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Offener Wettbewerb | 12/2015

Öffentlicher Raum Seeparkquartier Aspern Seestadt

Teilnahme / 2. Stufe

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Landschaftsarchitektur

Architektin Julia Nuler

Landschaftsarchitektur

Rosinak & Partner ZT GmbH

Verkehrsplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Ausgestaltung des öffentlichen Raums mit einem einheitlichen Oberflächenbelag, dem „Teppich“, bestehend aus Betonplatten im römischen Verband wird grundsätzlich positiv gesehen. Die Plattenformate von 126,4/63,2; 94,8/63,2 und 63,2/63,2 werden allerdings auf Grund der gewählten Größen als problematisch beurteilt.
Die differenzierte Platzkette, die Wasser in unterschiedlicher Form – „Bei den Geysiren“, „Die Woge“, „In den Wolken“, Am Strom“ - thematisiert erscheint als interessanter Gestaltungsansatz, einzelne Elemente, wie die Woge, oder die Wasserrinnen werden kritisch in Bezug auf Nutzbarkeit und Erhaltungsaufwand hinterfragt. Die Woge kann zwar einerseits als dominantes Gestaltungselement ein identitätsstiftendes Merkmal darstellen, scheint aber im Hinblick auf mögliche Nutzungen des öffentlichen Raums und die Problematik in Bezug auf die Barrierefreiheit (schräge Stützen) fragwürdig.
Die Situierung und die Auswahl der Baumarten (Baumhasel und Mandelbäume) werden als ungeeignet für den städtischen Raum angesehen. Die gewählten Baumsorten entsprechen auch nicht der Straßenbaumliste der MA 42.
Das Entwässerungskonzept mit Versickerung an den drei Plätzen (problematisch mit den vorgesehenen Baumpflanzungen), Rückhalt im Rohrsystem und Kanalentwässerung ist zu wenig konkretisiert.
Die Möblierung in Form von Granitbänken (mit Sitzauflagen) und „wellenförmigen“ Liege- und Sitzmöbel aus Beton, sowie die Beleuchtung mittels Standardbeleuchtung ist bezüglich Nutzung und Erhaltung unproblematisch. Die Verteilung der Sitzmöglichkeiten, besonders für ältere, oder mobilitätseingeschränkte Personen erscheint jedoch verbesserungswürdig.
Die durchaus interessanten Überlegungen zum Seeparkquartier in Bezug auf die Lage und Bedeutung in der Seestadt können in der Umsetzung der Planungsüberlegungen nicht ganz nachvollzogen werden.