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Gutachterverfahren | 08/2016

Manfredstraße / Ursulastraße

Teilnahme

Gerber Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeigt mit zwei klar konturierten Blöcken, die jeweils aus zwei Bebauungswinkeln bestehen, ein prägnantes städtebauliches Bild. Zwischen den beiden Blöcken wird ein kleiner in Nord-Süd-Richtung gestreckter Quartiersplatz angeordnet. Für diesen Platz wird auf der Nordseite der Manfredstraße ein Pendant konstruiert, das allerdings weder heute existiert noch in Zukunft das Gegenüber prägen wird. Die Bebauungswinkel umschließen Innenhöfe, die für diesen Standort als etwas zu eng erachtet werden. Problematisch ist vor allem, dass - der Exposition der Wohnungen geschuldet – die Innenhöfe mal die ruhigen Gebäuderückseiten mit privaten Gärten und mal die Vorderseiten der Gebäude mit der Zuwegung umfassen. Besonders für den Gebäudetrakt, der den Quartiersplatz im Westen begrenzt, ist die Gebäudeerschließung sowie das „Vorne und Hinten“ des Gebäudetraktes völlig unklar. Der Vorschlag der Verteilung des geförderten Wohnbaus ist programmatisch nachvollziehbar, in der Praxis aber kaum umsetzbar. Der Schallschutz und der notwendige Abstand zum Wald haben nicht die notwendige Berücksichtigung gefunden. Die städtebauliche Klarheit wird durch eine Vielzahl technischer und funktionaler Schwachpunkte überlagert.