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Kooperatives Werkstattverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb | 11/2015

Bürgerplatz Lünen-Süd

2. Preis

wbp Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Konzept überzeugt durch seine gute Raumbildung und schafft eine großzügige neue Platzsituation. Insbesondere die nord-östliche Platzbereich ist gut gelöst und schafft mit den Stufen sowie der Mauer zur Jägerstraße hin einen angenehm gestalteten Gesamteindruck. Die vorgeschlagene Mauer bildet sowohl als Abgrenzung zur Jägerstraße sowie als Sitzelement für die Fahrgäste des Busses ein sehr positives Gestaltungselement. Die Offenheit des Platzes in Richtung Jägerstraße sowie die Einbeziehung der Jägerstraße in den Platz überzeugen. Die Öffnung des Platzes in Richtung Leezenpatt lädt die Fahrradfahrer zu einer Pause auf dem neuen Bürgerplatz ein. Zusätzlich sorgen die attraktiv gestalteten Bereiche nördlich und südlich vom Leezenpatt für eine verstärkte Aufmerksamkeit bei den Radfahrern.

Wenig überzeugend ist die Ausrichtung der Sitzstufen in Richtung Südwesten (ehem. Möbelhaus, unattraktiv gestaltet Brandwand). Zwar bietet diese Ausrichtung die Möglichkeit, nachmittags in der Sonne zu sitzen, doch ist diese Blickrichtung nur attraktiv, wenn sich der Bereich südlich des Platzes positiv entwickelt. Dies ist derzeit nicht absehbar, so dass diese Blickrichtung von den Sitzstufen auf unabsehbare Zeit unattraktiv bleibt. Darüber hinaus ist die Abgrenzung des Platzes in Richtung ehem. Möbelhaus sowie zum Wohnhaus unklar und nicht überzeugend gelöst. Die durch den Plan erwartbare Entwicklung der Treppenstufen als „Amphitheater“ in Richtung Platzmitte tritt aufgrund der geringen Stufenhöhe von max. 10cm nicht ein. Hier könnte eine Vertiefung des Platzes geprüft werden, um eine entsprechende Dramaturgie zu entwickeln und die Wirkung der Stufen zu erhöhen.

Im Bereich des Leezenpatts erzeugen die fehlende Abgrenzung und der geringe Abstand von spielenden Kindern und Radfahrern Konflikte, die verkehrsrechtlich gelöst werden müssen.

Die Zufahrtssituation zum hinterliegenden Wohnhaus ist nicht überzeugend gelöst. Im Falle einer Umsetzung der geplanten Außengastronomie vor dem ehem. Möbelhaus müsste die Zufahrt zum Wohnhaus über die Platzfläche erfolgen. Dies führt einerseits zu Nutzungskonflikten von Platznutzungen mit der Freihaltung der Zufahrt sowie deren Nutzung. Andererseits ist nicht überzeugend geklärt, wie eine Nutzung der zukünftigen Platzfläche als Parkraum verhindert werden soll. Aufgrund der fehlenden Abgrenzung von Zufahrt und Platzfläche wird die Gefahr der Parkplatznutzung als erheblich angesehen.