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Gutachterverfahren | 12/2015

Neubau der Wohnanlage „Praxedis-Gärten“

3. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

Sylvia Brack

Landschaftsarchitektur

Kai Feseker Architektur

Architektur

architekturlokal

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Blockrandbebauung besteht aus einem ca. 13 m tiefen Hauptbaukörper mit Lochfassade, der straßenseitig in den 3 Eingangsbereichen jeweils durch einen über den Gehweg auskragenden Erker sowie durch vorgelagerte Balkone untergliedert ist. Die Gartenseite weist eben-so eine Gliederung durch Erker, teilweise zusammengefasst mit Balkonen sowie vor die Fassade gestellte überdachte Balkone mit Abstellschränken auf. Tiefgarage und Gartenbereich werden durch im 1.OG überbaute, breite, nebeneinander liegende Zufahrten erschlossen, die den Blick von der Straße / vom Gehweg aus auf die gartenseitig angeordneten Nebengebäude freigeben. Die äußere Erschließung erfolgt straßenseitig vom öffentlichen Gehweg aus über einen zu-nächst großzügigen, natürlich belichteten Eingangsbereich mit direkt angegliedertem praktischem Abstellraum für Kinderwagen und Gehhilfen. Die barrierefreie Erschließung wird mit je einem durchgesteckten Aufzug pro Eingang sicher-gestellt. In den oberen Geschossen wird die Erschließung auf ein platzsparendes innenliegendes Treppenhaus mit Aufzug reduziert. Diese “dunklen” Zugangsbereiche zu den einzelnen Wohnungen beeinträchtigen die “gefühlte” innere Erschließungsqualität. Ein direkter Zugang vom Haus in den Gartenbereich und zu den zentralen Fahrradabstellplätzen und dem Müllplatz fehlt. Um in den Gartenbereich und zu den Fahrradunterstellmöglichkeiten und zum Müllplatz zu gelangen, müssen die Bewohner straßenseitig das Haus verlassen und den öffentlichen Gehweg bis zum Durchgang neben der TGA-Abfahrt benutzen. Der Wohnungsmix zeigt gegenüber den Vorgaben einen deutlichen Überhang an 2-Zimmer-Normalwohnungen. Die jeweiligen Wohnungsgrößen – hier insbesondere bei den 4-Zi-Wohnungen - bewegen sich teils deutlich über den Vorgaben. Mit Ausnahme der 4-Zi-Wohnungen in allen Geschossen und der beiden 3-Zi-Normalwohnungen im Attikageschoss sind die übrigen Wohnungen “back-to-back” angeordnet, so dass entweder eine Orientierung nur zur Gartenseite (NO-Seite) oder nur zur Straßen-seite (SW-Seite) vorhanden ist. Bei den Grundrissen ist nachteilig, dass die Küchenzeilen bei vielen Wohnungen – auch bei den 3-Zi-Normalwohnungen - ungünstig im Wohnraumbereich direkt neben den Sofa-Sitzmöbeln angeordnet sind, ohne dass hier zumindest eine optische Abschirmung möglich ist. Die Sanitärbereiche sind funktional und bzgl. der erforderlichen Platzverhältnisse ausreichend dimensioniert. Die Bewegungsflächen für die barrierefreien Wohnungen im Attikageschoss sind in ausreichendem Maß nachgewiesen. Die von Bewohnern gewünschte “Privatheit” auf den Balkonen zur Gartenseite wird durch die vorgesehenen relativ transparenten Staketengeländer eingeschränkt. Abstellräume für die Wohnungen und Nebenräume für Haustechnik sind im Untergeschoss vorhanden. Durch den Tiefgaragenbereich ist ein großer Anteil der Grundstücksfläche unterkellert. Auf Grund der Anordnung der Zufahrtsrampe zur TGA entsteht ein unwirtschaftlich hoher Flächenverbrauch für die erforderlichen Fahrgassen. Die den EG-Wohnungen direkt zugeordneten Gartenbereiche liegen auf Grund der barriere-freien Zugangsmöglichkeit von der Wohnung um ca. 90 cm erhöht gegenüber dem übrigen Garten-/Außenbereich. Eine direkte Zugänglichkeit vom allgemeinen Außenbereich in die privaten Gärten der EG-Wohnungen ist aus den Plandarstellungen nicht ersichtlich, was die Pflege der Gartenbereiche erschwert. In den privaten Gartenbereichen sind jeweils praktische Schöpfe für die Unterbringung von Gartengerätschaften, Terrassenmöbeln und dgl. vorgesehen. Der allgemein zugängliche Außenbereich besteht aus einem “Grünbereich” mit Kinderspielplatz, Brunnen, Hochbeet, Sitzmöglichkeiten und Rundweg durch den Garten sowie einem “zentralen Nebenanlagenbereich” für Fahrradunterstellmöglichkeiten und Müllsammelstelle, der in einem großen, dominierenden, nicht weiter untergliederten Baukörper entlang der Grundstücksgrenze zu den Nachbargärten angeordnet ist und in Kombination mit der langen Garagenzeile auf dem Nachbargrundstück den rückwärtigen Grünbereich von den anderen Grundstücken hofseitig abschottet. Überlegungen zum energetischen Konzept werden durch den Verfasser ausführlich erläutert.