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Nichtoffener Wettbewerb | 03/2016

Wohngebäude in Freiham WA 7 und WA 8

Engere Wahl

Stefan Forster GmbH

Architektur

freiraumX

Landschaftsarchitektur

SCALE Architekturmodelle

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Bei diesem Entwurf sticht sofort die optische Zonierung der Fassade ins Auge, dem Wunsch nach Kleinteiligkeit und Gliederung wird Rechnung getragen. Der Gebäudekörper ist richtig dimensioniert, der Wechsel zwischen Putz- und Klinkerfassade wirkt allerdings übertrieben und wird kritisch gesehen.
Das Sockelgeschoss für die öffentlichen Nutzungen ist auf der Straßenseite durch ein Gesimsband deutlich sichtbar ausformuliert, bleibt in der Formensprache aber dem Hausgedanken treu. Die unterschiedlichen öffentlichen Nutzungen sind untereinander und in Abgrenzung zum Wohnen nur schwer ablesbar. Hofseitig sind die Fassaden deutlich ruhiger gestaltet.
Die Ecke an der Aubinger Allee nutzt die exponierte Lage nicht aus. Der Entwurf formuliert weder ein deutliches Entree in das neue Viertel, noch zu den zahlreichen öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss. Die Verteilung der öffentlichen Nutzungen ist nicht schlüssig, sie haben meist nur wenig Beziehung zueinander und lassen mögliche Synergieeffekte ungenutzt. Beide Kindertagesstätten haben Mängel in der Grundrissgestaltung.
Die Arbeit bietet eine differenzierte Wohnungsmischung an. Diese kann im Wesentlichen in einem bereits mehrfach angewandten Haustyp realisiert werden. Mit 5 Wohnungen pro Treppenhaus und Geschoss ist dieser sehr wirtschaftlich, was allerdings mit einer hohen Zahl an Nordzimmern in den Endwohnungen erkauft wird. Die Grundrisse sind funktional und gut zoniert, die Barrierefreiheit ist gut gelöst. Gemeinschaftliche Angebote sind nicht ersichtlich. Dachterrassen sind nur privat nutzbar.
Durch die Mittelgangerschließung für das Wohnheim und die Wohnungsgrundrisse kommen viele Aufenthaltsbereiche an der Aubinger Allee zu liegen. Für die Wohnheimappartements ist leider keine Kompensation für die einseitige Orientierung angeboten, den Räumen sollen Loggien vorgesetzt werden.
In der Freiraumgestaltung ist die Flächenzuordnung schlüssig, wohingegen die Maßstäblichkeit und der Einsatz der Gestaltungselemente nicht der Größe des Hofes entsprechen. Die formalisierte Gestaltung im WA 8 ist nicht überzeugend.
Bei richtiger Ausprägung der vorgeschlagenen Sicherheitstreppenhäuser müssten Balkone ausgebildet werden, die das Gesamtbild der Fassade deutlich verändern würden.
Insgesamt eine zwar wirtschaftliche Arbeit und ein guter Beitrag zum Umgang mit der erwünschten Kleinteiligkeit, der aber viel Nachbesserungsbedarf in sich birgt und nicht in Gänze überzeugen kann.