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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2016

Justizzentrum Demmlerplatz

BOLWIN I WULF

BOLWIN I WULF

Anerkennung

Preisgeld: 6.000 EUR

BOLWIN | WULF Architekten Partnerschaft

Architektur

HDH Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH

TGA-Fachplanung

INGENIEURBÜRO FRANKE

Fassadenplanung

Ökotec Fire & Risk Management Jaspers Ingenieure & Partner

Brandschutzplanung

built[t]

Projektsteuerung

roomservice 3d

Visualisierung

Architekturmodellbau Shortcut - Modellbau, Frässervice, Laserservice

Modellbau

Erläuterungstext

Das Konzept setzt auf die Harmonisierung der städtebaulichen Volumen in zwei Maßstabs-Ebenen. Die Erweiterungsbauten für Amtsgericht und Fachgerichte erhalten zum Obotritenring hin symmetrisch erscheinende, zweigeschossige Sockelbauten, welche Strassenfluchten klären und sich in die zweigeschossige Bebauung des Umfeldes, insbesondere der Seitenstrassen am Demmlerplatz und Mozartstrasse einfügen. Es entsteht ein klar konturierter Vorplatz vor dem Dokumentationszentrum. Über den Sockelbauten erheben sich unterschiedlich ausgerichtete, dreigeschossige Baukörper. Sie lösen die Monumentalität der Gesamtanlage auf und geben dem ehemaligen Gefängnistrakt einen lockeren, hochbaulichen Rahmen.
Das Spiel zwischen Symmetrie und Individualität der beiden Erweiterungsbauten setzt sich im Inneren fort. Beide Bauteile besitzen einen hofseitigen, gesicherten Zugang. Mitarbeiter werden von zweigeschossigen, angemessen grossen Eingangsräumen mit Blick in grüne Innenhöfe empfangen. Der Einschnitt des historischen Garagenanbaus mit Anliefer- und Freigängerhof in den Sockel des neuen Amtsgerichtes wird im Sockelbau der Fachgerichte ähnlich angelegt aber neu interpretiert. Es entsteht in Anlehnung an die früheren Dienstgärten ein für alle Mitarbeiter und Bedienstete zugänglicher, kontemplativer Gartenhof an der neuen Bibliothek. Diese erhält damit eine individuelle und besondere Aufenthaltsqualität und ist sowohl über den Aussenraum wie auch über die interne Anbindung über den Altbau erreichbar.
Oberhalb der Sockelbauten erhalten beide Neubauten eine niveaugleiche Anbindungen an das 1.Obergeschoss des denkmalgeschützten Hauptgebäudes, sodass Durchfahrten in angemessener Grösse und Höhe entstehen. Die Verbindungsbrücken münden in jeweils dreigeschossige Lichträume mit Blick in die und aus den Etagen. Sie bilden das innerorganisatorische Entrée in die ansonsten straff und wirtschaftlich organisierte neue Verwaltung beider Gerichte.
Sämtliche Neubauten erhalten über alle Bauteile hinweg eine einheitliche Fassadenstruktur aus vertikalen Architekturbeton-Elementen mit Natursteinzuschlag. Die traditionelle Materialisierung historischer Bauten wie dem Rathaus, Arsenal, Schloss und Dom in Gelb-/Ocker- und Rottönen wird fortgeführt. Dies wird über mineralische Pigmente und die Wahl unterschiedlich gefärbter Natursteinzuschläge erreicht. Diese dezent unterschiedliche Färbung von Amtsgericht und Fachgerichten löst die starre Symmetrie der historischen Anlage weiter auf und wird mit den Tageslicht- und Jahreszeitenstimmungen zusätzlich belebt.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Ensemble wird durch zwei eigenständig wirkende Baukörper komplettiert. Diese sollen jeweils aus einem zweigeschossigen Sockel mit Atrium bestehen, die um dreigeschossige Bürohausscheiben erhöht werden. Diese sind unterschiedlich gerichtet angeordnet, wodurch die strenge Symmetrie der Gesamtanlage aufgelöst wird. Diese Konfiguration wird als gelungene Lösung eingeschätzt, die das Ensemble zeitgemäß weiterentwickelt.

Durch den zweigeschossigen Sockel soll zur umgebenden kleinteiligen Bebauung vermittelt werden. Es werden jeweils zwei fünfgeschossige Gebäude errichtet, wobei insbesondere der nördliche Baukörper eine sehr dominante Wirkung besitzt, weil bei der unmittelbaren Anordnung am Obotritenring auf die Staffelung verzichtet wurde. Insgesamt wird die Fünfgeschossigkeit allzu dominant in Bezug zum Bestand angesehen. Der Vorplatz zur Gedenkstätte ist gut proportioniert entwickelt worden. Die Fläche des Freigängerhofs wird gesichert. Der zweigeschossige Abschnitt des nördlichen Erweiterungsbaus ist so dimensioniert, dass der Wäschehof, die Waschküche und die Garage vor der Nordfassade des Gefängnistrakts überbaut werden. Während im Bereich der westlichen Hofeinfassungsmauer der Neubau mit einer parallel geführten Mauer geplant ist, soll die Nordfassade des Hofkomplexes offenbar als Außenwand des Neubaus integriert werden. Eine baukonstruktive Lösung zum Erhalt der historischen Mauersubstanz wird seitens der Landesdenkmalpflege nicht erkannt.

Die Fassade wird aus gleichartigen Elementen mit einheitlich anmutenden Relief ausgebildet. Diese Elemente besitzen das gleiche Gestaltungsmotiv und sind teilweise mit Öffnungen versehen. Auf eine ausgesprochene Sockel‐ und Dachzone wurde verzichtet. Lediglich im nördlichen Bereich entsteht ein Sockel durch den Geländeverlauf. Das Wechselspiel von Geschlossenheit und Öffnungen in der Wandfläche wird als spannungsreich beurteilt. Das betrifft den zweigeschossigen Atriumsockel. Im Gegensatz dazu ist die Fassade der Büroscheiben gleichmäßig mit Öffnungen versehen.

Die Anbindung an den Bestand erfolgt im ersten Obergeschoss durch eine verglaste Brücke an beiden Seitenflügeln. Das dritte bis fünfte Geschoss wird konsequent als Bürotrakt vorgeschlagen. In den beiden unteren Geschossen befinden sich Sonderfunktionen (Bibliothek, Archive, Sitzungsräume usw). Es wird in diesen beiden Ebenen auf Büroräume mit der Ausrichtung zum Obotritenring verzichtet, das unterstreicht die durchdachte Funktionalität des Entwurfs.
BOLWIN I WULF

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