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Einladungswettbewerb | 11/2016

Wohnquartier Emilstraße mit integrierten Gemeinderäumen und einer Tagespflege

ein 3. Preis

Preisgeld: 2.000 EUR

Klein + Neubürger Architekten Partnerschaft mbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf staffelt sich in drei Abschnitte, einen viergeschossigen im nördlichen, einen dreigeschossigen im südlichen und einem dreigeschossigen Mitteltrakt.

Der 4-geschossige Baukörper im Eckbereich Harenburg/Emilstraße mit überhöhtem Erdgeschoss ist in Anlehnung an den gegenüberliegenden hohen Baukörper und als Hinweis auf die besondere Nutzung nachvollziehbar. Der 3-geschossige Baukörper im südlichen Bereich nimmt die Höhenentwicklung der angrenzenden Bebauung auf und entspricht der städtebaulichen Vorstellung.

Die Platzausweitung an der Emilstraße ist an diesem Ort städtebaulich sinnvoll, bietet aber wenig Aufenthaltsqualitäten. Die dreigeschossige »Wandscheibe« entlang der östlichen Grenze wird vom Preisgericht kontrovers diskutiert.

Die Anordnung der Gemeinderäume im Eckbereich Emilstraße/Harenburg mit vorgelegten Freiräumen ist logisch. Die Erschließung erfolgt ausschließlich von derHarenburg , eine Erreichbarkeit von dem gemeinsamen Vorplatz an der Emilstraße über dem die Tagespflege und die Wohnungen erschlossen werden (sowie verschiedene Nebenräume wie Fahrradraum, Müllraum etc.), wäre wünschenswert.

Die Fassadenmaterialien lassen einen optisch soliden Baukörper erwarten.

Die innere Organisation der Gemeinderäume sowie der Tagespflege sind schlüssig. Die Erschließung sowie die Lage der Wohnungen sind kritisch zu betrachten. Über das Treppenhaus mit Aufzug im viergeschossigen Gebäudeteil wurden alle Wohneinheiten überwiegend über sehr lange Laubengänge erreicht. Im südlichen Bereich ist noch eine offene Treppenanlage vorgesehen, die in dem Gartenbereich mündet. Die Ausrichtung von 10 Wohnungen nach Osten wurde kontrovers diskutiert. Allen Wohneinheiten sind Balkonanlagen vorgelagert, Abstellräume in den Wohnungen wären wünschenwert.

Die Tiefgarage soll über eine Rampe von der Emilstraße aus erschlossen werden. Die Rampe ist, bei Einhaltung der vorgeschriebenen Rampenneigung zu kurz, die Aufstellfläche an der öffentlichen Verkehrsfläche fehlt. Durch die Nähe der Rampe zum erhaltenswerten Baum und der geplanten Vorfahrt zwischen Rampe und Baum, über den Wurzelbereich, ist der Baum letztlich nicht zu halten.

Die 3-Raum-Wohnungen im nördlichen Gebäudeteil (Wohneinheit zu groß) und die 1-Raum-Wohnungen im südlichen Gebäudeteil (Wohnen/Schlafen/Kochen in einem Raum) erfüllen nicht die Anforderungen der Regelungen des geförderten Wohnungsbaus in NRW.

Beurteilung aus der Sicht der Diakonie:
+ Hof und Einfahrt
+ Eingangsbereich
+ Wohn- und Speisebereich zusammen
+ Gartenbereich
- Grundriss der TP aus meiner Sicht zu verbessern
- Ruheräume
- Therapie
- Keine direkte Interaktion zwischen Gemeinde und TP Dienstzimmer mehr Richtung Eingang verlagern