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Gutachterverfahren | 08/2016

Manfredstraße / Ursulastraße

Aufenthaltsqualitäten im Innenbereich

Aufenthaltsqualitäten im Innenbereich

Teilnahme

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Architektur

Erläuterungstext

Gesamtkonzept / Städtebauliche Planung

Das Grundstück liegt am äußeren Rand von Rüttenscheid. Traditionell weist hier das Verhältnis von Baumasse zu Freiraum einen deutlichen Überhang zu Gunsten des Freiraums auf. Diese Qualität gilt es durch den Entwurf beizubehalten und für den Standort zu erschließen. Stadtwald und Kruppscher Waldpark wie auch die Gruga liegen in unmittelbarer Nähe. Auch heute ist trotz aller städtischer Gestalt die Prägung durch die park- und waldähnlichen Ausläufer noch erlebbar. Der Entwurf spiegelt die Transformation des Grundstücks unter Fortführung von „Rüttenscheider Qualitäten“. Dem Stadtteil wird durch den städtebaulichen Entwurf durch behutsame Arrondierung ein Stück „Rüttenscheid“ hinzugefügt.

Die geplante Bebauung führt die Blockrandbebauung der Ursulastraße und der Rüttenscheider Straße sinnvoll fort und berücksichtigt dabei die Durchlässigkeit zum östlichen Grün. Damit nimmt sie die wesentlichen Potenziale des Bebauungsareals auf und partizipiert am parkähnlichen Grün des nahen Waldausläufers sowie der großzügigen Grünanlagen des Alfried Krupp Krankenhauses.

Der Entwurf schafft gleichwohl durch das Aufzeigen klarer Linien und Kubaturen die Schließung der städtebaulichen Raumkante wie auch eine partielle Durchlässigkeit durch Öffnung zu zwei kleinen autofreien Stadtplätzen, die durch die umgebende Bebauung schützend eingefasst werden. Gleichwohl kann das umgebende Grün durch diesen allgemein zugänglichen Bereich hindurchfließen. Dadurch entsteht ein Ort mit hoher Verweil- und Erholungsqualität.

Die Spielplatzanlage des neuen Quartiers wird mit dem gebotenen Abstand zu der Waldkante in dem nicht zu überbauenden Bereich untergebracht werden. Dabei profitiert die Lage von der teilweisen Verschattung sowie durch die kleinklimatisch begünstigende Wirkung. Weitere Bereiche für Kleinkindspielflächen sind hausbezogen möglich.
Innerhalb des Quartiers gliedern private Gärten und halböffentliche Grünflächen mit z.T. hochbordigen Einfassungen, mit Wirtschaftswegen, Baumpflanzungen, Gräsern sowie Hecken- und Rasenflächen den fußläufigen Erschließungsbereich. Flächen für die Feuerwehr werden in das Grünkonzept miteinbezogen und bilden sich als Plattenbelag mit eingelassenen Schotterrasenflächen ab. Mit der städtebaulichen Anlage wird gleichwohl eine direkte und eindeutige Zuordnung der Grünflächen zu Wohnungen und Häusern geschaffen.


Architektur und Formensprache / Gebäudetypologie

Die Planung staffelt sich insgesamt von IV Geschossen bis VI Geschossen. Dabei akzen-tuieren einzelne VI-geschossige Baukörper das Quartier an der Kreuzung Ursulastra-ße/Manfredstraße, ein zweiter im Übergang zum angrenzenden Wald, der diese Stelle als Endpunkt des öffentlichen Straßenraums markiert, sowie ein dritter innerhalb des Quartiers, der dort als Hochpunkt seine Alleinstellung behauptet.
Zum Teil sieht der Entwurf die Planung baurechtlicher Staffelgeschosse vor. An der Manfredstraße sind die Kubaturen in ihrer Höhenstaffelung dergestalt gegliedert, dass die städtebauliche Raumkante der umgebenden Bebauungen mit IV Geschossen aufgenommen wird. Damit wird die Maßstäblichkeit der genüberliegenden, bereits bestehenden Wohnanlage übernommen. Bei fünften und sechsten Geschossen staffelt sich die Kubatur durch Fassadenrücksprünge unter Ausbildung von Austritten und Terrassen.

Zu der angrenzenden BAB 52 bildet eine V bis VI geschossige Riegelbebauung eine wirksame Schallbarriere. Dieser Baukörper nimmt ca. 30% der öffentlich geförderten Wohnflächen auf. Durch das lebhafte Wechselspiel der Geschossigkeit entsteht eine Belebung der Baumassenverteilung. Gleichzeitig entstehen durch die Staffelungen städtebauliche Situationen mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität, welche Dachterrassen, Austritte und attraktive Blickbeziehungen entstehen lassen.


Bestandsgebäude / Nachbar / Erweiterungsoption

Die Bebauung des Nachbargrundstücks als Option ermöglicht in Bezug auf den gewählten Entwurf- auch unter Berücksichtigung der 40m-Anbauverbotszone zur Autobahn - eine sinnvolle und gleichzeitig wirtschaftliche Erweiterung der Anlage zu einem späteren Zeitpunkt. Unter Annahme einer V-Geschossigkeit können zusätzlich ca. 2.830 m² BGF realisiert werden.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Geometrie der städtebaulichen Anordnung von zwei ineinander greifenden Winkelbebauungen folgt im Wesentlichen dem Zuschnitt des Grundstücks. Damit wird das Grundstück zwar relativ effizient genutzt, die geringe Dimension der Innenhöfe, die knapp bemessenen Freiflächen Richtung Süden und der städtebauliche Abdruck im Kontext der Umgebung sind dabei aber die Nachteile. Die beiden Bebauungswinkel werden aber gut proportioniert in ablesbare Gebäude gegliedert. Die Höhenakzentuierung der Eckgebäude ist städtebaulich angemessen. Die Gebäude zeigen eine gute architektonische Anmutung und die Grundrisse sind gut organisiert. Nicht überzeugen kann hingegen, dass an einer der lärmsensibelsten Stellen zur A52 hin noch Hochpunkte gesetzt werden. Diese Gebäude sind zudem für den geförderten Wohnbau vorgesehen, was im Preisgericht ebenfalls auf Kritik stößt. Aus Sicht des Preisgerichts zeigt sich auch der bestehende Gewerbebau zum westlichen Innenhof zu dominant. Die Spielplatzflächen am Ostrand des Gebiets greifen in die Waldflächen ein. Die Schwachstellen des Entwurfs sind im Wesentlichen städtebaulich begründet.
Manfredstraße

Manfredstraße

Lageplan

Lageplan