheidende Element um die autark gewachsenen Stadt-und Landschaftsräume miteinander verbinden zu können. Dabei soll die Brücke nicht nur als ein Verkehrsobjekt interpretieren werden, sondern als das Bindeglied zwischen Tradition und zukunftsgerichteter städtebaulicher Entwicklung.


DIE BRÜCKE

Die Verbindung der beiden Uferseiten und der jeweiligen Teilräume wird wesentlich durch die Trassenführung der neuen Brücke beeinflusst. Unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen und Zwangspunkte (Lichtraumprofile, Hydraulik, Hochwassersicherheit, Durchfahrtshöhen, etc.) ergibt sich eine Ideallinie zur Ausrichtung des Brückenverlaufs. Durch die ergonomische Verbindung der beiden erforderlichen Bögen (Saar und B51) ergibt sich eine bewegte und von Dynamik geprägte Form.

Entsprechend den zu überquerenden Hauptverkehrswegen gliedert sich der Brückenentwurf in 3 Teile: - die Vorlandbrücke, die „Merziger Welle“ (Brücke über die Saar) und den Baumwipfelpfad. Der Überbau der „Merziger Welle“ wird als geschweißte Stahlkonstruktion über die gesamte Bauwerkslänge durchgeführt, wobei die Dimensionierung der Stahlträger in Abhängigkeit mit den Stützweiten variiert wird. Die Höhe des Überbaus bleibt dabei konstant, der Brückenüberbau weist zwischen den Geländern eine lichte Breite von 3,80 m auf.

Das Haupttragwerk über die Saar besteht aus einem rund 116,00 m weit spannendem Bogentragwerk, das jeweils auf Ufer-höhe der Saar rechts und links aufgelagert ist. Der Überbau wird am Bogen mit jeweils 9 Zugstäben abgehängt. Von der Brücke über die Saar sind auf beiden Saarseiten Treppenanlagen auf die rd. 9,00 m tieferliegenden Leinpfade vorgesehen. Östlich neben der Saar spannt ein weiterer, kleinerer Bogen mit einer Spannweite von ca. 41,00 m als Tragwerk über die hoch liegende Bundessstraße B51.

Insgesamt stellt die „Merziger Welle“ eine wirtschaftliche und nachhaltige Baukonstruktion dar, die eine baukulturelle Wertschöpfung auch im Sinne der regionalen Baukultur garantieren.


DAS LICHTKONZEPT

Die Lichtkonzeption der neuen Brücke erfüllt im wesentlichen 2 Hauptkriterien.

1. Sie schafft eine verkehrstaugliche Allgemeinbeleuchtung deren Wirkungsweise durch eine homogen leuchtende Kontur akzentreich verstärkt wird. So wird die Verkehrsfläche nicht monoton gleichförmig ausgeleuchtet, wodurch ein uneingeschränkter blendfreier Rundumblick in die Landschaft wezeugt wird. Die so konzipierte Lichtlösung erlaubt eine maximal Energieeinsparung.

2. Sie schafft eine wahrzeichenbetonende und akzentreiche Ausleuchtung der Brücke. Hierzu wird die sprichwörtliche „Merziger Welle“ mit einer indirekten Lichtkontur versehen. So entsteht ein homogenes Lichtband, das aus sich heraus homogen zu leuchten scheint. Dieses ruht entlang der gesamten Verkehrsfläche und bildet so ein in der Nacht aufregend verschlankendes Erscheinungsbild.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Leitidee ist nachvollziehbar hergeleitet und in der örtlichen Eigenart und Situation grundsätzlich ablesbar. Die Grundidee ist der Stadtgröße und Bedeutung als Kreisstadt angemessen.

Die funktionalen und stadträumlichen Bezüge zur Innenstadt werden über den Zugang Halfenhaus und entlang des Seffersbach hergestellt. Ein dritter, möglicher Zugang über die Achse „Zur Stadthalle“ wurde nicht aufgenommen. Der Zugang in den Stadtpark an der Stadthalle wurde im Bestand beibehalten.
Der Zugang über das Halfenhaus in den Stadtpark ist die konsequente Fortführung der Fußgängerzone und Betonung dieser Achse. In der örtlichen Gegebenheit wird die Achse allerdings durch die Gebäude an der Ecke „Woolworth“ – „Halfenhaus“ unterbrochen. Der Zugang über die Unterführung der Bundesstraße wurde nicht im Wegesystem aufgegriffen.

Die Bezüge zum Sport- und Freizeitpark sowie intern sind klar formuliert. Die vorhandenen Nutzungen sind in ein Wegekonzept eingebunden. Die Bezüge nach Hilbringen sind lediglich im Bestand dargestellt.
Die Idee trägt durch starke Einzelelemente, die sich im näheren Hinsehen jedoch qualitativ deutlich unterscheiden:
Die Brückenverbindung erzeugt einen attraktiven, perspektivisch gelungenen Weg von Merzig in den Freizeitpark. Die Einstiegspunkte und die Endpunkte der Brücke sind aber nicht überzeugend gelöst.
Die Brücke hat eine lichte benutzbare Breite von 3,8 m. Nach Auffassung des Preisgerichtes ist dies für den Fußgänger- und Radverkehr ein absolutes Mindestmaß. Die Brücke ist eine „übliche“ Konstruktion, insofern ist sie in der Folgebetrachtung für Prüfungen und Unterhaltung als „einfach“ zu bewerten.
Es sind konstruktive Verbesserungen für die Dauerhaftigkeit und Unterhaltung möglich.

Z. B. Unterseite geschlossen (günstiger für Korrosionsschutzkosten und Wartung und Unterhaltung). Evtl. Gefälle der Gehbahn zur Mitte zur Einsparung einiger Abläufe und einer Längsleitung.
In der Kostenschätzung fehlen einige Teile wie Einbindung der Brücke ins Vorland, ÜKO’s, Lager, Treppen, Beleuchtung und Technische Bearbeitung.
Die Kostenschätzung wird daher von 5,4 Mio € auf netto 6,7 Mio € korrigiert.

Der Umgang mit der Fläche des Kiesabbaus ist als Mischnutzung von aktiven und ruhigen, naturnahen Bereichen ausgearbeitet.
Die Dimensionierung ist angemessen und spiegelt den augenscheinlichen Bedarf wieder. Die Wahl der neuen Nutzungen stellt eine sinnvolle Ergänzung des Bestandes dar. Das Gesamtangebot bedient alle Nutzergruppen. Sehr gut ist die Nachnutzungsfläche gelöst. Die zusammenhängende Wasserfläche erlaubt gute Nutzungsmöglichkeiten. Der Steg über die Wasserfläche ist nicht nötig.
Augenscheinlich sind alle Bereiche barrierefrei zu erreichen.
Die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität ist vielfältig und insbesondere im Stadtpark wird der Bestand aufgegriffen und punktuell ergänzt.
Das angedachte Parkcafé ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Umsetzung kritisch zu hinterfragen. Es steht in Konkurrenz zur Außengastronomie der Stadthalle, die ebenfalls gestärkt werden soll. Gleiches gilt für die angedachte Hafenlounge im Sport- und Freizeitpark. Die Konkurrenz in der unmittelbaren Umgebung ist groß.
Im Übrigen ist eine bauliche Umsetzung aufgrund der Hochwasserthematik unwahrscheinlich.

Die fußläufige Erreichbarkeit aller Nutzungen ist gegeben. Das Fußwegesystem ist deutlich ablesbar. Das Preisgericht bemängelt eine fehlende direkte Verbindung im Stadtpark von der Eisenbahnunterführung, parallel zur Stadthalle zur Saar und zur Schiffsanlegestelle.
Die Idee eines Fußweges als Baumwipfelpfad kann reizvolle Standorte und Blicke generieren, wird aber im Plangebiet als überdimensioniert eingeschätzt. Die beabsichtigte Wirkung kann nur bedingt erzielt werden. Die Betonung des Leinpfades durch mehrere Gelegenheiten mit Zugang und Sitzmöglichkeiten an der Saar wird positiv gesehen.
Die Notwendigkeit, grundsätzlich über das Erschließungssystem des Sport- und Freizeitparkes konzeptionell nachzudenken, ist richtig. Die aktuelle Situation ist mangelhaft und muss aufgelöst werden.
Der Versuch einer Ringerschließung nimmt diese Aspekte zwar auf, ist aber in Teilen nicht umsetzbar. Der Boulevard ist durch die Überschneidung von Fahrverkehr, Fußgängern und Radfahrern in dieser Form nicht tragfähig. Eine Führung des MIV und ÖPNV zwischen „Das Bad“ und dem Natursee sowie zwischen dem Kletterschiff und den Stelzenhäusern ist nicht zielführend, da die Qualitätsverluste der vorhandenen und zukünftigen Nutzungen den Vorteil überwiegen. Technisch wäre eine Führung der Straße zwischen Kletterschiff und Stelzenhäusern nur sehr schwierig umzusetzen.

Die Ergänzung der Parkierungsanlagen im Sport- und Freizeitpark werden grundsätzlich begrüßt. Im Detail sind allerdings einige Vorschläge kritisch zu beurteilen. So ist z.B. die Anordnung der Bushalteplätze am äußersten Rand des Projektgebietes nicht sinnvoll.
Eine Realisierbarkeit in Abschnitten ist möglich. Der Pflege- und Unterhaltungsaufwand ist für den Bereich des Sport- und Freizeitparks sowie für den Stadtpark ausgewogen.