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Einladungswettbewerb | 04/2016

Entwicklung Baufeld „MI 2 Nordwest“ im Marina Quartier

Teilnahme

RKW Architektur +

Architektur

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Visualisierung

Erläuterungstext

Städtebauliche Idee

Das städtebauliche Konzept des Schlachthof/Marina-Quartiers orientiert sich an der Regensburger Altstadt mit ihren Achitekturtypologien BLOCK, PLATZ und GASSE. Dieser Gedanke wird im vorliegenden Entwurf fortgesetzt: Die auf einer Höhe durchlaufende Traufkante erzeugt das Bild eines kleinen städtischen BLOCKs.
Ein aus zwei gleich großen Winkeln zu einander stehendes Ensemble bildet intern einen erhöhten und attraktiven PLATZ.
Da aus städtebaulichen Gründen auf eine Anbindung an den ehemaligen Schlachthof verzichtet wird, entsteht stattdessen durch die direkte Nähe eine GASSE, die nicht nur der Dienstbarkeit zur Entfluchtung geschuldet ist, sondern auch als verbindendes Element der beiden Plangebiete MI2 Nordwest und MI2 Nordost dient.

Baukörper

Der vorgeschlagene Baukörper geht bis an die jeweiligen Grenzen des Plangebietes heran. Lediglich an der Südseite bleibt eine schmale Gasse zum Schlachthof bestehen. In Verbindung mit der durchlaufenden Traufhöhe entsteht somit ein städtischer Block. Damit diese Idee in seiner Reinform erhalten bleibt, wird auf jedwedes Zurückstaffeln verzichtet. Die kompakte Bauweise erlaubt es, trotz des geforderten Mehrbedarfs an Wohnfläche, die städtebauliche Figur aufzubrechen und in zwei gleichwertige Winkel aufzuteilen.
An der Nordseite entfällt dadurch ein Großteil ungünstig ausgerichteter Wohnungen. Im Erdgeschoss befinden sich an den jeweiligen beiden Enden der Winkel die Büroflächen, die somit die zur Platzfläche orientierten Wohnungen flankieren und dadurch schützen. In den Obergeschossen ist ein Großteil der Wohnungen dem Innenhof zugewendet.

Freiraum

Durch die Auflösung des Blocks in zwei Winkel wird ein attraktiver Platz in deren Mitte gebildet. Die Fläche, an der die erdgeschossigen Wohnungen liegen, ist um 90 cm erhöht. Da die Büroflächen dieser Erhöhung nicht folgen und auf dem straßenseitigen Niveau verbleiben, ist eine gewisse wohnliche Privatheit gewährleistet, die durch vorgelagerte bepflanzte Grünfläche noch verstärkt wird. Die dem Platz jeweils vorgesetzten Flächen zwischen den Winkeln ist ebenfalls dem Straßenniveau angeglichen. Die Mehrheit der Terrassen der Wohnungen ist zu der lebendigen Mitte des Entwurfs orientiert, die zudem, anders als im B-Plan formuliert, als verbindendes Element der angrenzenden Mischgebiete fungiert.

Architektur

Aus der Entwurfsidee eines städtischen Blocks, angelehnt an die Regensburger Altstadt, resultiert die Architektur der Fassade und des Gebäudetypus. Um die Idee eines städ-tischen, sich dem Kontext verpflichtenden Blocks nicht zu verwässern, wird auf einen zweigeschossigen Sockelbau in Flucht der Schlachthoftraufe verzichtet. Zu den Blockaußenkanten gibt es eine klassische Lochfassade mit Loggien für die Appartements. Lediglich an den jeweiligen straßenseitigen Gebäudeecken der beiden Winkel entwickelt sich aus den Loggien eine Terrasse. Dieses System wird konsequent bis in den Innenhof fortgesetzt. Die Brüstungen der Loggia-Terrassen bestehen aus einem metallenen Netzgewebe, welches zudem als Rankhilfe für üppige Bepflanzungen dient, die einem im konstruktiven Terrassenaufbau befindlichen Pflanzbecken entwachsen. Das Gewebe zieht sich als Band um das gesamte Gebäude. An den Stellen, an denen sich keine Loggien befinden dient es als schmales Band der Absturzsicherung der Brüstungsfenster. Der industrielle Charakter des Schlachthofes wird somit durch das Gewebe aufgegriffen. Die Fassaden selbst erhalten einen erdigen graubraunen Mineralputz, der durch helle Holzprofile der Fenster ergänzt wird.

Befreiungen vom B-Plan

I. durchgehende 5-geschossige Bebauung
Der im B-Plan geforderten abgestaffelten Architektur wird nicht gefolgt. So wird die Form des städtischen Blocks unterstützt und zugleich die geforderte Geschossfläche von gesamt 5000 m² erreicht. Das Gebäude versteht sich als Bindeglied zwischen Schlachthof und dem umgebenden Wohnungsbau. Der Dienstbarkeit wird mit einem Abstand von 5 m zum Schlachthof Rechnung getragen.

II: Überschreitung des Baufensters durch die Tiefgarage
Die Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg berechnet (inkl. 20% Verringerung) und die Größe der geplanten Tiefgarage entspricht der Bau NVO §17 und §18 Absatz 4 mit einem maximalen Faktor von 0,8.
Aus dem geforderten Wohnungsmix und der Gesamtfläche von 5000 m² resultiert eine hohe Anzahl von kleineren Wohneinheiten. Dies führt zu einem Mehrbedarf an Stell-plätzen, die nach B-Plan nicht unterzubringen sind.

III. Überschreitung der GF ges./GF wmax 5000m²/4500m²
Die Flächenüberschreitung bleibt knapp über 5% und wird damit für vertretbar gehalten. Insbesondere die städtebauliche Figur verträgt dies und trägt zum Kontext im gesamten Gebiet bei.