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Einladungswettbewerb | 06/2015

Neugestaltung des Südtirolerplatzes

2. Rang

Preisgeld: 2.000 EUR

DnD Landschaftsplanung

Landschafts- / Umweltplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Sowohl aus gestalterischer als auch aus städtebaulicher Sicht gefallen vor allem die Maßstäblichkeit des Platzes und die Art und Weise wie durch die Grundform des Plektrums die Blockhaftigkeit der umgebenden Bebauung auflockert wird. Die dabei verwendeten Gestaltungselemente mit ihren unterschiedlichen Funktionen führen darüberhinaus zu einer hohen Aufenthalts- und Verweilqualität, die dem gesamten Platz einen sympathischen Gesamteindruck und eine stimmige und übersichtliche Gesamtordnung verleihen.
Aus städtebaulicher Sicht wird vor allem die spielerische Art hervorgehoben, mit der der Teilnehmer städtebauliche Achsen aufnimmt, in einzelne Gestaltungselemente übersetzt und diese anschließend für unterschiedliche städtebauliche Funktionen einsetzt. Erkennbar ist dies z.B. an den im nördlichen Platzbereich situierten Blumenbeeten, die einerseits eine Leitfunktion vom Stadtpark zum Steinertor und andererseits eine Filterfunktion zum nördlichen Straßenbereich übernehmen. In Summe ergibt sich daraus für den Platz eine Gelenksfunktion, die sehr stimmig vom Grünbereich des Stadtparks zum innerstätischen Altstadtbereich überleitet und dabei zum Flanieren und Verweilen einlädt. Positiv beurteilt wird dabei auch die geschwungene Form der verlängerten Kasernstraße, wodurch im Bereich des Stadtcafés ein zusätzlicher Vorplatzbereich entsteht.
Den fast durchgehend positiven Beurteilungen zu den gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten stehen allerdings auch Beurteilungsabstriche bei der erzielten Funktionalität gegenüber. Insbesondere die aufgelockerte Kleingliedrigkeit des Platzes und das zentrale Wasserbecken führen dazu, dass der Platz – insbesondere im Vergleich zu den vor- und nachgereihten Wettbewerbsbeiträgen – nur über ein verringertes Flächenpotential für größere Bühnenveranstaltungen verfügt. In diesem Zusammenhang wird auch kritisch vermerkt, dass einzelne Element (wie z.B. die nordöstlichen Blumenbeete) und/oder einzelne Funktionen (wie z.B. die Bummelzuglinienführung mit der dafür vorgesehenen Haltestation vor der Brauhofstützmauer) die Supportmöglichkeiten von Veranstaltungen einschränken. In Summe könnte dem nur dadurch entgegengewirkt werden, indem auf einzelne Gestaltungselemente, wie z.B. auf die Blumenbeete im nordöstlichen Platzbereich und/oder auf das zentrale Wasserbecken verzichtet wird, was dann aber wieder das gesamte Erscheinungsbild des Platzes verändert.
In Bezug auf die Funktionalität der Verkehrslösung führt die vorgesehene Haltebucht für Touristenbusse im nördlichen Platzbereich zu geringen Beurteilungsabstrichen, da deren Lage dazu führt, dass zukünftig alle Touristenbusse über den Stadtgraben abfahren müssten.
Bezüglich der erzielbaren Wirtschaftlichkeit in der Errichtung kann der im Vergleich zu den anderen Projekten hohe Natursteinanteil dazu führen, dass das zur Verfügung stehende Errrichtungsbudget jedenfalls voll ausgenutzt (wenn nicht sogar überschritten) werden müsste. Auch werden das vorgesehene Wasserbecken und der höhere Grünanteil des Platzes zu etwas erhöhten Betriebskosten führen. Alle anderen Wirtschaftlichkeitskriterien entsprechen im Wesentlich den Vorgaben was positiv beurteilt wird.
Trotz der zum Teil einschränkenden Beurteilungen überwiegen in Summe ganz klar die positiven Argumente aus der gestalterischen und städtebaulichen Beurteilung. Lediglich die erschwerte Bespielbarkeit des Platzes führt nach längerer Diskussion innerhalb des Preisgerichtes dazu, dass mit dem eingereichten Lösungsansatz nur der zweite Qualitätsrang erzielt werden kann.