Nichtoffener Wettbewerb | 09/2015
Wohnungsneubau Fischerinsel
ein 3. Preis
Preisgeld: 23.750 EUR
AO Landschaftsarchitekten Stadtplaner + Ingenieure Mainz GmbH
Landschaftsarchitektur
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Verfasser:
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Mitarbeitende:
Beurteilung durch das Preisgericht
Reduziert auf die Baukörperkonfiguration handelt es sich bei dieser Arbeit nach wie vor um einen interessanten Beitrag für diesen äußert schwierigen Standort - an der Schnittstelle zwischen Blockstruktur und offener Bauweise. Die vorgeschlagene räumliche Aufweitung an der Strasse Fischerinsel überzeugt nach wie vor. Besondere Zustimmung findet die deutliche Adressenbildung mit Eingängen vom öffentlichen Straßenraum. Positiv hervorzuheben ist ebenso der Umgang mit dem Freiraum, der als Teil der offenen Stadtlandschaft begriffen wird und sich sowohl funktional als maßstäblich in die Umgebung einfügt.
Die architektonische Durcharbeitung wirkt den städtebaulichen Intentionen jedoch zum Teil entgegen. So erfüllen die Fassadenbilder nicht den städtebaulichen Anspruch, sondern schwächen die in der Abstraktheit der ersten Phase noch vorhandene skulpturale Stärke. Die Intention einer architektonischen Vermittlung zwischen Hochhausbebauung und Blockrandbebauung ist nachvollziehbar, der dadurch entstandene Kompromiss vermag aber nicht zu überzeugen.
Das Potential, das durch die Baukörpergliederung gegeben ist, wird zu wenig ausgenutzt, so sind die Wohnungen überwiegend einseitig orientiert und die Möglichkeit, Gemeinschaftsterrassen auf den Dachflächen anzuordnen, bleibt ungenutzt.
Die innen liegenden und unbelichteten Treppenhäuser sowie die zum Teil übergroßen Loggien werden kritisch gesehen. Die Erdgeschosszone stellt sich überwiegend abweisend dar. Insbesondere die geschlossene Sockelzone im Süden wirkt sich im Zusammenhang mit der Einordnung der Tiefgarageneinfahrt im Außenraum negativ auf den Straßenraum aus und schränkt das Potential, hier einen belebten Freiraum zu entwickeln, ein.
Die architektonische Durcharbeitung wirkt den städtebaulichen Intentionen jedoch zum Teil entgegen. So erfüllen die Fassadenbilder nicht den städtebaulichen Anspruch, sondern schwächen die in der Abstraktheit der ersten Phase noch vorhandene skulpturale Stärke. Die Intention einer architektonischen Vermittlung zwischen Hochhausbebauung und Blockrandbebauung ist nachvollziehbar, der dadurch entstandene Kompromiss vermag aber nicht zu überzeugen.
Das Potential, das durch die Baukörpergliederung gegeben ist, wird zu wenig ausgenutzt, so sind die Wohnungen überwiegend einseitig orientiert und die Möglichkeit, Gemeinschaftsterrassen auf den Dachflächen anzuordnen, bleibt ungenutzt.
Die innen liegenden und unbelichteten Treppenhäuser sowie die zum Teil übergroßen Loggien werden kritisch gesehen. Die Erdgeschosszone stellt sich überwiegend abweisend dar. Insbesondere die geschlossene Sockelzone im Süden wirkt sich im Zusammenhang mit der Einordnung der Tiefgarageneinfahrt im Außenraum negativ auf den Straßenraum aus und schränkt das Potential, hier einen belebten Freiraum zu entwickeln, ein.
©Peter W. Schmidt Architekt BDA
Wohnungsneubau Fischerinsel Lageplan 1:500
©Peter W. Schmidt Architekt BDA
Wohnungsneubau Fischerinsel
©Peter W. Schmidt Architekt BDA
Wohnungsneubau Fischerinsel
©Peter W. Schmidt Architekt BDA
Wohnungsneubau Fischerinsel