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Nichtoffener Wettbewerb | 03/2016

Wohnen nahe der Altstadt

ein 3. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

Architekturbüro Obereisenbuchner

Architektur

Norbert Einödshofer

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Städtebauliches und architektonisches Konzept

Der Höhenunterschied zwischen Kellerstraße und Thallerstraße von rund 10 m wird durch die geschossweise Abtreppung der Baukörper aufgenommen. Die Abtreppung bildet sich an den Dachflächen ab, die ebenfalls geschossweise versetzt sind. Diese Abtreppung der Dachflächen zieht sich über den winkelförmigen Baukörper bis zur Kellerstraße und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen der Nachbarbebauung.

Der winkelförmige und der rechteckige Baukörper bilden zusammen einen hofartigen Innenbereich. Dafür sind sie mit möglichst großem Abstand unter Einhaltung der Abstandsflächen nach Norden und Süden zueinander gestellt.

Zwischen den Baukörpern gibt es eine untere, mittlere und obere Gartenebene. Die obere Gartenebene befindet sind auf Höhe der Thallerstraße und ist von dort unmittelbar barrierefrei erreichbar. Die beiden anderen Gartenebenen sind über die Aufzuganlagen barrierefrei erreichbar.

36 Wohnungen werden über drei Treppenräume mit Aufzug erschlossen. Die Erschließung der Haupteingänge erfolgt einmal über die untere Straßenebene in Ebene 0 und über die mittlere Gartenebene in Ebene 2. Damit alle Bereiche von allen Bewohnern gleichermaßen barrierefrei erreicht werden gibt es einen Zugang zum Baukörper-Nord von der Thallerstraße in Ebene 3 sowie einen Zugang zur unteren Gartenebene über den Treppenraum des Baukörper-Ost. Entlang der unteren Gartenebene sind bereits in Ebene 1 Wohnungen möglich, die der ruhigen Hofseite zugewandt sind.

Die im Mischgebiet als Gewerbeflächen festgesetzten Nutzungseinheiten auf der unteren Straßenebene sind mit Stahlbetonstützen möglichst einfach und regelmäßig konstruiert und dadurch flexibel teilbar. Die Nutzungseinheit an der südlichen Grundstücksgrenze ist als Maisonette über die untere Straßenebene erschlossen und könnte der geeignete Bereich für eine Gästewohnung sein oder einem Ladengeschäft als Büroeinheit zugeordnet werden.

Die dem Stadtraum zugewandten Fassadenseiten sind ebenmäßig und durch horizontale Bänderung gegliedert. Die Fassaden sind in stehende Formate geteilt mit einheitlich schmalen sowie verschieden breiten Feldern. Durch die horizontale Bänderung ist die Geschossigkeit klar ablesbar und die Höhe gegliedert. Durch die Teilung in stehende Fassadenelemente unterschiedlicher Breite ist die Gestaltung vielfältig und lebhaft wahrnehmbar. An der Nordfassade mit den Nebenräumen und an der lärmbelasteten Ostfassade mit den Erschließungszonen sind die schmalen Elemente als Fensteröffnungen vorgesehen und der größere Flächenanteil ist Mauerwerkswand. An der West- und Südfassade sind die schmalen Elemente aus Mauerwerk und die breiteren Einheiten als transparente Bauteile geplant um eine großzügige Belichtung der Hauptaufenthaltsräume anzubieten. Die geschlossenen Fassadenelemente sind aus Mauerwerk und verputzt und damit einfach in der Detailierung und im Unterhalt robust und wartungsfrei. Die vorgesetzte Bänderung ist wie eine Blende montiert und dient auch als Kasten für die Sonnenschutzanlagen.

Die den Zwischenräumen zugewandten Fassadenseiten sind mit schräg gestellten Fassadenbereichen plastischer gegliedert mit dem Ziel, den Innenhof aufzuweiten und die natürliche Belichtung bis in die unteren Geschosse zu führen. Die schräg verlaufenden Kanten begrenzen Laubengänge, Loggien und Plateaus, aber nur an besonderen Stellen und nur in einem Ausmaß, dass trotzdem einfache klare Wohnungsgrundrisse möglich sind.

Nahezu alle Wohnungen sind nach Süden ausgerichtet. Die größeren Wohnungen sind von mindestens zwei Seiten belichtet. Alle Wohnungen haben Loggien oder Dachterrassen, die Süd- oder Westsonne erhalten. Die Treppenräume befinden sich jeweils an der Nordfassade bzw. an der Kellerstraße und haben ebenso wie die Flure Tageslicht. Eine Zufahrt in das gestaffelte Gelände mit Feuerwehrfahrzeugen ist nur begrenzt möglich. Durch die Abtreppung von Gelände und Baukörper ist sichergestellt, dass die Personenrettung über tragbare Leitern erfolgen kann. Entlang der Kellerstraße ist eine Rettung mit Drehleiterfahrzeug aus einzelnen Nutzungseinheiten der Ebene 3 und 4 vorgesehen.

Die Tiefgarage erfüllt mit 26 Stellplätzen die Anforderungen der Wettbewerbsaufgabe. Die Zufahrt ist an der nördlichen Grundstücksgrenze im einem rückwärtigen Bereich eingeplant. In diesem Bereich sind auch ca. 50 überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen und damit ebenerdig an die untere Straßenebene angebunden.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Situierung der Gebäudeteile geht in seiner Ausformung auf die Vorgaben des Bebauungsplanes ein und interpretiert diese Vorgaben in einer sehr eigenständigen Art und Weise. Die Topografie des Geländes spiegelt sich in der differenzierten Gebäudeabtreppung wieder. Dieser Ansatz gliedert diesen Entwurf positiv in die vorhandene Nachbarbebauung ein und verbindet damit den neuen Baukörper mit dem Bestand. Durch die sich nach oben zurückstaffelnden Geschosse öffnet sich der an sich sehr enge Innenhof angenehm. Nachteilig wirkt hier die im südlichen Baukörper ausgeführte 4-geschossige Bebauung.

Die unterschiedlichen Innenhofbereiche sind auf drei Ebenen angelegt und durch drei einläufige Treppenanlagen in Nord Südrichtung miteinander verbunden. Die baurechtlichen Vorgaben werden durch das Gebäude A im Norden und Gebäude C leicht überschritten. Dies wird kritisch gesehen, die Genehmigungsfähigkeit dieses Entwurfes ist in der gegenwärtigen Form noch nicht gegeben.

Das Gebäude nimmt die Linie der Nachbarbebauung an der Kellerstraße auf und fügt sich dadurch gut in den vorhandenen Straßenraum ein. Der Hauptzugang zu der Wohnanlage sowie zum Innenhof ist folgerichtig auch hier angeordnet. Von diesem Zugang wird das Gebäude A vollständig erschlossen; über die Hofsituation können auch die anderen beiden Treppenhäuser erreicht werden. Alle drei Kerne sind mit einem Aufzug ausgestattet. Das sehr sparsame Erschließungssystem mit nur drei Treppenkernen lässt eine gute Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage erwarten.

Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze. Sie und hält jedoch die erforderlichen Kurvenradien nicht ein und muss an diesem Punkt überarbeitet werden. Die Erschließung der Fahrradstellplätze wie auch des Müllraums erfolgt über die Tiefgaragenzufahrt und ist richtig angeordnet. Die Organisation der Tiefgarage könnte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit optimiert werden. Im Erdgeschoss zur Kellerstraße sind zwei Gewerbeeinheiten sowie ein Wohn- und Arbeitshybrid angeordnet. Die Gewerbeflächen sind großzügig geschnitten und gut nutzbar. Das Wohnbüro ist etwas für Liebhaber.

Die Wohnungen werden ab dem 1. Obergeschoss angeordnet. Ab dem 1. Obergeschoss werden im die Wohnungen angeordnet. Hier befindet sich auch der Ausgang zur 1. Hofebene. Im Gebäude A wird durch die straßenseitige Laubenganganlage eine richtige Antwort auf die Schallschutzproblematik der Kellerstraße gefunden. Die Wohnungen im Bauteil A sind wahlweise nach Westen oder Süden orientiert. Einzig die ungünstige im Inneneck über alle Geschosse liegende Zweizimmerwohnung bedarf einer neuen Zonierung, Zuordnung um die nachteilige Belichtungssituation zu verbessern. Die vorgeschlagenen Grundrisslösungen sind konventionell und funktionieren.

Hinsichtlich der Barrierefreiheit sind in weiten Bereichen starke Anpassungen erforderlich. Hier wäre zum Beispiel der Nachweis der bodengleichen Duschen, Türschläge und Bewegungsflächen in den Individualräumen zu nennen. Ob dies ohne Eingriff in die entwurfliche Substanz gelingen kann wird von der Jury in Frage gestellt. Die Wohnungen in Bauteil B und C sind südorientiert und versprechen dadurch eine hohe Wohnqualität. Es bestehen hier die gleichen Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit.

Die einfache, aber lebendige Fassadengestaltung lockert das Erscheinungsbild der massiven Anlage positiv auf. Einzig die etwas beliebig wirkende Fassade an der Kellerstraße kann nicht voll überzeugen.

Der Beitrag stellt aufgrund ihrer städtebaulichen und architektonischen Erscheinung insgesamt einen sehr wertvollen Lösungsansatz zur Wettbewerbsaufgabe dar. Die Schwächen in der konkreten Ausarbeitung mindern diesen Eindruck jedoch etwas ab.